- Das ist die Erbschaftssteuer
- Freibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad
- Weitere relevante Freibeträge für die Erbschaftssteuer
- Diese Steuersätze werden bei der Erbschaftssteuer fällig
- Erbschaft versteuern: So geht das in Deutschland
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
Erbschaftssteuer: In Deutschland wird auf Erbschaften eine Steuer erhoben, die vom Gesamtwert der Erbschaft abhängt.
Fristen: Du hast sechs Wochen Zeit, um eine Erbschaft abzulehnen und drei Monate, um sie beim Finanzamt anzumelden.
Freibeträge: Der Verwandtschaftsgrad bestimmt den Freibetrag und die Steuerklasse, welche die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflusst.
Weitere Freibeträge: Es gibt zusätzliche Freibeträge und Steuerbefreiungen, wie der Erbfallkostenpauschbetrag, der Versorgungsfreibetrag, der Pflegefreibetrag und sachliche Steuerbefreiungen.
Steuersätze: Die Steuersätze der Erbschaftssteuer richten sich nach dem Wert des geerbten Vermögens und der Erbsteuerklasse.
Erbschaft versteuern: Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab, kann aber durch verschiedene Freibeträge und Steuerbefreiungen verringert werden.
Das ist die Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer, eine sogenannte Erbanfallsteuer, wird in Deutschland seit 1906 auf erhaltene Erbschaften erhoben. Sie wird anhand des Gesamtwerts der Erbschaft abzüglich etwaiger Schulden, Freibeträge und Beerdigungskosten berechnet und ist im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, kurz ErbStG, geregelt.
Die Erbschaftssteuer wird erst beim tatsächlichen Erwerb von Todes wegen fällig – also wenn Erb:innen die Erbschaft annehmen und der Gesamtwert der Erbschaft oberhalb des anzuwendenden Freibetrags liegt. Die genaue Höhe der fälligen Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden genauer erklärt werden.
Quick-Info
Zwei Fristen sind im Hinblick auf eine Erbschaft besonders wichtig: Nachdem die Erb:innen vom Erbfall erfahren haben, können sie innerhalb von sechs Wochen das
Erbe anlehnen. Diesen Antrag beim Nachlassgericht stellen Erb:innen zum Beispiel, wenn sie Schulden erben würden.
Eine weitere wichtige Frist: Spätestens drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls muss die Erbschaft beim Finanzamt gemeldet werden, damit die Höhe der Erbschaftssteuer ermittelt werden kann.
Freibeträge und Steuerklassen nach Verwandtschaftsgrad
Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich bei jedem Erbantritt fällig. Allerdings entscheidet der Verwandtschaftsgrad über die Höhe des gesetzlichen Freibetrags – und davon hängt ab, ob überhaupt Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.
Je enger die Verwandtschaft, desto höher ist der Freibetrag. So haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen nach Paragraf 16 ErbStG die höchste Freigrenze von 500.000 Euro, Geschwister, Nichten und Neffen einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Liegt der Wert des Erbes unter dieser Freigrenze, muss die erbende Person keine Erbschaftssteuer zahlen. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird nur der Betrag besteuert, der über der Freigrenze liegt. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt nach Paragraf 15 ErbStG zudem die Zuordnung zu einer Steuerklasse, die wiederum die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflusst.
Achtung: Die Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer sind nicht identisch mit den Lohnsteuerklassen, die bei der Einkommenssteuererklärung verwendet werden.
Verwandtschaftsverhältnis |
Freibetrag |
Steuerklasse |
Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen |
500.000 Euro |
I |
Kinder, einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder |
400.000 Euro |
I |
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind |
400.000 Euro |
I |
Enkel, deren Eltern noch leben |
200.000 Euro |
I |
Urenkel, Eltern und Großeltern |
100.000 Euro |
I |
Geschwister, Nichten und Neffen |
20.000 Euro |
II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern |
20.000 Euro |
II |
Geschiedene Ehe- und getrennte Lebenspartner:innen |
20.000 Euro |
II |
Alle anderen Erb:innen |
20.000 Euro |
III |
Weitere relevante Freibeträge für die Erbschaftssteuer
Neben den Freibeträgen nach Verwandtschaftsgrad gibt es weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen, die die Erbschaftssteuer senken können.
