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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils: Das solltest du wissen

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils kann unterschiedlich ablaufen. Wie welche steuerlichen Begünstigungen es dabei wann geben kann und was du außerdem wissen solltest, erklärt dieser Beitrag.
Ein Mann sitzt halb auf einem Tisch und zeigt auf einen Schreibblock, den eine neben ihm stehende Frau in den Händen hält.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Persönliche Veränderungen, strategische Unternehmensentscheidungen oder wirtschaftliche Notwendigkeiten können dazu führen, dass Gesellschafter:innen ihren Anteil an einer Personengesellschaft aufgeben. Wie die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils funktioniert, erklärt dieser Beitrag.
  1. Das ist ein Mitunternehmeranteil
  2. So können Mitunternehmeranteile veräußert werden
  3. Wie der Gewinn steuerlich behandelt wird
  4. Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Verkauf, Aufgabe oder Realteilung
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Mitunternehmeranteil: Vermögensanteil bestimmter Gesellschafter:innen an einem Unternehmen, die so aktiv eingebunden sind, dass sie Mitunternehmer:innen sind.
  • Methoden der Veräußerung: Ein Mitunternehmeranteil kann durch Verkauf an eine andere Person, durch Aufgabe oder durch Realteilung veräußert werden.
  • Veräußerungsgewinn: Der Veräußerungsgewinn wird ermittelt, indem vom Veräußerungspreis der Buchwert (Kaufpreis abzüglich Abschreibungen) und die Veräußerungskosten abgezogen werden.
  • Steuerliche Behandlung: Der Veräußerungsgewinn ist entweder einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig.

Das ist ein Mitunternehmeranteil

Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Gesellschafter:innen gemeinsam ein Unternehmen betreiben.

Gesellschafter:innen gelten als Mitunternehmer:innen, wenn sie Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko tragen. Das bedeutet, dass sie an der Verwirklichung des Unternehmenszwecks mitwirken und Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen nehmen, sowie an Gewinn und Verlust sowie den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt sind.

Die Anteile der Mitunternehmer:innen am Gesamtvermögen sowie an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft werden als Mitunternehmeranteile bezeichnet. Möchten Mitunternehmer:innen ihren Anteil am Unternehmen verkaufen, gelten bestimmte Regeln.

Demnach handelt es sich bei einem Mitunternehmeranteil um gewerbliche Einkünfte, sofern die Personengesellschaft ebenfalls gewerbliche Einkünfte erzielt. Alternativ kann er als Einkunft aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit eingeordnet werden.

So können Mitunternehmeranteile veräußert werden

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für den Verkauf.

Verkauf des gesamten Anteils

Der gesamte Anteil wird vollständig an eine andere Person verkauft, was in der Regel gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Tausches geschieht. Dabei ist irrelevant, ob der gezahlte Kaufpreis dem tatsächlichen Anteilswert entspricht oder nur eine symbolische Gegenleistung ist. Auch die Art der Zahlung, ob in Raten oder in einer Summe, spielt keine Rolle. Die erwerbende Person wird neue:r Gesellschafter:in.

Aufgabe des Anteils

Soll der Anteil nicht über andere Gesellschafter:innen weitergeführt werden, muss er in mehreren Teilen aufgegeben werden. Dazu müssen wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb von üblicherweise 36 Monaten entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.

Wesentliche Betriebsgrundlagen sind die Wirtschaftsgüter, ohne die der Betrieb in seiner bisherigen Form nicht überlebensfähig wäre, wie Betriebsgrundstücke oder speziell angefertigte Produktionsmaschinen.

Realteilung

Bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft wird die Gesellschaft aufgelöst. Dabei werden die wesentlichen Teile des Unternehmens auf die einzelnen Gesellschafter:innen verteilt, gegebenenfalls mit Ausgleichszahlungen. Am Ende existiert die Personengesellschaft nicht mehr oder sie wird ohne die ausgeschiedenen Gesellschafter:innen fortgeführt.

