- Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Wie setzt sich die Vorfälligkeitsentschädigung zusammen?
- Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit
- So lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
- Bei der Baufinanzierung auf günstige Konditionen achten
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Vorfälligkeitsentschädigung: Eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst wird. Sie dient dem Ausgleich entgangener Zinseinnahmen.
- Verbraucherschutz und Vorfälligkeitsentschädigung: Seit 2010 ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten gedeckelt. Bei Baufinanzierungen gilt diese Regelung jedoch nicht.
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Banken nutzen zwei Methoden zur Berechnung: Die Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.
- Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre: Innerhalb der ersten zehn Jahre sind die Möglichkeiten zur Kündigung einer Baufinanzierung sehr begrenzt. In bestimmten Fällen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.
- Sondertilgungen: Vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte können sich positiv auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auswirken.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wird ein Kredit frühzeitig abgelöst, fordert die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung – so auch bei einer Baufinanzierung. Was im ersten Moment wie eine Art Strafzahlung wirkt, ist aus Bankensicht absolut logisch: Sie vergibt Kredite und Finanzierungen nicht aus reiner Freundlichkeit, sondern um durch die anfallenden Zinsen Gewinne zu erzielen. Wird eine Baufinanzierung frühzeitig vollständig abbezahlt, entgehen der Bank die für die restliche Laufzeit fälligen Zinsen – und damit Gewinn. Den Ausgleich dafür soll die Vorfälligkeitsentschädigung schaffen.
Quick-Info: Vorfälligkeitsentschädigung und Verbraucherschutz
Durch die 2010 in Kraft getretene EU-Verbraucherschutzrichtlinie ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten und Finanzierungen, die am 11. Juni 2010 oder später unterzeichnet wurden, gedeckelt. Die Entschädigung orientiert sich prozentual an der Restschuld:
- Restlaufzeit länger als 12 Monate: maximal 1 Prozent der Restschuld
- Restlaufzeit kürzer als 12 Monate: maximal 0,5 Prozent der Restschuld.
Bei Krediten, die bis einschließlich 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, greift die Richtlinie nicht und es gilt ausschließlich die entsprechende Vereinbarung im Vertrag.
Aber:
Eine Baufinanzierung ist eine Sonderform unter den Krediten, da die Bank ein Grundpfand an der finanzierten Immobilie als Sicherheit erhält. Solche grundpfandrechtlich abgesicherten Kredite fallen nicht unter die EU-Verbraucherschutzrichtlinie: Die Höhe der Entschädigung ist nicht gedeckelt und hängt vollständig von der vertraglichen Vereinbarung ab.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Wie setzt sich die Vorfälligkeitsentschädigung zusammen?
Banken nutzen zwei Methoden für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Dazu werden folgende Punkte herangezogen:
- Höhe der Restschuld
- Restlaufzeit des Darlehens
- Höhe des vereinbarten Zinssatzes
- Aktuelles Zinsniveau
Der Aktiv-Aktiv-Methode liegt eine Neuvergabe der zurückgezahlten Kreditsumme an einen anderen Kreditnehmer zugrunde. Sollten die Bauzinsen seit dem ursprünglichen Vertragsabschluss gesunken sein, entsteht der Bank ein finanzieller Verlust, der in Form der Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen wird.
Bei der Aktiv-Passiv-Methode ermittelt die Bank die Darlehensrendite, die sie bei Vertragsfortführung erhalten hätte. Außerdem wird die Höhe der Rendite berechnet, die die Bank erhielte, wenn sie den nun freien Geldbetrag für die verbleibende Laufzeit in Hypothekenpfandbriefen anlegen würde. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht der Differenz der beiden Summen.
Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit
Während der ersten zehn Jahre Laufzeit einer Baufinanzierung sind die Möglichkeiten für Kreditnehmer:innen sehr begrenzt. Eine vorzeitige Kündigung des Darlehens in diesem Zeitraum darf die Bank nur in zwei Situationen nicht verweigern.
- Bei Verkauf der Immobilie: Hier wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, sofern nicht die neuen Käufer:innen die Baufinanzierung übernehmen. Auch wenn die ursprünglich finanzierte Immobilie gegen eine gleich- oder höherwertige getauscht wird und der Darlehensvertrag bestehen bleibt, darf keine solche Entschädigung verlangt werden.
- Bei abgelehntem Wunsch nach Darlehenserhöhung: Hat die Bank ohne triftigen Grund – beispielsweise bei geplantem Anbau oder einer Modernisierung der Immobilie – eine Erhöhung der Kreditsumme abgelehnt, sodass eine Kreditaufnahme bei einer anderen Bank notwendig war, kann das Darlehen auch vorzeitig durch den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin gekündigt werden.
