- Das ist eine Stiftung
- Rechtsformen einer Stiftung
- Reform für bundeseinheitliche Regeln
- Stiftungsreform: Transparenteres und effektiveres Stiftungsrecht
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
Was ist eine Stiftung: Eine Stiftung ist eine rechtliche Institution, die für gemeinnützige, wohltätige, kulturelle oder soziale Zwecke geschaffen wird und durch Stifter:innen finanziert wird.
Rechtsformen einer Stiftung: Eine Stiftung kann verschiedene Rechtsformen annehmen, wie rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftung, Stiftungs-GmbH oder Stiftungsverein.
Rechtsfähigkeit einer Stiftung: Rechtsfähigkeit ermöglicht einer Stiftung, eigenständig Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen und rechtliche Handlungen auszuführen.
Stiftungsrechtsreform: Die Stiftungsrechtsreform, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist, hat das Ziel, das Stiftungszivilrecht im BGB länderübergreifend zu regeln und zu vereinheitlichen.
Effekte der Stiftungsreform: Die Reform schafft bundeseinheitliche Regeln, gestaltet das Stiftungswesen transparenter und effektiver und erleichtert Stiftungen in vielerlei Hinsicht ihre Arbeit.
Das ist eine Stiftung
Eine Stiftung ist eine rechtliche Institution, die oft für gemeinnützige, wohltätige, kulturelle oder soziale Zwecke geschaffen wird. Sie entsteht, wenn Stifter:innen einzeln oder in einer Gruppe Vermögen zweckgebunden und dauerhaft einbringen. Wenn du nach einer Firmenkreditkarte suchst, die flexibel und effizient ist, könnte die Business Gold Card oder die Business Platinum Card für finanzielle Verpflichtungen eine sinnvolle Wahl sein.
Dieses Vermögen wird von einer Verwaltung, dem Stiftungsvorstand oder einem entsprechenden Gremium treuhänderisch verwaltet.
- Die erzielten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck verwendet.
- Das gestiftete Vermögen bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten.
Der Zweck einer Stiftung wird von den Stifter:innen bei Errichtung der Stiftung bestimmt und darf später nicht mehr wesentlich geändert werden. Er kann reichen von Bildung und Wissenschaft über Kunst und Kultur bis hin zur Unterstützung bedürftiger Personen oder zum Schutz der Umwelt. Die meisten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Ziele, die dem Allgemeinwohl dienen sollen.
Um als gemeinnützige Organisation staatlich anerkannt zu werden, muss eine Stiftung durch das Finanzamt geprüft werden. Erfüllt sie die gesetzlichen Anforderungen, erhält sie steuerliche Vergünstigungen.
Rechtsformen einer Stiftung
Eine Stiftung kann verschiedene Rechtsformen annehmen, beispielsweise folgende:
- Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher eigenständig Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und vor Gericht auftreten. Die Verwaltung erfolgt durch einen Vorstand oder einen Stiftungsrat.
- Bei einer Treuhandstiftung fungieren Treuhänder:innen als Verwaltung des Stiftungsvermögens für einen festgelegten Zweck. Im Unterschied zur rechtsfähigen Stiftung hat die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Treuhänder:innen handeln im Auftrag der Stifter:innen und setzen die Vorgaben des Stiftungszwecks um.
- Die Rechtsform einer Stiftungs-GmbH kombiniert Elemente einer GmbH mit den Zielen einer Stiftung. Sie besitzt wie eine GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit und verfolgt gleichzeitig gemeinnützige Ziele. Die GmbH-Struktur ermöglicht im Vergleich zu anderen Stiftungsformen flexiblere Handlungsmöglichkeiten und haftungsrechtliche Aspekte.
- Ein Stiftungsverein hat Mitglieder und einen Vorstand, wie es bei Vereinen üblich ist, und verfolgt gleichzeitig langfristige, gemeinnützige Ziele, wie Stiftungen das in der Regel anstreben. Mit dieser Rechtsform haben Mitglieder eine größere Mitwirkung bei den Entscheidungsprozessen.
Daneben gibt es weitere Formen, beispielsweise die Familienstiftung für Immobilien.
Kurz erklärt
Rechtsfähigkeit spielt für eine Stiftung eine große Rolle. Mit diesem Status kann sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und rechtliche Handlungen selbstständig ausführen. Sie hat es leichter, Vermögen zu verwalten, Verträge abzuschließen und langfristige Ziele im Sinne des Stiftungszwecks zu verfolgen, ohne dass die Stifter:innen oder Mitglieder persönlich haften.
Um Rechtsfähigkeit zu erlangen, sind mehrere Schritte erforderlich:
- Stiftungssatzung erstellen
- Stiftung errichten, indem Stiftungsvermögen eingebracht wird
- Antrag stellen auf Anerkennung beim zuständigen Amtsgericht
Die Behörde prüft nun, ob die Stiftung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Stiftung ins Stiftungsverzeichnis eingetragen – und damit rechtsfähig.
Reform für bundeseinheitliche Regeln
Die Stiftungsrechtsreform – sie ist in Kraft seit dem 1. Juli 2023 – soll vor allem das Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, länderübergreifend regeln und vereinheitlichen:
- Zum 1. Januar 2026 soll ein zentrales Stiftungsregister geschaffen werden.
- Zu den Haftungsregelungen für Stiftungen gilt nun bundesweit, dass Mitglieder, die während ihrer Arbeit der Stiftung einen Schaden zufügten, dafür nur haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handelten.
- Die Einführung der Business Judgement Rule schützt die Organe einer Stiftung weiter vor unangemessener Haftung: Können diese annehmen, gemäß der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben zum Wohl der Stiftung zu handeln, verhalten sie sich pflichtgerecht.
- Stifter:innen haben es leichter, in späteren Phasen grundlegende Satzungsänderungen vorzunehmen. Diese Änderung berücksichtigt, dass der Stifterwille sich im Laufe der Zeit ändern kann.
- Bei der Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung ist kein detaillierter Verbrauchsplan mehr erforderlich, was Stiftungen mehr Flexibilität bei der Verwendung des Stiftungsvermögens bietet.
- Die Regelungen für Fusionen und Zusammenlegungen von Stiftungen wurden dahingehend vereinheitlicht, dass der Kreis der möglichen Fusionspartner erweitert wurde und eine Gesamtrechtsnachfolge möglich ist.
Das Stiftungsrecht und das geplante Stiftungsregister sollen in regelmäßigen Abständen – alle zwei beziehungsweise fünf Jahre – auf mögliche Schwachstellen überprüft werden. Auf diese Weise kann festgestellt werden, welche Anpassungen und Verbesserungen nötig sind, um das Stiftungswesen noch effizienter und effektiver zu gestalten.
Stiftungsreform: Transparenteres und effektiveres Stiftungsrecht
Stiftungen engagieren sich gemeinnützig für vielfältige Zwecke. Die Stiftungsrechtsreform, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat, schafft bundeseinheitliche Regeln, gestaltet das Stiftungswesen transparenter und effektiver und erleichtert Stiftungen in vielerlei Hinsicht ihre Arbeit.
Zum Beispiel schützen optimierte Haftungsregelungen die Mitglieder, vereinfachte Prozesse und Anpassungsmöglichkeiten erleichtern die Verwaltung. Regelmäßige Überprüfungen des Stiftungsrechts sollen die Effizienz des Stiftungswesens dauerhaft verbessern.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann tritt die Stiftungsrechtsreform in Kraft?
Die Stiftungsrechtsreform ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
Was ist die Rechtsform einer Stiftung?
Stiftungen können verschiedene Rechtsformen haben, beispielsweise eine Treuhandstiftung, eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder eine Stiftungs-GmbH.
Wie wird eine Stiftung rechtsfähig?
Wenn die Stifter:innen ein Stiftungsgeschäft mit einer Satzung beschlossen haben und dieses durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt und im Stiftungsverzeichnis eingetragen wurde, ist die Stiftung rechtsfähig.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen