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Steuerberatung: Das sollten Influencer:innen über Steuern wissen

Steuerberater:innen sind für Influencer:innen manchmal unerlässlich, besonders wenn sie im Onlinehandel unterwegs sind. Beim E-Commerce gibt es steuerlich einiges zu beachten. Mehr dazu liest du hier.
Eine Frau sitzt lächelnd an einem Schreibtisch vor einem Laptop und hält in der linken Hand ein Bündel von Papieren.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Steuern betreffen auch die kreativen Influencer:innen, die mit ihrer Online-Präsenz in den sozialen Medien im Mittelpunkt stehen – wie auch alle anderen Selbstständigen und Freiberufler:innen. Wann Influencer:innen eine Steuerberatung in Erwägung ziehen sollten, ab wann sie ihre Einnahmen versteuern müssen und weitere wichtige Infos zu Steuern, liest du hier.
  1. Dann müssen Influencer:innen Steuern zahlen
  2. Die Höhe und Arten der Steuern für Influencer:innen
  3. Steuern für Werbegeschenke
  4. Steuercheckliste für Influencer:innen
  5. Influencer:innen sind steuerpflichtig
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Steuern für Influencer:innen: Die Einnahmen von Influencer:innen sind steuerpflichtig, wenn sie den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen.
  • Einkommensteuer: Die Höhe hängt von der Steuerklasse der Influencer:innen ab.
  • Umsatzsteuer: Influencer:innen gelten bei regelmäßigen Einnahmen als Unternehmer:innen und müssen Umsatzsteuer abführen, es sei denn, sie erfüllen die Kriterien eines Kleinunternehmens.
  • Gewerbesteuer: Fällt bei Einkünften (Gewerbeerträgen) über 24.500 Euro an.
  • Steuern für Werbegeschenke: Kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, die Influencer:innen erhalten, sind als Sachzuwendungen steuerpflichtig.
  • Steuercheckliste für Influencer:innen: Anmeldung beim Gewerbeamt, Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben, Übermittlung des Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit an das Finanzamt.
  • Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten sollten Influencer:innen eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.

  •  

    Dann müssen Influencer:innen Steuern zahlen

    Ob bei Instagram, YouTube oder bei TikTok – auf den Social-Media-Plattformen sind immer mehr Influencer:innen unterwegs. Dabei vermarkten sie oft Produkte und Dienstleistungen und bekommen im Gegenzug von den Unternehmen Geld oder Gratisprodukte. Diese Einnahmen beziehungsweise der Wert der Produkte sind steuerpflichtig.

    Doch ob Influencer:innen wirklich Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe der Einkünfte beziehungsweise vom Gewinn ab. Dieser ergibt sich aus der Höhe der Einnahmen abzüglich der Ausgaben für die Influencer:innentätigkeit. Das können zum Beispiel Reisekosten oder Bewirtungskosten sein. Übersteigt der Gewinn den steuerlichen Grundfreibetrag aus dem entsprechenden Steuerjahr, dann gehören diese Einkünfte in die Steuererklärung.

    Aber auch, wenn die Influencer:innen eine Steuererklärung abgeben müssen, weil die Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen, sind nicht unbedingt gleich Einkommensteuern fällig. Es können unter Umständen weitere Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen gelten, etwa die Homeoffice-Pauschale. Erst wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag plus alle weiteren zutreffenden Steuerfreibeträge übersteigen, sind Steuern abzuführen.

    Influencer:innen, die regelmäßig Einnahmen aus ihrer Social-Media-Tätigkeit generieren, sollten im Zweifelsfall eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.

    Quick-Info

    Der Steuergrundfreibetrag wird jedes Jahr an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. Im Jahr 2022 waren es 10.347 Euro, 2023 wurde der Freibetrag auf 10.908 Euro erhöht und ab 2024 sind es 11.784 Euro.

    Die Höhe und Arten der Steuern für Influencer:innen

    Für Influencer:innen gibt es keine spezielle Steuer, es gelten dieselben Regelungen wie für andere freiberuflich Tätige und Selbstständige im E-Commerce. Dabei sind die Höhe und die Art der fälligen Steuer in erster Linie von folgenden Faktoren abhängig:

    Einkommensteuer: Welche Steuerklasse?