Quick-Info

Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gibt es eine Formel:

Veräußerungspreis - Buchwert - Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn

Beispiel: Ein Unternehmen hat im Januar 2012 für 300.000 Euro eine Immobilie gekauft und möchte diese im Juli 2024 für 350.000 Euro verkaufen. Die Kosten rund um die Veräußerung betragen 10.000 Euro. Die Immobilie wird gewerblich genutzt und hat deshalb in den zwölfeinhalb Jahren entsprechend hohe Abschreibungen zu verzeichnen: 112.500 Euro.

Der Buchwert zum Verkaufszeitpunkt ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Abschreibungskosten, er beträgt also 300.000 Euro - 112.500 Euro = 187.500 Euro.

Nun lässt sich der Veräußerungsgewinn berechnen:

350.000 Euro - 187.500 Euro - 10.000 Euro = 152.500 Euro

Wie der Gewinn steuerlich behandelt wird

Der Veräußerungsgewinn, der aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils entsteht, ist für die Verkäufer:innen direkt zum Zeitpunkt der Veräußerung steuerpflichtig, unabhängig von der Zahlungsart.

Welche Steuer anfällt, ist abhängig, von wem verkauft wird: Verkauft eine juristische Person, beispielsweise eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH, unterliegt der Gewinn der Körperschaftssteuer. Handelt es sich um eine natürliche Person, wird Einkommenssteuer fällig.

Steuerliche Begünstigungen für natürliche Personen

Unter bestimmten Bedingungen kann eine steuerpflichtige natürliche Person steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. Ein Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro kann beispielsweise den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist.

Allerdings verringert sich dieser Freibetrag, wenn der Veräußerungsgewinn einen Betrag von 136.000 Euro übersteigt, und fällt bei einem Gewinn von mehr als 181.000 Euro komplett weg. Zudem ist dieser Freibetrag nur einmal nutzbar: Wurde er in Anspruch genommen, kann er nicht erneut genutzt werden, selbst wenn er nicht vollständig aufgebraucht wurde.

Der Veräußerungsgewinn kann unter gleichen Voraussetzungen als außerordentliche Einkunft im Sinne des Einkommenssteuergesetzes auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden. Dieser ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der ansonsten auf das gesamte zu versteuernde Einkommen angewendet würde.

Eine weitere mögliche steuerliche Begünstigung ist die Fünftel-Regelung. Dabei wird der Veräußerungsgewinn so behandelt, als ob er gleichmäßig über fünf Jahre verteilt würde. Das kann die Steuerprogression mildern und zu einer geringeren Steuerlast führen.

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Verkauf, Aufgabe oder Realteilung

Möchten Gesellschafter:innen ihren Mitunternehmeranteil einer Personengesellschaft abgeben, kann dieser gegen Entgelt auf eine andere Person übertragen werden. Oder er wird ganz aufgegeben, dann werden wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt. Eine dritte Option ist eine Realteilung, bei der die Gesellschaft aufgelöst wird und die Wirtschaftsgüter unter den Mitunternehmer:innen aufgeteilt werden.

Der Veräußerungsgewinn aus diesen Vorgängen ist steuerpflichtig. Er wird ermittelt, indem vom Veräußerungspreis der Buchwert und die Veräußerungskosten abgezogen werden. Unter Umständen können auch Steuervergünstigungen wie Freibeträge und ermäßigte Steuersätze in Anspruch genommen werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?
Der Veräußerungsgewinn berechnet sich, in dem vom Veräußerungspreis die Anschaffungs- und Veräußerungskosten subtrahiert werden.
Welche steuerlichen Folgen hat die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?
Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unterliegt bei natürlichen Personen der Einkommenssteuer auf den Gewinn, bei juristischen Personen der Körperschaftssteuer.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?
Es gibt drei Möglichkeiten zur Veräußerung eines Mitunternehmeranteils: zum einen die reine Veräußerung, bei der der Anteil entgeltlich auf eine andere Person übertragen wird, wodurch diese Person neue:r Gesellschafter:in wird. Soll der Anteil vollständig aufgegeben werden, müssen wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Schließlich gibt es noch die Realteilung, bei der die Gesellschaft aufgelöst und die Wirtschaftsgüter unter den Gesellschafter:innen aufgeteilt werden.

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