Nachlassverbindlichkeiten
Wenn eine Person verstirbt, fallen verschiedene Kosten an, beispielsweise für die Bestattung, die Grabpflege und die Nachlassabwicklung. Das Finanzamt berücksichtigt eine Pauschale von 10.300 Euro: Der sogenannte Erbfallkostenpauschbetrag wird auf die Summe, für die Erbschaftssteuer anfällt, angerechnet und mindert somit die anfallende Steuer.
Versorgungsfreibetrag
Für hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner:innen sowie (Stief-)Kinder und Enkelkinder, deren Eltern nicht mehr leben, gibt es einen sogenannten Versorgungsfreibetrag. Bei Partner:innen liegt dieser bei 256.000 Euro, bei Kindern abhängig vom Alter bei 10.300 bis 52.000 Euro. Genau geregelt ist das in Paragraf 17 ErbStG.
Dieser Freibetrag wird jedoch unter Umständen mit anderen steuerfreien Versorgungsbezügen verrechnet, beispielsweise mit der Hinterbliebenenrente.
Pflegefreibetrag
Hinterbliebenen Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kindern, die der verstorbenen Person vor ihrem Tod unentgeltlich oder für ein unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, können einen Freibetrag bis zu 20.000 Euro als Entgelt beantragen.
Sachliche Steuerbefreiungen
Hausrat und bewegliche Gegenstände können unter bestimmten Umständen, die Paragraf 13 ErbStG regelt, steuerfrei vererbt werden. Angehörige der Steuerklasse I können beispielsweise Hausrat im Wert von bis zu insgesamt 41.000 Euro steuerfrei erben, bei Steuerklasse II und III beläuft sich der Freibetrag auf 12.000 Euro.
Ehe- oder Lebenspartner:innen der verstorbenen Person können zudem das Familienheim steuerfrei erben, sofern diese für mindestens zehn weitere Jahre die Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen.
Good to know
Erbt nicht nur eine Person, sondern es gibt eine Erbengemeinschaft, kann die Erbschaftssteuererklärung auch gemeinschaftlich abgegeben und die Steuer aus dem Nachlass beglichen werden. Soll die Erklärung einzeln erfolgen, entscheidet das Finanzamt, wer die Erbschaftssteuererklärung abgeben muss.
Diese Steuersätze werden bei der Erbschaftssteuer fällig
Die Steuersätze der Erbschaftssteuer richten sich nach dem Wert des geerbten Vermögens und der Erbsteuerklasse. Demnach profitieren Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen von den geringsten Steuersätzen, während entferntere Verwandte und Nichtverwandte höhere Steuersätze zahlen müssen.
Erbschaft in Euro |
Steuersatz bei Steuerklasse I |
Steuersatz bei Steuerklasse II |
Steuersatz bei Steuerklasse III |
Bis 75.000 |
7 Prozent |
15 Prozent |
30 Prozent |
Bis 300.000 |
11 Prozent |
20 Prozent |
30 Prozent |
Bis 600.000 |
15 Prozent |
25 Prozent |
30 Prozent |
Bis 6.000.000 |
19 Prozent |
30 Prozent |
30 Prozent |
Bis 13.000.000 |
23 Prozent |
35 Prozent |
50 Prozent |
Bis 26.000.000 |
27 Prozent |
40 Prozent |
50 Prozent |
Mehr als 26.000.000 Euro |
30 Prozent |
43 Prozent |
50 Prozent |
Erbschaft versteuern: So geht das in Deutschland
Erbschaften müssen in Deutschland versteuert werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei vom Wert des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser:innen und Erb:innen ab. Dank verschiedener Freibeträge und Steuerbefreiungen kann die Steuerlast allerdings deutlich verringert werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie wird das Erbe besteuert?
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig von der Höhe des Erbes und der Verwandtschaftsbeziehung zur vererbenden Person.
Bis wann ist ein Erbe steuerfrei?
Eine Erbschaft ist in Deutschland bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei, der je nach Verwandtschaftsgrad variiert. Übersteigt das Erbe diesen Betrag, fällt Steuer an.
Wann muss ein Erbe dem Finanzamt gemeldet werden?
Eine Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme vom Erbfall gemeldet werden, um eine eventuelle Erbschaftssteuer zu ermitteln und zu zahlen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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