- Was ist eine Grundschuldabtretung?
- Wie funktioniert eine Grundschuldabtretung?
- Was kostet eine Grundschuldabtretung?
- Was ist, wenn zwei Kredite im Grundbuch abgesichert sind?
- Eine Grundschuldabtretung kann sich lohnen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Grundschuldabtretung: Bei einer Immobilienfinanzierung tritt die bisherige Bank ihre Kreditsicherheit an eine neue Bank ab.
- Zweck der Abtretung: Dies ist sinnvoll, wenn du nach Ablauf der Zinsbindungsfrist für eine Anschlussfinanzierung die Bank wechseln möchtest.
- Kosten: Die Abtretung der Grundschuld ist günstiger als das Löschen und erneute Eintragen im Grundbuch. Sie kostet etwa 0,3 Prozent deiner noch offenen Grundschuld.
- Vorgehen: Kläre im Vorfeld, ob beide Banken einer Abtretung zustimmen. Dann beauftragst du sie mit dem Vollzug der Abtretung.
- Mögliche Hindernisse: In Sicherungsverträgen kann ein Abtretungsausschluss vereinbart worden sein. Die neue Bank muss zudem prüfen, ob die abgetretene Grundschuld ihren Anforderungen entspricht.
Was ist eine Grundschuldabtretung?
Eine Grundschuldabtretung liegt dann vor, wenn bei einer Immobilienfinanzierung die bisher im Grundbuch eingetragene Bank ihre Kreditsicherheit an eine neue Bank abtritt. Das tritt beispielsweise ein – und ist sinnvoll –, wenn Darlehensnehmer:innen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist des Baudarlehens für eine Anschlussfinanzierung die Bank wechseln möchten.
Wenn die Zinsbindung eines bestehenden Baukredits ausläuft, aber noch eine Restschuld offen ist, müssen sich angehende Immobilieneigentümer:innen rechtzeitig Gedanken über eine Anschlussfinanzierung machen. Zwei Möglichkeiten haben sich dafür etabliert:
- Die Beantragung der Zahlungsverlängerung – eine sogenannte Prolongation – bei der bisherigen Bank
- Die Entscheidung für ein Angebot einer neuen Bank und damit für eine Umschuldung
Im ersten Moment mag es logisch erscheinen, die Grundschuld bei der alten Bank zu löschen und sie für den neuen Kreditgeber abermals neu eintragen zu lassen. Jedoch ist bei einem Wohnungs- oder Hauskauf und -bau der Grundbucheintrag stets mit Ausgaben verbunden.
Das sind zum einen die Notarkosten und zum anderen der eigentliche Grundbucheintrag durch das Grundbuchamt. Die Abtretung der Grundschuld an eine neue Bank ist eine günstigere Alternative. Zur Berechnung der genauen Kosten empfiehlt sich ein Notarkostenrechner.
Quick-Tipp: Grundschuld teilweise abtreten
Häufig haben Darlehensnehmer:innen zum Zeitpunkt des Bankwechsels ihren Baukredit bereits zu einem Teil zurückgezahlt. In diesem Fall können sie die eingetragene Grundschuld teilweise abtreten. Ein Beispiel:
Die eingetragene Grundschuld auf deine Eigentumswohnung beträgt 275.000 Euro und du hast durch die monatliche Tilgung bereits 85.000 Euro deiner Grundschuld zurückgezahlt. In diesem Fall wird das Grundbuchamt deine bereits zurückgezahlten 85.000 Euro aus der Grundschuld löschen und den noch offenen Betrag von 190.000 Euro als Teilabtretung an deinen neuen Kreditgeber übertragen.
Auch bei der partiellen Abtretung einer Grundschuld musst du beim Grundbuchamt keinen neuen Antrag auf Eintragung deiner noch offenen Grundschuld stellen, was niedrigere Kosten bedeutet.
Wie funktioniert eine Grundschuldabtretung?
Wenn du eine Abtretung der Grundschuld in Betracht ziehst, solltest du im Vorfeld klären, ob die alte und neue Bank einer Grundschuldabtretung zustimmen. Ist das der Fall, kannst du die beiden Banken mit dem Vollzug der Grundschuldabtretung beauftragen.
Im nächsten Schritt wird dein bisheriges Kreditinstitut eine sogenannte Abtretungserklärung der Grundschuld an dein neues Bankinstitut unterzeichnen. Im Gegenzug wird dieses deine Grundschuld von der alten Bank übernehmen.
Beglaubigt wird die Abtretung von den Banken untereinander, anschließend wird sie vom Grundbuchamt eingetragen. Dieses Vorgehen ist wichtig, weil die neue Bank deine alte Grundschuld als Sicherheit benötigt, um dir eine Anschlussfinanzierung oder einen neuen Baukredit zu gewähren.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Was ist bei einer Grundschuldabtretung zu beachten?
In der Regel verläuft die Abtretung einer Grundschuld zwischen den beiden Kreditinstituten reibungslos. Allerdings kann in Sicherungsverträgen ein Abtretungsausschluss vereinbart worden sein, der die Abtretung deiner Grundschuld nicht möglich macht.
