- Was ist der Sparerpauschbetrag?
- Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?
- Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
- Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
- Freistellungsauftrag einreichen: Darauf ist zu achten
- Sparerpauschbetrag: Steuerbefreiung für Kapitalerträge
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Was ist der Sparerpauschbetrag: Er ist ein Freibetrag für Privatanleger:innen, der bei der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen geltend gemacht werden kann.
- Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht: Du kannst ihn für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen geltend machen, die abgeltungssteuerpflichtig sind.
- Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag: Aktuell liegt er für Alleinstehende bei 1.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bei 2.000 Euro.
- Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: Um zu vermeiden, dass zu viel Abgeltungssteuer abgeführt wird, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten.
- Quick-Tipp: Bei niedrigen persönlichen Steuersätzen kann die Abgeltungssteuer nachträglich gesenkt und zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückgefordert werden.
- Freistellungsauftrag einreichen: Sorge dafür, dass jedes Institut, bei dem du Anlagen hast, einen Freistellungsauftrag erhält.
- Sparerpauschbetrag: Bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Eheleute müssen auf die Erträge aus Kapitalanlagen keine Steuern gezahlt werden, wenn du einen Freistellungsauftrag stellst.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, den Privatanleger:innen bei der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen geltend machen können. Dadurch bleibt eine bestimmte Summe an Kapitalerträgen steuerfrei.
Kapitalerträge sind Gewinne, die aus Geldanlagen erzielt werden, etwa realisierte Kursgewinne, aber auch Zinsen oder Dividenden. Steuerzahlende sollen damit in Bezug auf ihre Spareinkünfte entlastet werden.
Konkret wird der Sparerpauschbetrag bei der Abgeltungssteuer genutzt, die 2009 zur Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt wurde. Vorher gab es unter anderem verschiedene Steuersätze auf unterschiedliche Formen der Kapitalanlage.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitalerträge eingeführt und die bis dato geltenden Freibeträge –Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag – wurden zum Sparerpauschbetrag zusammengeführt.
Wofür ist der Sparerpauschbetrag gedacht?
Du kannst den Sparerpauschbetrag für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen geltend machen, die abgeltungssteuerpflichtig sind. Dazu zählen unter anderem:
- Dividendenausschüttungen
- Realisierte Kursgewinne beim Wertpapierhandel
- Realisierte Zinserträge aus Anlagefonds wie ETFs
- Zinserträge aus Sparverträgen wie Bausparvertag oder Sparbuch
- Zinserträge aus Festgeldern
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein statischer Freibetrag, die Höhe bleibt also immer gleich, unabhängig vom Gesamtwert der zu versteuernden Kapitalerträge. Aktuell liegen die Freibeträge für Alleinstehende bei 1.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bei 2.000 Euro.
Für alle Kapitalerträge, die über diesem Freibetrag liegen, fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Die wird automatisch von den für die jeweilige Kapitalanlage zuständigen Geldinstituten, wie Sparkassen oder Banken, an das Finanzamt abgeführt.
Der Sparerpauschbetrag kann gesplittet werden. Du kannst also je nach erwarteten Gewinnen die Freibeträge auf unterschiedliche Anlagearten verteilen. Das kann je nach Art der Kapitalanlage steuerliche Vorteile bringen.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Damit das zuständige Geldinstitut nicht zu viel Abgeltungssteuer abführt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Dadurch weiß die Bank, welche Beträge befreit sind und führt nur die Steuern auf Kapitaleinkünfte oberhalb des Freibetrags ab.
Werden bei deiner Kapitalanlage beispielsweise 1.000 Euro an Dividenden ausgeschüttet, führt die Bank automatisch 250 Euro, also 25 Prozent, an das Finanzamt ab. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, wird der Sparerpauschbetrag in Höhe sofort auf die zu versteuernde Dividende angewendet.
Quick-Tipp: Günstigerprüfung und Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei niedrigen persönlichen Steuersätzen von unter 25 Prozent kann die Abgeltungssteuer nachträglich gesenkt werden. In diesem Fall kannst du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern. Dazu ist der Antrag auf eine Günstigerprüfung beim Finanzamt nötig.
Damit wird festgestellt, ob für dich künftig die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das versteuernde Einkommen oder der direkte Abzug der Abgeltungssteuer günstiger ist.
Bei Rentner:innen, Student:innen und Kindern können die Erwerbseinkünfte geringer ausfallen als die Kapitalerträge. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Abgeltungssteuer. Dafür ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung nötig, die vom Finanzamt ausgestellt wird und für drei Jahre gültig ist.
Freistellungsauftrag einreichen: Darauf ist zu achten
Liegen deine Anlagen bei unterschiedlichen Geldinstituten, musst du darauf achten, dass jedes Institut einen Freistellungsauftrag erhält und diese in Summe nicht 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro übersteigen.
Das für den Freistellungsauftrag nötige Formular erhältst du direkt bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse, bei der du deine Anlage getätigt hast. In der Regel ist die Antragstellung auch online möglich.
Ein Freistellungsauftrag gilt nach Abgabe jeweils ein Jahr, immer rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und verlängert sich automatisch. Du kannst auch einen befristeten Antrag stellen.
Hast du vergessen, den Freistellungsantrag bei deiner Bank einzureichen, kannst du die zu viel abgeführte Abgeltungssteuer mit deiner Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen. Das ist allerdings der umständlichere Weg und das Geld kommt erst mit dem Steuerbescheid zurück auf dein Konto.
Bei manchen Kapitalanlagen ist nicht sofort klar, wie hoch die Rendite am Jahresende sein wird. In diesen Fällen musst du den voraussichtlichen Kapitalertrag schätzen. Stellt sich nach der Abgabe heraus, dass deine Kapitalerträge höher ausfallen als gedacht, kannst du den Freistellungsauftrag innerhalb der regulären Abgabefrist nachträglich ändern.
Sparerpauschbetrag: Steuerbefreiung für Kapitalerträge
Aktien oder Anleihen – im besten Fall bringen deine Anlageprodukte Gewinne. Diese müssen versteuert werden. Jedoch erst ab einer bestimmten Höhe. Bis zu 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Eheleute musst du auf die Erträge aus Kapitalanlagen keine Steuern zahlen. Jedenfalls, wenn du einen Freistellungsauftrag bei den Bankinstituten stellst. Das ist unkompliziert möglich.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Damit sollen Privatanleger:innen bei den steuerlichen Abgaben auf Spareinlagen und Kapitalerträge entlastet werden.
Was bringt der Sparerpauschbetrag?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge festgelegt. Mit dem Sparerpauschbetrag können Privatanleger:innen Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten steuerfrei beziehen.
Wofür gilt der Sparerpauschbetrag?
Den Sparerpauschbetrag dürfen alle Privatanleger:innen in Anspruch nehmen, die Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaften. Dazu zählen beispielsweise Dividendenausschüttungen bei Aktien oder Zinserträge aus Sparverträgen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen