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Wissenswertes zur Realteilung einer Personengesellschaft

Wird eine Personengesellschaft aufgelöst oder scheiden Gesellschafter:innen aus ihr aus, kommt es zur Realteilung der Personengesellschaft. Hier erfährst du interessante Details zum Thema.
Drei Personen sitzen an einem Tisch und blicken auf ein Tablet, das eine von ihnen hält. Eine Person hat einen Kugelschreiber in der Hand und Mappen und Unterlagen vor sich liegen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn Mitunternehmer:innen einer Personengesellschaft ihre Gesellschaft auflösen, kommt es bei der Aufteilung der einzelnen Wirtschaftsgüter zu einer Realteilung. Welche Formen es dabei gibt, was die Aufteilung steuerrechtlich bedeutet und welche Fristen gelten, erfährst du hier.
  1. Die zwei Formen der Realteilung
  2. Die steuersparende Buchwertfortführung
  3. Das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
  4. Die dreijährige Sperrfrist
  5. Übertragungen zum Verkehrswert
  6. Realteilung einer Personengesellschaft: Klar geregelt und steuerneutral
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten 
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Verschiedene Formen der Realteilung: Es gibt zwei Formen der Realteilung einer Personengesellschaft: die echte und die unechte.
  • Buchwertfortführung: Sie beeinflusst bei der Realteilung einer Personengesellschaft die Besteuerung des Gesellschaftervermögens. Kommt die Buchwertfortführung zur Anwendung, ist die Realteilung einer Personengesellschaft steuerneutral, da keine stillen Reserven versteuert werden müssen.
  • Dreijährige Sperrfrist: Die unter den Gesellschafter:innen aufgeteilten Wirtschaftsgüter müssen drei Jahre lang im Betriebsvermögen verbleiben.
  • Übertragungen zum Verkehrswert: Wird ein Wirtschaftsgut im Zuge einer Realteilung nicht ins Betriebsvermögen, sondern ins Privatvermögen übertragen, gilt nicht mehr der Buchwert, sondern der Verkehrswert. Die Übertragung wird somit steuerpflichtig.

Die zwei Formen der Realteilung

Bei der Realteilung einer Personengesellschaft werden die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft unter den Mitunternehmer:innen aufgeteilt. Wirtschaftsgüter sind Beteiligungen, Grundstücke, Immobilien, Maschinen und Nutzungslizenzen. Dabei wird zunächst zwischen einer echten und einer unechten Realteilung unterschieden.

Diese Unterteilung und alle weiteren Regelungen zur Realteilung von Personengesellschaften sind im Einkommenssteuergesetz (EstG) verankert und im Realteilungserlass des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 definiert.

Die steuersparende Buchwertfortführung

Kommt es bei einer Personengesellschaft zu einer Realteilung, beeinflusst das die Besteuerung des Gesellschaftsvermögens. Denn die Realteilung hat zur Folge, dass bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen der Buchwert fortgeschrieben wird. Dieser beschreibt die Höhe eines Vermögenswerts aufgrund seiner Geschäftszahlen in der Bilanz.

Das hat zur Folge, dass bei der Übertragung der Güter keine stillen Reserven zum Vorschein kommen, die sonst versteuert werden müssten. Stille Reserven sind Kapitalrücklagen, die nicht als eigener Posten in der Bilanz ausgewiesen sind.

Zudem müssen die Teilunternehmer:innen in der Regel so keinen Veräußerungsgewinn versteuern. Es entstehen also keine Gewinne, die steuerpflichtig sind. Die Realteilung ist folglich steuerneutral.

Das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz

Die Buchwertfortführung wird vom Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz geregelt. Es sieht vor, dass die Fortführung nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig ist:

Quick-Info

Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Realisierung eines bestimmten Geschäftszwecks.

Als Personengesellschaften gelten zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sowie die offene Handelsgesellschaft (OHG).

Die dreijährige Sperrfrist

Für die Realteilung einer Personengesellschaft gibt es eine weitere, wichtige Voraussetzung: Die unter den Mitunternehmer:innen aufgeteilten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre im jeweiligen Betriebsvermögen verbleiben, in das sie überführt worden sind. Nur so ist eine Übertragung zum Buchwert rechtens.

Wird innerhalb dieses Zeitraums aus den erhaltenen Wirtschaftsgütern trotzdem etwas entnommen oder veräußert, ist die Übertragung zum Buchwert rückwirkend ungültig. Stattdessen gilt der Verkehrswert des betreffenden Wirtschaftsguts, auch als gemeiner Wert bekannt. Dieser Wert stellt den Preis dar, den Dritte für das betreffende Wirtschaftsgut bezahlen würden. Als Folge der Nichteinhaltung der Sperrfrist kann es nun zu Steuernachzahlungen kommen.

Laut Realteilungserlass gilt die Sperrfrist für Wirtschaftsgüter, die als wesentliche Betriebsgrundlagen gelten. Also für Güter, in denen besonders große stille Reserven ruhen.

Übertragungen zum Verkehrswert

Wird ein Wirtschaftsgut im Zuge einer echten Realteilung nicht in ein Betriebsvermögen, sondern in das Privatvermögen von Mitunternehmer:innen übertragen, gilt nicht der Buchwert, sondern der Gemein- beziehungsweise Verkehrswert. In solch einem Fall wird die Entnahme als laufender Gewinn steuerpflichtig.

Bei einer unechten Realteilung verhält es sich ähnlich: Werden einzelne Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen einer Mitunternehmerin oder eines Mitunternehmers übertragen, kommt es zu einem Veräußerungsgewinn, der ebenfalls besteuert wird. Auch dabei dient der Verkehrswert des betreffenden Wirtschaftsguts als Berechnungsgrundlage.

Für die in der Personengesellschaft verbleibenden Mitunternehmer:innen kommt es bei der Übertragung ins Privatvermögen zu einem laufenden Gewinn. Als Folge sind die Buchwerte der in der Gesellschaft verbliebenen Wirtschaftsgüter dementsprechend anzupassen.

Good to know


Unter den Personengesellschaften ist die Partnerschaftsgesellschaft nur wenig bekannt. Diese Rechtsform ist für Freiberufler:innen geschaffen worden, die sich zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenschließen wollen.

Realteilung einer Personengesellschaft: Klar geregelt und steuerneutral

Die echte und unechte Realteilung einer Personengesellschaft ist in der heutigen Geschäftswelt ein häufiger Vorgang. Sie hat für die Mitunternehmer:innen den Vorteil, dass bei der Auflösung der Gesellschaft oder beim Ausstieg einzelner Gesellschafter:innen die Wirtschaftsgüter zum Buchwert ins Betriebsvermögen übertragen werden. Das hat zur Folge, dass für die Mitunternehmer:innen keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einer echten und einer unechten Realteilung?
Bei einer echten Realteilung wird die Personengesellschaft komplett aufgelöst. Bei einer unechten Teilung scheidet mindestens eine Person aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft wird aber von den anderen Mitunternehmer:innen weiter betrieben.
Welche Wirtschaftsgüter werden bei der Realteilung einer Personengesellschaft unter den Mitunternehmer:innen aufgeteilt?
Bei den Gütern handelt es sich um Beteiligungen, Grundstücke, Immobilien, Maschinen und Nutzungslizenzen.
Wie lange müssen bei einer Realteilung die überführten Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen verbleiben?
Wie lange müssen bei einer Realteilung die überführten Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen verbleiben?

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