- Welche Krankenversicherung haben Selbstständige?
- Wechsel von der GKV in die PKV: Voraussetzungen für Selbstständige
- Was kostet eine private Krankenversicherung für Selbstständige?
- Selbstständig und arbeitslos? Das passiert mit der PKV
- Selbstständige und der Selbstbehalt bei einer PKV
- Selbstständige und das Krankentagegeld
- Private Krankenversicherung: Für Selbstständige oft die bessere Wahl
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Krankenversicherung für Selbstständige: Selbstständige haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein, da ein Wechsel von der PKV in die GKV oft schwierig ist.
- Wechsel von GKV zu PKV: Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Bei gleichzeitiger Anstellung und Selbstständigkeit gelten besondere Voraussetzungen.
- Kosten einer PKV: Die Kosten einer privaten Krankenversicherung hängen vom Alter, dem Gesundheitszustand, dem Leistungsumfang und der Höhe des Selbstbehalts ab.
- Selbstbehalt bei einer PKV: Der jährliche Selbstbehalt liegt meist zwischen null und 5.000 Euro. Je höher dieser ist, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.
- Selbstständig und arbeitslos?: Bei Arbeitslosigkeit tritt Versicherungspflicht bei der GKV ein, es besteht aber auch die Möglichkeit in der PKV zu bleiben oder Beiträge durch einen Basistarif zu reduzieren.
Welche Krankenversicherung haben Selbstständige?
Selbstständige haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Entscheiden sie sich für eine PKV, müssen selbstständig Tätige – im Gegensatz zu Angestellten – kein Mindesteinkommen vorweisen.
Ausgenommen davon sind freiberuflich tätige Künstler:innen und Publizist:innen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind und sich privat versichern möchten. Sie erhalten von der KSK wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Art Arbeitgeberzuschuss. Bei einer PKV müssen sie aber nachweisen, dass ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Apropos Einkommen: Während die Beitragshöhe bei den gesetzlichen Kassen vom Einkommen abhängt, sind in der PKV das Alter, der Gesundheitszustand und das gewünschte Leistungsangebot ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Das bedeutet: Wer jung und gesund ist, zahlt als Selbstständige:r in der PKV oft weniger als in der GKV.
Allerdings sollten selbstständig Tätige beachten, dass die Entscheidung für eine PKV in der Regel unwiderruflich ist. Ein Wechsel in die GKV ist meist nur möglich, wenn Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis wechseln, und auch das nur bis zum 55. Lebensjahr.
Wechsel von der GKV in die PKV: Voraussetzungen für Selbstständige
Selbstständige können ohne besondere Voraussetzungen in die private KV wechseln. Der erste Schritt besteht darin, dass du dich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen befreien lässt. Sobald du hauptberuflich selbstständig tätig bist, ist genau das der Fall. Dann bist du versicherungsfrei und kannst zwischen PKV und GKV wählen.
Für die Aufnahme in eine PKV ist eine Gesundheitsprüfung der nächste Schritt. Damit wird dein Gesundheitszustand festgestellt, an dem sich unter anderem dein Versicherungstarif orientieren wird.
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn du selbstständig tätig bist, aber gleichzeitig in einem Unternehmen angestellt arbeitest. In diesem Fall musst du zwei Voraussetzungen erfüllen, um in die PKV wechseln zu können:
- Du musst mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig tätig sein (und weniger als 18 Stunden angestellt arbeiten).
- Du musst mit deiner Selbstständigkeit mehr verdienen als in deinem Angestelltenverhältnis.
Erst wenn du diese beiden Bedingungen erfüllst, kannst du von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln.
Quick-Info: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Selbstständig Tätige können nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Hier die Bedingungen für einen Wechsel von der PKV in die GKV:
Eine hauptberufliche Festanstellung: Für Selbstständige ist das der einfachste Weg, zurück in die GKV zu wechseln. Allerdings gilt dieser Weg gilt nur für Menschen, die das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Die gesetzliche Familienversicherung: Wer über 55 Jahre alt ist, kann einzig über die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin zurück in die GKV wechseln.
Ein 12-monatiger Auslandsaufenthalt: Wer mindestens ein Jahr im Ausland krankenversichert war, kann nach Rückkehr nach Deutschland (unter Einhaltung der PKV-Kündigungsfrist) zurück in die GKV wechseln – mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Selbstständige?
