- Überblick: Das ist das Territorialprinzip
- Keine doppelte Besteuerung: Möglich durch Abkommen
- Steuerrecht: Wann das Territorialprinzip relevant ist
- Methoden: So berechnen sich die Steuern nach DBA
- Territorialprinzip: Steuerrecht des Hoheitsgebiets ausschlaggebend
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
Was ist das Territorialprinzip: Ein steuerrechtlicher Begriff, der bestimmt, dass nur Einkünfte, die in Deutschland erwirtschaftet wurden, auch in Deutschland steuerpflichtig sind.
Andere Anwendungen: Das Territorialprinzip findet auch Anwendung im allgemeinen Staatsrecht und im Sozialversicherungsrecht.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese verhindern, dass Einkünfte, die im Ausland entstehen, in beiden Ländern besteuert werden.
Steuerrelevante Prinzipien: Territorialprinzip, Quellenlandsprinzip, Wohnsitzlandprinzip und Welteinkommensprinzip.
Relevanz des Territorialprinzips: Es wird angewendet, wenn Personen im Ausland Einkünfte erwirtschaften oder erhalten.
Steuerpflicht in Deutschland: Unterschieden wird zwischen beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen.
Methoden der Besteuerung: Bei der Freistellungsmethode fallen die Steuern nur im Land an, in dem das Einkommen erwirtschaftet wurde. Bei der Abrechnungsmethode zahlen Steuerpflichtige im Ausland Steuern, die auf den Steuersatz im Land des Wohnsitzes angerechnet werden.
Überblick: Das ist das Territorialprinzip
Das Territorialprinzip ist ein steuerrechtlicher Begriff, der auf internationaler Ebene Anwendung findet und auch als Territorialitätsprinzip bekannt ist. Es ist eine der Grundprinzipien, nach denen ein Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird – um zu vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen für Einnahmen, die im Ausland erwirtschaftet werden, doppelt besteuert werden.
Demnach gilt, dass im Steuerrecht das Hoheitsgebiet eines Staates ausschlaggebend ist: Gemäß Territorialprinzip sind also lediglich Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig, die in Deutschland erwirtschaftet wurden. Einkünfte, die im Ausland entstanden sind, werden nach dem Steuerrecht des Auslands behandelt.
Quick-Info
Das Territorialprinzip ist nicht nur steuerrechtlich relevant. Angewendet wird es beispielsweise auch im allgemeinen Staatsrecht, in dem es besagt, dass die Wirksamkeit der Gesetzgebung auf das entsprechende Staatsgebiet beschränkt ist. Zudem legt das Territorialprinzip als Teil des Sozialversicherungsrechts fest, dass alle Menschen, die in Deutschland beschäftigt sind, versicherungspflichtig oder -berechtigt sind. Je nach Einzelfall kann dabei der Wohnsitz der Person entscheidend sein.
Keine doppelte Besteuerung: Möglich durch Abkommen
Jedes Land wendet für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ein eigenes Steuerrecht an. Kompliziert wird es also, wenn die Personen über die Ländergrenzen hinweg agieren, beispielsweise in Deutschland ihren (Wohn-)Sitz haben und Einkommenssteuer in den USA generieren.
Entstehen Einkünfte im Ausland, sollte also verhindert werden, dass diese in beiden Ländern besteuert werden. Als Grundlage dafür dienen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, abgekürzt mit DBA.
Diese Abkommen sind völkerrechtliche Verträge und werden zwischen den jeweiligen Ländern bilateral geschlossen. Jedes dieser Abkommen basiert auf individuell vereinbarten Regelungen der Vertragsparteien. Sie richten sich für die Besteuerung zudem nach bestimmten Prinzipien:
- Territorialprinzip: Ein Land versteuert nur das Einkommen, das Personen innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet haben.
- Quellenlandsprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.
- Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist dort steuerpflichtig, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort, also ihren Wohnsitz hat.
- Welteinkommensprinzip: Steuerpflichtige oder Unternehmen werden mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen – egal, wo es erwirtschaftet wurde – von einem Staat besteuert.
Steuerrecht: Wann das Territorialprinzip relevant ist
Sobald Personen im Ausland Einkünfte erwirtschaften oder erhalten, greift das Territorialprinzip bei einem DBA. Das kann beispielsweise in den folgenden Fällen vonnöten sein:
- Grenzgänger:innen, die im benachbarten Ausland arbeiten und regelmäßig zwischen Arbeits- und Wohnort länderübergreifend pendeln
- Arbeitnehmer:innen, die einen befristeten Arbeitsvertrag mit Anstellung im Ausland unterzeichnen
- Rentner:innen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen
- Anleger:innen, die im Ausland Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhalten
- Freiberufler:innen und Selbstständige, die Aufträge im Ausland erfüllen
- Erb:innen, die im Ausland leben oder ihr Erbe in einem anderen Land erhalten
Grundsätzlich werden in Deutschland alle Steuerpflichtigen, die als beschränkt steuerpflichtig gelten, nach dem Territorialprinzip besteuert. Beschränkt steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die keinen Wohn- oder Hauptsitz in Deutschland haben, aber in Deutschland Einkünfte generieren. Die Steuerpflicht beschränkt sich auf diese Einkünfte.
Als unbeschränkt steuerpflichtig gelten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Grundsätzlich haben sie erst mal Steuern auf alle Einkünfte zu zahlen, die sie in Deutschland und im Ausland erwirtschaften – doch in Fällen, die eine doppelte Besteuerung nach sich ziehen würden, kann ein DBA angewendet werden. Für unbeschränkt Steuerpflichtige gilt das Wohnsitzlandprinzip oder das Welteinkommensprinzip.
Methoden: So berechnen sich die Steuern nach DBA
Die Besteuerung gemäß Territorialprinzip eines DBA, erfolgt nach bestimmten Methoden, die im jeweiligen Vertrag des Abkommens zwischen den Ländern vereinbart werden. Wenn sich Wohnsitz und Arbeitsplatz einer Person in verschiedenen Ländern befinden, wird in der Regel nach diesen zwei Methoden verfahren:
- Bei der Freistellungsmethode fallen die Steuern nur in dem Land an, in dem das Einkommen erwirtschaftet wurde. Doch wenn die Freistellung mit sogenanntem Progressionsvorbehalt vereinbart wurde, wird das Einkommen im Land des Wohnsitzes zwar nicht besteuert, aber rechnerisch berücksichtigt, sodass sich der persönliche Steuersatz erhöht, womit auf Einnahmen im Land des Wohnsitzes höhere Steuern zu zahlen sind.
- Bei der Abrechnungsmethode zahlen Steuerpflichtige in dem Ausland Steuern, in dem sie arbeiten. Diese Steuern werden angerechnet auf den Steuersatz, den das Land des Wohnsitzes erhebt, dieser fällt also niedriger aus.
Territorialprinzip: Steuerrecht des Hoheitsgebiets ausschlaggebend
Doppelbesteuerungsabkommen und Territorialprinzip vermeiden, dass Steuerzahler:innen in zwei verschiedenen Ländern besteuert und somit doppelt belastet werden. Sie schaffen zudem eine Grundlage für mehr Steuergerechtigkeit, denn durch die Regelungen des Abkommens wird garantiert, dass natürliche und juristische Personen definitiv in einem der beteiligten Länder besteuert werden – und sich die Länder einig darüber sind, wie dabei verfahren wird.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist das Territorialprinzip?
Das Territorialprinzip, auch Territorialitätsprinzip genannt, ist ein Begriff des internationalen Steuerrechts. Es ermöglicht Staaten, Einkünfte zu besteuern, die auf ihrem Gebiet erwirtschaftet wurden. Gleichzeitig kann es verhindern, dass Steuerpflichtige, die länderübergreifend tätig sind, doppelte Steuern zahlen müssen.
Wie wird territorial besteuert?
Nach dem Territorialitätsprinzip werden Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber in Deutschland Einkünfte erwirtschaften, nach deutschem Recht besteuert. Und umgekehrt: Einkünfte, die von Personen oder Unternehmen mit Wohnsitz in Deutschland im Ausland erzeugt werden, werden im Ausland besteuert.
Kann ich in zwei Ländern steuerpflichtig sein?
Ja, es ist möglich, in zwei Ländern steuerpflichtig zu sein. Geregelt wird die korrekte Besteuerung dann üblicherweise über das Territorialprinzip eines Doppelbesteuerungsabkommens, kurz DBA, um die doppelte Steuerbelastung der Steuerzahler:innen zu vermeiden. Wird darin die Abrechnungsmethode angewendet, fallen in beiden Ländern Steuern an – die im Ausland bereits gezahlten Steuern werden dabei aber auf den Steuersatz im Land des Wohnsitzes angerechnet.
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