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Wissenswertes zur Schenkung an Minderjährige

Eine Immobilie auf die Kinder übertragen oder Vermögenswerte an Enkel:innen weitergeben? Bei einer Schenkung an Minderjährige gibt es einige Aspekte zu beachten. Welche, erfährst du hier.
Eine Frau beugt sich über die Rückenlehne eines Sofas, auf der ein Kind sitzt, das ein Paket mit einer roten Schleife auf dem Schoß hat.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Vermögenswerte wie große Geldsummen, ein Grundstück oder eine Immobilie an die eigenen minderjährigen Kinder oder Enkel:innen zu übertragen – das ist mittels einer Schenkung möglich. Jedoch geht das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was es zu beachten gibt, damit das Rechtsgeschäft wirksam ist, erklärt dieser Beitrag.
  1. Das ist eine Schenkung
  2. Vorteile durch Schenkungen an Minderjährige
  3. Die Rolle der Eltern bei Schenkungen
  4. Grenzen für das Verwaltungsrecht festlegen
  5. Schenkung über die Volljährigkeit hinaus verwalten
  6. Schenkungen an Minderjährige: Komplexe Auflagen
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Schenkungen: Zuwendungen in Form von Vermögenswerten und Sachanlagen von einer Person an eine andere im Rahmen eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, das in der Regel nur für die Schenkenden verpflichtend ist.
  • Schenkungsvertrag: Vertrag zwischen Schenkenden und Beschenkten, der vor allem bei größeren Zuwendungen sinnvoll ist, die Konditionen der Schenkung festlegt und die Rechte beider Parteien schützt.
  • Ergänzungspflegschaft: Können Eltern oder Sorgeberechtigte aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes bei einer Schenkung das Verwaltungsrecht nicht übernehmen, springen sogenannte Ergänzungspfleger:innen ein.
  • Treuhandschaft: Sollen die Beschenkten mit Vollendung der Volljährigkeit noch nicht Zugriff auf das Vermögen erhalten, können Treuhänder:innen das Verwaltungsrecht über die Minderjährigkeit hinaus übernehmen.

Das ist eine Schenkung

Schenkungen sind Zuwendungen, bei denen die Schenkenden anderen Personen Vermögen übertragen. Dabei kann es sich um Vermögenswerte wie Geldsummen, Wertpapiere und andere finanzielle Anlagen handeln, oder um Sachwerte wie Grundstücke oder Immobilien. Die Zuwendung kann sich an jegliche Personengruppen richten, auch an Minderjährige.

Die rechtliche Grundlage für Schenkungen ist Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. Demnach handelt es sich dabei um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das allerdings nur einseitig verpflichtend ist. Grundsatz der Schenkung ist, dass nur der Schenkende zur Leistung verpflichtet ist.

Kurz erklärt: Der Schenkungsvertrag

Für bestimmte Arten von Schenkungen ist es sinnvoll, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Zuwendungen mit geringerem Wert, sogenannte Handschenkungen, erfordern dies nicht. Werden allerdings größere Vermögenswerte übertragen, kann ein Vertrag zwischen den Schenkenden und den Beschenkten die Rechte beider Seiten schützen.

Er dient darüber hinaus als Beweismittel, falls es im Rahmen der Schenkung zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte – wenn beispielsweise der Schenkende die Zuwendung zurückfordert.

Vorteile durch Schenkungen an Minderjährige

Schenkungen können als eine Art vorgezogene Erbschaft betrachtet werden. So können Eltern oder Großeltern den Kindern oder Enkel:innen, noch zu Lebzeiten Vermögenswerte oder Eigentum übertragen. Daraus ergeben sich besonders steuerliche Vorteile und die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer entfallen.

Es gelten Freibeträge, die von den Schenkenden alle zehn Jahre geltend gemacht werden können: Schenkungen an eigene Kinder sind bis zu einem Wert von 4.000 Euro steuerfrei, Schenkungen an Enkel:innen sogar bis zu 200.000 Euro.

Die Rolle der Eltern bei Schenkungen

Soll mittels einer Schenkung Vermögen an Minderjährige übertragen werden, ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dabei spielen vor allem die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten eine wichtige Rolle, denn sie haben das Verwaltungsrecht für die Schenkung inne – sie sind also bis zur Volljährigkeit des beschenkten Kindes dafür verantwortlich.

Schenkungen an Minderjährige unter sieben Jahren

Minderjährige, die jünger als sieben Jahre alt sind, sind geschäftsunfähig. Erhält das Kind Vermögenswerte in Form einer Schenkung von den Großeltern, so müssen die Eltern oder die Sorgeberechtigten das Vermögen verwalten.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Eltern die eigenen Kinder beschenken. Dann kann die Vertretung wegen eines möglichen Interessenkonfliktes nicht von ihnen übernommen werden und eine dritte Person wird als Ergänzungspfleger:in ernannt, um die Rolle zu übernehmen.

