- Was ist die Wohnungsbauprämie?
- Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
- Höhe der Wohnungsbauprämie
- So beantragst du die Wohnungsbauprämie
- Wann muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden – und wann nicht?
- Kleine Prämie mit vielen Vorteilen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Was ist die Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie ist ein steuer- und rückzahlungsfreier staatlicher Zuschuss auf Bausparverträge.
- Anspruch auf die Wohnungsbauprämie: Du hast Anspruch, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, wenigstens 50 Euro jährlich in deinen Bausparvertrag einzahlst und ihn mindestens sieben Jahre lang laufen lässt.
- Höhe der Wohnungsbauprämie: Singles erhalten zehn Prozent Prämie auf Einzahlungen bis 700 Euro jährlich, Verheiratete bis zu 1.400 Euro pro Jahr.
- Beantragung der Wohnungsbauprämie: Du kannst den Antrag entweder von deiner Bausparkasse zugeschickt bekommen oder selbst anfordern.
- Rückzahlung der Prämie: Die Prämie muss zurückgezahlt werden, wenn das ausgezahlte Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird – es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie, kurz WoP, ist ein steuer- und rückzahlungsfreier staatlicher Zuschuss auf Bausparverträge. Damit fördert der Staat alle, die hierzulande Wohneigentum bauen, kaufen oder energetisch sanieren möchten, solange sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei Singles und Alleinstehenden fördert der Staat Einzahlungen bis 700 Euro jährlich, bei verheirateten Paaren bis 1.400 Euro.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie hat, wer 16 Jahre alt ist, wenigstens 50 Euro jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt und ihn mindestens sieben Jahre lang laufen lässt. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Singles und Alleinstehenden höchstens 35.000 Euro betragen, bei verheirateten Paaren sind es maximal 70.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ist dabei nicht immer gleichwertig mit dem Bruttoeinkommen. Durch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen kann es niedriger ausfallen. Also ist die Wohnungsbauprämie für dich vielleicht auch dann erreichbar, wenn dein Einkommen auf den ersten Blick zu hoch ist.
Quick-Info: Bausparen für junge Leute bis 25
Generell müssen Bausparer:innen sieben Jahre lang sparen, ehe der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und sie sich das Bausparguthaben auszahlen lassen können. Ist das der Fall, dürfen Bausparer:innen das Guthaben in der Regel lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Deutlich mehr Freiheit bei der Verwendung des Bausparguthabens gibt es beim Bausparen für junge Leute im Alter von 16 bis 25 Jahren (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem sie mit dem Bausparen beginnen). Ihnen steht nach sieben Jahren frei, wofür sie das entstandene Eigenkapital verwenden.
Höhe der Wohnungsbauprämie
Singles und Alleinstehende erhalten vom Staat zehn Prozent Wohnungsbauprämie auf Bauspar-Einzahlungen bis 700 Euro jährlich. In diesem Fall sind maximal 70 Euro jährliche Förderleistung vom Staat drin. Voraussetzung dafür: Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter der Höchstgrenze von 35.000 Euro.
Verheiratete Paare können sich freuen: Bei ihnen ist die maximal förderbare jährliche Sparleistung gegenüber Singles mit 1.400 Euro doppelt so hoch. Zahlen Verheiratete bis zu 1.400 Euro pro Jahr in ihren Bausparvertrag ein, kommen vom Staat 140 Euro Förderung pro Jahr hinzu. Dabei gilt auch für Verheirate eine Einkommensgrenze. Sie liegt bei 70.000 Euro, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden müssen.
Generell gilt für Singles und verheiratete Paare: Bleiben Bausparer:innen mit ihren Spareinzahlungen unter der jährlichen Einzahlungs-Obergrenze, fällt auch die Wohnungsbauprämie geringer aus.
So beantragst du die Wohnungsbauprämie
Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie hast du zwei Möglichkeiten:
Erstens: Du bekommst den Antrag Anfang des Jahres für das Vorjahr von deiner Bausparkasse zugeschickt. In diesem Fall füllst du den Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn zurück an deine Bausparkasse. Diese leitet ihn an das Finanzamt zur Prüfung weiter.
Zweitens: Du forderst den Antrag auf Wohnungsbauprämie direkt von deiner Bausparkasse an. Auch in diesem Fall heißt es: Antrag ausfüllen, Unterschrift und Datum nicht vergessen und zurück damit an deine Bausparkasse. Folgende Punkte solltest du beim Ausfüllen beachten:
- Überprüfe, ob dein/euer zu versteuerndes Jahreseinkommen weiterhin unter der Obergrenze von 35.000 Euro (Singles) beziehungsweise 70.000 Euro bei verheirateten Paaren liegt. Hat sich die Höhe des Gehalts verändert, musst du das eintragen.
- Bist du nicht mehr Single, sondern mittlerweile verheiratet, musst du das ebenfalls eintragen. Schließlich habt ihr als verheiratetes Paar gegenüber Singles einen Anspruch auf eine doppelt so hohe Prämie.
- Falls du mehrere Bausparverträge besparst, musst du angeben, für welchen der Verträge du bereits eine Wohnungsbauprämie beantragt hast, beziehungsweise du bereits eine beziehst.
- Vergiss das aktuelle Datum und deine/eure Unterschrift nicht. Fehlt eines davon, ist dein/euer Antrag auf Wohnungsbauprämie ungültig.
Du kannst den Antrag auf Wohnungsbauprämie übrigens problemlos rückwirkend bis zu zwei Jahre später stellen.
Wichtig zu wissen: Du kannst zwar mehrere Bausparverträge abschließen und besparen, die Wohnungsbauprämie kannst du jedoch nur einmal beziehen. Sobald das der Fall ist, bist du dazu verpflichtet, dies beim Abschluss eines jeden weiteren Bausparvertrags anzugeben.
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Wohneigentum kostet Geld. Doch wer kaufen, bauen oder sanieren möchte, für den gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Förderprämien, Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Aber welche Möglichkeiten haben die Menschen auf dem Schirm? Laut Statista kennen 62 Prozent der Deutschen
KfW-Förderkredite und 59 Prozent das Baukindergeld. Die Wohnungsbauprämie ist mit 58 Prozent ähnlich bekannt. Dagegen ist die Wohnriester-Förderung nur 39 Prozent und regionale Finanzhilfen nur 26 Prozent ein Begriff.
Wann muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden – und wann nicht?
Die Wohnungsbauprämie musst du in vollem Umfang zurückzahlen, wenn du das ausgezahlte Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest. Wie bereits erwähnt, gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel:
- Erste Ausnahme: Du bist bei Abschluss deines Bausparvertrages jünger als 25 Jahre. Dann darfst du nach sieben Jahren frei über dein ausgezahltes Guthaben verfügen.
- Zweite Ausnahme: Angenommen, du hast mit deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin einen Bausparvertrag bespart und er oder sie ist verstorben oder berufsunfähig geworden. In diesem Fall musst du die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen.
- Dritte Ausnahme: Du bist seit mehr als einem Jahr durchgehend arbeitslos gemeldet. Dann bist du ebenfalls von der Rückzahlung der Wohnungsbauprämie befreit.
- Vierte Ausnahme: Hast du deinen Bausparvertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen, kannst du nach Ablauf der sieben Jahre frei über das Guthaben verfügen.
- Fünfte Ausnahme: Du überträgst deinen Bausparvertrag auf einen Familienangehörigen, der ihn an deiner Stelle fortführt. Auch in diesem Fall musst du die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen.
Gut zu wissen: Zwar orientiert sich die Förderberechtigung für die Wohnungsbauprämie am zu versteuernden Jahreseinkommen. Dennoch ist die Wohnungsbauprämie für Bausparer:innen steuerfrei und muss somit nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Kleine Prämie mit vielen Vorteilen
Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat Bausparer:innen mit einer jährlichen und rückzahlungsfreien Prämie auf ihr Bausparguthaben. Dadurch können angehende Immobilienbesitzer:innen einen sicheren Eigenkapitalanteil als Grundstein für die eigene Immobilie ansparen. Hinzukommt, dass junge Bausparer:innen bis 25 Jahre (bei Abschluss des Bausparvertrags) die Prämie erhalten, ohne an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden zu sein. Übrigens: Die Wohnungsbauprämie ist für Bausparer:innen steuerfrei. Sie muss also nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen?
Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich daran, ob du Single oder verheiratet bist. Bei Singles fördert der Staat Einzahlungen bis 700 Euro jährlich, bei verheirateten Paaren bis 1.400 Euro – jeweils mit zehn Prozent der maximal förderbaren jährlichen Sparleistung. Singles erhalten damit bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr, bei Verheirateten sind es maximal 140 Euro jährlich.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WoP) hast du, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und mindestens 50 Euro jährlich in deinen Bausparvertrag einzahlst. Außerdem darfst du pro Jahr maximal 35.000 Euro (Singles) beziehungsweise 70.000 Euro (Verheiratete, Lebenspartner) zu versteuerndes Einkommen haben.
Wann muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Die erhaltene Wohnungsbauprämie musst du zurückzahlen, wenn du deinen Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Ansparphase kündigst. In diesem Fall hast du auch keinen Anspruch mehr auf die Arbeitnehmerzulage und das spätere Bauspardarlehen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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- American Express Blue Card
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Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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