- Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt?
- Welcher Teil der Kosten für Mitgliedsbeiträge ist steuerlich absetzbar?
- Worauf bei der Steuererklärung zu achten ist
- Steuern sparen mit Mitgliedsbeiträgen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt: Du kannst Mitgliedsbeiträge für Organisationen, die gemeinnützige, wohltätige oder kulturelle Zwecke verfolgen und keine Gegenleistung bieten, von der Steuer absetzen.
- Absetzbare Kosten: Bis zu 20 Prozent deiner gesamten Jahreseinkünfte können als Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Überschüssige Beträge können im nächsten Jahr berücksichtigt werden.
- Vereinszweck entscheidend: Der in der Satzung eingetragene Vereinszweck muss gemeinnützig sein, damit die Beiträge steuermindernd wirken.
- Sonderausgaben in der Steuererklärung: Die Beiträge und Spenden gibst du als Sonderausgaben an. Die Belege musst du nur auf Aufforderung beim Finanzamt einreichen.
- Zusätzliche Spende möglich: Wenn du mehr zahlst als den regulären Beitrag, gilt die Differenz bei steuerlich begünstigten Organisationen als Spende.
Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt?
Wenn du Mitgliedsbeiträge für eine Organisation zahlst, deren Zwecke steuerbegünstigt sind, kannst du sie in deiner Steuererklärung geltend machen. In der Regel bekommen Projekte Steuerermäßigungen oder -befreiungen, wenn sie im Sinne des Gemeinwohls und ohne wirtschaftliches Interesse agieren. Zu solchen gehören unter anderem:
- Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, zum Beispiel ein Tierheim
- Wohltätige Zwecke, zum Beispiel Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Suchtberatungsstellen
- Deutsche öffentliche Dienststellen, etwa Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Behörden, staatliche Museen und Krankenhäuser
- Kulturelle Zwecke, die beispielsweise Denkmalpflege fördern
- Politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen
- Deutsche öffentliche Rechtsträger, wie Stadt-, Gemeinde- und Verbandsverwaltungen, Länder, Bund und Kirchen
Eine weitere entscheidende Voraussetzung dafür, dass du die Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen kannst: Du darfst keine Leistungen oder Vorteile von der begünstigten Organisation erhalten. Deswegen sind die Mitgliedsbeiträge an Vereine für Freizeitaktivitäten – zum Beispiel Sport, Tierzucht, Gärtnern und Ähnliches – nicht steuerlich absetzbar.
Welcher Teil der Kosten für Mitgliedsbeiträge ist steuerlich absetzbar?
Um von der Steuerminderung zu profitieren, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: die Zwecke des Beitrag-Empfängers sind steuerbegünstigt und die Mitglieder erhalten keine Gegenleistung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann sind Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte der Person steuerlich absetzbar. Dieser Anteil an den Gesamtbeträgen der Einkünfte pro Jahr ist der sogenannte Spendenhöchstbetrag.
Du kannst zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen außerdem Spenden von der Steuer absetzen – und nicht nur Geldspenden, sondern auch Sach- und Aufwandsspenden, sofern sie nicht einem wirtschaftlichen Zweck dienen. Falls der Gesamtbetrag aller steuerlich relevanten Zuwendungen den Höchstbetrag übersteigt, ist es möglich, den überschüssigen Betrag im nächsten Jahr in der Steuererklärung geltend zu machen.
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Worauf bei der Steuererklärung zu achten ist
Die Mitgliedsbeiträge sowie Spenden gibst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben an. Die Belege für die Mitgliedsbeiträge und Spenden musst du nur auf Aufforderung beim Finanzamt einreichen. Bis zu einem Jahr nach dem Eingang des Steuerbescheids kann die Aufforderung erfolgen, so lange sollten Mitglieder und Spender:innen die Belege aufbewahren.
Die Aufbewahrungspflicht entfällt, wenn die begünstigte Organisation die Zuwendungsbestätigung elektronisch und direkt an das Finanzamt übermittelt. Dazu musst du die begünstigte Einrichtung bevollmächtigen.
Zuwendungen von über 300 Euro benötigen für die steuerliche Anerkennung eine förmliche Bestätigung vom Empfänger – außer bei Spenden in Katastrophenfällen. Bei Beträgen bis 300 Euro reichen einfache Nachweise, wie ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.
Good to know
Steuern sparen mit Mitgliedsbeiträgen
Um mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden Steuern zu sparen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um eine steuerlich begünstigte Einrichtung handeln. Zum anderen dürfen die Mitglieder keine Gegenleistung für ihre Zuwendungen bekommen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Mitgliedsbeiträge und Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte des jeweiligen Mitgliedes als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier. - Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. - American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier. - American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. - PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.