Zudem muss die abgetretene Grundschuld zu den Anforderungen der neuen Bank passen, etwa zur Höhe der Grundschuldzinsen. Deshalb wird sich die neue Bank vorbehalten, dies zu prüfen. Erst im Anschluss wird sie entscheiden, ob sie mit den Bedingungen der alten Bank konform geht oder doch eine Löschung oder Neubestellung der Grundschuld verlangt.
Zudem sollten die Darlehensnehmer:innen unbedingt einen Blick in den Sicherungsvertrag werfen. Die auch als Sicherungsabrede oder Zweckerklärung bekannte Vereinbarung wird zwischen der dem Kreditinstitut als Sicherungsgeber und dir als Sicherungsnehmer:in getroffen.
Im Sicherungsvertrag verpflichtet sich die Bank, die Sicherheit zu stellen, und du als Sicherungsnehmer:in bestätigst, mit deinem Baukredit nichts Zweckentfremdetes zu finanzieren wie beispielsweise ein Auto.
Was kostet eine Grundschuldabtretung?
Im Vergleich zur Löschung, Bestellung und Eintragung einer neuen Grundschuld, ist die Abtretung einer Grundschuld deutlich günstiger. Als Kostenpunkt für einen neuen Grundschuldeintrag solltest du etwa 1,5 Prozent deiner noch offenen Grundschuld einplanen. Bei der Abtretung deiner Grundschuld werden hingegen nur Kosten von rund 0,3 Prozent deiner noch offenen Grundschuld fällig.
Good to know
Eine Grundschuldabtretung dauert üblicherweise wenige Bankwerktage. Die Abtretung der Grundschuld erfolgt ohne einen Termin beim Notar, da die notarielle Beglaubigung der Abtretung zwischen den beteiligten Kreditinstituten geregelt wird.
Was ist, wenn zwei Kredite im Grundbuch abgesichert sind?
Sind im Grundbuch zwei oder mehrere Darlehen eingetragen, werden diese als erst- und nachrangige Grundschulden bezeichnet. Ist eine Bank als Kreditgeber auf dem ersten Rang eingetragen, wird sie im Fall einer Zwangsvollstreckung zuerst berücksichtigt. Insofern ist es für Banken entscheidend, ob sie auf dem ersten oder dem zweiten Rang eingetragen sind.
Allerdings kann sich eine nachrangige Bank durch einen Rückgewähranspruch das Aufrücken auf den ersten Rang zusichern lassen. In diesem Fall kann die dann erstrangige Grundschuld nur abgetreten werden, wenn zeitgleich der Rückgewähranspruch abgetreten wird.
Weil nachrangige Banken bestrebt sind, im Grundbuch als erstrangig geführt zu werden, steht es ihnen zu, dass eine erstrangige Grundschuld nicht neu eingesetzt werden darf. Um das zu veranlassen, unterschreiben Kreditnehmer:innen eine sogenannte Einmalvalutierungserklärung.
Damit entspricht die Grundschuld einer Hypothek, die an den Baukredit oder die noch offene Restschuld gekoppelt ist. Erst wenn die Restschuld beglichen ist, wird die Grundschuld aufgehoben.
Eine Grundschuldabtretung kann sich lohnen
Möchtest du nach Ablauf der Zinsbindungsfrist für deinen Immobilienkredit bei einer neuen Bank eine Anschlussfinanzierung erhalten, muss diese im Grundbuch eingetragen werden. In diesem Fall ist die Grundschuldabtretung die kostengünstigere Alternative gegenüber einer Löschung und Neueintragung deiner Grundschuld. Je nach Höhe der noch offenen Restschuld kann eine Teilabtretung die bessere Option sein.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Grundschuldabtretung?
Von einer Grundschuldabtretung ist die Rede, wenn bei der Finanzierung einer Immobilie, die bisher im Grundbuch eingetragene Bank ihre Kreditsicherheit an eine neue Bank abtritt. Eine Grundschuldabtretung bietet sich dann an, wenn Kreditnehmer:innen zum Ende der Zinsbindungsfrist für eine Anschlussfinanzierung zu einer neuen Bank wechseln möchten.
Wie erfolgt eine Grundschuldabtretung?
Im ersten Schritt klären Darlehensnehmer:innen, ob das bisherige Kreditinstitut und das neue einer Grundschuldabtretung zustimmen. Wenn ja, können beide Institute mit dem Vollzug der Abtretung beauftragt werden. Dafür unterzeichnet das alte Kreditinstitut eine Abtretungserklärung der Grundschuld an den neuen Kreditgeber. Anschließend wird die Abtretung vom Grundbuchamt vermerkt. Erst dann kann die neue Bank einer Anschlussfinanzierung oder einem neuen Baukredit zustimmen.
Was kostet die Grundschuldabtretung?
Im Vergleich zu einer Löschung und Neueintragung einer Grundschuld sind die Kosten einer Grundschuldabtretung deutlich günstiger. Als Orientierung sollten Kreditnehmer:innen mit Kosten in Höhe von etwa 0,3 Prozent der noch offenen Grundschuld kalkulieren.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
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- Platinum Card
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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