- Das ist ein Mitunternehmeranteil
- So können Mitunternehmeranteile veräußert werden
- Wie der Gewinn steuerlich behandelt wird
- Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Verkauf, Aufgabe oder Realteilung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Mitunternehmeranteil: Vermögensanteil bestimmter Gesellschafter:innen an einem Unternehmen, die so aktiv eingebunden sind, dass sie Mitunternehmer:innen sind.
- Methoden der Veräußerung: Ein Mitunternehmeranteil kann durch Verkauf an eine andere Person, durch Aufgabe oder durch Realteilung veräußert werden.
- Veräußerungsgewinn: Der Veräußerungsgewinn wird ermittelt, indem vom Veräußerungspreis der Buchwert (Kaufpreis abzüglich Abschreibungen) und die Veräußerungskosten abgezogen werden.
- Steuerliche Behandlung: Der Veräußerungsgewinn ist entweder einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig.
Das ist ein Mitunternehmeranteil
Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Gesellschafter:innen gemeinsam ein Unternehmen betreiben.
Gesellschafter:innen gelten als Mitunternehmer:innen, wenn sie Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko tragen. Das bedeutet, dass sie an der Verwirklichung des Unternehmenszwecks mitwirken und Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen nehmen, sowie an Gewinn und Verlust sowie den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt sind.
Die Anteile der Mitunternehmer:innen am Gesamtvermögen sowie an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft werden als Mitunternehmeranteile bezeichnet. Möchten Mitunternehmer:innen ihren Anteil am Unternehmen verkaufen, gelten bestimmte Regeln.
Demnach handelt es sich bei einem Mitunternehmeranteil um gewerbliche Einkünfte, sofern die Personengesellschaft ebenfalls gewerbliche Einkünfte erzielt. Alternativ kann er als Einkunft aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit eingeordnet werden.
So können Mitunternehmeranteile veräußert werden
Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für den Verkauf.
Verkauf des gesamten Anteils
Der gesamte Anteil wird vollständig an eine andere Person verkauft, was in der Regel gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Tausches geschieht. Dabei ist irrelevant, ob der gezahlte Kaufpreis dem tatsächlichen Anteilswert entspricht oder nur eine symbolische Gegenleistung ist. Auch die Art der Zahlung, ob in Raten oder in einer Summe, spielt keine Rolle. Die erwerbende Person wird neue:r Gesellschafter:in.
Aufgabe des Anteils
Soll der Anteil nicht über andere Gesellschafter:innen weitergeführt werden, muss er in mehreren Teilen aufgegeben werden. Dazu müssen wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb von üblicherweise 36 Monaten entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.
Wesentliche Betriebsgrundlagen sind die Wirtschaftsgüter, ohne die der Betrieb in seiner bisherigen Form nicht überlebensfähig wäre, wie Betriebsgrundstücke oder speziell angefertigte Produktionsmaschinen.
Realteilung
Bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft wird die Gesellschaft aufgelöst. Dabei werden die wesentlichen Teile des Unternehmens auf die einzelnen Gesellschafter:innen verteilt, gegebenenfalls mit Ausgleichszahlungen. Am Ende existiert die Personengesellschaft nicht mehr oder sie wird ohne die ausgeschiedenen Gesellschafter:innen fortgeführt.
Quick-Info
Für die Berechnung des
Veräußerungsgewinns gibt es eine Formel:
Veräußerungspreis - Buchwert - Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn
Beispiel: Ein Unternehmen hat im Januar 2012 für 300.000 Euro eine Immobilie gekauft und möchte diese im Juli 2024 für 350.000 Euro verkaufen. Die Kosten rund um die Veräußerung betragen 10.000 Euro. Die Immobilie wird gewerblich genutzt und hat deshalb in den zwölfeinhalb Jahren entsprechend hohe
Abschreibungen zu verzeichnen: 112.500 Euro.
Der Buchwert zum Verkaufszeitpunkt ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Abschreibungskosten, er beträgt also 300.000 Euro - 112.500 Euro = 187.500 Euro.
Nun lässt sich der Veräußerungsgewinn berechnen:
350.000 Euro - 187.500 Euro - 10.000 Euro = 152.500 Euro
Wie der Gewinn steuerlich behandelt wird
Der Veräußerungsgewinn, der aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils entsteht, ist für die Verkäufer:innen direkt zum Zeitpunkt der Veräußerung steuerpflichtig, unabhängig von der Zahlungsart.
Welche Steuer anfällt, ist abhängig, von wem verkauft wird: Verkauft eine juristische Person, beispielsweise eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, unterliegt der Gewinn der Körperschaftssteuer. Handelt es sich um eine natürliche Person, wird Einkommenssteuer fällig.
Steuerliche Begünstigungen für natürliche Personen
Unter bestimmten Bedingungen kann eine steuerpflichtige natürliche Person steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Ein Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro kann beispielsweise den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist.
Allerdings verringert sich dieser Freibetrag, wenn der Veräußerungsgewinn einen Betrag von 136.000 Euro übersteigt, und fällt bei einem Gewinn von mehr als 181.000 Euro komplett weg. Zudem ist dieser Freibetrag nur einmal nutzbar: Wurde er in Anspruch genommen, kann er nicht erneut genutzt werden, selbst wenn er nicht vollständig aufgebraucht wurde.
Der Veräußerungsgewinn kann unter gleichen Voraussetzungen als außerordentliche Einkunft im Sinne des Einkommenssteuergesetzes auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden. Dieser ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der ansonsten auf das gesamte zu versteuernde Einkommen angewendet würde.
Eine weitere mögliche steuerliche Begünstigung ist die Fünftel-Regelung. Dabei wird der Veräußerungsgewinn so behandelt, als ob er gleichmäßig über fünf Jahre verteilt würde. Das kann die Steuerprogression mildern und zu einer geringeren Steuerlast führen.
Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Verkauf, Aufgabe oder Realteilung
Möchten Gesellschafter:innen ihren Mitunternehmeranteil einer Personengesellschaft abgeben, kann dieser gegen Entgelt auf eine andere Person übertragen werden. Oder er wird ganz aufgegeben, dann werden wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt. Eine dritte Option ist eine Realteilung, bei der die Gesellschaft aufgelöst wird und die Wirtschaftsgüter unter den Mitunternehmer:innen aufgeteilt werden.
Der Veräußerungsgewinn aus diesen Vorgängen ist steuerpflichtig. Er wird ermittelt, indem vom Veräußerungspreis der Buchwert und die Veräußerungskosten abgezogen werden. Unter Umständen können auch Steuervergünstigungen wie Freibeträge und ermäßigte Steuersätze in Anspruch genommen werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?
Der Veräußerungsgewinn berechnet sich, in dem vom Veräußerungspreis die Anschaffungs- und Veräußerungskosten subtrahiert werden.
Welche steuerlichen Folgen hat die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?
Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unterliegt bei natürlichen Personen der Einkommenssteuer auf den Gewinn, bei juristischen Personen der Körperschaftssteuer.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?
Es gibt drei Möglichkeiten zur Veräußerung eines Mitunternehmeranteils: zum einen die reine Veräußerung, bei der der Anteil entgeltlich auf eine andere Person übertragen wird, wodurch diese Person neue:r Gesellschafter:in wird. Soll der Anteil vollständig aufgegeben werden, müssen wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Schließlich gibt es noch die Realteilung, bei der die Gesellschaft aufgelöst und die Wirtschaftsgüter unter den Gesellschafter:innen aufgeteilt werden.
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Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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