- Darum sind so viele Beamt:innen privat versichert
- So funktioniert die PKV für Beamt:innen
- Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit und Pension
- PKV: Vor allem lohnend für Beamt:innen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Beamt:innen profitieren besonders: Sie haben einfachen Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) und diese ist für sie oft finanziell attraktiver als die gesetzliche Alternative.
- Mehr als 90 Prozent der Beamt:innen sind privat versichert: Der Staat, als Dienstbehörde, gewährt eine hohe Beihilfe für die private Gesundheitsversorgung. Nur den Rest müssen sie über eine PKV absichern.
- Kinder und einkommensschwache Ehe- und Lebenspartner:innen: Für niedrige Besoldungsgruppen mit geringerem Einkommen kann der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein - diese sind dann kostenfrei mitversichert.
- Höhe der staatlichen Beihilfe variiert: Abhängig von Faktoren wie Lebenssituation oder ob sie für ein bestimmtes Bundesland oder den Bund arbeiten. In der Regel erhalten Beamt:innen 50% bis 80% Beihilfe zu den Gesundheitskosten.
Rundum-sorglos-Schutz für dich und deine Familie
Mit unseren Reiseversicherungen sind du und deine Liebsten in den besten Händen. Auch der/die Inhaber
der Platinum oder Gold Zusatzkarte, dein/e Ehe- oder Lebenspartner
sowie deine Kinder, die in deinem Haushalt leben, genießen über die American Express Kreditkarten einen erstklassigen Versicherungsschutz. Sogar deine Enkelkinder sind abgesichert, wenn sie mit dir reisen.*
Mehr Erfahren
Darum sind so viele Beamt:innen privat versichert
Beamt:innen unterliegen in Deutschland nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV. Sie können sich also freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Mehr als 90 Prozent der Beamt:innen entscheiden sich aber für eine private Krankenversicherung, abgekürzt: PKV. Die Gründe dafür:
- Für ihre private Gesundheitsversorgung erhalten Beamt:innen und ihre Angehörigen von ihrer Dienstbehörde, also dem Staat, eine hohe Beihilfe. Diese beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Nur den Rest müssen sie über eine PKV absichern.
- In einer GKV bekommen Beamt:innen keine Beihilfe, müssen also den gesamten Monatsbeitrag selbst bezahlen. Nur einige Bundesländer, etwa Hamburg, geben einen sogenannten GKV-Zuschuss. Dieser funktioniert ähnlich wie der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei Angestellten und beträgt maximal 50 Prozent des GKV-Höchstbetrags.
- Nur für niedrige Besoldungsgruppen mit geringerem Einkommen und vielen Familienangehörigen kann der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein, da Kinder und einkommensschwache Ehe- und Lebenspartner:innen dann in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind.
Good to know
In Deutschland gab es im Jahr 2021 insgesamt rund 1,7 Millionen Beamt:innen und Richter:innen, die bei Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung beschäftigt waren.
Quelle:
Statistisches Bundesamt
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
So funktioniert die PKV für Beamt:innen
Wie hoch genau die staatliche Beihilfe für Beamt:innen ist, hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel der Lebenssituation oder ob sie für ein bestimmtes Bundesland oder den Bund arbeiten. In der Regel erhalten Beamt:innen 50 Prozent Beihilfe und 70 Prozent, wenn sie berücksichtigungsfähige Kinder oder Partner:innen haben. Für Kinder von Beamt:innen sind sogar 80 Prozent Beihilfe zu den Gesundheitskosten üblich.
Das sind die Konditionen für die private Krankenversicherung für Beamt:innen:
- Restkostenversicherung: Da der Staat mit der Beihilfe für einen hohen Anteil der Gesundheitskosten aufkommt, müssen Beamt:innen nur noch eine deutlich günstigere sogenannte Restkostenversicherung bei einer PKV abschließen.
- Individuelle Leistungs- und Tarifwahl: Bei einer PKV hängt der Tarif von Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem vertraglichen Leistungsumfang ab. Der günstigste Vollversicherungstarif muss immer den gesetzlichen Standards genügen und entspricht in etwa einer GKV-Versorgung. Gegen Aufpreis sind Optionen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus abzuschließen. Ein attraktiver Leistungstarif kostet Beamten:innen ohne Vorerkrankungen um die 30 Jahre zwischen 200 und 300 Euro pro Monat.
- Bezahlung im Krankheitsfall: Die behandelnden Ärzt:innen stellen eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von einigen Wochen aus. Die Beamt:innen reichen diese Rechnung bei ihrer Beihilfestelle und dem Versicherer ein, die diese innerhalb der Zahlungsfrist begleichen. Es ist in diesem Fall also keine Vorkasse nötig.
- Verschreibungspflichtige Medikamente und Sehhilfen: Da diese in der Regel sofort zu bezahlen sind, müssen Privatversicherte zunächst in Vorkasse gehen und bekommen den Betrag später erstattet.