    Die Steuerklasse der Influencer:innen spielt eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Steuer. So zahlen beispielsweise Alleinstehende mit Kindern durch den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse 2 in der Regel deutlich weniger Einkommensteuern als verheiratete Paare.

    Umsatzsteuer: Unternehmen, Kleinunternehmen oder kein Unternehmen?

    Influencer:innen werden bei selbstständigen und längerfristigen Einnahmen aus der Social-Media-Tätigkeit als Unternehmer:innen eingestuft. Eine solche Tätigkeit kann zum Beispiel das regelmäßige Produkt-Marketing im Onlinehandel sein. Dann müssen sie wie alle anderen Unternehmen auch:

    Viele Unternehmen geben die Aufgaben der Voranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärungen an eine Steuerberatung ab, vor allem auch um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

    Bei der Umsatzsteuer gibt es auch eine Ausnahme: Wenn die Influencer:innen im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen haben und im laufenden Kalenderjahr absehbar nicht mehr 50.000 Euro einnehmen, gelten sie als Kleinunternehmen im Sinne des Paragraphes 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Sie müssen dann keine Umsatzsteuer für ihre Produkte oder Dienstleistungen ausweisen.

    Gewerbesteuer: Ausreichend hoher Gewerbeertrag?

    Ein Unternehmen gilt zudem rechtlich als Gewerbe. Damit werden auch Gewerbesteuer bei Einkünften (Gewerbeerträgen) über 24.500 Euro fällig – zudem ist eine Gewerbesteuererklärung erforderlich. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommen nicht dem Staat, sondern der Kommune zugute, denn sie zählen zu den Gemeindesteuern.

    Steuern für Werbegeschenke

    Viele Influencerinnen und Influencer bekommen kostenlose Produkte oder Geschenke, wie beispielsweise Kleidung oder Hotelübernachtungen. Solche Werbegeschenke gelten als sogenannte Sachzuwendungen, diese sind ebenfalls steuerpflichtig. Der Marktwert des Gratis-Produktes oder -dienstleistung zählt zu den Einkünften.

    Steuercheckliste für Influencer:innen

    Folgendes sollten alle Influencer:innen mit regelmäßigen Einnahmen tun:

    Statistik

    In Januar 2023 lag Facebook beim Ranking der größten sozialen Medien auf dem ersten Platz – mit rund 2,96 Milliarden Nutzer:innen weltweit pro Monat. Mit rund 2,51 Milliarden Nutzer:innen landete YouTube auf dem zweiten Platz und mit etwa zwei Milliarden User:innen ist WhatsApp die drittgrößte Social-Network-Dienstleistung.
    Quelle: Statista

    Influencer:innen sind steuerpflichtig

    Durch eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls eine professionelle Steuerberatung können Influencer:innen den Überblick über ihre Finanzen behalten. Wenn sie durch ihre Tätigkeit im Social-Media-Bereich Gewinne erzielen, also mehr Einkünfte als Ausgaben in dem Zusammenhang haben, sind sie steuerpflichtig und müssen je nach Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer Abgaben entrichten – vorausgesetzt, die Einnahmen sind höher als der steuerliche Grundfreibetrag.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wie viel Steuern zahle ich als Influencer:in?
    Für Influencer:innen gelten dieselben Gesetze wie für andere Freiberufler:innen und Selbstständige. Wie viel Steuern sie zahlen müssen, hängt in erster Linie von der Höhe der Einnahmen und auch von ihrer Steuerklasse ab.
    Was muss ich als Influencer:in versteuern?
    Alle Einnahmen und auch Werbegeschenke, weil sie als Sachzuwendungen gelten. Doch es gibt Steuerfreibeträge und die Steuern sind erst bei Gewerbeerträgen über die Freibeträge hinaus fällig.
    Sind Influencer:innen steuerpflichtig?
    Ja, alle Influencer:innen, die regelmäßig und selbstständig Einnahmen haben, sind steuerpflichtig, auch wenn diese nur aus Werbegeschenken bestehen.

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    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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