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Bereitstellungszinsen: Zusatzkosten bei der Baufinanzierung vermeiden

Was sind Bereitstellungszinsen und wie lassen sie sich umgehen? Wir erläutern alles Wichtige.
Ingenieur mit gelbem Schutzhelm steht vor einer Hausbau-Baustelle und überprüft seine Pläne
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Bereitstellungszinsen sind eine typische Kostenbelastung bei vielen Baufinanzierungen. Sie entstehen, wenn ein Kredit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Gerade wenn sich Bauprojekte verzögern, können sie eine beachtliche Kostenbelastung darstellen. Erfahre, was Bereitstellungszinsen sind und wie du diese vermeiden kannst.
  1. Was sind Bereitstellungszinsen?
  2. Bereitstellungszinsfreie Zeit: So wird sie vertraglich festgelegt
  3. Bereitstellungszinsen bei Neubau und Anschlussfinanzierung
  4. Bereitstellungszinsen berechnen: Welche Zusatzkosten kommen auf dich zu?
  5. So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden
  6. Bereitstellungszinsen müssen nicht sein
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Bereitstellungszinsen: Kosten, die von der Bank berechnet werden, wenn Kreditnehmer:innen das Darlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen.
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit: Zeitspanne, in der das Kapital abgerufen werden kann, ohne dass die Bank Bereitstellungszinsen berechnet. Diese muss mit der Bank ausgehandelt und im Vertrag festgelegt werden.
  • Zusatzkosten bei Neubau und Anschlussfinanzierung: Bei Bauprojekten oder Anschlussfinanzierungen können Bereitstellungszinsen anfallen. Hierbei ist es wichtig, auf eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit zu achten.
  • Vermeidung von Bereitstellungszinsen: Durch eine gute Planung und Vereinbarungen mit der Bank können diese Zusatzkosten vermieden werden. Beispielsweise durch eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit oder durch den vollständigen Abruf des Kredits.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags müssen beide Parteien ihre Pflichten erfüllen: Kreditnehmer:innen müssen das Kapital zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen und darauf die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen leisten. Auf der anderen Seite muss die Bank dafür sorgen, dass der Kreditbetrag jederzeit abrufbereit ist.

Wenn Bauherr:innen die Kreditsumme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen, kann die Bank Bereitstellungszinsen berechnen. Du bezahlst also Zinsen, obwohl dein Darlehen noch gar nicht ausgezahlt wurde. Der Grund dafür ist einfach: Der Bank entstehen Kosten für die Bereithaltung des Kapitals.

Denn sie erhält noch keine Darlehenszinsen und kann das Geld auch nicht anderweitig für sich arbeiten lassen. Die Bereitstellungszinsen sind also eine Art Entschädigung dafür, dass deine Bank das Kapital für dich vorhält.

Es kann übrigens passieren, dass du gleichzeitig Darlehens- und Bereitstellungszinsen bezahlst. Und zwar dann, wenn du nur einen Teil der Kreditsumme abgerufen hast. Dann berechnet die Bank Darlehenszinsen auf die bereits ausgezahlte Kreditsumme und Bereitstellungszinsen auf den noch ausstehenden Kreditbetrag.

Quick-Info

Bei vermieteten Immobilien kannst du Bereitstellungszinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aber nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind. Eine nachträgliche Verrechnung mit Erträgen aus dem Objekt ist nicht möglich.

Bereitstellungszinsfreie Zeit: So wird sie vertraglich festgelegt

Bereitstellungszinsen fallen in der Regel ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also mit Beginn der Kreditlaufzeit, an. Meist gewähren Banken jedoch eine bereitstellungszinsfreie Zeit, in der Kreditnehmer:innen das Kapital abrufen können, ohne dass die Bank eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Diese Zeitspanne kann zwischen drei und zwölf Monaten betragen, muss allerdings mit der Bank ausgehandelt und in den Kreditvertrag aufgenommen werden. Manche Banken bieten sogar einen Spielraum bis zu 24 Monaten. Wenn keine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist, werden Bereitstellungsprovisionen auf das nicht abgerufene Kapital fällig.

Bereitstellungszinsen bei Neubau und Anschlussfinanzierung

Bereitstellungszinsen betreffen Bauherr:innen, die eine Baufinanzierung neu abschließen oder eine Anschlussfinanzierung benötigen.

Der Neubau einer Immobilie vom Grundstückskauf bis hin zur Schlüsselübergabe kann sich über Monate oder sogar mehr als ein Jahr lang hinziehen.

Die anfallenden Kosten beim Neubau einer Immobilie sind abhängig vom Baufortschritt. Deswegen rufen Kreditnehmer:innen die Kreditsumme meist nicht auf einmal, sondern in Tranchen ab. Damit keine unerwünschten Nebenkosten entstehen, solltest du darauf achten, dass die Bank möglichst lange auf die Bereitstellungszinsen verzichtet.

