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Geldwäschegesetz und Girokonto

Bei Eröffnung und Nutzung eines Girokontos müssen sich Banken an das Geldwäschegesetz halten. Was es damit auf sich hat, erklärt dieser Beitrag.
Mehrere 50-Euro-Geldscheine liegen in einer Waschtrommel
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Über das Wort Geldwäschegesetz bist du wohl bei der Eröffnung deines Girokontos gestolpert. Es gibt aber auch Situationen im Alltag, in denen du den Auswirkungen des Gesetzes begegnen kannst. Was das Geldwäschegesetz ist und in welcher Verbindung es mit dem Girokonto steht, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Geldwäsche: Illegales Geld wird in den Wirtschafts- und Geldkreislauf eingeschleust.
  • Geldwäschegesetz (GWG): Regelt die Bekämpfung der Geldwäsche, macht sie zu einem Straftatbestand und legt Maßnahmen fest, um diese zu erschweren.
  • Strafbarkeit: Geldwäsche ist in Deutschland strafbar. Es drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Kontoeröffnung: Bei der Kontoeröffnung müssen Banken die Identität der Kund:innen bestätigen. Dies geschieht durch das „Know Your Customer“ (KYC) Verfahren oder das Postident-Verfahren.
  • Bareinzahlungen auf dem Girokonto: Bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro muss ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erbracht werden.
  • Anwendungsbereich GWG: Das GWG betrifft nicht nur Girokonten, sondern auch Depots, Versicherungen mit Auszahlung und größere Bartransaktionen im Handel.

Was ist Geldwäsche eigentlich?

Geldwäsche ist nicht im Wortsinn zu verstehen. Landen Münzen und Scheine aus Versehen in der Waschmaschine, ist das ärgerlich, aber dagegen hat der Gesetzgeber nichts. Geldwäsche im Sinne der Banken und der Finanzbehörden meint dagegen, dass illegal erwirtschaftetes Geld in den Wirtschafts- und Geldkreislauf eingeschleust wird.

Dieses illegal erwirtschaftete Geld könnte aus Steuerbetrug stammen, oder auch dem Handel mit Drogen. Auch Bankräuber:innen müssen versuchen, die Beute „zu waschen“.

Ein Beispiel: Im Drogenhandel ist es üblich, dass die Konsument:innen ihre Ware bar bezahlen. Würde dieses Geld nun von den Zwischenhändlern in einem Geschäft, das ebenfalls auf Barzahlungen setzt, „eingezahlt“, würde sich dieses Geld dann in legale Einnahmen verwandeln. Die illegale Herkunft wäre verschleiert.

Genau gegen solche Transaktionen richtet sich das Geldwäschegesetz.

Was ist das Geldwäschegesetz?

Seit Anfang der 1990er-Jahre wurde innerhalb der Europäischen Union die Bekämpfung der Geldwäsche vereinheitlicht. Die Rechtsvorschriften für Deutschland regelt das Geldwäschegesetz (GWG).

Dessen Rahmen sorgt nicht nur dafür, dass Geldwäsche ein Straftatbestand ist. Es regelt auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Teilnehmer:innen im Wirtschaftsleben. Diese müssen sich an bestimmten Maßnahmen halten, die insgesamt die Geldwäsche erschweren sollen. Und diese Verpflichtung der Banken, als einer der genannten Akteure des Wirtschaftslebens, begegnet dir auch im Alltag.

Übrigens müssen sich nicht nur Banken an diese Rahmenbedingungen halten. Es zählen auch Finanzunternehmen, Notariate, Steuerberater:innen, Immobilienmakler:innen oder Händler:innen dazu.

Geldwäsche ist strafbar

Geldwäsche ist (nicht nur) in Deutschland strafbar. Das regelt § 261 des Strafgesetzbuchs. Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Identitätsnachweis bei Kontoeröffnung

Die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes begegnen dir bereits bei der Eröffnung eines Girokontos oder Depots. Banken und Finanzinstitute sind nämlich verpflichtet, sich die Identität der Kund:innen bestätigen zu lassen.

Wird das Konto in der Filiale einer Bank eröffnet, werden die Mitarbeitenden dich bitten, ihnen deinen Personalausweis zu zeigen. Dieser wird dann gescannt und die Daten im System der Bank hinterlegt. Bei der Eröffnung eines Girokontos bei einer Online- oder Direktbank sowie direkt in einer Filiale wirst du einen Prozess durchlaufen, den die Banken als „Know Your Customer“ (KYC) bezeichnen.

Das funktioniert oft per Video. Oder du musst mit einem Formular und deinem Ausweis zur nächsten Post laufen, um dort den Ausweis prüfen zu lassen. Das wird Postident-Verfahren genannt.

Geldwäschegesetz bei Einzahlungen auf dem Girokonto

Da das Geldwäschegesetz auch für Privatpersonen gilt, wirst du ihm begegnen, wenn du versuchst, größere Beträge in bar auf dein Girokonto einzuzahlen. Bei Bareinzahlungen, die über der Grenze von 10.000 Euro liegen, wird die Bank einen Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangen.

Diese Grenze gilt auch für Teilbeträge, die die Grenze überschreiten. Zahlst du Bargeld bei einer anderen Bank auf dein Konto ein, liegt die Grenze für den Nachweis in der Regel deutlich geringer. Meist bei 2.500 Euro.

Als Nachweis für die Herkunft des Geldes könnten verschiedene Belege dienen:

Geldwäsche soll mit Waschsalons zu tun haben

Der Begriff der Geldwäsche soll tatsächlich mit Waschsalons zu tun haben. Eine mögliche Erklärung besagt nämlich, dass der bekannte Mafiaboss Al Capone das Geld aus seinen kriminellen Machenschaften in Waschsalons investierte. So gab er auch an, im „Wäschereigeschäft“ tätig zu sein.

Geldwäschegesetz betrifft nicht nur das Girokonto

Die Richtlinien aus dem GWG betreffen nicht nur den Umgang mit dem Girokonto. Bei der Eröffnung eines Depots musst du genauso deine Identität bestätigen. Oder aber beim Abschluss einer Versicherung mit späterer Auszahlung. Möchtest du etwa Goldbarren erwerben, gibt es eine Obergrenze für den Erwerb mit Bargeld. Die Grenze für solches „Tafelgeschäft“ liegt bei knapp 2.000 Euro.

Und auch im Handel kannst du nicht einfach größere Käufe mit Bargeld abwickeln. Hier gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro. Ist der Kaufpreis höher, müssen die Händler:innen deine Identität prüfen.

Abwehr von Geldwäsche ist wichtig für jeden

Die Vorschriften aus dem GWG scheinen vielleicht lästig zu sein. Sie liegen aber in unser aller Interesse, weil sie es Kriminellen und anderen erschweren, ihre illegalen Geschäfte abzuwickeln. Im Alltag schränkt uns das Gesetz meist nur selten ein. Es sei denn, du möchtest größere Beträge abheben oder einzahlen. Sobald deine Identität geprüft wurde, ist aber auch das problemlos möglich.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Geldbeträge müssen Banken melden?
Banken sind verpflichtet, bei allen Bareinzahlungen, die 10.000 Euro übersteigen, einen Nachweis über die Herkunft des Geldes zu verlangen.
Gilt das auch für Einzahlungen am Automaten?
Bei Einzahlungen an Geldautomaten über 10.000 Euro verlangt die Bank einen Herkunftsnachweis über das Geld. Der muss dann binnen einer Frist von vier Wochen erbracht werden.
Kann ich nicht mehr als 10.000 Euro einzahlen?
Doch. Das GWG setzt keine allgemeine Obergrenze für Transaktionen in bar fest. Es ist nur nicht möglich, größere Beträge ohne Herkunftsnachweis bei einer Bank einzuzahlen, oder ohne Identitätsprüfung im Handel damit zu bezahlen.

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