- Beihilfeergänzungstarif: Manchmal sind bestimmte Leistungen nicht im vollen Umfang durch die Beihilfe der Dienstbehörde gedeckt, beispielsweise Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen oder Krankheitsfälle im Ausland. Private Versicherer bieten deshalb oft einen Beihilfeergänzungstarif an, der in diesem Fall vor Zuzahlungen schützt.
Quick-Info
Beamt:innen profitieren bei der sogenannten Öffnungsaktion zum erstmaligen Zugang in eine PKV von einer erleichterten Aufnahme. Dabei gibt es keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse und eine Begrenzung von Risikozuschlägen auf 30 Prozent des regulären Tarifs.
Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit und Pension
Bei der Gesundheitsversorgung kann es für Beamt:innen besondere Umstände geben, die sie kennen sollten.
Freie Heilfürsorge
Bei der freien Heilfürsorge gewährt der Staat als Dienstherr Beamt:innen mit einer besonders gefährlichen Tätigkeit die vollständige Übernahme von Gesundheitskosten. Dies betrifft zum Beispiel Polizist:innen, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamt:innen. Die freie Heilfürsorge gilt aber nur für die Beamt:innen selbst und nicht deren Angehörige. Für deine eigenen Reisen ins Ausland ist eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung eine wichtige Absicherung.
Zudem ist der Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung bei einer PKV zu empfehlen, damit nach Ende der gefährlichen Tätigkeit eine normale Restkostenversicherung zu günstigen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Dienstunfähigkeit
Ein Vorteil einer Verbeamtung ist, dass die Beschäftigung in der Regel gesichert ist, bis die Beamt:innen in die Pension gehen. Doch wenn ein Unfall oder eine Krankheit zur gesundheitlichen Dienstunfähigkeit führen, haben vor allem junge Menschen das Nachsehen. Denn Beamt:innen in der Probezeit und auf Widerruf können nicht mit einer staatlichen Versorgung rechnen. Beamt:innen auf Lebenszeit haben zwar Anspruch auf ein Ruhegehalt, allerdings erst nach fünf Jahren Dienstzeit und die Höhe ist mit wenigen Dienstjahren gering.
Private Versicherer bieten eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel an, die dann eine vereinbarte Rente auszahlt. Vor allem junge Menschen am Anfang ihrer Amtslaufbahn sollten sich darüber Gedanken machen, aber immer eine unabhängige Beratung hinzuziehen, um Einzelheiten zu klären.
Ruhestand und Pension
Mit dem Ende des aktiven Arbeitslebens sinken in der Regel auch die Einkünfte. Anders als bei der GKV sinken die Monatsbeiträge in der PKV aber nicht, da es keine prozentuale Koppelung gibt. Beamt:innen brauchen sich darüber aber deutlich weniger Sorgen machen, denn sie erhalten die Beihilfe des Staates auch im Ruhestand.
Wer in der aktiven Dienstzeit 50 Prozent Zuschuss zu den Gesundheitskosten bekommen hat, kann sich nun in der Regel auf eine Aufstockung auf 70 Prozent für Pensionär:innen freuen. Daher können auch die monatlichen Beiträge zur PKV sinken.
PKV: Vor allem lohnend für Beamt:innen
Keine andere Berufsgruppe profitiert derart von einer PKV wie Beamt:innen, deshalb sind die meisten von ihnen auch privat krankenversichert. Sie erhalten eine staatliche Beihilfe zu den Gesundheitskosten in Höhe von bis zu 80 Prozent für sich und ihre Angehörigen und müssen von der PKV nur noch die restlichen Kosten versichern lassen. Zudem haben sie ein hohes Leistungsangebot.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wieviel kostet eine private Krankenversicherung für Beamt:innen?
Die Kosten für eine PKV hängen für die Versicherten von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsspektrum ab. Da Beamt:innen und ihre Angehörigen aber eine staatliche Beihilfe in Höhe von 50 bis 80 Prozent erhalten, sind selbst Premiumtarife vergleichsweise günstig.
Wer zahlt für die PKV von Beamt:innen?
Beamt:innen erhalten für ihre Gesundheitsversorgung und die ihrer Angehörigen eine staatliche Beihilfe in Höhe von 50 bis 80 Prozent. Nur den Rest müssen sie über eine Restkostenversicherung bei einer PKV abdecken. Diesen günstigeren Tarif zahlen die Beamt:innen selbst.
Was ist mit Beträgen von Beamt:innen mit gefährlichen Berufen?
Beamt:innen mit gefährlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel in der Polizei, Feuerwehr oder im Justizvollzug bekommen vom Staat im Rahmen der freien Heilfürsorge in der Regel 100 Prozent ihrer Gesundheitsausgaben erstattet, sodass sie für sich selbst während der Ausübung dieser Tätigkeit keine eigene Krankenversicherung brauchen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen