- Was ist ein P-Konto?
- Wann sollte ich ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
- Girokonto in P-Konto umwandeln – wie geht das?
- P-Konto: Kann ich den Grundfreibetrag erhöhen?
- Wie kann ich ein P-Konto kündigen?
- P-Konto: Das Girokonto mit Pfändungsschutz
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition P-Konto: Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das bei Kontopfändung einen Grundfreibetrag sichert, der nicht gepfändet werden kann.
- Kontopfändung: Wenn du deine Schulden nicht bezahlen kannst, können Gläubiger:innen dein Konto pfänden. Ein P-Konto schützt dein Existenzminimum.
- Eröffnung P-Konto: Ein P-Konto solltest du eröffnen, wenn dir eine Kontopfändung droht oder bereits durchgeführt wird.
- Umwandlung Girokonto in P-Konto: Du kannst ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das ist bei allen Banken und Sparkassen gebührenfrei möglich.
- Grundfreibetrag erhöhen: Der Grundfreibetrag auf einem P-Konto kann erhöht werden, wenn besondere Lebenssituationen vorliegen, die du nachweisen musst.
- Kündigung P-Konto: Du hast das Recht, ein P-Konto in ein normales Girokonto zurückzuwandeln oder zu kündigen.
- SCHUFA-Eintrag: Die Einrichtung eines P-Kontos wird der SCHUFA mitgeteilt, aber diese Information darf nicht mit Dritten geteilt werden.
Was ist ein P-Konto?
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist eine Sonderform des Girokontos, bei der ein Grundfreibetrag gewährt wird, der nicht von Gläubiger:innen gepfändet werden kann. Dadurch soll bei einer Kontopfändung sichergestellt werden, dass Schuldner:innen ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Dazu zählen neben den Einkäufen für den täglichen Bedarf oder Energiekosten auch die Möglichkeit, zu sparen. Hast du in einem Monat weniger Geld verbraucht, als dir der Grundfreibetrag erlaubt, darfst du es in die nächsten drei Monate übertragen. Maximal darf auf einem P-Konto geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags liegen.
Kurz erklärt: Das sind die Folgen einer Kontopfändung
Kannst du deine Schulden nicht mehr bezahlen, haben Gläubiger:innen das Recht, einen Pfändungsbeschluss zu erwirken. Das Guthaben auf deinem Girokonto wird in Höhe des zu pfändenden Betrags gesperrt und zur Schuldentilgung verwendet. Das gilt so lange, bis die Schulden beglichen sind.
Bei einem normalen Girokonto gibt es keinen automatischen Schutz zur Sicherung des Existenzminimums. Geldeingänge wie monatliche Gehaltszahlungen kannst du während einer Pfändung nicht nutzen. Laufende Lastschriften wie beispielsweise die Abschlagszahlungen für Strom und Gas werden nicht mehr bedient. Deshalb ist in diesem Fall die Einrichtung eines P-Kontos so wichtig.
Wann sollte ich ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
Ein P-Konto solltest du in Erwägung ziehen, wenn dir entweder eine Kontopfändung droht oder sie bereits durchgeführt wird. Auch wenn du so weit im Minus bist, dass Geldeingänge durch die Verrechnung nicht mehr genutzt werden können, kann die Umstellung auf ein P-Konto sinnvoll sein.
Von einer vorsorglichen Einrichtung eines P-Kontos solltest du absehen. Durch die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto kann es sein, dass du – je nach Bank – den Dispokredit deines Girokontos verlierst. Überziehungen sind dann nicht mehr möglich. Da Kreditkarten, mit Ausnahme einer Prepaid-Kreditkarte, ein normales Girokonto voraussetzen, kannst du sie nicht mit einem P-Konto nutzen.
Girokonto in P-Konto umwandeln – wie geht das?
Girokonten können bei allen Banken und Sparkassen gebührenfrei in Pfändungsschutzkonten umgewandelt werden. Sie dürfen allerdings nur als Einzelkonten geführt werden. Gemeinschaftliche P-Konten sind nicht zulässig. Du kannst entweder ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder gleich ein neues P-Konto eröffnen.
Möchtest du ein bestehendes Girokonto bei deiner Bank in ein P-Konto umwandeln, kannst du das bei den zuständigen Kundenberater:innen verlangen. Bankkund:innen haben ein gesetzliches Recht auf diese Umwandlung. Im Falle einer vorliegenden Pfändung muss die Bank deinem Wunsch innerhalb von vier Tagen nach Antrag nachkommen.
Die Bank muss das Konto zu den bisherigen Bedingungen weiterführen und den Freibetrag laufend zur Verfügung stellen. Du erhältst regelmäßig Auskunft über das im aktuellen Monat verfügbare und das im Folgemonat nicht mehr pfändungsfreie Guthaben.
Befindet sich dein Konto bei der Umwandlung im Minus, bleiben die Forderungen zwar bestehen, der Soll-Saldo wird aber auf ein Unterkonto ausgebucht. Eingehende Gutschriften werden dir ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung des Freibetrags als Guthaben zur Verfügung gestellt. Eingänge, die den Freibetrag überschreiten, werden gepfändet.
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P-Konto: Kann ich den Grundfreibetrag erhöhen?
Bei der Eröffnung eines P-Kontos wird automatisch eine gesetzlich festgelegte Guthabengrenze (Grundfreibetrag) eingerichtet, die nicht gepfändet werden darf. Diese kann nur angehoben werden, wenn besondere Lebenssituationen vorliegen, die Kontoinhaber:innen nachweisen müssen.
Folgende Erhöhungsbeträge können bescheinigt werden:
- Bezug gesetzlicher Geldleistungen für Kinder (zum Beispiel Kindergeld) oder Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
- Bestehende Unterhaltspflicht für bis zu fünf Personen
- Sozialleistungen (auch einmalige)
- Bestehende Zahlungspflichten zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens (§ 54 SGB I)
Bei einer gültigen Bescheinigung wird dein Grundfreibetrag entweder pauschal oder um einen bestimmten Betrag erhöht. Die Bescheinigung erhältst du von den jeweils zuständigen Stellen wie Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber:innen oder anerkannten Insolvenzberatungsstellen.
Bescheinigungen über erhöhte Freibeträge gelten unbefristet. Erst nach zwei Jahren oder bei eindeutigen Anzeichen für eine ungültige Bescheinigung darf eine Bank neue Formulare verlangen. In jedem Fall muss sie dir aber eine Vorlauffrist von zwei Monaten gewähren.
Wie kann ich ein P-Konto kündigen?
Du hast ein gesetzliches Recht auf Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto. Möchtest du davon Gebrauch machen, sprich deine zuständige Bankberaterin oder den Bankberater einfach darauf an. Eine Umwandlung muss die Bank mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende durchführen. Das gilt auch, wenn das Konto noch gepfändet wird.
Ist die Kontopfändung abgeschlossen oder du möchtest mit deinem P-Konto zu einem anderen Anbieter wechseln, kannst du das Pfändungsschutzkonto auch ganz einfach kündigen. Beim Wechsel musst du allerdings beachten, dass grundsätzlich nur ein P-Konto geführt werden darf. Es sollte also nicht zu zeitlichen Überschneidungen kommen.
Quick-Info: Schufa-Eintrag beim P-Konto
Damit eine Person nicht mehrere P-Konten eröffnen kann, teilen Banken die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos der Schufa mit. Aber keine Sorge: Die Auskunftei darf diese Information nicht mit Dritten teilen. Der Schufa-Eintrag darf nur von dem Kreditinstitut eingesehen werden, bei dem du ein P-Konto eröffnen möchtest. Der Eintrag wird sofort gelöscht, wenn du dein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandelst oder kündigst.
P-Konto: Das Girokonto mit Pfändungsschutz
Mit der Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kannst du Schutzmaßnahmen dafür erwirken. Dazu zählen im Falle einer Kontopfändung die Einrichtung eines Grundfreibetrags, der dir gesetzlich zur Sicherung deines Lebensunterhalts dienen soll. Gläubiger:innen dürfen ihre Forderungen nur von Guthaben einziehen, das den Freibetrag überschreitet.
In besonderen Fällen wie dem Bezug von Sozialleistungen oder Kindergeld kannst du den Freibetrag erhöhen lassen. Banken sind dazu verpflichtet, ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Kontopfändung vorliegt, ansteht oder das Konto zum Zeitpunkt des Antrags im Minus ist.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ist ein P-Konto auch ein Girokonto?
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto, das um bestimmte Schutzfunktionen erweitert wird. Für Schuldner:innen soll dadurch im Falle einer Kontopfändung das Bestreiten des Lebensunterhalts gesichert werden. Nach Umwandlung in ein P-Konto wird das Girokonto zu gleichen Bedingungen weitergeführt.
Welche Bank ist am besten für ein P-Konto?
Girokonten können bei allen Banken und Sparkassen in P-Konten umgewandelt werden. Die vereinbarten Konditionen bleiben dadurch unverändert. Vergleiche also vor Abschluss eines Girokontos Leistungen und Kosten mehrerer Anbieter und wähle das für dich günstigste Modell aus.
Kann ich trotz P-Konto ein neues Konto eröffnen?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Regelung, die eine maximale Anzahl von Girokonten pro Person vorschreibt. Es darf allerdings nur ein Girokonto pro Person in ein P-Konto umgewandelt werden. Kontoinhaber:innen müssen dies bei der Umwandlung schriftlich versichern. Ein Verstoß ist strafbar.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen