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Der Verlustvortrag einer GmbH beim Gesellschafterwechsel

Wenn bei einer GmbH Gesellschafter:innen wechseln, kann die GmbH unter Umständen keinen Verlustvortrag geltend machen. Was genau das heißt und welch Optionen es für die GmbH gibt, erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Verlustvortrag kann eine GmbH Verluste in das nächste Jahr verschieben und mit den kommenden Einkünften verrechnen. Das kann Steuerersparnisse bringen. Falls aber ein Gesellschafterwechsel stattfindet, ist das nicht so einfach möglich. Wie genau die gesetzliche Regelung aussieht, erklärt dieser Beitrag.
  1. Verlustvortrag und Verlustrücktrag einer GmbH
  2. Beschränkungen beim Verlustvortrag
  3. Verlustuntergang bei Gesellschafterwechseln
  4. Fortführungsgebundener Verlustvortrag
  5. Gesellschafterwechsel in einer GmbH: Die Verlustvortrags-Frage
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Verlustvortrag: Bei einem Verlustvortrag überträgt eine GmbH einen Verlust ins nächste Jahr und verrechnet ihn mit dem zukünftigen Gewinn, um Steuern zu sparen.
  • Verlustuntergang bei Gesellschafterwechsel: Falls mehr als 50 Prozent der Anteile einer GmbH übertragen werden, weil Gesellschafter:innen wechseln, ist kein Verlustvortrag mehr möglich.
  • Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Eine GmbH kann trotz Gesellschafterwechsel einen Verlustvortrag beantragen, sofern der Geschäftsbetrieb unverändert bleibt.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag einer GmbH

Wenn eine GmbH in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen hatte, macht sie Verluste. Das kann beispielsweise passieren, wenn eine unerwartet große Anschaffung notwendig war.

Es ist aber möglich, aus diesem Verlust eine Steuerersparnis zu machen: Der Verlust kann mit dem Gewinn aus einem anderen Jahr verrechnet werden, für den dann weniger Steuern anfallen.

Wenn der Verlust in das nächste Jahr mitgenommen und mit dem Gewinn des Jahres verrechnet wird, ist die Rede vom Verlustvortrag. Bei einer Verrechnung mit dem Gewinn des vergangenen Jahres handelt es sich um einen Verlustrücktrag.

Quick-Info

Bei einer GmbH geht es um eine Steuerersparnis bei der Körperschaftssteuer (bei einem negativen Einkommen) oder bei der Gewerbesteuer (bei einem negativen Gewerbeertrag).

Beschränkungen beim Verlustvortrag

Beim Verlustvortrag gibt es Beschränkungen: Verluste können nur bis zu einer Summe von einer Million Euro in die Folgejahre übertragen werden. Bei höheren Verlusten lässt sich die verbleibende Summe auch verrechnen, allerdings nur bis zu einem Betrag von maximal 60 Prozent der verbleibenden positiven Einkünfte der GmbH.

Ein Beispiel: Eine Muster-GmbH hat einen Verlust von vier Millionen Euro und im Folgejahr voraussichtlich positive Einkünfte von fünf Millionen Euro. Diese Einkünfte werden zunächst mit dem immer abziehbaren Betrag von einer Million Euro verrechnet.

Es verbleibt ein Verlust von drei Millionen und positive Einkünfte von vier Millionen Euro. 60 Prozent der verbleibenden positiven Einkünfte ergeben 2,4 Millionen. Das bedeutet, die GmbH kann weitere 2,4 Millionen als Verlustvortrag verrechnen, insgesamt also 3,4 Millionen.

Rein zeitlich gibt es keine Beschränkung: Eine GmbH kann ihren Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre mitnehmen, bis ein entsprechender Gewinn vorliegt, mit dem die Verluste verrechnet werden können.

Verlustuntergang bei Gesellschafterwechseln

Es gibt eine wesentliche Beschränkung für den Verlustvortrag bei einer GmbH: wenn Gesellschafter:innen des Unternehmens wechseln, also aus der GmbH ausscheiden. Konkret wird ein Wechsel steuerlich relevant, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile an neue Personen GmbH-Anteile kaufen oder die Anteile übertragen werden. Im Körperschaftssteuergesetz gilt das als „schädlicher Beteiligungserwerb“.

Liegt ein solcher Gesellschafterwechsel vor, dürfen Verluste nicht mehr von zukünftigen Einkünften abgezogen werden. Das heißt, ein Verlustvortrag ist nicht mehr möglich. Stattdessen gehen die Verluste unter – so der Fachbegriff – und die GmbH kann keine Steuern in Folgejahren sparen.

Good to know

Eine Zeit lang führte laut Körperschaftssteuergesetz bereits ein Wechsel von 25 Prozent der Anteile an einer GmbH dazu, dass der Verlustvortrag anteilig nicht mehr möglich war.

Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Das Gesetz sieht allerdings Umstände vor, bei denen ein Verlustvortrag möglich bleibt. Dafür muss die GmbH einen Antrag einreichen und einige Bedingungen erfüllen.

Die wichtigste Voraussetzung für einen Verlustvortrag ist nun, dass nach dem Gesellschafterwechsel der bisherige Geschäftsbetrieb der GmbH weitergeführt wird. Die Verluste dürfen nicht für andere Zwecke als Steuerersparnis genutzt werden. Wegen dieser Bedingung ist dann die Rede von einem fortführungsgebundenen Verlustvortrag.

Wichtig: Für die Beurteilung des unveränderten Geschäftsbetriebs wird nicht nur der Zeitraum nach dem Gesellschafterwechsel betrachtet, sondern auch die Zeit seit der Gründung oder die zurückliegenden drei Jahre vor dem Jahr mit dem Gesellschafterwechsel.

Die GmbH ist dann mindestens so lange an die unveränderte Fortführung des Geschäftsbetriebs gebunden, wie sie den Verlustvortrag nutzen möchte. So lange dürfte die GmbH also in der Regel keine großen Änderungen vornehmen, etwa neue Produkte einführen oder neue Märkte erschließen.

Gesellschafterwechsel in einer GmbH: Die Verlustvortrags-Frage

Wenn mehr als 50 Prozent der Anteile einer GmbH an neue Gesellschafter:innen übergehen, ist nach Körperschaftssteuergesetz zunächst kein Verlustvortrag mehr möglich, also keine Steuerersparnis in Folgejahren. Allerdings kann die GmbH einen Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag stellen.

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass derselbe Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Ist das der Fall, können weiterhin durch den Verlustvortrag Steuern eingespart werden. Allerdings ist die GmbH dann gebunden, den Geschäftsbetrieb weiter so zu führen wie bisher. Die Entscheidung für oder gegen den Verlustvortrag hängt demnach auch von den Zukunftsplänen der GmbH ab.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann geht ein Verlustvortrag verloren?
Ein Verlustvortrag ist nicht mehr möglich, wenn mehr als 50 Prozent der Anteile einer GmbH an neue Gesellschafter:innen übertragen werden.
Kann eine GmbH Verlustvorträge übertragen?
Eine GmbH kann einen Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt ins Folgejahr übertragen, bis ein Gewinn vorliegt.
Wie lange ist ein Verlustvortrag bei einer GmbH möglich?
Für einen Verlustvortrag gibt es keine zeitliche Begrenzung.

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