Bei Kündigungs- oder Rückzahlungswünschen abseits von diesen beiden Situationen kommt es auf die Kulanz der Bank an – allerdings hat die Bank dann auch das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Quick-Tipp: Sondertilgungen
Sind im Vertrag
Sondertilgungsrechte festgehalten, wirkt sich das günstig auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aus. Ganz gleich, ob tatsächlich Sondertilgungen getätigt wurden, hätte damit der Darlehensbetrag frühzeitig reduziert werden können – die Bank hätte also im Hinblick auf Zinseinnahmen auch weniger Verlust.
Die vertraglich festgehaltenen Sondertilgungsbeträge müssen also vollumfänglich bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt und entsprechend von der Höhe der Restschuld abgezogen werden.
So lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Unter bestimmten Umständen musst du bei der Kündigung einer Baufinanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen:
Keine Vorfälligkeitsentschädigung dank Sonderkündigungsrecht
Gemäß Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es bei laufenden Immobilienkrediten ein Sonderkündigungsrecht. Demnach kann eine Baufinanzierung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, sobald mindestens zehn Jahre der vereinbarten Laufzeit seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens verstrichen sind.
Dabei ist es unerheblich, für welchen Zeitraum die Finanzierung – und damit die Zinsbindung – noch laufen würde. Bei einer solchen Sonderkündigung darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – keine Vorfälligkeitsentschädigung
Jeder Vertrag kann dank des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne jegliche Konsequenzen gekündigt werden. Die entsprechende Belehrung sollte klar verständlich, eindeutig und vollständig formuliert sein, keine unzulässigen Ergänzungen oder unrechtmäßige Forderungen enthalten und die Anschrift des Darlehensgebers nennen.
Ist die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft, darf der Vertrag jederzeit durch den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin widerrufen werden. In diesem Fall muss auch bei einer Baufinanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Es empfiehlt sich jedoch, einen Fachanwalt für Kapitalrecht hinzuzuziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Weitere Situationen
Kündigt die Bank den Immobilienkredit, weil etwa die Annuitäten nicht regelmäßig gezahlt wurden, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Allerdings kann die Bank Schadensersatzanspruch und Verzugszinsen geltend machen.
Bei einer einvernehmlichen Kündigung kann die Bank ebenfalls auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, wenn ihr kein finanzieller Schaden entsteht, weil beispielsweise der Vertrag unter geänderten Bedingungen weitergeführt wird oder an deiner Stelle jemand anderes in den Vertrag eintritt, der ebenso kreditwürdig ist wie du.
Bei einem Vertrag mit variablen Zinsen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung greift hier nicht.
Bei der Baufinanzierung auf günstige Konditionen achten
Die beste Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Baufinanzierung so gering wie möglich zu halten, ist die vertragliche Vereinbarung von Sondertilgungsoptionen. Solltest du deinen Kreditvertrag unfreiwillig frühzeitig kündigen müssen, lass ihn im Detail von einem Fachmann prüfen: Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, musst du keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Wenn du dagegen den Immobilienkredit freiwillig auf einen Schlag tilgen willst, vergewissere dich vorher, dass du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kannst – oder warte mit der Komplettzahlung, bis die zehn Jahre abgelaufen sind. Da die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Baufinanzierung nicht gedeckelt ist, ist es gut möglich, dass du bei frühzeitiger Zahlung Geld verlierst, weil die in diesem Zeitraum noch anfallenden Zinsen niedriger wären.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von der Bank verlangt, wenn ein Darlehen vorzeitig, also vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit, abbezahlt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich für die der Bank auf diese Weise entgangenen Zinsen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen?
Ein Immobiliendarlehen gehört zu den grundpfandrechtlich abgesicherten Krediten. Diese fallen nicht unter die seit 2010 gültige Verbraucherschutzrichtlinie. Entsprechend ist die Höhe der Entschädigung nicht gedeckelt. Sie hängt von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab.
Kann ich einen Baukredit vorzeitig kündigen?
Die vorzeitige Kündigung eines Baukredits ist unter bestimmten Umständen grundsätzlich möglich. Je nach Situation kann eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Baufinanzierung fällig werden. Läuft die Baufinanzierung bereits seit mindestens zehn Jahren, kannst du mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen – egal wie lange die Sollzinsbindung noch laufen würde. Die Bank darf bei einer Sonderkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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- American Express Card
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- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen