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Verlustverrechnung bei Termingeschäften

Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften wurde in einer Novelle des Einkommensteuerrechts geändert. Die Änderung bringt einige Nachteile mit sich – hier erfährst du mehr dazu.
Aufnahme von mehreren Münzstapeln auf einem Tisch, daneben ein Taschenrechner und ein Kalender.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist in der Steuergesetzgebung nicht einfach. Es gelten einige Grenzen und Besonderheiten. Was es damit auf sich hat und worauf du achten solltest, erklärt dir dieser Beitrag.
  1. Das ist neu bei Verlustverrechnungen von Termingeschäften
  2. Was nun zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften zählt
  3. Wie sich die Verlustverrechnung konkret auswirkt
  4. Verlustverrechnung bei Termingeschäften: Entwicklung abwarten
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Änderung im Einkommenssteuerrecht: Seit 2021 kannst du maximal 20.000 Euro Verlust bei Termingeschäften steuerlich geltend machen.
  • Verlustverrechnung: Die Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden, aber ebenfalls nur bis maximal 20.000 Euro jährlich.
  • Was sind Termingeschäfte: Sie sind eine Form des spekulativen Handels, bei dem sich der Preis erst in der Zukunft ergibt.
  • Welche Finanzinstrumente zählen zu Termingeschäften: CFDs, Devisentermingeschäfte, Forwards, Futures, Optionen, Swaps.
  • Ausnahmen: Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
  • Auswirkung der Neuregelung: Die Neuregelung kann Nachteile für Anleger:innen mit sich bringen, da Verluste nur noch eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden können.
  • Entwicklung abwarten: Die Novelle zur Verrechnung von Termingeschäften ist umstritten und könnte sich noch ändern. Es wird empfohlen, die Berichterstattung zum Thema im Auge zu behalten und ggf. eine:n Steuerberater:in zu konsultieren.

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    Das ist neu bei Verlustverrechnungen von Termingeschäften

    Mit der Änderung des Einkommenssteuerrechts im Jahr 2021 wurde eine Unterscheidung bei der Verrechnung von Verlusten eingeführt, die nach den Finanzinstrumenten unterscheidet.

    Bisher konntest du die Gewinne und Verluste steuerlich nur mit Kapitalgeschäften der gleichen Art verrechnen. Es war etwa nicht erlaubt, die Verluste aus dem Aktienhandel mit Erträgen von Tages- oder Festgeld zu verrechnen, um dadurch weniger Steuern auf die Gewinne zu zahlen. Die Novelle des Gesetzes sieht jetzt vor:

    Kurz erklärt

    Termingeschäfte sind eine Form des Handels, bei denen sich der Preis erst in der Zukunft ergibt. Der Preis steht erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, etwa der Lieferung eines Rohstoffs, fest. Es ist also ein spekulativer Handel, der durch höheren oder niedrigeren Preis als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für eine Seite vorteilhaft sein kann. Termingeschäfte können mit Devisen, Fonds, Waren und Rohstoffen stattfinden.

    Was nun zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften zählt

    Das Bundesfinanzministerium hat in verschiedenen Rundschreiben die Novelle des Gesetzes erläutert. Demnach gehören zu den Termingeschäften, deren Verluste nur noch eingeschränkt verrechnet werden können:

    Das fällt nicht unter die Verlustverrechnung bei Termingeschäften

    Bei den Finanzinstrumenten, mit denen du Termingeschäfte eingehst, handelt es sich um sogenannte Derivate. Nicht alle Derivate gehören automatisch in die Kategorien der Termingeschäfte.

    Verluste aus Derivaten können deshalb auch nach der Novelle unbegrenzt mit Gewinnen verrechnet werden. So sind Optionsscheine und sogenannte Knock-out-Zertifikate von der neuen Regelung nicht betroffen.

    Wie sich die Verlustverrechnung konkret auswirkt

    Was die Neuregelung bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften nun konkret bedeutet, siehst du anhand einiger Beispiele. Diese zeigen, dass die neue Regelung für Anleger:innen mit Nachteilen verbunden ist. Deswegen ist sie auch umstritten.

    Beispiel: Mehr Gewinn als Verlust

    Du hast mit Termingeschäften 60.000 Euro Gewinn erzielt, aber einen Verlust von 30.000 Euro gemacht. Da du nach der neuen Regelung nicht mehr als 20.000 Euro Verlust mit deinen Gewinnen verrechnen darfst, hast du 40.000 Euro, die versteuert werden müssen.

    60.000 Euro Gewinn - 20.000 Euro Verlust = 40.000 Euro

    Vor der Novelle hätten nur 30.000 Euro versteuern werden müssen, weil der Verlust in vollem Umfang verrechnet werden konnte.

    Beispiel: Mehr Verlust als Gewinn

    Wenn deine Verluste die Gewinne übersteigen, zahlst du Steuern auf einen Gewinn, der gar nicht vorhanden ist: Bei einem beispielhaften Jahresgewinn von 30.000 Euro und einem Verlust von 60.000 Euro durch Termingeschäfte, fielen nach der alten Regelung gar keine Steuern an, weil die Verluste vollständig mit dem Gewinn verrechnet würden.

    Mit der Neuregelung dürfen aber von den 60.000 Euro Verlust nur 20.000 Euro mit den Gewinnen verrechnet werden. So musst du auf 10.000 Euro Steuern zahlen:

    30.000 Euro Gewinn - 20.000 Euro Verlust = 10.000 Euro

    Rein faktisch hast du nichts bei den Termingeschäften verdient, sondern einen Verlust verzeichnet. Trotzdem musst du auf den fiktiven Gewinn Steuern zahlen, der sich aus der Deckelung der Verluste ergibt.

    Verlustverrechnung bei Termingeschäften: Entwicklung abwarten

    Aufgrund der möglichen Nachteile für Anleger:innen ist die Novelle zur Verrechnung von Termingeschäften umstritten. Möglicherweise werden sich an der Gesetzeslage noch Bedingungen ändern. Zudem ist die Angabe der verschiedenen Ertragsarten und Veräußerungsgewinne in der Steuererklärung nicht einfach. Deshalb solltest du die Berichterstattung zum Thema im Auge behalten. Steuerberater:innen können dabei helfen, die Steuererklärung ordnungsgemäß abzugeben.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was sind Verluste aus Termingeschäften?
    Zu den klassischen Verlusten bei Termingeschäften gehören Verluste aus dem Handel mit CFDs oder durch den Verfall von Optionen. Bei solchen Trades kannst du die Verluste nur noch mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnen.
    Wie erfolgt die Verlustverrechnung?
    Seit Anfang 2021 gilt eine Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 20.000 Euro pro Jahr. Deren Verluste, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden.

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    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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