- Das passiert bei einer Erbschaft
- Mögliche Gründe, eine Erbschaft auszuschlagen
- So kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden
- Die Folgen einer abgelehnten Erbschaft
- Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
- Erbschaft ablehnen: Juristische Beratung empfehlenswert
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
Bei einer Erbschaft: Du übernimmst als Erb:in die Rechtsposition der verstorbenen Person, inklusive Vermögen und Schulden.
Erbschaft ausschlagen: Wenn das Erbe mehr Schulden als Vermögen beinhaltet, kannst Du es innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme ausschlagen.
Erbschaft ablehnen: Gründe können Schulden, Kosten durch die Annahme der Erbschaft oder Überschuldung sein.
Erbverzicht: Du kannst nicht nur das Erbe ausschlagen, sondern auch darauf verzichten, dies geschieht durch einen notariellen Vertrag.
Ausschlagungserklärung: Diese muss entweder bei einem Notariat oder gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden.
Folgen einer abgelehnten Erbschaft: Du hast keinen Anspruch mehr auf die Erbschaft oder deinen Pflichtteil und musst bereits angenommene Gegenstände zurückgeben.
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren: Bei finanzieller Überforderung durch das Erbe kannst Du die Haftung auf den Nachlass beschränken.
Das passiert bei einer Erbschaft
Stirbt eine Person, nehmen die Erb:innen ihre Rechtsposition ein. Das bedeutet, sie erhalten das Vermögen, übernehmen aber auch eventuelle Schulden. Alle Rechte und Pflichten gehen also auf die Erb:innen über. Liegt kein Testament mit entsprechenden Informationen zur wirtschaftlichen Situation vor, sollten sich Erb:innen in einem ersten Schritt einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse der verstorbenen Person verschaffen.
Es kann mühsam sein, alle Dokumente zu sichten, etwa Kontoauszüge, Darlehensverträge und Grundbuchauszüge. Banken müssen entsprechende Auskünfte geben, wenn Erb:innen die Erbenstellung durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll belegen können.
Doch was ist, wenn sich herausstellt, dass die Erblasser:innen mehr Schulden als Vermögen hinterlassen? Dann kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Aber Achtung: Die Ablehnung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem die Erb:innen von der Erbschaft Kenntnis erlangt haben.
Quick-Info
Nur wenn die verstorbene Person ein Testament aufgesetzt und beim Gericht hinterlegt hat, werden Erb:innen in einem Schreiben vom Nachlassgericht über die Erbschaft informiert. Dieses Schriftstück setzt die sechswöchige Frist in Gang. Liegt kein Testament vor, beginnt die Frist zu laufen, wenn die Erb:innen vom Tod der Erblasser:innen erfahren.
Andere Regeln gelten nur, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder die Erb:innen sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten: In diesen Fällen beträgt die Frist sechs Monate.
Mögliche Gründe, eine Erbschaft auszuschlagen
Es gibt viele Gründe, eine Erbschaft abzulehnen. Zu ihnen zählen:
- Erbschaft aus Schulden und anderen Verbindlichkeiten
- Kosten, die durch die Annahme der Erbschaft entstehen können, zum Beispiel teure Sanierungsmaßnahmen im Falle einer geerbten Immobilie
- Überschuldung der Erb:innen, da durch die Ablehnung des Erbes Gläubigern kein Zugriff auf die Erbschaft gewährt wird
Quick-Info: Erbverzicht
Erb:innen können die Erbschaft nicht nur ausschlagen, sondern auch auf sie verzichten. Dieser Erbverzicht geschieht durch einen Vertrag zwischen gesetzlichen Erb:innen und den Erblasser:innen. Anders als die Erbausschlagung wird der Erbverzicht also noch vor dem Tod der vererbenden Person vereinbart. Der Vertrag bedarf einer
notariellen Beurkundung.
So kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden
Erb:innen erben automatisch. Das bedeutet: Möchten sie das Erbe ausschlagen, müssen sie eine entsprechende Erklärung abgeben, entweder bei einem Notariat oder gegenüber dem Nachlassgericht. Ansonsten ist das Erbe angenommen.
Das Nachlassgericht ist das zuständige Amtsgericht für den Bezirk, in dem die verstorbene Person den letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. In bestimmten Fällen reicht eine Erklärung gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Erb:innen wohnen.
Bei der Erklärung müssen die Erb:innen bestimmte Formvorschriften beachten. Ein Brief oder eine E-Mail sind nicht ausreichend. Sie können entweder persönlich vor Gericht erscheinen, dort wird eine Ausschlagungserklärung zur Niederschrift aufgenommen. Oder sie lassen ihre Ausschlagung bei einem Notariat öffentlich beglaubigen und schicken die Erklärung anschließend fristgerecht an das Nachlassgericht.
In beiden Fällen entstehen Kosten: Bei persönlichem Erscheinen wird eine Gerichtsgebühr fällig, die sich an der Höhe der Erbschaft misst. Für die Erklärung des Notariats ist ebenfalls eine Zahlung fällig.
Die Folgen einer abgelehnten Erbschaft
Schlagen Erb:innen das Erbe aus, haben sie keinen Anspruch mehr auf die Erbschaft. Auch nicht auf ihren Pflichtteil, das möglicherweise nach dem Berliner Testament geregelt ist. Wenn sie bereits Gegenstände aus dem Nachlass in Besitz genommen haben, müssen sie sie zurückgeben, und zwar an die nächsten Erbschaftsanwärter:innen.
Denn bei Ausschlagung rückt das Erbe in der Erbfolge weiter. Dabei können Eltern in der Regel für ihre Kinder die Erbschaft ablehnen. In manchen Fällen muss das Familiengericht dem zustimmen.
Falls alle Erb:innen die Erbschaft ausschlagen, fällt sie an den Staat. Er kann sie nicht ablehnen, kommt allerdings auch nicht für die Schulden auf.
Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
Wenn Erb:innen sich trotz Schulden der verstorbenen Person dazu entschieden haben, das Erbe anzunehmen und dann feststellen, dass sie das Erbe finanziell überfordert, können sie die Haftung auf den Nachlass beschränken. Das hat zur Folge, dass sie nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
Alles, was sie dafür tun müssen, ist, beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung zu beantragen, entweder persönlich zu Protokoll beim Nachlassgericht oder schriftlich per Post. Daraufhin wird das Gericht eine:n Nachlassverwalter:in bestellen.
Bei der Beantragung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Persönliche Angaben zur Person sowie zu der vererbenden Person
- Gründe für die Nachlassverwaltungsbestellung, zum Beispiel Unübersichtlichkeit des Nachlasses
Es kann sein, dass die Erb:innen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Erbe ergeben, erst nach einer gewissen Zeit erkennen. Auch für diese Fälle sind sie geschützt: Die Beantragung von Nachlassverwalter:innen ist bis zu zwei Jahre nach dem Anfall der Erbschaft möglich.
Nachlassverwalter:innen nehmen den Nachlass an sich und setzen sich für die Interessen der Erb:innen und Gläubiger ein. Sie schützen die Erb:innen vor Forderungen der Gläubiger und begleichen die Schulden der Erblasser:innen aus dem Nachlass. Erb:innen haben während der Nachlassverwaltung keinen Zugriff auf die Erbmasse.
Die Kosten der Nachlassverwaltung werden aus dem Nachlass beglichen. Ist der Nachlass gering, übernimmt der Staat die Kosten.
Sind alle Schulden beglichen, endet die Nachlassverwaltung. Ist dann noch Vermögen übrig, bekommen die Erb:innen es ausgezahlt. Kommen Nachlassverwalter:innen zu dem Schluss, dass das Erbe nicht zur Bezahlung der Schulden ausreicht, enden ihre Tätigkeiten ebenfalls und sie beantragen ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Nachlassinsolvenzverfahren
Eine andere Möglichkeit, die Haftung für Schulden aus der Erbschaft auf den Nachlass zu beschränken, ist das Nachlassinsolvenzverfahren. Auch dafür muss ein Antrag beim Insolvenzgericht beziehungsweise Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte.
Das Verfahren wird nur über den Nachlass eröffnet und hat keine Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der eigentlichen Erb:innen. Allerdings wird es vom Gericht nur eröffnet, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Nachlass die – mitunter hohen – Verfahrenskosten sowie die Kosten der Insolvenzverwalter:innen decken kann. Ist das nicht der Fall, stellt das Gericht die Dürftigkeit des Nachlasses fest.
Beinhaltet der Nachlass genügend Vermögensmasse und eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren, setzt es eine:n Insolvenzverwalter:in ein, die:der sich um die Erbschaft kümmert. Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Herausgabe aller Gegenstände, die nicht zum Eigentum der verstorbenen Person zählen
- Erfassung und gegebenenfalls Verwertung des gesamten vorhandenen Vermögens
- Prüfung von Forderungen von Gläubigern
Erbschaft ablehnen: Juristische Beratung empfehlenswert
Entgegen den ersten Assoziationen bei Erbschaften – viel Geld, teure Immobilien oder wertvolle Aktienpakete – kann eine Erbschaft auch aus Schulden oder sanierungsbedürftigen Gebäuden bestehen. Möchten Erb:innen ein überschuldetes Erbe nicht annehmen, können sie es ausschlagen. Wichtig ist, dass sie dabei die Formalitäten und Fristen beachten. Ebenfalls gut zu wissen: Selbst, wenn ihnen eine Erbschaft erst nach der Annahme über den Kopf wächst, gibt es Möglichkeiten, ihre Haftung zu beschränken. In allen Fällen ist eine juristische Beratung sinnvoll.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie kann ich ein Erbe ablehnen?
Möchtest du ein Erbe ablehnen, musst du diese Ablehnung gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Das geht nur persönlich oder durch Beauftragung eines Notariats mit der Erklärung.
Was kostet es, ein Erbe abzulehnen?
Die Bearbeitungsgebühr des Nachlassgerichts für die Ausschlagung des Erbes kostet etwa 30 Euro. In manchen Fällen fallen weitere Notar- und Verwaltungsgebühren an.
Kann ich ein Erbe immer ablehnen?
Ja, du kannst ein Erbe immer ablehnen. Denn es ist nicht verpflichtend, ein Erbe anzunehmen. Du musst dich jedoch an die gesetzlichen Fristen halten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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