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Das ist das Wiesbadener Modell

Das Wiesbadener Modell ist ein steuerliches Konstrukt, das eine Betriebsaufspaltung verhindern soll. Dieser Beitrag erklärt, warum das von Vorteil sein kann und welche Schwächen dieses Modell hat.
Eine Person hält mit den Handrücken zwei Stapel mit kleinen Holzplatten auseinander.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn ein Unternehmen von Eheleuten in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgespalten wird, kann das nach dem Wiesbadener Modell geschehen. Dann werden die Steuern, die sonst bei einer Aufspaltung anfallen, vermieden. Wie das abläuft und was das Wiesbadener Modell genau besagt, erfährst du hier.
  1. Das ist das Wiesbadener Modell
  2. Gründe einer Betriebsaufspaltung
  3. Voraussetzungen und Folgen einer Betriebsaufspaltung
  4. Vorteile und Nachteile des Wiesbadener Modells
  5. Wiesbadener Modell: Konstrukt mit Beratungsbedarf
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Erklärung des Wiesbadener Modells: Das Wiesbadener Modell ist ein steuerrechtliches Konstrukt für Eheleute, mit dem Ziel, einen Betrieb ohne die eigentlichen steuerlichen Konsequenzen aufzuspalten.
  • Definition einer Betriebsaufspaltung: Bei der Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen auf rechtlich getrennte und selbstständige Rechtsträger aufgeteilt: in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen.
  • Vor- und Nachteile des Wiesbadener Modells: Das Wiesbadener Modell verhindert zwar die sonst übliche Gewerbesteuerpflicht für die aufgespaltenen Betriebe, kann allerdings auch weitreichende wirtschaftliche und steuerliche Nachteile haben. Wegen der Komplexität sollte eine Aufspaltung von Expert:innen begleitet werden.

Das ist das Wiesbadener Modell

Nach dem Wiesbadener Modell wir deine Betriebsaufspaltung unter Eheleuten so gestaltet, dass die sonst üblichen steuerlichen Folgen vermieden werden. Das funktioniert, in dem das Unternehmen in ein Besitz- und in ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird.

Die zu verpachtende Betriebsgrundlage – in der Regel ist das die Immobilie – gehört dann der einen Person des Ehepaares, die andere Person führt das Betriebsunternehmen. Mit dieser Aufspaltung können sich steuerliche Vorteile ergeben, weil keine personelle Verflechtung und kein einheitlicher Betätigungswillen gegeben ist, was Voraussetzung für eine steuerpflichtige Betriebsaufspaltung wäre.

Eine Aufspaltung eines Unternehmens bei Eheleuten nach dem Wiesbadener Modell hat also folgende Merkmale:

Das Wiesbadener Modell sorgt also dafür, dass das Unternehmen in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird und damit rechtlich gesehen keine eigentliche Betriebsaufspaltung vorliegt. So fällt nicht für beide Unternehmen Gewerbesteuer an, diese nachteilige steuerliche Konsequenz der Betriebsaufspaltung wird vermieden.

Gründe einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung ist gesetzlich nicht explizit geregelt, sie wurde weitestgehend aus Rechtsprechung und Verwaltungsaufassung entwickelt.

Diese besagt, dass bei der Betriebsaufspaltung ein Unternehmen auf zwei rechtlich getrennte und selbstständige Rechtsträger aufgeteilt wird. Sie werden als Besitz- und Betriebsunternehmen oder Besitz- und Betriebsgesellschaft bezeichnet.

Voraussetzungen und Folgen einer Betriebsaufspaltung

In der Regel wird ein Betrieb aufgespalten, um die Haftungsmasse der Betriebsgesellschaft zu verringern. Die Betriebsaufspaltung soll dazu führen, dass das Haftungskapital dem Zugriff von Gläubiger:innen so weit wie möglich entzogen wird.

Bei einer Betriebsaufspaltung liegt normalerweise eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft vor:

Konkret ergibt sich daraus: Das Besitzunternehmen vermietet oder verpachtet wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschende Kapitalgesellschaft, also an die Betriebsgesellschaft. Beide Unternehmen werden als einheitlicher Gewerbebetrieb behandelt, das ist die sogenannte Umqualifizierung.

Danach betreiben nach einer Betriebsaufspaltung sowohl Betriebsgesellschaft als auch Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der gewerbesteuerpflichtig ist. Auch die Einkünfte des Besitzunternehmens, die eigentlich nicht der Gewerbe- sondern nur der Einkommenssteuer aus Vermietung und Verpachtung unterliegen, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet.

Das Vermögen des Besitzgesellschafters wird zudem nicht als steuerrechtliches Privatvermögen gezählt, sondern als Betriebsvermögen klassifiziert, das der Gewerbesteuer unterliegt.

Das Wiesbadener Modell gestaltet die Betriebsaufspaltung so, dass die eigentlichen Voraussetzungen eine Aufspaltung – die sachliche und personelle Verflechtung – nicht gegeben sind. So kann die Umqualifizierung umgangen werden und das Besitzunternehmen muss keine Gewerbesteuern zahlen.

Kurz erklärt

Bei einer Betriebsaufspaltung ist nur das Besitzunternehmen von der Umqualifizierung betroffen. Das Betriebsunternehmen erzielt immer gewerbliche Einkünfte.

Ein Besitzunternehmen ist allerdings nicht von der Umqualifizierung betroffen, wenn es zum Beispiel ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen ist oder eine rein selbstständige Tätigkeit umfasst. Diese zählen nicht als gewerbliche Einkünfte.

Vorteile und Nachteile des Wiesbadener Modells

Das Wiesbadener Modell hat betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Vorteile:

Das Wiesbadener Modell kann sich jedoch auch nachteilig auswirken:

Wiesbadener Modell: Konstrukt mit Beratungsbedarf

Bei einer Betriebsaufspaltung entsteht ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen. In der Regel sind beide gewerbesteuerpflichtig. Mit dem Wiesbadener Modell kann die Betriebsaufspaltung unter Eheleuten so gestaltet werden, dass für das Besitzunternehmen keine Gewerbesteuern fällig werden. Weil die steuerlichen Aspekte bei Betriebsaufspaltungen kompliziert sind, sollten Expert:innen die Aufspaltung bewerten und begleiten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist das Wiesbadener Modell?
Das Wiesbadener Modell ist die Gestaltung der Betriebsaufspaltung unter Eheleuten mit dem Ziel, fällige Gewerbesteuern für das aufgespaltene neue Besitzunternehmen zu verhindern.
Wie funktioniert das Wiesbadener Modell?
Beim Wiesbadener Modell wird eine Firma von Eheleuten in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt: Eine Person des Ehepaares besitzt die zu vermietende oder verpachtende Vertriebsgrundlage – in der Regel ist das die Immobilie – und die andere führt die Betriebsgesellschaft. So muss das Besitzunternehmen keine Gewerbesteuer zahlen.

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