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Grundlagen der Bewirtschaftungskosten

Beim Thema Bewirtschaftungskosten ist es hilfreich, einige Grundlagen zu verstehen. Lies hier, wie sie sich zusammensetzen, wer für sie aufkommt und worin sie sich von Betriebskosten unterscheiden.
Eine Person hält ein Modellhaus aus Papier in der Hand und tippt mit der anderen Hand auf einem Taschenrechner.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bewirtschaftungskosten betreffen alle, die eine Immobile oder ein Grundstück nutzen – ob privat oder gewerblich, ob als Eigentümer:in oder Mieter:in. Bewirtschaftungskosten fallen im Rahmen der Nutzung sämtlicher Immobilienobjekte an. Welche Kosten das genau sind, wer wie viel davon bezahlen muss – das und mehr erfährst du hier.
  1. Das sind Bewirtschaftungskosten
  2. Bewirtschaftungs- vs. Betriebs- und Verwaltungskosten
  3. Wer für Bewirtschaftungskosten aufkommt
  4. Bewirtschaftungskosten betreffen alle Immobiliennutzer:innen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Bewirtschaftungskosten: Sie umfassen alle laufenden Kosten bei der Nutzung von Immobilien, wie Verwaltungsgebühren, Energiekosten und Instandhaltung des Gebäudes.
  • Kategorien der Bewirtschaftungskosten: Diese werden in fünf Kategorien eingeteilt: Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungs- und Wartungskosten, Abschreibungen und Mietausfallwagnis.
  • Zahlende Partei: Wer für die Bewirtschaftungskosten aufkommt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Gewerbeimmobilien können diese vollständig auf die Mietenden umgelegt werden. Bei privat vermieteten Objekten nur teilweise.
  • Betroffene Personen: Jede Person, die eine Immobilie nutzt trägt einen Anteil an den Bewirtschaftungskosten. Deshalb ist es wichtig zu verstehen welche Kosten anfallen.

Das sind Bewirtschaftungskosten

Bei der Nutzung von Immobilien fallen diverse Posten für die Bewirtschaftung an, etwa Verwaltungsgebühren, Kosten für Energie und Instandhaltung des Gebäudes. All diese laufenden Kosten werden als Bewirtschaftungskosten bezeichnet. Nicht dazu zählen zum Beispiel im Vorfeld anfallende Kaufpreise für Immobilien oder die Kosten für die Baufinanzierung.

Bewirtschaftungs- vs. Betriebs- und Verwaltungskosten

Die Bewirtschaftungskosten werden laut Berechnungsverordnung in fünf Kategorien eingeteilt:

Die Betriebskosten wie etwa Stromgebühren und die Verwaltungskosten machen nur einen Teil der Bewirtschaftungskosten aus, sie sind jeweils eine Unterkategorie der Bewirtschaftungskosten.

Betriebskosten und Instandhaltungs- und Wartungskosten

Was zu den Betriebskosten zählt, bestimmt der erste Paragraf der Betriebskostenverordnung. Dazu werden unter anderem die Ausgaben gerechnet für:

Es sind also die laufenden Kosten, die durch die Nutzung oder durch das Bewohnen einer Immobilie, eines Grundstückes und dazugehörigen Grün- und Parkanlagen entstehen.

Die Instandhaltung- und Wartungskosten sind von den Betriebskosten abzugrenzen. Dabei handelt es sich um die Kosten, die anfallen, um die Nutzbarkeit des Objektes zu erhalten oder wiederherzustellen. Im Fall von Immobilien entstehen Instandhaltungskosten zum Beispiel durch Malerarbeiten oder Dachreparaturen.

Das zählt zum Verwaltungsaufwand

Als Verwaltungskosten oder -aufwand werden Ausgaben bezeichnet, die durch Verwaltungstätigkeiten entstehen. Denn bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, in denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, kümmern sich in der Regel sogenannte Hausverwaltungen um sämtliche Angelegenheiten rund um das Objekt – beispielsweise um die Klärung rechtlicher Belange, die Beauftragung eines Hauswarts oder Hausmeisterfirma.

