- Was sind Bereitstellungszinsen?
- Bereitstellungszinsfreie Zeit: So wird sie vertraglich festgelegt
- Bereitstellungszinsen bei Neubau und Anschlussfinanzierung
- Bereitstellungszinsen berechnen: Welche Zusatzkosten kommen auf dich zu?
- So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden
- Bereitstellungszinsen müssen nicht sein
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Bereitstellungszinsen: Kosten, die von der Bank berechnet werden, wenn Kreditnehmer:innen das Darlehen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen.
- Bereitstellungszinsfreie Zeit: Zeitspanne, in der das Kapital abgerufen werden kann, ohne dass die Bank Bereitstellungszinsen berechnet. Diese muss mit der Bank ausgehandelt und im Vertrag festgelegt werden.
- Zusatzkosten bei Neubau und Anschlussfinanzierung: Bei Bauprojekten oder Anschlussfinanzierungen können Bereitstellungszinsen anfallen. Hierbei ist es wichtig, auf eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit zu achten.
- Vermeidung von Bereitstellungszinsen: Durch eine gute Planung und Vereinbarungen mit der Bank können diese Zusatzkosten vermieden werden. Beispielsweise durch eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit oder durch den vollständigen Abruf des Kredits.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags müssen beide Parteien ihre Pflichten erfüllen: Kreditnehmer:innen müssen das Kapital zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen und darauf die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen leisten. Auf der anderen Seite muss die Bank dafür sorgen, dass der Kreditbetrag jederzeit abrufbereit ist.
Wenn Bauherr:innen die Kreditsumme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen, kann die Bank Bereitstellungszinsen berechnen. Du bezahlst also Zinsen, obwohl dein Darlehen noch gar nicht ausgezahlt wurde. Der Grund dafür ist einfach: Der Bank entstehen Kosten für die Bereithaltung des Kapitals.
Denn sie erhält noch keine Darlehenszinsen und kann das Geld auch nicht anderweitig für sich arbeiten lassen. Die Bereitstellungszinsen sind also eine Art Entschädigung dafür, dass deine Bank das Kapital für dich vorhält.
Es kann übrigens passieren, dass du gleichzeitig Darlehens- und Bereitstellungszinsen bezahlst. Und zwar dann, wenn du nur einen Teil der Kreditsumme abgerufen hast. Dann berechnet die Bank Darlehenszinsen auf die bereits ausgezahlte Kreditsumme und Bereitstellungszinsen auf den noch ausstehenden Kreditbetrag.
Quick-Info
Bei vermieteten Immobilien kannst du Bereitstellungszinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aber nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind. Eine nachträgliche Verrechnung mit Erträgen aus dem Objekt ist nicht möglich.
Bereitstellungszinsfreie Zeit: So wird sie vertraglich festgelegt
Bereitstellungszinsen fallen in der Regel ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also mit Beginn der Kreditlaufzeit, an. Meist gewähren Banken jedoch eine bereitstellungszinsfreie Zeit, in der Kreditnehmer:innen das Kapital abrufen können, ohne dass die Bank eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Diese Zeitspanne kann zwischen drei und zwölf Monaten betragen, muss allerdings mit der Bank ausgehandelt und in den Kreditvertrag aufgenommen werden. Manche Banken bieten sogar einen Spielraum bis zu 24 Monaten. Wenn keine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist, werden Bereitstellungsprovisionen auf das nicht abgerufene Kapital fällig.
Bereitstellungszinsen bei Neubau und Anschlussfinanzierung
Bereitstellungszinsen betreffen Bauherr:innen, die eine Baufinanzierung neu abschließen oder eine Anschlussfinanzierung benötigen.
Der Neubau einer Immobilie vom Grundstückskauf bis hin zur Schlüsselübergabe kann sich über Monate oder sogar mehr als ein Jahr lang hinziehen.
Die anfallenden Kosten beim Neubau einer Immobilie sind abhängig vom Baufortschritt. Deswegen rufen Kreditnehmer:innen die Kreditsumme meist nicht auf einmal, sondern in Tranchen ab. Damit keine unerwünschten Nebenkosten entstehen, solltest du darauf achten, dass die Bank möglichst lange auf die Bereitstellungszinsen verzichtet.
Auch bei der Anschlussfinanzierung spielen Bereitstellungszinsen eine wichtige Rolle. Denn je nachdem, wie lange die finanzierende Bank auf Bereitstellungszinsen verzichtet, können Kreditnehmer:innen ihre Anschlussfinanzierung schon lange vor dem Auslaufen der Zinsbindung abschließen und sich damit ohne zusätzliche Kosten die aktuellen Zinsen sichern.
