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Schenkung: Wann die Anzeigepflicht beim Finanzamt entfällt

Wusstest du, dass du größere Schenkungen beim Finanzamt anzeigen musst? Warum das so ist, welche Informationen das Amt braucht und wann die Anzeigepflicht bei einer Schenkung entfällt, liest du hier.
Eine Person überreicht einer anderen ein kleines Geschenk.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Schenkungen unterliegen wie Erbschaften der Steuer. Das Finanzamt kann die Steuern aber natürlich nur erheben, wenn es über eine Schenkung informiert ist. Deswegen besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen. Was du beachten solltest und wann die Pflicht entfällt, liest du in diesem Artikel.
  1. Schenkung: Rechtzeitig und immer anzeigen
  2. Was muss in der Anzeige der Schenkung stehen?
  3. Was passiert, nachdem du die Schenkung angezeigt hast?
  4. Wann bei einer Schenkung die Anzeigepflicht entfällt
  5. Schenkung: Anzeigepflicht kann entfallen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Schenkungen anzeigen: Du musst Schenkungen grundsätzlich beim Finanzamt melden, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden.
  • Inhalt der Anzeige: Nenne in der Anzeige alle beteiligten Personen, den Wert des Geschenks und den Zeitpunkt der Schenkung.
  • Nach der Anzeige: Das Finanzamt prüft nach Erhalt deiner Anzeige, ob auf die Schenkung Steuern erhoben werden müssen.
  • Anzeigepflicht entfällt manchmal: In einigen Fällen kann die Pflicht zur Anzeige entfallen, zum Beispiel wenn das Geschenk bereits von einer anderen Person angezeigt wurde oder es sich um ein Gelegenheitsgeschenk handelt.
  • Vorsicht bei Nichtanzeige: Wenn du eine steuerpflichtige Schenkung nicht anmeldest, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden und Strafen nach sich ziehen.

Schenkungen und Erbschaften nach wie vor auf Höchstständen

Das Statistische Bundesamt Destatis hat zum Thema Schenkungen und Erbschaften die Zahlen für 2022 veröffentlicht. Steuerpflichtige Erbschaften machen ein Vielfaches gegenüber den steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten aus. In der Summe sind die Deutschen nach wie vor ein Volk von Erb:innen.

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Quelle: destatis.de

Allerdings gibt es einen Makel in der Statistik. Nach dem Rekordjahr 2021 in Bezug auf Erbschaften und Schenkungen verzeichnete die Statistik einen Rückgang. Die von den Finanzämtern besteuerten Vermögensübertragungen sanken um 14 Prozent auf einen Gesamtbetrag von 101,4 Milliarden Euro.  Dabei gingen allerdings die Schenkungen um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro zurück.

Der größte Anteil der Schenkungen entfiel dabei nicht auf Tagesgelder oder Investmentfonds, sondern auf betriebliche Vermögenswerte, die an die nächste Generation übertragen wurden. Dieser Rückgang im Bereich der betrieblichen Vermögenswerte war maßgeblich für den generellen Abfall der Schenkungsvolumina verantwortlich.

Schenkung: Rechtzeitig und immer anzeigen

Generell unterliegen Schenkungen und Erbschaften der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Entsprechend müssen Schenkungen beim Finanzamt angezeigt werden.

Diese Verpflichtung solltest du immer erfüllen, da das Finanzamt über andere Quellen von dem Sachverhalt erfahren kann. Hast du dann die Schenkung nicht ordnungsgemäß angezeigt, kann das für dich teuer werden, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die bestraft werden kann.

Eine Schenkung musst du dem Finanzamt binnen drei Monaten mitteilen. Es existieren wenige Ausnahmen, doch dazu gleich noch mehr.

Bei einer Schenkung betrifft die Anzeigepflicht alle beteiligten Personen, also sowohl die beschenkte Person als auch die schenkende Person. Hier gibt es aber ebenfalls Ausnahmen.

Was muss in der Anzeige der Schenkung stehen?

Über eine Schenkung informierst du das Finanzamt mit einer formlosen Anzeige. In dieser solltest du folgende Inhalte berücksichtigen:

Wichtig ist ebenfalls, mitzuteilen, wenn in den vergangenen zehn Jahren schon einmal etwas zwischen denselben Personen verschenkt wurde.

Quick-Info

Die Anzeige einer Schenkung bedeutet nicht automatisch, dass du auf die Schenkung Steuern zahlen musst. Der Sinn der Anzeige besteht darin, dass das Finanzamt die Gelegenheit erhält, den Vorgang zu überprüfen.

Was passiert, nachdem du die Schenkung angezeigt hast?

