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Vor- und Nachteile einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Du möchtest mit einer:m Bekannten eine Firma gründen, hast aber kein Startkapital? Dann kann eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, die Lösung sein. Über deren Vor- und Nachteile liest du hier.
Zwei Personen blicken gemeinsam auf ein geöffnetes Laptop.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Gründer:innen müssen sich über vieles Gedanken machen, vor allem über die Wahl der geeigneten Rechtsform des Unternehmens. Denn sie hat Auswirkungen, zum Beispiel in finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Für wen die offene Handelsgesellschaft, abgekürzt mit OHG, attraktiv ist, was du zur Gründung wissen musst und was deren Vor- und Nachteile sind, erfährst du hier.
  1. Das bedeutet OHG
  2. Gründung einer offenen Handelsgesellschaft
  3. Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag
  4. Die Vorteile einer OHG
  5. Die Nachteile einer OHG
  6. Die OHG: Einfach zu gründen, aber risikobehaftet
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition OHG: Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht und den Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma zum Ziel hat.
  • Gründung einer OHG: Die Gründung ist unkompliziert möglich. Es braucht dafür lediglich mindestens zwei Gesellschafter:innen, die über kein Mindestkapital verfügen müssen.
  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag: Vor der Gründung sollten wichtige Fragen geklärt werden. Ein Gesellschaftsvertrag sollte abgeschlossen und die Firma im Handelsregister eingetragen werden.
  • Nachteile einer OHG: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter:innen mit ihrem Privatvermögen, kein Entscheidungsrecht für einzelne Gesellschafter:innen ohne Einigkeit in der Geschäftsführung und Buchhaltungspflicht zählen zu den Nachteilen.

Das bedeutet OHG

Eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ziel ihres Zusammenschlusses ist der Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma.

Eine OHG kann nicht von Freiberuflern oder Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Basis einer OHG ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, die rechtlichen Parameter der OHG ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch.

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

Die Gründung einer OHG ist unkompliziert möglich. Es braucht dafür lediglich mindestens zwei Gesellschafter:innen, die über kein Mindestkapital verfügen müssen. Der Gegenstand des Unternehmens muss ein Handelsgewerbe sein.

Jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Unter ein Handelsgewerbe fallen beispielsweise:

Eine OHG ist stark personengebunden. Zwischen den Gesellschafter:innen ist also ein starkes Vertrauensverhältnis erforderlich, schließlich kann jede:r von ihnen die OHG einzeln vertreten. Kommt es zu Differenzen, ist schnell die Gesellschaft an sich in Gefahr.

Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag

Vor der Gründung einer OHG sollten wichtige Fragen geklärt werden:

Sind diese grundlegenden Dinge geklärt, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Zwar ist gesetzlich keine schriftliche Form nötig, empfehlenswert ist sie trotzdem. Zu den grundlegenden Inhalten des Gesellschaftsvertrags gehören unter anderem:

Beim Namen der Firma ist alles erlaubt, auch ein Fantasiename. Diesen Namen müssen du und deine Mitgesellschafter:innen in das Handelsregister eintragen lassen. Erst dann handelt es sich bei der Firma auch offiziell um eine OHG – diesen Zusatz muss die Firma im Namen auch tragen.

Danach sind weitere Schritte zur Unternehmensgründung nötig, zum Beispiel die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

Quick-Info

Bezüglich der Haftung gilt folgendes: Alle Gesellschafter:innen haften direkt, unbeschränkt und persönlich mit dem Betriebs- und Privatvermögen. Fällt ein:e Gesellschafter:in aus, müssen die verbleibenden die Verbindlichkeiten der OHG übernehmen. Bei Eintritt neuer Gesellschafter:innen wiederum haften diese auch für die bis zu deren Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten. Scheiden Gesellschafter:innen aus, haften sie noch fünf Jahre für die Verbindlichkeiten der OHG.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die OHG als Rechtsform bei Banken als kreditwürdig eingestuft wird. Allerdings sind nicht alle Gründer:innen bereit, diese Risiken einzugehen. Viele weichen deshalb auf haftungsbeschränkte Unternehmensformen wie eine GmbH oder Unternehmergesellschaft aus.

Die Vorteile einer OHG

Das sind die Vorteile einer offenen Handelsgesellschaft:

Die Nachteile einer OHG

Die offene Handelsgesellschaft hat allerdings auch Nachteile:

Die OHG: Einfach zu gründen, aber risikobehaftet

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist vor allem für Personen interessant, die schnell und einfach ein eigenes Unternehmen gründen möchten. Für die Gründung einer OHG sind keine großen finanziellen Reserven nötig, stattdessen braucht es Vertrauen und Einigkeit zwischen den Mitgesellschafter:innen, die Mut und Lust haben, Eigeninitiative zu zeigen und sich dabei der Haftungsrisiken bewusst sind.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was sind die Nachteile einer OHG?
Zu den Nachteilen einer OHG gehören die unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter:innen sowie die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister und zur umfassenden Buchführung.
Was sind die Vorteile einer OHG?
Die Vorteile einer OHG sind zum Beispiel die einfache Gründung sowie die hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter:innen.

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