- Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ins Eigenheim
- Baukindergeld: Zuschuss für Familien und Alleinerziehende
- Weitere KfW-Förderungen für Immobilien
- KfW-Finanzierung als sinnvolle Zusatzförderung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Das KfW-Wohneigentumsprogramm: Unterstützt den Kauf oder Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung mit einem maximalen Förderkredit von 100.000 Euro.
- Baukindergeld: Familien und Alleinerziehende erhalten einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind für den Bau oder Kauf eines Eigenheims, ausgezahlt in jährlichen Raten über zehn Jahre.
- Weitere KfW-Förderungen: Neben dem Wohneigentumsprogramm gibt es weitere Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude, Barriereabbau und altersgerechtes Wohnen.
- KfW-Finanzierung ohne Eigenkapital: Da die KfW ihre Förderung fast vollständig über internationale Kapitalmärkte refinanziert, ist kein Mindesteigenkapital erforderlich.
- Zusatzförderung durch die KfW: Die Finanzierungsmöglichkeiten der KfW können eine Baufinanzierung über ein herkömmliches Kreditinstitut ergänzen, insbesondere durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse.
Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ins Eigenheim
Das Wohneigentumsprogramm der KfW kann von Privatpersonen genutzt werden, die eine Immobilie kaufen oder ein eigenes Haus bauen und anschließend selbst darin wohnen wollen. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Ferienhäuser oder -wohnungen, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen und Anbau oder andere Maßnahmen an vorhandenem Wohneigentum.
Es geht auch nicht, mit diesem Förderkredit bereits laufende Darlehen umzuschulden oder frühere Vorhaben nachzufinanzieren. Wenn du also bereits vor einigen Jahren ein Haus gebaut hast, kannst du es mit einem KfW-Wohneigentumsprogramm nicht im Nachhinein finanzieren. Als Absicherung für den KfW-Kredit muss ein Grundbucheintrag vorgenommen werden.
Der Weg vom Antrag zur Förderung ist unkompliziert: Vor dem Kauf oder Beginn der Bauarbeiten ist ein Gespräch mit einem der Finanzierungspartner der KfW nötig. Ein paar Tipps dazu:
- Frag bereits im Voraus an, welche Unterlagen benötigt werden.
- Sprich das Thema öffentliche Fördermittel an, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
- Mach dir Gedanken zu den Sicherheiten, die du anbieten kannst.
Der Finanzierungspartner beantragt den Kredit und übernimmt die Abwicklung. Nach dem Vertragsabschluss und der Förderungszusage steht dem Hauskauf oder Baubeginn nichts mehr im Wege.
Das wird beim Wohneigentumsprogramm finanziert
Insgesamt ist beim KfW-Wohneigentumsprogramm eine Förderkreditsumme bis zu 100.000 Euro möglich.
Diese Förderungen kannst du bei einem Kauf bekommen für:
- Kaufpreis
- Kosten für Umbau, Modernisierung, Instandsetzung
- Kaufnebenkosten
Bei einem Neubau wird Folgendes gefördert:
- Grundstückskosten, sofern der Kauf nicht länger als sechs Monate vor
- Antragseingang bei der KfW zurückliegt
- Baukosten
- Baunebenkosten
- Kosten für Außenanlagen
Die zwei Darlehensarten des Wohneigentumsprogramms
Das Wohneigentumsprogramm der KfW bietet zwei Finanzierungsmöglichkeiten: Beim Annuitätendarlehen sind während der tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis drei Jahren keine Zinsen zu zahlen, danach konstant hohe monatliche Rückzahlungsbeträge. Die Laufzeit beträgt vier bis 25 Jahre.
Das endfällige Darlehen hat eine Laufzeit von vier bis zehn Jahren. Während der Laufzeit werden nur die Zinsen beglichen, dafür ist nach Ablauf der komplette Kreditbetrag in einer Summe fällig.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm für Genossenschaftsanteile
Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird von der KfW gefördert, sofern die betreffende Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird. Die Zinssätze und Laufzeiten sind identisch mit denen des Wohneigentumsprogramms, außer dass die maximale Kredithöhe für Genossenschaftsanteile 50.000 Euro beträgt.
Der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss
Für bestimmte immobilienbezogene Projekte bietet die KfW Zuschüsse an. Im Gegensatz zum (Förder-)Kredit muss ein solcher Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Denn die KfW hat als staatliche Förderbank im öffentlichen Auftrag, den Kauf und die Sanierung von Wohneigentum zu unterstützen.
Eine Sonderform ist der Investitionszuschuss, bei dem ein bestimmter Prozentsatz der förderfähigen Kosten – bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag – durch einen Zuschuss ausgeglichen wird.
Baukindergeld: Zuschuss für Familien und Alleinerziehende
Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien auf dem Weg zum Eigenheim. Pro Kind wird der Kauf oder Bau eines Eigenheims mit 12.000 Euro gefördert: in Form von jährlichen Auszahlungen in Höhe von 1.200 Euro über zehn Jahre. Dieser Zuschuss ist auf die vom Bund dafür zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt – sind diese aufgebraucht, ist keine Antragsstellung mehr möglich.
Voraussetzungen für das Baukindergeld
Mit dem Baukindergeld können Alleinerziehende oder Familien mit Kindern gefördert werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Im Haushalt leben minderjährige Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.
- Das Haushaltseinkommen ist nicht höher als 90.000 Euro (bei einem Kind, je weiterem Kind plus 15.000 Euro).
- Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurden zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 abgeschlossen.
- Es befindet sich außer der vom Baukindergeld betroffenen Immobilie kein Wohneigentum im Besitz.
- Die neue Wohnimmobilie befindet sich in Deutschland.
Wichtig dabei: Lediglich die Situation zum Tag der Antragsstellung spielt eine Rolle. Wohnt im Haushalt beispielsweise ein Kind, das kurz nach Antragsstellung 18 Jahre alt wird, also nicht mehr minderjährig ist, wird dennoch das volle Baukindergeld für zehn Jahre gewährt. Vergrößert sich die Familie nach der Antragsstellung jedoch um weitere Kinder, gibt es für diese kein Baukindergeld.
Baukindergeld: Antragsstellung und Auszahlung
Beim Baukindergeld steht an erster Stelle der Einzug in die eigenen vier Wände. Nach der Ummeldung aller Haushaltsmitglieder bei der Gemeinde kann der Antrag innerhalb von sechs Monaten online bei der KfW gestellt werden.
Wurde der Antrag bestätigt, müssen im Laufe der folgenden drei Monate Nachweise eingereicht werden: Einkommenssteuerbescheide, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug sowie Kaufvertrag oder Baugenehmigung. Wurden die Nachweise erfolgreich geprüft, erfolgt die Zuschussauszahlung direkt aufs Konto.
Weitere KfW-Förderungen für Immobilien
Die KfW bietet weitere Kredite und Zuschüsse für bestimmte Kauf- und Baumaßnahmen an. Dabei stehen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie altersgerechtes und barrierefreies Wohnen im Fokus.
KfW-Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude
Mit dem Wohngebäudekredit vergibt die KfW für Kauf, Neubau oder Sanierung eines Effizienzhauses nach KfW-Standards Darlehen bis zu 150.000 Euro. Für Einzelmaßnahmen können bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit beantragt werden. Dank Tilgungszuschuss kann die zurückzuzahlende Summe um 12,5 bis 50 Prozent reduziert werden – abhängig von der Energieeffizienzstufe des Hauses.
Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses – oder eigener Komplettsanierung eines solchen Gebäudes – kann zudem der Wohngebäudezuschuss in Höhe von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit beansprucht werden. Diese Förderung wird vom Staat ausgegeben, solange entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind. Sind keine Haushaltsmittel verfügbar, kann auch keine Förderung erfolgen. Wie hoch der Zuschussbetrag ist, hängt von der Energieeffizienz und dem Immobilientyp ab.
Mit dem Förderkredit für Strom und Wärme unterstützt die KfW Anlagen, Speicher und Netze für erneuerbare Energien. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss für innovative Energiegewinnung: Für den Einbau von Brennstoffzellen in neue oder bestehende Wohngebäude können bis zu 34.300 Euro je Zelle beantragt werden.
Barrierereduzierung und altersgerechtes Wohnen
Mit dem KfW-Förderkredit Altersgerecht Umbauen kann eine Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro gewährt werden, um zu Hause Barrieren abzubauen, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Einbruchsschutz zu verbessern.
Daneben gibt es einen Investitionszuschuss für Barriereabbau und Wohnkomfortoptimierung von bis zu 6.250 Euro. Mit einem Investitionszuschuss für besseren Einbruchschutz fördert die KfW Mieter:innen und Eigentümer:innen mit bis zu 1.600 Euro.
KfW-Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital
KfW-Finanzierung als sinnvolle Zusatzförderung
Die Finanzierungsmöglichkeiten der KfW können eine herkömmliche Baufinanzierung über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut nicht ersetzen – dafür sind die möglichen Kreditsummen zu niedrig. Als Ergänzung zum Hauptdarlehen sind die diversen Förderungen jedoch durchaus sinnvoll. Vor allem die nicht zurückzuzahlenden möglichen Zuschüsse können sich für alle lohnen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder umbauen.