Abschreibungen und Mietausfallwagnis

Aus einer Immobilie ergeben sich Abschreibungen: Die Summe der Kosten, die für Anschaffungen oder Herstellungen anfielen, lassen sich über 50 Jahre hinweg mit je zwei Prozent von der Steuer abschreiben.

Mit der Bewirtschaftungskosten-Kategorie Mietausfallwagnis sind Kosten gemeint, die entstehen, wenn durch leerstehende Wohnungen oder Häuser Mieteinnahmen wegfallen. Um diese zu beziffern, wird meistens ein Prozentsatz der Bruttomieteinnahmen veranschlagt.

Statistik: Höchste Mietpreise


In München – der zum Wohnen teuersten Stadt Deutschlands – mussten Mieter:innen im 4. Quartal des Jahres 2022 durchschnittlich mehr als 20 Euro pro Quadratmeter für eine monatliche Neubauwohnungsmiete bezahlen. Platz 2: Berliner:innen zahlten durchschnittlich knapp 18 Euro pro Quadratmeter. Auf Rang 3 liegt mit knapp 17 Euro Monatsmiete pro Quadratmeter Frankfurt am Main.

Quelle: Statista

Wer für Bewirtschaftungskosten aufkommt

Wer die Kosten für die Bewirtschaftung einer Immobilie trägt, hängt von mehreren Faktoren ab. So können diese bis auf die Instandhaltungskosten bei Gewerbeimmobilien vollständig auf die Mietenden umgelegt werden. Bei privat vermieteten Objekten dürfen die Immobilieneigentümer:innen nur einen Teil der Nebenkosten in Form von Betriebskosten auf die Mietenden umlegen.

Quick-Info

Kosten für die laufende Bewirtschaftung einer vermieteten Immobilie, die nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden können, sind gemäß Einkommenssteuergesetz steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören unter anderem Beiträge für Versicherungen oder Verwaltungskosten.

Bewirtschaftungskosten betreffen alle Immobiliennutzer:innen

Jede Person, die eine Immobilie oder ein Grundstück nutzt, trägt einen Anteil an den Bewirtschaftungskosten. Deswegen ist es für Mieter:innen und Eigentümer:innen gleichermaßen wichtig, zu verstehen, welche Kosten im Rahmen der Immobiliennutzung anfallen. Manche Kosten vermieteter Objekte, etwa die Verwaltungskosten, sind steuerlich absetzbar.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer zahlt Bewirtschaftungskosten?
Bei gewerblich genutzten Immobilien und Flächen dürfen die kompletten Bewirtschaftungskosten auf die Mieter:innen umgelegt werden. Bei privat vermieteten Immobilien betrifft dies nur die Betriebskosten. Vermieter können sich diese anteilig als Nebenkosten von den Mietenden zahlen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten?
Der Begriff Bewirtschaftungskosten fasst alle Ausgaben zusammen, die im Rahmen der Immobiliennutzung entstehen. Diese wiederum werden in fünf Kategorien eingeteilt: Instandhaltungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen und Mietausfallwagnis. Die Betriebskosten sind also nur ein Bestandteil der gesamten Bewirtschaftungskosten, etwa Strom- und Wasserentgelte oder die Grundsteuer.
Was zählt zu den Verwaltungskosten?
Zu den Verwaltungskosten gehören die durch eine Verwaltungstätigkeit für eine Immobilie entstehenden Kosten. Die entsprechende Verwaltungsfirma kümmert sich um sämtliche Angelegenheiten rund um das Mietobjekt, zum Beispiel die Beauftragung der Hauswartung und -reinigung oder notwendiger Reparaturen. Wird das Objekt vermietet, können die Vermieter die Verwaltungskosten von der Steuer absetzen – bei Eigennutzung der Immobile hingegen nicht.

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