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Steuern und Mitgliedsbeiträge: Welche sind absetzbar?

Welche Mitgliedsbeiträge kannst du von der Steuer absetzen? In welcher Höhe ist das möglich und wie geht es? Die Antworten erfährst du hier.
Ein Kind schaut in eine Vitrine, in der Gegenstände ausgestellt sind.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Museumsstiftung, Schulbildung, Fußball oder Kunstförderung – es gibt zahlreiche Vereine und Organisationen, die sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die Mitglieder ihre finanziellen Zuwendungen steuerlich geltend machen. Welche Voraussetzungen das sind, liest du hier.
  1. Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt?
  2. Welcher Teil der Kosten für Mitgliedsbeiträge ist steuerlich absetzbar?
  3. Worauf bei der Steuererklärung zu achten ist
  4. Steuern sparen mit Mitgliedsbeiträgen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt: Du kannst Mitgliedsbeiträge für Organisationen, die gemeinnützige, wohltätige oder kulturelle Zwecke verfolgen und keine Gegenleistung bieten, von der Steuer absetzen.
  • Absetzbare Kosten: Bis zu 20 Prozent deiner gesamten Jahreseinkünfte können als Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Überschüssige Beträge können im nächsten Jahr berücksichtigt werden.
  • Vereinszweck entscheidend: Der in der Satzung eingetragene Vereinszweck muss gemeinnützig sein, damit die Beiträge steuermindernd wirken.
  • Sonderausgaben in der Steuererklärung: Die Beiträge und Spenden gibst du als Sonderausgaben an. Die Belege musst du nur auf Aufforderung beim Finanzamt einreichen.
  • Zusätzliche Spende möglich: Wenn du mehr zahlst als den regulären Beitrag, gilt die Differenz bei steuerlich begünstigten Organisationen als Spende.

Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt?

Wenn du Mitgliedsbeiträge für eine Organisation zahlst, deren Zwecke steuerbegünstigt sind, kannst du sie in deiner Steuererklärung geltend machen. In der Regel bekommen Projekte Steuerermäßigungen oder -befreiungen, wenn sie im Sinne des Gemeinwohls und ohne wirtschaftliches Interesse agieren. Zu solchen gehören unter anderem:

Eine weitere entscheidende Voraussetzung dafür, dass du die Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen kannst: Du darfst keine Leistungen oder Vorteile von der begünstigten Organisation erhalten. Deswegen sind die Mitgliedsbeiträge an Vereine für Freizeitaktivitäten – zum Beispiel Sport, Tierzucht, Gärtnern und Ähnliches – nicht steuerlich absetzbar.

Welcher Teil der Kosten für Mitgliedsbeiträge ist steuerlich absetzbar?

Um von der Steuerminderung zu profitieren, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: die Zwecke des Beitrag-Empfängers sind steuerbegünstigt und die Mitglieder erhalten keine Gegenleistung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann sind Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte der Person steuerlich absetzbar. Dieser Anteil an den Gesamtbeträgen der Einkünfte pro Jahr ist der sogenannte Spendenhöchstbetrag.

Du kannst zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen außerdem Spenden von der Steuer absetzen – und nicht nur Geldspenden, sondern auch Sach- und Aufwandsspenden, sofern sie nicht einem wirtschaftlichen Zweck dienen. Falls der Gesamtbetrag aller steuerlich relevanten Zuwendungen den Höchstbetrag übersteigt, ist es möglich, den überschüssigen Betrag im nächsten Jahr in der Steuererklärung geltend zu machen.

Kurz erklärt: Mitgliedsbeiträge für Vereine

Bei Mitgliedsbeiträgen für Vereine ist der in der Satzung eingetragene Vereinszweck für die steuerliche Anerkennung entscheidend. Er muss gemeinnützig sein – also zum Beispiel benachteiligte Jugendliche fördern. Die konkreten Bedingungen dafür sind in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) festgelegt.

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Worauf bei der Steuererklärung zu achten ist

Die Mitgliedsbeiträge sowie Spenden gibst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben an. Die Belege für die Mitgliedsbeiträge und Spenden musst du nur auf Aufforderung beim Finanzamt einreichen. Bis zu einem Jahr nach dem Eingang des Steuerbescheids kann die Aufforderung erfolgen, so lange sollten Mitglieder und Spender:innen die Belege aufbewahren.

Die Aufbewahrungspflicht entfällt, wenn die begünstigte Organisation die Zuwendungsbestätigung elektronisch und direkt an das Finanzamt übermittelt. Dazu musst du die begünstigte Einrichtung bevollmächtigen.

Zuwendungen von über 300 Euro benötigen für die steuerliche Anerkennung eine förmliche Bestätigung vom Empfänger – außer bei Spenden in Katastrophenfällen. Bei Beträgen bis 300 Euro reichen einfache Nachweise, wie ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.

Good to know

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden von der Organisation bestimmt und sind in bestimmten Zeitperioden zu leisten. Wenn ein Mitglied mehr zahlt, gilt die Differenz zum regulären Beitrag bei steuerlich begünstigten Organisationen als Spende.

Steuern sparen mit Mitgliedsbeiträgen

Um mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden Steuern zu sparen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um eine steuerlich begünstigte Einrichtung handeln. Zum anderen dürfen die Mitglieder keine Gegenleistung für ihre Zuwendungen bekommen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Mitgliedsbeiträge und Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte des jeweiligen Mitgliedes als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig?
Mitgliedsbeiträge für eine steuerlich begünstigte Organisation sind steuerlich abzugsfähig. Zu solchen Einrichtungen zählen beispielsweise gemeinnützige Vereine, mildtätige Institute, deutsche öffentliche Dienststellen und Rechtsträger, kulturelle Programme, Kirchen, politische Parteien und Verbände.
Wann kann ich Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen?
Mitgliedsbeiträge sind dann steuerlich absetzbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beiträge gehen an eine steuerlich begünstigte Organisation und die Mitglieder erhalten keine Gegenleistung für ihre Beiträge.
Kann man Vereinsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ja, wenn der in der Vereinssatzung eingetragene Vereinszweck steuerlich begünstigt ist. Dazu muss er der Gemeinnützigkeit dienen, wie beispielsweise durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Die Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) regeln die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung von Vereinen.

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