Das Wichtigste aus diesem Artikel
Vermögenswirksame Leistungen (VL): Zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer:innen zur Unterstützung beim Vermögensaufbau.
Verhandlungsmöglichkeit: Wenn kein Tarifvertrag besteht, kann mit dem Chef über VL verhandelt werden.
Sparen mit VL: Das Geld muss in einen staatlich anerkannten Vertrag und eine Anlageform fließen. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre, inklusive eines Ruhejahres.
Höhe der Leistungen: Die Höhe der VL ist im Tarifvertrag festgelegt, maximal sind bis zu 40 Euro pro Monat möglich.
Anlageformen: Die Anlageform kann frei gewählt werden, solange sie für VL geeignet ist (z.B. Banksparplan, Bausparvertrag, Fonds- und ETF-Sparpläne).
Zusätzliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage für Angestellte mit geringem Jahreseinkommen, abhängig von der gewählten Sparform und Einkommensgrenzen.
Zuschüsse: Bei bestimmten Sparformen sind zusätzlich staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage möglich.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt mit VL, sind Zahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer:innen, um ihnen bei Aufbau von Vermögen zu helfen. Den Betrag gibt es zusätzlich zu Lohn oder Gehalt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zahlungen durch den Arbeitgeber sind freiwillig, aber häufig im Tarif- oder Arbeitsvertrag definiert. Sollte es für das Unternehmen keinen Tarifvertrag geben, kann es sich lohnen, mit dem Chef selbst zu verhandeln. Denn auch für ihn kann es von Vorteil sein: Zahlt ein Unternehmen VL, steigert das seine Attraktivität und Sparbeiträge können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Die Förderung von vermögenswirksamen Leistungen ist an Höchstbeträge von Lohn- und Gehalt gekoppelt. Wer mehr verdient, ist jedoch nicht notwendigerweise von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Er kann dann aus Lohn oder Gehalt ein entsprechendes Anlageinstrument besparen, um sich so den Zuschuss zu sichern.
Wie funktioniert das Sparen mit VL?
Damit sich der Staat am Sparen beteiligt, muss das Geld in einen Vertrag und eine Anlageform fließen, die vom Staat anerkannt ist. Solche Verträge laufen immer nach dem gleichen Schema: Sechs Jahre werden die VL eingezahlt, für diese Zeit gilt eine Sperrfrist. Es folgt ein Ruhejahr und mit Ablauf von sieben Jahren steht das Geld zur freien Verfügung.
Die Zahlung des Arbeitgebers ist aber nicht auf diesen einen Vertrag beschränkt. Um die Zahlungen nicht zu verlieren, darf nach Ablauf der sechs Jahre ein weiterer Sparvertrag abgeschlossen werden, der wieder eine feste Laufzeit von sieben Jahren hat.
Arbeitnehmer:innen suchen sich also ein Anlageprodukt aus und schließen beim Anbieter – teilweise auch über den Arbeitgeber – einen VL-Vertrag ab. Der Anbieter stellt ein Formular zur Verfügung, das beim Arbeitgeber einzureichen ist. Dieser bestätigt darin, dass er die VL auf diesen Vertrag einzahlen wird. Danach läuft alles automatisch.
Quick-Info: Höhe der Leistungen
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist in der Regel genau im Tarifvertrag festgeschrieben. Maximal gibt es bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro pro Jahr.
Wie können vermögenswirksame Leistungen angelegt werden?
Die Angestellten haben bei der Anlageform freie Wahl. Einzige Voraussetzung ist, dass das Anlageprodukt oder der Sparplan für VL geeignet ist. Daraus weisen die Anbieter aber direkt hin. Zur Wahl stehen unter anderem:
- Banksparplan
- Bausparvertrag – bei dem als weitere Förderung vom Staat die Wohnungsbauprämie möglich ist
- Fonds- und ETF-Sparpläne
Zusätzliche Förderung: Die Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert VL zusätzlich: indem er Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben, bezuschusst. Dabei gelten Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei 17.900 oder 20.000 Euro, je nach Sparform.
Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttogehalt, weil es durch Freibeträge – zum Beispiel für Kinder und deren Ausbildung oder durch außergewöhnliche Belastungen – gesenkt wird. Für Verheiratete liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei 35.800 beziehungsweise 40.000 Euro.
Von den Anlageformen hängt ab, wie hoch die Beteiligung des Staates ist. Unter anderem sieht es bei den oben genannten Anlageformen wie folgt aus:
- Bei einem einfachen Banksparplan, der für VL abgeschlossen wird, gibt es keine staatliche Förderung.
- Bei Bausparverträgen fördert der Staat neun Prozent der Sparleistungen, die bei maximal 470 Euro für Alleinstehende und 940 für Eheleute liegen. Der Zuschuss liegt also bei 43 Euro pro Jahr.
- Bei Aktienfonds oder ETFs liegt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen bei 20.000 und 40.000. Die staatliche Zulage dabei: 20 Prozent auf maximal 400 Euro Sparsumme pro Jahr.
Die Arbeitnehmersparzulage können für zwei Verträge gleichzeitig beantragt werden. Dafür brauchen Angestellte zwei Verträge, in die der Arbeitgeber VL einzahlt. Mit dem parallelen Sparen etwa in einem VL-Aktienfonds und -Bausparvertrag, sind als Alleinstehender insgesamt 123 Euro pro Jahr staatliche Prämie möglich, für Eheleute sogar 246 Euro.
Mit vermögenswirksamen Leistungen von Zuschüssen profitieren
Wenn der Tarifvertrag VL vorsieht, sollten Angestellte diese Chance nutzen. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 480 Euro im Jahr am Sparen – das sind 2.880 Euro nach sechs Jahren. Es lohnt sich, die möglichen Sparformen zu vergleichen und dabei den passenden Vertrag für sich zu finden. Bei einigen Modellen sind sogar zusätzlich staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage möglich.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt mit VL, sind Zuzahlungen vom Arbeitgeber, mit dem durch langfristiges Sparen ein Vermögen aufgebaut werden kann. VL sind freiwillig vom Arbeitgeber zu zahlen, jedoch häufig im Tarif- oder Arbeitsvertrag definiert. Es sind verschiedene Sparformen möglich, zum Beispiel ein Bausparvertrag oder ETF-Sparpläne.
Wie funktioniert der Abschluss von vermögenswirksamen Leistungen?
Es muss ein Anlageprodukt abgeschlossen werden, das für VL geeignet ist. Darauf zahlt der Arbeitgeber dann automatisch monatlich Geld ein. Das kann aber jeder noch durch eigene Beträge aufstocken.
Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?
Die Höhe der Leistungen ist im Tarifvertrag geregelt. In der Regel sind es bis zu 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr. Mit der Arbeitnehmersparzulage, mit der der Staat Angestellte mit geringem Einkommen fördert, sind für Alleinstehende zusätzlich abhängig von der Sparform insgesamt 123 Euro pro Jahr staatliche Prämie möglich, für Eheleute 246 Euro.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen