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Überblick: Welche Zuschüsse gibt es für Familien außer dem Elterngeld?

Es gibt finanzielle Unterstützung über das Elterngeld hinaus, nicht nur als Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Wann Familien und Alleinerziehende welche Zuschüsse bekommen, erfährst du hier.
Eine erwachsene Person trägt lachend ein Kind Huckepack.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Elterngeld bekommen alle Familien und Alleinerziehende je nach gewähltem Modell maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes. Doch es existieren noch weitere Förderungen darüber hinaus, zum Beispiel das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Welche es noch gibt, wie hoch die Zuschüsse sind und mehr, erfährst du hier. Diese finanzielle Unterstützung ist nicht erst nach dem Elterngeld möglich, sondern in der Regel schon von Geburt an.
  1. Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Wann und wie viel?
  2. Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
  3. Wer bekommt den Kinderzuschlag?
  4. Weitere Zuschüsse für Eltern
  5. Staatliche Förderungen für Kinder
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Du erhältst pro Kind und Monat 250 Euro Kindergeld, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt.
  • Unterstützung für Alleinerziehende: Als Alleinerziehende:r erhältst du einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 4.260 Euro pro Jahr (ab 2023). Zudem gibt es weitere Unterstützungen wie Mehrbedarf, Unterhaltsvorschuss und Haushaltshilfe.
  • Kinderzuschlag: Wenn dein Einkommen nicht für die Versorgung der Familie reicht, kannst du den Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt maximal 250 Euro pro Monat für maximal sechs Monate.
  • Weitere Zuschüsse für Eltern: Neben dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag gibt es weitere finanzielle Förderungen vom Staat wie z.B. Kostenübernahme der Kita- oder Schulausflüge oder einen Zuschuss für die Beförderung zur Schule oder den Schulbedarf.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Wann und wie viel?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Erziehungsberechtigte pro Kind und Monat 250 Euro Kindergeld – vorausgesetzt sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bei einer anderen Staatsangehörigkeit oder einem Wohnsitz im Ausland gelten besondere Bestimmungen.

In der Regel wird das Kindergeld ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt – doch unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus. Wenn das Kind arbeitslos ist und bei den Eltern wohnt, gibt es zum Beispiel bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Bei Kindern in Ausbildung wird es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

Außerdem gibt es einen steuerlichen Kinderfreibetrag. Im Jahr 2023 beträgt er 8.952 Euro – inklusive des Erziehungs- und Betreuungsfreibetrags. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Aber nur, wenn die Steuerersparnis größer ausfällt als das Kindergeld.

Das Finanzamt berechnet automatisch, was für die Erziehungsberechtigten günstiger ist. Diese bekommen dann entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nie beides zusammen.

Durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag gibt es also während, aber auch nach dem Elterngeld eine finanzielle Unterstützung vom Staat.

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten immer einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von 4.260 Euro pro Jahr (ab 2023), das ist der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Bis 2022 betrug er 4.008 Euro. Außerdem gibt es unter Umständen noch folgende Unterstützungen:

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Wenn das Einkommen nicht für die Versorgung der Familie reicht, können Erziehungsberechtigte den Kinderzuschlag beantragen. Er wird für jedes Kind individuell berechnet und beträgt höchstens 250 Euro pro Monat für maximal sechs Monate. Danach muss der Zuschlag neu beantragt werden.

Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

Quick-Tipp

Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen das sogenannte Wohngeld beantragen. Es handelt sich um einen Wohnkostenzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen.

Weitere Zuschüsse für Eltern

Neben dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und den Zuschüssen speziell für Alleinerziehende gibt es noch weitere finanzielle Förderungen vom Staat. So können zum Beispiel Eltern, die Bürgergeld beziehen, ebenfalls einen Mehrbedarf geltend machen.

Zudem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Vater-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Kuren, wenn Ärzt:innen dem Elternteil eine Kur verschreiben. Ebenso gibt es in manchen Bundesländern für die Familienerholung in einer anerkannten Familienerholungsstätte auf Antrag einen Bonus.

Personen, die den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, stehen außerdem noch Förderungen für Bildungs- und Teilhabeangebote zu. Sie können zum Beispiel die Kostenübernahme der Kita- oder Schulausflüge beantragen oder einen Zuschuss für die Beförderung zur Schule oder den Schulbedarf.

Good to know

Eltern können einige Ausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung ihrer Kinder als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu gehören auch die Kosten für die Betreuung oder für gesetzlich anerkannte Privatschulen.

Staatliche Förderungen für Kinder

Der Staat unterstützt Familien, Alleinerziehende und andere Erziehungsberechtigte mit zahlreichen Zuschüssen. Doch viele von ihnen sind stark von der individuellen Situation, wie der Höhe des Einkommens, dem Kindesalter und der Anzahl der Kinder anhängig.

Außerdem gibt es manche finanziellen Unterstützungen nach dem Elterngeld nur in einigen Bundesländern. Deswegen ist es für erziehungsberechtigte Personen empfehlenswert, sich bei einer offiziellen und örtlichen Familieneinrichtung über mögliche Leistungen beraten zu lassen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was bekomme ich nach dem Elterngeld zur Unterstützung?
Für jedes Kinder gibt es pro Monat 250 Euro oder den steuerlichen Kinderfreibetrag, wenn dieser finanziell gesehen günstiger ist. Das berechnet das Finanzamt automatisch für die Eltern. Außerdem gibt es noch unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Kinderzuschlag und weitere Zuschüsse zum Beispiel wie für Urlaub, Bildungsleistungen oder bei Mehrbedarf.

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