Generell basiert die Beitragshöhe einer privaten KV für selbstständig Tätige auf den folgenden vier Faktoren:
- Alter
- Gesundheitszustand
- Umfang der Leistungen
- Höhe des Selbstbehalts
Das bedeutet: Je jünger und gesünder du bist und je höher dein Selbstbehalt ist, desto niedriger sind deine Beiträge zur PKV. Zudem kommt es darauf an, welchen Leistungsumfang dein privater KV-Tarif beinhaltet.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für 30-jährige privat krankenversicherte Selbstständige folgende Tarife (inklusive 1.000 Euro Selbstbeteiligung und Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 43. Tag):
- Rund 275 Euro pro Monat für den Basistarif mit Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den Stationsarzt beziehungsweise die Stationsärztin sowie mindestens 50 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz.
- Rund 310 Euro pro Monat für den Komforttarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, Behandlung durch einen Chefarzt beziehungsweise eine Chefärztin sowie mindestens 75 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz.
- Rund 510 Euro pro Monat für den Premiumtarif mit Unterbringung im Einzelzimmer, Chefärzt:innenbehandlung sowie mindestens 85 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz.
Selbstständig und arbeitslos? Das passiert mit der PKV
Bist du selbstständig und musst dich arbeitslos melden, tritt die Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein. Allerdings hast du die Wahl, ob du zurück in die GKV wechselst oder privat versichert bleibst. Für Letzteres kannst du entweder bei der Bundesagentur für Arbeit eine Befreiung von der PKV beantragen oder deine monatlichen PKV-Beiträge reduzieren, indem du in den Basistarif deiner PKV wechselst. Dieser Tarif entspricht dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsexpert:innen raten, dass sich ein Verbleib in der PKV nur für Versicherte mit Familie und Doppeleinkommen lohnt. Dagegen wird arbeitssuchenden Alleinverdiener:innen mit und ohne Familie eher zu einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung geraten.
Selbstständige und der Selbstbehalt bei einer PKV
Der Selbstbehalt beziehungsweise die Selbstbeteiligung bei einer privaten Krankenversicherung gibt an, wie viele Kosten für medizinische Behandlungen du pro Jahr selbst zahlst. In der Regel liegt der Selbstbehalt jährlich zwischen null und 5.000 Euro. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist dein monatlicher Versicherungsbeitrag.
Der Selbstbehalt kann entweder als jährliche Grenze definiert werden, bis zu der du alle medizinischen Rechnungen selbst bezahlst. Oder du musst von jeder Rechnung einen gewissen Prozentsatz selbst tragen, bis eine bestimmte Grenze erreicht ist.
Good to know: Die PKV-Mitgliedschaft ruhen lassen
Bei einigen privaten Versicherern können selbstständig Tätige ihre PKV-Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit ruhen lassen, etwa bei Arbeitslosigkeit. Während die Mitgliedschaft ruht, zahlen Versicherte lediglich geringe Beiträge. Die monatlichen Kosten belaufen sich dann lediglich auf fünf bis 30 Prozent des üblichen Tarifs. Möglich macht das die sogenannte Anwartschaftsversicherung.
Darüber hinaus garantiert dir die Anwartschaftsversicherung nach dem Ende deiner Arbeitslosigkeit die Rückkehr in deine PKV zu deinem ursprünglichen vereinbarten Tarif samt den ursprünglichen Leistungen.
Selbstständige und das Krankentagegeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden im Krankheitsfall mit einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber unterstützt. Selbstständig Tätige mit einer PKV müssen den Verdienstausfall dagegen selbst stemmen. Das Krankentagegeld kann hier für finanzielle Entlastung sorgen.
Selbstständige können festlegen, ab welchem Krankheitstag und in welcher Höhe sie Krankentagegeld erhalten wollen. Dabei gilt: Je früher Krankentagegeld gezahlt wird und je höher es ausfällt, desto höher werden auch die monatlichen Beiträge zur PKV.
Generell sollten selbstständig Tätige die Höhe und Auszahlung des Krankentagegeldes so festlegen, dass sie damit laufende Zahlungen für Miete und Lebensunterhalt bestreiten können.
Private Krankenversicherung: Für Selbstständige oft die bessere Wahl
Sowohl mit Blick auf die monatlichen Kosten als auch mit Blick auf die Leistungen: Für Selbstständige ist eine private Krankenversicherung oft die bessere Wahl. Vor allem im jungen Alter und mit gutem Gesundheitszustand können selbstständig Tätige von günstigen Tarifen und fairen Leistungen profitieren. Hinzu kommt, dass die Beiträge der PKV nicht an die Einkommenshöhe gekoppelt sind, wie es in der GKV der Fall ist. Privat krankenversicherte Selbstständige erhalten so oftmals umfassendere Leistungen bei günstigen monatlichen Beiträgen.
Andererseits sollte ihnen aber bewusst sein, dass eine Rückkehr in die GKV nur schwer möglich ist. In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung und die Beiträge können später steigen. Es kommt bei der Entscheidung also auf die persönliche Situation an.