Besonders sinnvoll ist das, wenn die Zinsen günstig sind und in der Zukunft von steigenden Zinsen auszugehen ist.
Übrigens: Wer seine Anschlussfinanzierung länger als ein Jahr im Voraus planen will, kann dies über ein Forward Darlehen realisieren.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Bereitstellungszinsen berechnen: Welche Zusatzkosten kommen auf dich zu?
Die Höhe von Bereitstellungszinsen ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von jeder Bank individuell festgelegt werden. In der Regel betragen sie zwischen 2 und 4,5 Prozent pro Jahr.
Die Bereitstellungszinsen, die eine Bank monatlich abbuchen würde, lassen sich leicht berechnen. Ein Beispiel: Bei einem jährlichen Zinssatz von 3 Prozent sind monatlich 0,25 Prozent auf den nicht in Anspruch genommenen Betrag fällig. Das klingt erst einmal nicht viel, kann aber je nach Dauer der Bereitstellung ganz schön ins Geld gehen: Bei einer nicht abgerufenen Darlehenssumme von 500.000 Euro müsstest du jeden Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 1.250 Euro zahlen.
Good to know
Bereitstellungszinsen sind nicht Bestandteil des effektiven Jahreszinses, der dazu dient, die Kosten bei Baufinanzierungen zu vergleichen. Achte deswegen bei der Suche nach einer passenden Finanzierung nicht nur auf günstige Darlehenszinsen, sondern auch auf eine ausreichend lange bereitstellungszinsfreie Zeit und die Höhe der Bereitstellungszinsen.
So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden
Wenn du clever planst, kannst du diese Zusatzkosten bei deiner Immobilienfinanzierung vermeiden. Am wichtigsten ist es, eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank zu vereinbaren. Es gibt aber noch ein paar mehr Tipps, wie du Bereitstellungszinsen umgehen kannst:
- Stimme die bereitstellungszinsfreie Zeit möglichst genau auf das Bauvorhaben ab und rechne am besten auch einen Zeitpuffer ein.
- Vereinbare mit dem Bauträger einen verbindlichen Zeitplan für das Bauvorhaben und nimm eine Klausel zur Kostenübernahme bei Nichteinhaltung der Termine in den Vertrag auf.
- Wenn du mehrere Kredite aufgenommen hast, solltest du zuerst diejenigen abrufen, deren bereitstellungszinsfreie Zeit bald abläuft.
- Wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit abläuft und du das Kapital noch nicht benötigst, solltest du darüber nachdenken, den Kredit trotzdem komplett abzurufen. Die Darlehenszinsen kannst du möglicherweise kompensieren, indem du das Kapital investierst.
- Rufe nach Möglichkeit zuerst deine Kredite ab, bevor du dein Eigenkapital einsetzt. So vermeidest du Bereitstellungszinsen und kannst dein Eigenkapital für spätere Ausgaben nutzen. Diese Vorgehensweise musst du allerdings mit deiner Bank vereinbaren, da normalerweise „Eigenkapital vor Fremdkapital“ gilt.
- Verlängere deine bereitstellungszinsfreie Zeit. Dies geht jedoch oft auf Kosten der Darlehenszinsen.
Bereitstellungszinsen müssen nicht sein
Banken berechnen Bereitstellungszinsen, wenn Kreditnehmer:innen die Kreditsumme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abrufen. Dann werden Zinszahlungen fällig, obwohl der Kredit noch gar nicht abgerufen wurde. Bei einem durchschnittlichen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr kann das bei den hohen Kreditsummen einer Immobilienfinanzierung schnell ins Geld gehen.
Wer eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbart, kann dem Hausbauprojekt und möglichen Verzögerungen entspannter entgegensehen. Der Zeitraum beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate, muss aber im Vorhinein mit der Bank ausgehandelt und in den Kreditvertrag aufgenommen werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann muss man Bereitstellungszinsen zahlen?
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die Bank den Darlehensbetrag für Kreditnehmer:innen vertragsgemäß bereithält, dieser aber noch nicht abgerufen wurde. Es kann eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden, in der keine Zinsen gezahlt werden müssen. Je nach Bank variiert diese Zeit zwischen drei und zwölf Monaten.
Wie kann ich die Bereitstellungszinsen umgehen?
Um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden, können sich Kreditnehmer:innen das Darlehen komplett auszahlen lassen. In diesem Fall wird nur der im Vertrag festgelegte Zins gezahlt. Wenn die Kreditnehmer:innen das ausgezahlte Kapital nicht sofort benötigen, können sie es anlegen. In manchen Fällen lässt sich die bereitstellungszinsfreie Zeit auf Kosten des Darlehenszinses auch verlängern.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
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- Platinum Card
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- American Express Card
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- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen