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Steuersatz bei Blumen: Besteuerung von floristischen Produkten

Der Umsatzsteuersatz für Blumen ist nicht derselbe wie für Blumentöpfe. Was es mit der unterschiedlichen Besteuerung von Pflanzen und floristischen Dienstleistungen auf sich hat, liest du hier.
Ein junger Florist hält ein Tablet in den Händen und sitzt vor Regalen mit vielen Blumentöpfen an einem Schreibtisch, auf dem neben Schnittblumen in Vasen ein aufgeklappter Laptop steht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland gibt es einen ermäßigten Steuersatz von sieben statt 19 Prozent. Dieser gilt unter anderem für Bücher, Grundnahrungsmittel, kulturelle Veranstaltungen – und für Blumen. Aber nicht, wenn die Pflanze im Blumentopf gekauft werden. Mehr über die Mehrwertsteuer für Blumen erfährst du in diesem Artikel.
  1. Das ist die Mehrwertsteuer
  2. Die verschiedenen Umsatzsteuersätze in Deutschland
  3. Die Steuersätze für Blumen und andere floristische Produkte
  4. Die Steuersätze für floristische Dienstleistungen
  5. Steuersatz für Blumen: Es kommt drauf an
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung anfällt. In Deutschland liegt der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer allgemein bei 19 Prozent, zudem gibt es einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Steuersatz für Blumen: Für frische Blumen und Gestecke mit frischen Pflanzenbestandteilen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent – aber nicht für Kombisets aus Blumen mit Vase oder Pflanze im Blumentopf.
  • Steuersatz für Lieferungen: Weil die Lieferung ein Bestandteil des Verkaufs ist, gilt dabei ebenso der Steuersatz von sieben Prozent. Sollte der Service über die Lieferung an sich hinausgehen, zum Beispiel ein Herrichten der Blumen als Dekoration im Hochzeitssaal, sind 19 Prozent fällig.

Das ist die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Beide Begriffe beziehen sich auf dasselbe: die Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Es wird ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises fällig – in der Regel sieben oder 19 Prozent. Bei sieben Prozent ist die Rede vom ermäßigten Steuersatz.

Es handelt sich um eine sogenannte indirekte Verbrauchssteuer, weil die Kund:innen die Umsatzsteuer beim Erwerb des Produkts oder Inanspruchnahme der Dienstleistung bezahlen.

Die Anbieter sind verpflichtet, die eingenommene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen. Nur Kleinunternehmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland wie in vielen anderen Ländern eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und damit für die Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

Die verschiedenen Umsatzsteuersätze in Deutschland

Je nach Art der verkauften Dienstleistung und Produkte gelten verschiedene Mehrwertsteuersätze. Die Steuersätze sind in den Paragrafen 12 bis 15a des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Grundsätzlich gilt der ermäßigte Steuersatz für Sachen für den täglichen Bedarf.

Für den überwiegenden Teil der Produkte und Dienstleistungen wird in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Blumen und für unter anderem folgende Produkte und Leistungen:

Außerdem gibt es Produkte und Dienstleistungen, für die ein Steuersatz von null Prozent gilt, für die also keine Mehrwertsteuer anfällt, etwa für Fotovoltaikanlagen.

Kurz erklärt

Die Bezeichnung Mehrwertsteuer kommt daher, dass sie auf den Mehrwert erhoben wird, den ein Unternehmen einem Produkt oder einer Dienstleistung hinzufügt, wenn es diese durch den Produktions- und Vertriebsprozess verarbeitet und weiterverkauft.

Die Steuersätze für Blumen und andere floristische Produkte

Der Steuersatz für Blumen wird in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. In dieser Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände werden sie explizit erwähnt.

So fallen also nur für frische Blumen und Blumengestecke sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Ein Blumenkranz aus frischen Bestandteilen ist mit Schnittblumen vergleichbar. Sollten aber in dem Blumenkranz die trockenen Pflanzenteile überwiegen, ist der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig.

Für Topfpflanzen, die in einem Mehrwegtopf verkauft werden, gilt ebenfalls der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, genau wie für Schnittblumen. Wenn die Pflanze jedoch in einem umsatzsteuerpflichtigen Behälter verkauft wird, zum Beispiel in einem Keramiktopf oder in einer Vase, gilt für die gesamte Pflanze inklusive Topf der reguläre Steuersatz von 19 Prozent, ebenso für floristische Produkte wie Blumenerde.

In einigen Fällen können floristische Produkte und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer komplett befreit sein. Dies kann zum Beispiel für Blumen gelten, die für religiöse oder zeremonielle Zwecke, für bestimmte karitative Veranstaltungen oder für gemeinnützige Organisationen verwendet werden.

Die Steuersätze für floristische Dienstleistungen

Neben dem Verkauf von Blumen und Pflanzen unterliegen auch die floristischen Dienstleistungen von Florist:innen bestimmten Steuersätzen – zum Beispiel die Erstellung von Blumensträußen, Gestecken und floralen Arrangements sowie die Blumenlieferung und Dekoration mit Blumen.

Die Höhe des Steuersatzes richtet sich je nach den spezifischen Umständen und Vereinbarungen. Wenn eine Dienstleistung die Hauptleistung mithilfe einer Nebenleistung erbringen kann, wird der Steuersatz für die Hauptleistung auch auf die Nebenleistung angewendet.

Bei der Lieferung von Blumen heißt das: Für die Lieferung an sich gilt derselbe Steuersatz wie für die Blumen, weil die Lieferung ein Bestandteil des Verkaufs ist – also sieben Prozent. Sollte aber der Service über die Lieferung hinausgehen, wenn zum Beispiel mit den Blumen in einem Hochzeitssaal dekoriert wird, sind 19 Prozent fällig.

Statistik


Im Jahr 2023 erzielte der Markt mit Blumen und Pflanzen einen Umsatz von rund 8,6 Milliarden Euro. Von den verkauften Blumen und Pflanzen – Schnittblumen, Zimmer-, Beet- und Balkonpflanzen, Stauden und Gehölze – machen Schnittblumen mit 35 Prozent den größten Anteil des Umsatzes aus.

Quelle: Statista

Steuersatz für Blumen: Es kommt drauf an

Der Steuersatz für Blumen und andere floristische Produkte in Deutschland kann je nach Art der Produkte und Dienstleistungen variieren. Das hängt unter anderem davon ab, ob die Blumen frisch oder getrocknet sind, ob sie direkt im Laden verkauft werden oder zur Hochzeitsdekoration dienen, ob sie in einem Mehrwegbehälter oder einem Keramiktopf verkauft werden. Damit haben diese Unterscheidungen einen Einfluss auf den Endpreis des floristischen Produkts beziehungsweise der Dienstleistung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welcher Steuersatz gilt bei Blumen?
Für frische Blumen und Blumengestecke gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Wann sind sieben Prozent und wann 19 Prozent Umsatzsteuer fällig?
Auf die meisten Verkaufsprodukte und Dienstleistungen ist der Regelsteuersatz von 19 Prozent fällig. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt auf Produkte für den täglichen Bedarf, wie zum Beispiel Grundnahrungsmittel, öffentliche Beförderungsmittel und Hygieneprodukte für die Menstruation. Des Weiteren werden kulturelle Angebote und Produkte steuerlich gefördert, etwa Bücher, Zeitschriften, Tickets für Museen und Konzerte.
Unterscheidet sich der Steuersatz für den Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen?
Das kommt darauf, ob die Topfpflanze in einem Mehrwegtopf verkauft wird oder in einem umsatzsteuerpflichtigen Behälter, etwa in einem Keramiktopf oder in einer Vase. In erstem Fall gilt der ermäßigte Steuersatz für Pflanzen wie für Schnittblumen. Im zweiten Fall gilt für die ganze Pflanze inklusive Topf der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.

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