Nachdem die Anzeige beim Finanzamt eingegangen ist, prüft es, ob auf die Schenkung eine Steuer zu erheben ist. In diesem Fall ergeht ein entsprechender Bescheid.

Ob eine Schenkungssteuer zu entrichten ist, hängt vom Wert des geschenkten Gutes ab. Und auch davon, in welchem Verhältnis die beteiligten Personen stehen. Denn von dem Verwandtschaftsgrad hängen die Freibeträge ab. Als Faustregel: Je enger die beteiligten Personen verwandt sind, umso höher sind die Freibeträge.

Übrigens: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Das kann wichtig sein, wenn die Schenkenden auf diesem Weg schon zu Lebzeiten Vermögenswerte weitergeben wollen, um ihren Erb:innen später die Erbschaftssteuer zu ersparen.

Wann bei einer Schenkung die Anzeigepflicht entfällt

Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Diese kann aber unter Umständen entfallen. Das ist möglich, wenn etwa die schenkende Person die Schenkung vollumfänglich angezeigt hat, also ihrer Verpflichtung nachgekommen ist. Um ganz sicher zu sein, kannst du natürlich eine eigene Anzeige an das Finanzamt schicken.

Auf eine solche Anzeige kann dann verzichtet werden, wenn die Schenkung von einem Gericht oder Notariat beurkundet wurde. Denn beide sind als Organe der Rechtspflege dazu verpflichtet, den Wechsel der Eigentumsverhältnisse dem Finanzamt mitzuteilen.

Die rechtsgültige Schenkung einer Immobilie bedarf immer einer notariellen Beurkundung. Davon erfährt das Finanzamt also durch das Notariat. Gleiches gilt sinngemäß, wenn ein Betrieb, das Betriebsvermögen oder Firmenanteile verschenkt werden. Auch in diesem Fall wird ein Notariat den Vorgang beurkunden.

Bei kleineren Geschenken, die ganz offensichtlich steuerfrei sind, kannst du auf die Anzeige ebenfalls verzichten. Wenn dir Verwandte zum Beispiel eine teure Uhr aus ihrem Besitz zum Geburtstag schenken, ist das in der Regel ein sogenanntes Gelegenheitsgeschenk und damit steuerfrei. Es sei denn, es handelt sich um eine wirklich teure Uhr, die über 50.000 Euro kostet.

Die Anzeigepflicht von Schenkungen umfasst also keineswegs alle Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke. Es kommt auf den Wert des Gegenstands an. Je wertvoller das Geschenk, umso sinnvoller kann es sein, sich einmal bei Steuerberater:innen zu erkundigen, oder zur Sicherheit die Schenkungsanzeige aufzusetzen.

Schenkung: Anzeigepflicht kann entfallen

Die Schenkungsanzeige ist der offizielle Weg, um das Finanzamt über eine erfolgte Schenkung zu informieren. Unterbleibt die Anzeige und auf die Schenkung wäre eigentlich die Schenkungssteuer fällig, hast du Steuern hinterzogen. Und das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Deshalb ist es besser, die Anzeige lieber einmal zu viel einzureichen.

Die Anzeigepflicht kann entfallen, wenn die schenkende Person die Schenkung bereits angezeigt hat oder wenn es sich lediglich um ein Gelegenheitsgeschenk gehandelt hat.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Schenkungen sind nicht meldepflichtig?
Dazu gehören Gelegenheitsgeschenke und solche, die den üblichen Lebensverhältnissen der beteiligten Personen entsprechen. Erhalten die Kinder von sehr wohlhabenden Eltern zur Volljährigkeit einen teuren Sportwagen, dürfte dies gegeben sein und auf eine Anzeige kann verzichtet werden. Bei Immobilien oder Betriebsvermögen werden aber die Freibeträge vermutlich überschritten. Und dann muss eine Anzeige erfolgen.
Was passiert, wenn man eine Schenkung nicht anzeigt?
Nach dem Gesetz ist die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ausnahmen gibt es nur für übliche Gelegenheitsgeschenke zu Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, einer bestandenen Prüfung etc. Ist das Geschenk eigentlich steuerpflichtig und die Anzeige unterblieben, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Daraus können nicht nur Verspätungszuschläge, sondern auch strafrechtlich relevante Anzeigen entstehen.
Wann muss das Finanzamt über eine Schenkung informiert werden?
Das Unterlassen der Anzeige bei einer Schenkung solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Gesetz sieht bei Vorsatz bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor (§ 370 AO). Und eine Steuerverkürzung kann eine Ordnungswidrigkeit sein und mit Geldstrafen belegt werden.

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