Erfahre hier, worauf Eltern achten sollten, damit ihr Baby in der privaten Krankenversicherung für Neugeborene den optimalen Schutz erhält.
Redaktion AMEXcited Guide
26.09.2024
Das Wichtigste in Kürze
Die Geburt eines Kindes gehört für die Eltern zu den wichtigsten Ereignissen im Leben. Selbstverständlich wollen sie für das neue Familienmitglied auch die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Eine private Krankenversicherung bietet oft bessere Leistungen als eine gesetzliche und kann deshalb attraktiv sein. Aber ob eine private Krankenversicherung für Neugeborene überhaupt sinnvoll oder möglich ist, hängt von einigen Faktoren ab.
Ist eine private Krankenversicherung sinnvoll? Das hängt von der Versicherungs- und Einkommenssituation der Eltern ab.
Für Neugeborene gibt es zwei Versicherungsoptionen: die Kindernachversicherung und die Kinderalleinversicherung.
Eigener Vertrag: In der privaten Krankenversicherung benötigt das Neugeborene einen eigenen Vertrag, Tarife für Kinder sind oft günstiger.
Kindernachversicherung: Bietet sofortigen Schutz ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung, auch bei Geburt mit Krankheit oder Behinderung.
Kinderalleinversicherung: Ermöglicht umfassenderen Schutz, aber vor Aufnahme wird eine Gesundheitsprüfung des Babys durchgeführt.
Auf folgende Leistungen sollten Eltern achten: Abdeckung aller Gesundheitsausgaben bis zum Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung, freie Arztwahl, hoher Zuschuss für Sehhilfen und Kieferorthopädie sowie Rooming-In Möglichkeit.
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Ob ein Neugeborenes privat krankenversichert sein kann, hängt von der Versicherungs- und Einkommenssituation der Eltern ab. Denn eine PKV steht in Deutschland grundsätzlich nur jenen Menschen offen, die nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegen, was zum Beispiel auf gutverdienende Angestellte, Beamt:innen oder Selbstständige zutrifft.
Sind beide Elternteile verheiratet oder eingetragene Lebenspartner:innen und privat versichert, muss das Neugeborene in eine PKV eintreten.
Bei in einer GKV versicherten Elternteilen, die verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kommt das Neugeborene in der Regel automatisch in die kostenlose Familienversicherung. Es ist aber möglich, zusätzlich eine PKV für besondere Leistungen abzuschließen.
Ist eines der verheirateten oder als Lebenspartner:in eingetragenen Elternteile in der GKV und das andere in der PKV, wird das Kind grundsätzlich in der Versicherung des Elternteils untergebracht, das Hauptverdiener:in ist.
Nicht-Verheiratete haben mehr Entscheidungsspielraum: Ist einer privat und die:der andere gesetzlich versichert, dann steht den Eltern die Entscheidung frei, über wen das Kind versichert wird.
Kurz erklärt
Eltern, die in einer GKV pflichtversichert sind, können Neugeborene in der Regel kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern. In einer PKV ist das nicht möglich. Stattdessen benötigt das Neugeborene einen eigenen Versicherungsvertrag. Die Tarife für Kinder sind aber oft günstiger als für, weil das Risiko teurer Behandlungen geringer ist und die PKVs bis zum 21. Lebensjahr keine Zuschläge für Altersrückstellungen erheben müssen.
Kindernachversicherung vs. Kinderalleinversicherung?
Es gibt in der PKV zwei Möglichkeiten, ein Kind zu versichern. In den meisten Fällen ist die Kindernachversicherung die beste Wahl, die umgangssprachlich auch Neugeborenenversicherung heißt. Wenn aber das Preis-Leistungs-Verhältnis des bestehenden Vertrags des Elternteils ungünstig ist, kann auch eine Kinderalleinversicherung die günstigere und bessere Wahl sein. Für deine Reisen empfiehlt sich außerdem eine spezielle Reiseversicherung, um gemeinsam mit deiner Familie optimal abgesichert zu sein.
Kindernachversicherung
Diese Merkmale machen eine Kindernachversicherung aus:
Der Versicherungsschutz des Elternteils geht auf das Kind über: mit dem gleichen Leistungsumfang, darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die monatliche Beitragshöhe hängt von Leistungsumfang und Versicherer ab, für Kinder ist mit rund 80 bis 250 Euro zu rechnen.
Es gibt keine Wartezeiten und keine Gesundheits- oder Risikoprüfung. Das Neugeborene ist also sofort versichert – und zwar auch dann ohne Zuschläge, wenn es mit Krankheit oder Behinderung zur Welt kommt. Denn die PKV ist per Gesetz dazu verpflichtet, das Kind aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – das nennt sich auch Kontrahierungszwang. Ein umfassenderes privates Leistungsangebot kann für die Familie in diesem Fall ein großer Vorteil gegenüber einer GKV sein.
Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass das relevante Elternteil mindestens seit drei Monaten vor der Geburt in der PKV ist und innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt einen Antrag für die Aufnahme des Kindes stellt. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend.
Kinderalleinversicherung
Über eine Kinderalleinversicherung solltest du diese Punkte wissen:
Sie ermöglicht, das Kind mit einem deutlich umfassenderen Versicherungsschutz oder bei einer elternteilfremden PKV zu versichern.
