- Das bedeutet OHG
- Gründung einer offenen Handelsgesellschaft
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag
- Die Vorteile einer OHG
- Die Nachteile einer OHG
- Die OHG: Einfach zu gründen, aber risikobehaftet
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Definition OHG: Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht und den Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma zum Ziel hat.
- Gründung einer OHG: Die Gründung ist unkompliziert möglich. Es braucht dafür lediglich mindestens zwei Gesellschafter:innen, die über kein Mindestkapital verfügen müssen.
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag: Vor der Gründung sollten wichtige Fragen geklärt werden. Ein Gesellschaftsvertrag sollte abgeschlossen und die Firma im Handelsregister eingetragen werden.
- Nachteile einer OHG: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter:innen mit ihrem Privatvermögen, kein Entscheidungsrecht für einzelne Gesellschafter:innen ohne Einigkeit in der Geschäftsführung und Buchhaltungspflicht zählen zu den Nachteilen.
Das bedeutet OHG
Eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ziel ihres Zusammenschlusses ist der Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma.
Eine OHG kann nicht von Freiberuflern oder Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Basis einer OHG ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, die rechtlichen Parameter der OHG ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch.
Gründung einer offenen Handelsgesellschaft
Die Gründung einer OHG ist unkompliziert möglich. Es braucht dafür lediglich mindestens zwei Gesellschafter:innen, die über kein Mindestkapital verfügen müssen. Der Gegenstand des Unternehmens muss ein Handelsgewerbe sein.
Jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Unter ein Handelsgewerbe fallen beispielsweise:
- Groß-, Außen- und Einzelhandel
- Verlage
- Versicherungen
- Banken
- Speditionen
- Frachtbetriebe
- Lagerbetriebe
- Kommissionsgewerbe
Eine OHG ist stark personengebunden. Zwischen den Gesellschafter:innen ist also ein starkes Vertrauensverhältnis erforderlich, schließlich kann jede:r von ihnen die OHG einzeln vertreten. Kommt es zu Differenzen, ist schnell die Gesellschaft an sich in Gefahr.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag
Vor der Gründung einer OHG sollten wichtige Fragen geklärt werden:
- Aus wie vielen Gesellschafter:innen besteht die OHG?
- Wieviel Kapital soll eingebracht werden?
- Um welches Handelsgewerbe soll es gehen?
Sind diese grundlegenden Dinge geklärt, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Zwar ist gesetzlich keine schriftliche Form nötig, empfehlenswert ist sie trotzdem. Zu den grundlegenden Inhalten des Gesellschaftsvertrags gehören unter anderem:
- Name der Firma und Sitz der OHG sowie Unternehmensgegenstand
- Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter:innen sowie die jeweilige Kapitaleinlage – sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen wie Maschinen oder Büroausstattung
- Angaben zur Gesellschafterversammlung
- Stimmrechte
- Angaben über Beschlussfassungen
- Gewinn- und Verlustbeteiligungen
- Regelungen über Kündigung, Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschafter:innen
Beim Namen der Firma ist alles erlaubt, auch ein Fantasiename. Diesen Namen müssen du und deine Mitgesellschafter:innen in das Handelsregister eintragen lassen. Erst dann handelt es sich bei der Firma auch offiziell um eine OHG – diesen Zusatz muss die Firma im Namen auch tragen.
Danach sind weitere Schritte zur Unternehmensgründung nötig, zum Beispiel die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
Quick-Info
Bezüglich der Haftung gilt folgendes: Alle Gesellschafter:innen haften direkt, unbeschränkt und persönlich mit dem Betriebs- und Privatvermögen. Fällt ein:e Gesellschafter:in aus, müssen die verbleibenden die Verbindlichkeiten der OHG übernehmen. Bei Eintritt neuer Gesellschafter:innen wiederum haften diese auch für die bis zu deren Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten. Scheiden Gesellschafter:innen aus, haften sie noch fünf Jahre für die Verbindlichkeiten der OHG.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass die OHG als Rechtsform bei Banken als kreditwürdig eingestuft wird. Allerdings sind nicht alle Gründer:innen bereit, diese Risiken einzugehen. Viele weichen deshalb auf haftungsbeschränkte Unternehmensformen wie eine
GmbH oder Unternehmergesellschaft aus.
Die Vorteile einer OHG
Das sind die Vorteile einer offenen Handelsgesellschaft:
- Einfache Gründung: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, die Gründung an sich geht zügig und ist nicht kostenintensiv.
- Hohe Bonität: Die Gesellschafter:innen haften persönlich.
- Flexible Gesellschaftsvertragsgestaltung: Zum Beispiel in der Unternehmensführung gibt es viele Varianten, die vereinbart werden können.
- Alleinige Vertretung: Alle Gesellschafter:innen können das Unternehmen allein vertreten.
- Sinnvolle Arbeitsteilung: Aufgrund von mehreren Gesellschafter:innen mit gleichen Befugnissen können die Aufgaben flexibel aufgeteilt werden.
- Steuervorteile: Die Gewerbesteuer ist bis zu einer Höhe von 24.500 Euro abzugsfähig.
Die Nachteile einer OHG
Die offene Handelsgesellschaft hat allerdings auch Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Alle Gesellschafter:innen haften auch mit ihrem Privatvermögen.
- Kein Entscheidungsrecht: Einzelne Gesellschafter:innen können allein keine Entschlüsse fassen.
- Vertrauensbasis erforderlich: Ohne Einigkeit in Fragen der Geschäftsführung und starkem Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschafter:innen ist der Bestand der OHG gefährdet.
- Verpflichtende Handelsregistereintragung: Eine OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
- Buchhaltungspflicht: Eine OHG erfordert eine umfassende Rechnungsführung.
Die OHG: Einfach zu gründen, aber risikobehaftet
Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist vor allem für Personen interessant, die schnell und einfach ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Für die Gründung einer OHG sind keine großen finanziellen Reserven nötig, stattdessen braucht es Vertrauen und Einigkeit zwischen den Mitgesellschafter:innen, die Mut und Lust haben, Eigeninitiative zu zeigen und sich dabei der Haftungsrisiken bewusst sind.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Nachteile einer OHG?
Zu den Nachteilen einer OHG gehören die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter:innen sowie die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister und zur umfassenden Buchführung.
Was sind die Vorteile einer OHG?
Die Vorteile einer OHG sind zum Beispiel die einfache Gründung sowie die hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter:innen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
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Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.