Kurz erklärt: Ergänzungspflegschaft

Als Ergänzungspfleger:innen können beispielsweise Geschwister der Eltern, Pat:innen oder Steuerfachleute einspringen. Wird bei einem möglichen Interessenkonflikt keine Ergänzungspflegschaft für die Schenkung ernannt, ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.

Schenkungen an Minderjährige ab sieben Jahren

Minderjährige, die sieben Jahre und älter sind, sind beschränkt geschäftsfähig. Für Schenkungen, die für sie lediglich einen rechtlichen Vorteil bedeuten, bedarf es keiner Vertretung durch die Eltern, die Sorgeberechtigten oder Ergänzungspfleger:innen.

Ergeben sich allerdings mögliche rechtliche Nachteile für die beschenkten Minderjährigen oder sind mit der Zuwendung weitere Pflichten verbunden, ist die Schenkung nicht mehr rein rechtlich vorteilhaft. In diesem Falle ist wiederum einer Vertretung der Vermögensverwaltung erforderlich.

Einen Nachteil kann beispielsweise eine Schenkung einer Immobilie mit sich bringen, wenn diese bereits vermietet ist – eine Ausnahme können jedoch Schenkungen mit Nießbrauch sein.

Grenzen für das Verwaltungsrecht festlegen

Mit dem Verwaltungsrecht können die Eltern oder Sorgeberechtigten auch bis zur Volljährigkeit des Kindes über das geschenkte Vermögen verfügen. Schenker:innen können allerdings festlegen, dass Eltern keinen Zugriff auf das Vermögen erhalten – dann muss jedoch eine andere Vertretung festgelegt werden.

Schenkende können darüber hinaus ebenfalls bestimmen, wie das Vermögen anzulegen ist, bis die Kinder oder Enkel:innen auf die Zuwendung selbst zugreifen können. So kann verhindert werden, dass das Vermögen in spekulativen Anlageformen investiert wird, etwa in Knock-out-Zertifikate.

Schenkung über die Volljährigkeit hinaus verwalten

Sollen die beschenkten Minderjährigen mit Vollendung der Volljährigkeit noch keinen Zugriff auf das Vermögen oder die Sachwerte erhalten, können Schenkende dies ebenfalls im Schenkungsvertrag festlegen. Zum Beispiel, wenn die Beschenkten die Zuwendungen erst mit Abschluss einer Ausbildung erhalten sollen.

Mit dem BGB sind allerdings nur Schenkungen bis zur Volljährigkeit geregelt. Für die Zeit darüber hinaus muss im Schenkungsvertrag festgelegt werden, dass die Verwaltung des Vermögens bis zum Stichtag von Treuhänder:innen übernommen wird.

Statistik

Zwar gelten für Schenkungen steuerliche Freibeträge, allerdings wird in Deutschland auch viel Vermögen über diese Grenzen hinweg übertragen: Im Jahr 2022 wurden fast 38.400 steuerpflichtige Schenkungen registriert.

Quelle: Statista

Schenkungen an Minderjährige: Komplexe Auflagen

Schenkungen an Minderjährige, etwa an die eigenen Kinder oder Enkel:innen, sind möglich und können je nach Höhe, Zeitraum oder Aufteilung steuerfrei geschehen. Jedoch müssen für die Zuwendungen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, sodass das Rechtsgeschäft wirksam ist.

Vertretungsbefugnisse für die Verwaltung des Vermögens, wenn die Beschenkten noch minderjährig sind, können sich je nach Einzelfall unterscheiden und durchaus komplex sein. Eine vorherige Beratung ist daher vor allem bei größeren Schenkungen ratsam.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ist eine Schenkung an Minderjährige möglich?
Ja, Schenkungen an Minderjährige sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Minderjährigen können aber nicht selbst über das Vermögen verfügen, sie brauchen rechtliche Vertreter:innen. Dann gibt es noch Unterschiede bei Kindern unter und über sieben Jahren.
Was ist bei Schenkungen an Kinder zu beachten?
Schenkungen an Kinder oder Enkel:innen können steuerliche Vorteile mit sich bringen. Die Eltern oder Sorgeberechtigten der beschenkten Minderjährigen haben jedoch ein Verwaltungsrecht inne und können über das Vermögen bis zu deren Volljährigkeit verfügen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Schenkung an ein minderjähriges Kind wirksam ist
Die rechtliche Grundlage für Schenkungen an Minderjährige bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Demnach gilt beispielsweise, dass Minderjährige unter sieben Jahren stets durch Eltern oder Sorgeberechtigte vertreten werden müssen. Bei Minderjährigen ab sieben Jahren ist die Vertretung nur dann nicht nötig, wenn die Schenkung lediglich rechtliche Vorteile für sie hat.

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