Auch bei der Anschlussfinanzierung spielen Bereitstellungszinsen eine wichtige Rolle. Denn je nachdem, wie lange die finanzierende Bank auf Bereitstellungszinsen verzichtet, können Kreditnehmer:innen ihre Anschlussfinanzierung schon lange vor dem Auslaufen der Zinsbindung abschließen und sich damit ohne zusätzliche Kosten die aktuellen Zinsen sichern.

Besonders sinnvoll ist das, wenn die Zinsen günstig sind und in der Zukunft von steigenden Zinsen auszugehen ist.

Übrigens: Wer seine Anschlussfinanzierung länger als ein Jahr im Voraus planen will, kann dies über ein Forward Darlehen realisieren.


Bereitstellungszinsen berechnen: Welche Zusatzkosten kommen auf dich zu?

Die Höhe von Bereitstellungszinsen ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von jeder Bank individuell festgelegt werden. In der Regel betragen sie zwischen 2 und 4,5  Prozent pro Jahr.

Die Bereitstellungszinsen, die eine Bank monatlich abbuchen würde, lassen sich leicht berechnen. Ein Beispiel: Bei einem jährlichen Zinssatz von 3 Prozent sind monatlich 0,25  Prozent auf den nicht in Anspruch genommenen Betrag fällig. Das klingt erst einmal nicht viel, kann aber je nach Dauer der Bereitstellung ganz schön ins Geld gehen: Bei einer nicht abgerufenen Darlehenssumme von 500.000 Euro müsstest du jeden Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 1.250 Euro zahlen.

Good to know

Bereitstellungszinsen sind nicht Bestandteil des effektiven Jahreszinses, der dazu dient, die Kosten bei Baufinanzierungen zu vergleichen. Achte deswegen bei der Suche nach einer passenden Finanzierung nicht nur auf günstige Darlehenszinsen, sondern auch auf eine ausreichend lange bereitstellungszinsfreie Zeit und die Höhe der Bereitstellungszinsen.

So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden

Wenn du clever planst, kannst du diese Zusatzkosten bei deiner Immobilienfinanzierung vermeiden. Am wichtigsten ist es, eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank zu vereinbaren. Es gibt aber noch ein paar mehr Tipps, wie du Bereitstellungszinsen umgehen kannst:

  1. Stimme die bereitstellungszinsfreie Zeit möglichst genau auf das Bauvorhaben ab und rechne am besten auch einen Zeitpuffer ein.
  2. Vereinbare mit dem Bauträger einen verbindlichen Zeitplan für das Bauvorhaben und nimm eine Klausel zur Kostenübernahme bei Nichteinhaltung der Termine in den Vertrag auf.
  3. Wenn du mehrere Kredite aufgenommen hast, solltest du zuerst diejenigen abrufen, deren bereitstellungszinsfreie Zeit bald abläuft.
  4. Wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit abläuft und du das Kapital noch nicht benötigst, solltest du darüber nachdenken, den Kredit trotzdem komplett abzurufen. Die Darlehenszinsen kannst du möglicherweise kompensieren, indem du das Kapital investierst.
  5. Rufe nach Möglichkeit zuerst deine Kredite ab, bevor du dein Eigenkapital einsetzt. So vermeidest du Bereitstellungszinsen und kannst dein Eigenkapital für spätere Ausgaben nutzen. Diese Vorgehensweise musst du allerdings mit deiner Bank vereinbaren, da normalerweise „Eigenkapital vor Fremdkapital“ gilt.
  6. Verlängere deine bereitstellungszinsfreie Zeit. Dies geht jedoch oft auf Kosten der Darlehenszinsen.

Bereitstellungszinsen müssen nicht sein

Banken berechnen Bereitstellungszinsen, wenn Kreditnehmer:innen die Kreditsumme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen. Dann werden Zinszahlungen fällig, obwohl der Kredit noch gar nicht abgerufen wurde. Bei einem durchschnittlichen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr kann das bei den hohen Kreditsummen einer Immobilienfinanzierung schnell ins Geld gehen.

Wer eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbart, kann dem Hausbauprojekt und möglichen Verzögerungen entspannter entgegensehen. Der Zeitraum beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate, muss aber im Vorhinein mit der Bank ausgehandelt und in den Kreditvertrag aufgenommen werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann muss man Bereitstellungszinsen zahlen?
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die Bank den Darlehensbetrag für Kreditnehmer:innen vertragsgemäß bereithält, dieser aber noch nicht abgerufen wurde. Es kann eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden, in der keine Zinsen gezahlt werden müssen. Je nach Bank variiert diese Zeit zwischen drei und zwölf Monaten.
Wie kann ich die Bereitstellungszinsen umgehen?
Um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden, können sich Kreditnehmer:innen das Darlehen komplett auszahlen lassen. In diesem Fall wird nur der im Vertrag festgelegte Zins gezahlt. Wenn die Kreditnehmer:innen das ausgezahlte Kapital nicht sofort benötigen, können sie es anlegen. In manchen Fällen lässt sich die bereitstellungszinsfreie Zeit auf Kosten des Darlehenszinses auch verlängern.

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