Es greifen die regulären Bedingungen des Versicherers ohne gesetzlichen Schutz für Eltern und Neugeborene, es wird also vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung des Babys durchgeführt. Sollte es mit Krankheit oder Behinderung zur Welt gekommen sein, kann der monatliche Beitrag mit Risikoaufschlägen sehr teuer sein – oder die PKV es sogar ablehnen, das Kind zu versichern.
Eventuell sind nach Vertragsabschluss Wartezeiten zu beachten, sodass die PKV in den ersten Lebensmonaten des Kindes keine Gesundheitskosten übernimmt. Die U1- und U2-Untersuchung des Babys sind aber meist über die Versicherung der Mutter abgedeckt.
Quick-Info
Der private Versicherungsschutz des Kindes besteht in der Regel bis zum Ende der Schulzeit. Zu Beginn von Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst kann es eine eigene Krankenversicherung wählen.
Wichtige PKV-Leistungen für Neugeborene
Welchen Schutz eine private Krankenversicherung einem Neugeborenen gewährt, hängt immer vom vertraglich vereinbarten Leistungsspektrum ab, das von einer gesetzlichen Basisversorgung bis zu teureren Premiumverträgen reichen kann. Eltern sollten vor allem auf folgende Dinge achten:
Wichtig ist, dass der PKV-Tarif alle Gesundheitsausgaben für das Neugeborene bis zum Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung abdeckt. Dies gibt Ärzt:innen die Möglichkeit, mehr Geld für die Behandlungen abzurechnen, was oft bessere Qualität und schnellere Termine ermöglicht.
Die freie Wahl des Kinderarztes oder des Krankenhauses mit Übernahme von Transportkosten ist wichtig, damit Eltern in schwierigen Fällen den besten Arzt oder die beste Ärztin wählen können.
Bei der Kieferorthopädie sollten Eltern einen hohen Prozentsatz ab 80 Prozent für Erstattungen wählen, damit auch kleinere Fehlstellungen beim Kind Behandlung finden. Das ist ein Vorteil zur GKV, die meist nur bei größeren Problemen zahlt.
Bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen stellt ein hoher Zuschuss sicher, dass auch bei gleichbleibender Sehstärke regelmäßig neue Produkte beschaffbar sind, wenn diese wegen des Wachstums des Kindes nötig sein sollten.
Gute Babytarife zahlen für das Rooming-In, die Unterbringung eines Elternteils in der Nähe des Behandlungsortes des Kindes. Auch ein Krankenhaustagegeld sollte im Tarif enthalten sein, um solche Kosten erstattet zu bekommen.
Auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer können Eltern bei der Tarifbestimmung verzichten. Denn Kinderstationen in Krankenhäusern haben dabei meistens auf die individuelle Krankheit zugeschnittene Standards.
Good to know
PKV-Tarife mit Selbstbeteiligung von beispielsweise einigen 100 Euro pro Jahr sind zwar günstiger, aber Eltern von Neugeborenen sollten genau rechnen. Denn in den ersten Lebensjahren fallen regelmäßig Gesundheitskosten für Regeluntersuchungen und Impfungen an, die bei Selbstbeteiligung meistens direkt aus der Haushaltskasse zu zahlen sind. Einige Versicherer bieten für Kleinkinder reduzierte Selbstbeteiligungen an.
Optimaler Gesundheitsschutz für das Baby
Eine private Krankenversicherung für Neugeborene kann bei geringen Kosten im Vergleich zur gesetzlichen Variante ein breites Leistungsspektrum bieten. Unter Umständen ist eine PKV-Mitgliedschaft in Deutschland sogar die einzig mögliche Option, wenn zum Beispiel beide Elternteile verheiratet und in einer PKV versichert sind. Anders als in der GKV gibt es dabei keine kostenfreie Familienversicherung: Es ist immer ein gesonderter Tarif abzuschließen. Im Falle der Kindernachversicherung ist dies ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann muss ein Baby privat versichert werden?
Wenn beide Elternteile verheiratet und privat versichert sind, dann muss auch ihr Kind in die PKV. Gleiches gilt, wenn die Hauptverdiener:innen privat versichert sind. Auch die Kinder von Alleinerziehenden, die privat versichert sind, müssen in der Regel in die PKV.
Was kostet die Mitgliedschaft eines Neugeborenen in der PKV?
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Kind in der PKV zu versichern: in der Kinderalleinversicherung oder in der Kindernachversicherung, die in den meistens Fällen die passende Wahl ist. Die monatliche Beitragshöhe für das Baby hängt von Leistungsumfang und Versicherer ab, liegt aber etwa bei 80 bis 250 Euro.
Welche PKV-Leistungen sind für Babys wichtig?
Auch der niedrigste Tarif einer PKV muss die gesetzlichen Standards erfüllen, die in etwa den Leistungen einer GKV entsprechen, sodass die medizinisch unbedingt notwendigen Behandlungen abgedeckt sind. Leistungen wie freie Arztwahl, Gebührenverordnungshöchstsatz, Rooming-In, hohe Zuschüsse für Sehhilfen oder Kieferorthopädie können zusätzlich sinnvoll sein.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
PAYBACK American Express Karte Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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