- Beispiele für digitale Dienstleistungen
- Besteuerung von digitalen Diensten für Unternehmen
- Steuern auf Onlinedienstleistungen für Privatpersonen
- Überblick: Steuern auf digitale Dienstleistungen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Digitale Dienstleistungen: Im Paragraf 327 BGB werden digitale Dienstleistungen definiert. Das reicht von Cybersecurity-Services bis zur Onlinebereitstellung von Clouds, Musik und Büchern.
- Steuern auf Onlineservices: Innerhalb der EU übernehmen Kund:innen die Steuer bei Onlinedienstleistungen durch das Reverse-Charge-Verfahren. Im EU-Ausland wird die Umsatzsteuer des Leistungsortes berechnet.
- Das Verfahren One-Stop-Shop (OSS): Das OSS-Verfahren erleichtert Unternehmen die Steuerzahlung im EU-Ausland, indem sie fällige Umsatzsteuern gesammelt bei ihrer eigenen Finanzbehörde zahlen können.
Beispiele für digitale Dienstleistungen
Die Menschen verbringen immer mehr Zeit online. Das liegt auch daran, dass das Angebot an digitalen Dienstleistungen immer größer wird. Was als digitale Dienstleistung gilt, ist in Paragraf 327 BGB geregelt: grundsätzlich alle Services und Angebote, die online beziehungsweise elektronisch erfolgen.
Dementsprechend groß ist die Bandbreite der sogenannten digitalen Wirtschaft. Dazu gehören unter anderem:
- E-Learning-Angebote von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten
- E-Commerce beziehungsweise Onlinehandel – als Oberbegriffe für alle Kauf- und Verkaufsvorgänge im Internet, etwa beim Onlineshopping
- Digitale Finanzdienstleistungen wie Onlinebanking, Onlinekreditkarten, Onlinedepot
- Onlineunterhaltung wie Streamingdienste für Musik, Fernsehen und Radio sowie digitale Medien wie E-Books und Onlinemagazine
- Website-Services wie zum Beispiel Gestaltung, Bilder, Cybersecurity, diverse Softwares inklusive Updates
Besteuerung von digitalen Diensten für Unternehmen
Ein großer Vorteil von elektronischen Dienstleistungen ist, dass sie ortsunabhängig weltweit angeboten werden können. Dennoch müssen kostenpflichtige Angebote, die Gewinne generieren, entsprechend versteuert werden.
Für Unternehmen gilt die Regel, dass Dienstleistungen im Land des Geschäftssitzes steuerpflichtig sind. Wenn der Dienstleister seinen Sitz in Deutschland haben, unterliegen die Umsätze dem deutschen Steuerrecht. Bei einem Unternehmenssitz im Ausland ist das ausländische Land für die Besteuerung zuständig.
Innerhalb der EU wird in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, nach dem der Anbieter keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet und die Empfänger:innen im Bestimmungsland die Steuer zahlen. Wichtig ist, dass die Rechnungen entsprechend angepasst sind: ohne Mehrwertsteuer und mit Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuld.
Wenn sich der Unternehmenssitz des Dienstleisters außerhalb der EU befindet, wird zwar ebenfalls keine deutsche Umsatzsteuer berechnet, aber das EU-Reverse-Charge-Verfahren kann nicht angewendet werden. Dann ist es ratsam, sich über die Besteuerung gemäß den landeseigenen Gesetzen zu informieren, zum Beispiel bei der jeweiligen Auslandshandelskammer.
Quick-Tipp
In Deutschland kann die Steuererklärung auf zwei Arten digital an Finanzamt übermittelt werden: entweder über das von der Regierung bereit gestellte Onlineportal ELSTER oder über eine mit ELSTER kompatible
Steuersoftware.
Steuern auf Onlinedienstleistungen für Privatpersonen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen das Bestimmungsortsprinzip, ähnlich wie bei Dienstleistern für Unternehmen. Dies bedeutet, dass solche Dienstleistungen nicht mehr im Land des Dienstleisters, sondern im Land der Kund:innen der Umsatzsteuer unterliegen.
Eine Ausnahme stellt die sogenannte Bagatellregelung dar: Wenn die Umsätze aus digitalen Dienstleistungen pro Jahr 10.000 Euro nicht überschreiten, unterliegen sie der Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmens.
Europäische Privatkund:innen
Deutsche Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern erbringen, müssen sich nach der Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes richten. Um den administrativen Aufwand zu verringern, wurde das Deklarationsverfahren One-Stop-Shop (OSS) eingeführt.
Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig. Es ermöglicht es Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen in anderen EU-Ländern erbringen, ihren umsatzsteuerlichen Verpflichtungen gesammelt in ihrem eigenen Land nachzukommen statt in jedem Land einzeln.
So kann beispielsweise ein deutscher IT-Dienstleister, der am OSS-Verfahren teilnimmt, für erbrachte Leistungen im Ausland die ausländische Umsatzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern deklarieren und abführen.
Good to know
Für digitalen Dienstleistungen von
Kleinunternehmen mit Sitz in Deutschland gelten andere steuerliche Regelungen als für andere Unternehmen, weil sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Überblick: Steuern auf digitale Dienstleistungen
Wie und wo Steuern auf digitale Dienstleistungen erhoben werden, hängt von der Kundenart und dem Ort des Unternehmenssitzes ab. Innerhalb der EU wird für Onlinedienstleistungen das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, nach dem die die Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen.
Bei Dienstleistungen im EU-Ausland wird die Umsatzsteuer des Leistungsortes berechnet. Das One-Stop-Shop-Verfahren vereinfacht diesen Prozess für Unternehmen. Dadurch können Firmen die je in den verschiedenen Ländern fälligen Umsatzsteuer gesammelt bei ihrer eigenen Finanzbehörde begleichen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet der Begriff „digital“?
„Digital“ bedeutet, dass Informationen und Daten in Form von elektronischen Signalen oder Computercodes gespeichert, verarbeitet und übertragen werden.
Wie digital ist die deutsche Wirtschaft?
Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße digitalisiert, mit vielen Branchen, die digitale Technologien für Produktion, Vertrieb und Verwaltung einsetzen.
Was ist ein digitaler Markt?
Ein digitaler Markt ist ein Onlinemarktplatz oder eine Plattform, auf der Produkte oder Dienstleistungen über das Internet gekauft, verkauft oder ausgetauscht werden können.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.