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§ 6 AStG: Wissenswertes über die Wegzugsbesteuerung

Was passiert mit Beteiligungen, zum Beispiel an Kapitalgesellschaften, wenn eine steuerpflichtige Person in ein anderes Land umzieht? Erfahre hier, wie § 6 AStG die Besteuerung bei einem Umzug regelt.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
§ 6 AStG regelt die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Sie legt fest, wie mit den Steuern auf Beteiligungen, etwa an Kapitalgesellschaften, umgegangen wird, wenn eine steuerpflichtige Person in ein anderes Land umzieht. Wann dieser Paragraph relevant wird und was ein Umzug für die Steuer bedeutet, erfährst du hier.
  1. Die Wegzugsbesteuerung
  2. Wann greift § 6 AStG?
  3. Berechnung der Wegzugsbesteuerung durch das Finanzamt
  4. Ratenzahlung in sieben Jahren
  5. Vorrübergehende Abwesenheit
  6. Das bedeutet § 6 AStG
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Die Wegzugsbesteuerung

Wer in ein anderes Land zieht, also den Hauptwohnsitz dorthin verlegt, ist nach dem Umzug in diesem anderen Land steuerpflichtig und zahlt demnach in Zukunft dort Steuern.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen, das sogenannte Außensteuergesetz, kurz AStG. Dazu gehört die sogenannte Wegzugsbesteuerung, die in § 6 AStG geregelt ist. Konkret geht es darum, was passiert, wenn die umziehende Person über Beteiligungen in Deutschland verfügt, also über Anteile an Kapitalgesellschaften.

Bei diesen Beteiligungen gilt nach § 6 AStG, dass im Falle eines Umzugs angenommen wird, die umziehende Person würde ihre Anteile verkaufen. Dies wird auch als Aufdeckung der stillen Reserven bezeichnet. Auf diese angenommenen Einkünfte werden Steuern fällig, die unter Umständen hoch ausfallen können (dazu gleich mehr).

Übrigens: Für § 6 AStG macht es aktuell keinen Unterschied, ob du innerhalb der EU beziehungsweise des EWRs (Europäischer Wirtschaftsraum) umziehst oder in ein anderes Land wie die USA.

Quick-Info: Beteiligungen verkaufen oder übertragen?

Statt bei einem Umzug nach den Regelungen in § 6 AStG zu handeln, kannst du deine Beteiligungen vorher verkaufen oder einem Familienmitglied übertragen, das in Deutschland wohnen bleibt. Beachte allerdings, dass auch bei diesen Alternativen Steuern anfallen – und zwar die Einkommenssteuer (auf den Ertrag des Verkaufs) beziehungsweise die Schenkungssteuer.

Wann greift § 6 AStG?

Beteiligungen unterliegen den Regelungen in § 6 AStG, sofern verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Für die umziehende Person muss Folgendes gelten:

Ebenso greift § 6 AStG, falls die uneingeschränkt steuerpflichtige Person die Beteiligungen unentgeltlich an eine nicht uneingeschränkt steuerpflichtige Person überträgt. Das bedeutet, dass eine Person, die in Deutschland wohnt, ihre Beteiligungen an eine Person verschenkt oder vererbt, die nicht in Deutschland wohnt.

Berechnung der Wegzugsbesteuerung durch das Finanzamt

Wer einen Umzug ins Ausland plant und Beteiligungen besitzt, muss das beim Finanzamt melden. Das Finanzamt berechnet daraufhin die Höhe der Wegzugsbesteuerung. Dabei wird geschätzt, wie viel Gewinn bei einem angenommenen Verkauf der Beteiligung anfallen würde.

Als Grundlage dieser Berechnung dient der aktuelle Marktwert des Unternehmens, und zwar zum Zeitpunkt des Umzugs. Der Gewinn wird anschließend mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz der steuerpflichtigen Person versteuert (also bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag).

Vor einem Umzug ist es daher ratsam, Unterstützung von einer Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. So erhältst du eine realistische Einschätzung des Unternehmenswertes und der Steuerlast.

Ratenzahlung in sieben Jahren

Da die Wegzugsbesteuerung durch § 6 AStG sehr hoch sein kann, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Ratenzahlung vor. Konkret heißt das: Die angesetzte Steuerschuld kann in sieben gleichen Jahresraten beglichen werden. Die erste Rate muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingehen. Zinsen fallen nicht an.

Wohlgemerkt gewährt das Finanzamt diese Ratenzahlung in der Regel nicht einfach so, sondern verlangt dafür eine Sicherheitsleistung. Möglich sind etwa Vermögenswerte wie Bargeld und das Grundpfandrecht an deutschen Immobilen.

Übrigens: Die Sieben-Jahre-Regelung trat nach einer Neufassung von § 6 AStG am 1. Januar 2022 in Kraft. Davor war es bei Umzügen innerhalb der EU beziehungsweise des EWRs möglich, die Steuerlast unbegrenzt zu stunden, also aufzuschieben.

Good to know: Deutsches Recht und EU-Recht

Neben der deutschen Rechtsprechung ist auch die EU-Rechtsprechung relevant für die Besteuerung von Beteiligungen, da alle Umzüge innerhalb der EU gleich behandelt werden sollen. Ob es bei der siebenjährigen Ratenzahlungsfrist im deutschen Gesetz bleibt, ist daher fraglich.

Vorrübergehende Abwesenheit

Es kann vorkommen, dass eine Person nur temporär ins Ausland umzieht, zum Beispiel für ein Auslandssemester oder eine befristete Anstellung.

Falls die Person innerhalb von sieben Jahren (Stand 2023) wieder in Deutschland steuerpflichtig wird, also zurückzieht, kann die Wegzugsbesteuerung rückwirkend entfallen. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein – zum Beispiel darf die Person die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft haben.

Der Wegfall der Wegzugsbesteuerung gilt nach aktueller Rechtsprechung in zwei Fällen:

Das bedeutet § 6 AStG

Insgesamt bedeutet § 6 AStG, dass für eine in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtige Person bei einem Umzug ins Ausland eine sogenannte Wegzugsbesteuerung auf ihre Anteile an Unternehmen fällig wird.

Diese Wegzugsbesteuerung errechnet sich anhand von geschätzten Einkünften aus einem angenommenen Verkauf dieser Anteile. Auf diese Einkünfte wird der persönliche Einkommenssteuersatz der steuerpflichtigen Person angesetzt. Die Wegzugsbesteuerung kann in sieben gleichen Jahresraten beglichen werden. Sie entfällt rückwirkend, falls die Person innerhalb einer bestimmten Frist wieder nach Deutschland zurückzieht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was regelt § 6 AStG?
§ 6 AStG regelt, wie Beteiligungen an Unternehmen besteuert werden, falls eine uneingeschränkt steuerpflichtige Person in ein anderes Land umzieht.
Was unterliegt der Wegzugsbesteuerung?
Zieht eine in Deutschland steuerpflichtige Person in ein anderes Land, unterliegen der Wegzugsbesteuerung alle Beteiligungen dieser Person, zum Beispiel an Kapitalgesellschaften. Voraussetzung: Die wegziehende Person war innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Umzug mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig.

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