- Das sind Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten in der Bilanz ausweisen
- Besonderheiten bei Verbindlichkeiten in der Bilanz
- Verbindlichkeiten in der Bilanz: Schulden des Unternehmens
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Verbindlichkeiten in Bilanzen
Das wichtigste aus diesem Artikel
Verbindlichkeiten: Sind Schulden eines Unternehmens und stellen vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Gegenleistungen dar.
Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen: Verbindlichkeiten sind bilanziell bekannt, während Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.
Ausweisung in der Bilanz: Verbindlichkeiten müssen als Sammelposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden.
Besonderheiten: Bei der bilanziellen Ausweisung der Verbindlichkeiten gibt es Besonderheiten wie Restlaufzeit, Fremdwährung und Eventualverbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten in der Bilanz: Sind ausstehende Zahlungen eines Unternehmens, nachdem die Leistung bereits erbracht wurde.
Das sind Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gehören zu den Schulden eines Unternehmens, sind also Posten, die noch gezahlt werden müssen. Haben Betriebe eine bestimmte Leistung bereits in Anspruch genommen, stellt die vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Gegenleistung die Verbindlichkeit dar. Das Gegenteil einer Verbindlichkeit ist die Forderung.
In einer Bilanz erfolgt eine abschließende Gegenüberstellung der Schulden und des Vermögens, in der Regel für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Fast alle Unternehmen haben Verbindlichkeiten: sei es durch bereits erhaltene Warenlieferungen oder erbrachte Dienstleistungen, deren Bezahlung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. All diese Schulden werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammengefasst. Weitere Formen der Verbindlichkeiten sind zum Beispiel solche gegenüber Banken und anderen Geldgebern.
Verbindlichkeiten werden hinsichtlich ihrer Restlaufzeit in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten unterteilt. Kurzfristig meint damit die Zeitspanne von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören meist zu den kurzfristigen, da in der Praxis oft Zahlungsziele zwischen zehn und 30 Tagen vereinbart werden.
Kurz erklärt: Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen
Kurz erklärt: Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen
Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind nicht dasselbe und werden auch bilanziell separat behandelt:
- Verpflichtungen werden in der Bilanz nur als Verbindlichkeiten gebucht, wenn deren Höhe und Zeitpunkt bekannt sind.
- Für alle anderen Verbindlichkeiten – auch ungewisse Verbindlichkeiten genannt – werden Rückstellungen gebildet. Beispiele dafür sind drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, erwartete Steuernachzahlungen, mögliche Reparaturkosten oder Pensionsrückstellungen, die in ihrer Höhe und ihrem Auszahlungszeitpunkt noch ungewiss sind.
Verbindlichkeiten in der Bilanz ausweisen
Unternehmen, die zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, müssen sämtliche Verbindlichkeiten als Sammelposten ausweisen, und zwar im Sinne der doppelten Buchführung auf der Passivseite. Dort werden alle Schulden aufgelistet. Auf der Seite der Aktiva stehen alle Vermögenswerte des Unternehmens.
Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung der Handelsbilanz gesetzlich genau geregelt, während kleine und Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen und nicht nach der Art der Verbindlichkeiten unterscheiden müssen. Bilanzierungspflichtige Personengesellschaften wie OHG oder KG sollten ebenfalls eine vollständige Bilanz aufstellen und die vorgeschriebene Reihenfolge einhalten.
Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, macht die Vorgaben für die Gliederung der Verbindlichkeiten in der Bilanz:
- Anleihen wie Wandelanleihen, die in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen werden, und konvertible Anleihen – sie räumen dem Unternehmen ein Bezugsrecht ein –, die in der Bilanz separat ausgewiesen werden
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, also Darlehen und Kredite
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, also noch ausstehende Zahlungen an Kunden oder Lieferanten
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel, also ein Wechselbrief, mit dem das Unternehmen ein Zahlungsversprechen in der Zukunft abgibt
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, beispielsweise Tochtergesellschaften
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, also andere Firmen, die Anteile am bilanzierenden Unternehmen halten oder an denen das bilanzierende Unternehmen Anteile hat
- Sonstige Verbindlichkeiten als Sammelkonto für alle nicht den anderen Positionen zuordenbaren Verbindlichkeiten, dabei die Unterposten „davon aus Steuern“ – alle vom Unternehmen noch ausstehenden Steuerzahlungen, darunter Lohn- und Umsatzsteuer – und „davon im Rahmen der sozialen Sicherheit“ – alle Sozialversicherungsbeträge und Zahlungen für betriebliche Pensionen, die nicht in den Rückstellungen erfasst sind
Kapitalgesellschaften müssen zudem in der Bilanz im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Beispielsweise zu hohen Beträgen für Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, und zur Gesamtsumme der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von fünf oder mehr Jahren.
Besonderheiten bei Verbindlichkeiten in der Bilanz
Bei der bilanziellen Ausweisung der Verbindlichkeiten kann es zu einigen Besonderheiten kommen. Dazu gelten folgende Regeln:
- Die Bemessung der Restlaufzeit: Die Restlaufzeit beginnt am Bilanzstichtag. Die Berechnung des Laufzeitendes erfolgt entsprechend der vereinbarten Fälligkeit.
- Ausweisung der Restlaufzeit: Kapitalgesellschaften müssen den Betrag der Verbindlichkeiten zu jedem ausgewiesenen Gliederungspunkt gesondert ausweisen: die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und die Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
- Verbindlichkeiten in Fremdwährung: Schulden in fremden Währungen müssen bei Kursveränderungen in der Bilanz angepasst werden, sofern die Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.
- Eventualverbindlichkeiten: Verbindlichkeiten, die nur eventuell zum Tragen kommen, werden nicht als Verbindlichkeiten in der Bilanz passiviert, und es werden keine Rückstellungen für sie gebildet. Sie werden lediglich unter der Bilanz oder im Anhang angegeben.
Good to know
Nicht nur Unternehmen haben Verbindlichkeiten, sondern auch private Verbraucher:innen in Deutschland haben Schulden, etwa in Form von Zahlungsverpflichtungen, denen sie nicht sofort nachkommen. Und diese nehmen von Jahr zu Jahr zu: Im Jahr 2012 betrugen die Verbindlichkeiten noch rund 1,55 Billionen Euro, bis zum Jahr 2022 wuchs die Schuldenlast auf 2,14 Billionen Euro.
Quelle:
Bundesbank
Verbindlichkeiten in der Bilanz: Schulden des Unternehmens
Verbindlichkeiten sind ausstehende Zahlungen eines Unternehmens, nachdem die Leistung bereits erbracht wurde. Höhe und Zeitpunkt der Verbindlichkeiten sind festgelegt, ansonsten handelt es sich um Rückstellungen. Verbindlichkeiten erscheinen in der Bilanz auf der Seite der Passiva und sind gemäß Handelsgesetzbuch in verschiedenen Positionen in vorgegebener Reihenfolge anzugeben. Zudem sind bei der Bilanzierung einige Besonderheiten zu beachten, beispielsweise im Fall von Verbindlichkeiten in Fremdwährungen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Verbindlichkeiten in Bilanzen
Wo sind Verbindlichkeiten in der Bilanz?
Alle Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden im Rahmen der doppelten Buchführung als Posten auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt. Dabei wird zwischen verschiedenen Verbindlichkeitsarten unterschieden.
Was ist unter Verbindlichkeiten zu verstehen?
Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten oder Kunden. In der Praxis spiegelt sich diese Verpflichtung meist in Form von Zahlungen auf Rechnung wider.
Wie werden Verbindlichkeiten bilanziert?
Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite der Bilanz zusammengefasst. Die meisten Kapitalgesellschaften sind zu der im Handelsgesetz vorgegebenen Gliederung verpflichtet.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.