- Echte und unechte Realteilung
- Die Buchwertfortführung
- Sperrfrist bei der Realteilung
- Übertragung ins Privatvermögen
- Realteilung mit Spitzenausgleich
- Realteilungserlass: Wie Güter übertragen und bewertet werden
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Realteilungserlass
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Realteilung: Eine Realteilung liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter bei der Auflösung einer Personengesellschaft oder bei dem Ausscheiden einer beteiligten Person in das Betriebsvermögen übertragen werden.
- Buchwertfortführung: Bei einer Realteilung erfolgt diese Übertragung immer zum Buchwert.
- Der gemeine Wert: Wenn einzelne Wirtschaftsgüter in Privatvermögen übertragen werden oder wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb von drei Jahren entnommen oder veräußert werden, geschieht das nicht zum Buchwert, sondern zum gemeinen Wert.
Echte und unechte Realteilung
Eine Realteilung ist eine besondere Form der Betriebsaufgabe, die in erster Linie bei Personengesellschaften wie einer OHG auftritt. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn die Gesellschafter:innen ihre Zusammenarbeit beenden und die Personengesellschaft auflösen.
Eine echte Realteilung liegt vor, wenn die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft bei der Auflösung in ein anderes Betriebsvermögen überführt werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn zwei Gesellschafter:innen mit ihren Anteilen der Wirtschaftsgüter jeweils einen neuen Betrieb als Einzelunternehmen gründen.
Der Realteilungserlass definiert daneben eine unechte Realteilung. Diese liegt vor, wenn es mehr als zwei Gesellschafter:innen gibt, von denen eine Person ausscheidet und die verbleibenden den Betrieb fortführen. Die Voraussetzung für die Realteilung ist auch dabei, dass die Wirtschaftsgüter der ausscheidenden Person ins Betriebsvermögen übertragen werden.
Diese Unterscheidung und alle weiteren Festlegungen zum Thema Realteilung gelten laut Einkommenssteuergesetz und sind im Realteilungserlass vom Bundesfinanzhof, kurz BFH, genauer erläutert. Die aktuelle Version des Realteilungserlasses ist aus dem Jahr 2018.
Die Buchwertfortführung
Die Frage, ob eine Realteilung vorliegt, hat Auswirkungen auf die Besteuerung des Gesellschaftsvermögens. Wenn eine Realteilung stattfindet und Wirtschaftsgüter in Betriebsvermögen übertragen werden, geschieht dies zum Buchwert.
Daraus folgt für die Steuer: Es werden bei der Übertragung keine stillen Reserven aufgedeckt, die versteuert werden müssten. Die Gesellschafter:innen haben auch keinen Veräußerungsgewinn, den sie versteuern müssten (zu einer Ausnahme unten mehr).
Kurz erklärt
Nicht jede Auflösung einer Personengesellschaft führt zu einer Realteilung. Gesellschafter:innen können auch gegen die Zahlung einer
Abfindung ausscheiden.
Sperrfrist bei der Realteilung
Neben der Notwendigkeit, dass Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen übertragen werden, gibt es eine weitere Voraussetzung für die Übertragung zum Buchwert: Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre im Betriebsvermögen bleiben.
Falls innerhalb dieser drei Jahre etwas veräußert oder entnommen wird, gilt nicht mehr der Buchwert, sondern der gemeine Wert, und das rückwirkend. Der gemeine Wert, auch Verkehrswert genannt, bildet den Preis ab, den Dritte für das betroffene Wirtschaftsgut zahlen würden. Es könnte, wenn diese Sperrfrist nicht eingehalten wird, also zu Steuernachzahlungen kommen.
Diese Sperrfrist gilt für die Wirtschaftsgüter, die sogenannte wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Das sind laut Realteilungserlass die Wirtschaftsgüter, in denen große stille Reserven ruhen, sowie die Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb erforderlich oder wirtschaftlich gesehen besonders wichtig sind.
Übertragung ins Privatvermögen
Falls einzelne Wirtschaftsgüter bei einer echten Realteilung nicht in ein Betriebsvermögen übertragen werden, sondern in das Privatvermögen der Gesellschafter:innen, so geschieht das nicht zum Buchwert, sondern zum gemeinen Wert. Steuerlich betrachtet handelt es sich um Entnahmen, die als laufende Gewinne erfasst und versteuert werden müssen.
Wenn bei einer unechten Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der ausscheidenden Person übertragen werden, ist das steuerlich betrachtet ein Veräußerungsgewinn für die ausscheidende Person. Die Steuerlast orientiert sich am gemeinen Wert des Wirtschaftsguts. Für die verbleibenden Gesellschafter:innen ist diese Veräußerung ein laufender Gewinn. Die Buchwerte der in der Gesellschaft verbliebenden Wirtschaftsgüter müssen entsprechend aufgestockt werden.
Good to know
Als Wirtschaftsgüter zählen alle Güter, die einem Geldwert entsprechen. Dazu gehören unter anderem Grund und Boden, Immobilien, Beteiligungen, Maschinen und Nutzungslizenzen.
Realteilung mit Spitzenausgleich
Falls durch die Realteilung einige Gesellschafter:innen mehr Vermögen erhalten als andere, wird das in der Regel durch eine Ausgleichszahlung beglichen. Der Fachbegriff dafür lautet Wertausgleich oder Spitzenausgleich.
Für die Steuer ist das Verhältnis von Ausgleichszahlung zum gemeinen Wert entscheidend. Bei einem gemeinen Wert von 500.000 Euro und einer Ausgleichszahlung von 100.000 Euro wäre das ein Fünftel.
Vom Buchwert wird dann der gleiche Anteil genommen – bei einem Buchwert von beispielsweise 200.000 Euro entspricht ein Fünftel also 40.000 Euro. Dieser anteilige Buchwert wird von der Ausgleichszahlung abgezogen. Die verbleibende Summe – im Beispiel 60.000 Euro – ist der zu versteuernde laufende Gewinn.
Realteilungserlass: Wie Güter übertragen und bewertet werden
Im Realteilungserlass hat der Bundesfinanzhof dargelegt, was eine Realteilung ist und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Werden also bei der Auflösung einer Personengesellschaft oder beim Ausscheiden einer Person Wirtschaftsgüter in Betriebsvermögen übertragen, geschieht das zum Buchwert.
Diese Wirtschaftsgüter können drei Jahre lang dem Betriebsvermögen nicht entnommen oder veräußert werden, da sonst rückwirkend der gemeine Wert angesetzt wird. Der gemeine Wert gilt ebenso für die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in Privatvermögen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Realteilungserlass
Was ist eine Realteilung im Steuerrecht?
Eine Realteilung bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft bei Auflösung zum Buchwert in Betriebsvermögen übertragen werden.
Was ist eine unechte Realteilung?
Eine unechte Realteilung liegt vor, wenn die Personengesellschaft nach dem Ausscheiden von Gesellschafter:innen von den verbleibenden Gesellschafter:innen weitergeführt wird und die Güter der ausscheidenden Person ins Betriebsvermögen übergehen.
Wie läuft eine Realteilung ab?
Bei einer Realteilung werden die Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft auf die Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter:innen verteilt.
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