- Das ist eine Nichtzulassungsbeschwerde
- Abgrenzung zu Berufung und Revision
- Voraussetzungen für den Einsatz des Rechtsmittels
- Formvorschriften bei der Nichtzulassungsbeschwerde
- Kosten für die Beschwerdeeinreichung
- Nichtzulassungsbeschwerde: Um eine Revision zu erreichen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtsmittel, mit dem eine zuvor ausgeschlossene Revision doch noch erreicht werden kann.
- Voraussetzungen: Die Beschwerde ist nur möglich, wenn der Streitwert mindestens 20.000 Euro beträgt und die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat.
- Geringe Erfolgschancen: Oft ist eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht erfolgreich, deshalb ist vorab eine anwaltliche Beratung und Einschätzung zu den Erfolgschancen empfehlenswert.
Das ist eine Nichtzulassungsbeschwerde
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im Zivilprozessrecht in Deutschland, sie kann aber auch in anderen Rechtsbereichen eingelegt werden. Diese Beschwerde vor Gericht kommt zum Einsatz, wenn in einem Gerichtsverfahren eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wurde.
In der Zivilprozessordnung, kurz ZPO, wird die Nichtzulassungsbeschwerde in Paragraf 544 geregelt. Sie ist beim Bundesgerichtshof, dem BGH, einzulegen, nachdem das Berufungsgericht festgelegt hat, dass eine Revision nicht möglich ist. Durch die Beschwerde gibt es die Möglichkeit, dass es doch zu einem Revisionsverfahren kommt.
Es dauert in der Regel zwischen sechs und achtzehn Monaten, bis der BGH oder ein anderes Bundesgericht über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden hat, bis es also, sofern die Beschwerde erfolgreich ist, zu einem Revisionsverfahren kommt.
Abgrenzung zu Berufung und Revision
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Berufung, Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zu kennen. Alle drei sind Rechtsmittel, mit denen die Entscheidung eines Gerichts angefochten werden kann.
- Bei einer Berufung prüft die nächsthöhere gerichtliche Instanz, zum Beispiel das Landgericht oder Oberlandesgericht, erneut die Tatsachen, vernimmt Zeug:innen oder beauftragt Gutachten. So kann es zu neuen Erkenntnissen über den Fall kommen – und zu einem neuen Urteil.
- Bei einer Revision geht es nur darum, den vorangegangenen Prozess auf rechtliche Fehler zu prüfen. Werden solche erkannt, wird die Entscheidung aufgehoben und der Fall wird zurück an das vorinstanzliche Gericht verwiesen. Bei einer Revision findet jedoch keine Tatsachenprüfung statt.
Wenn eine Revision nicht zugelassen wird, kommt die Nichtzulassungsbeschwerde ins Spiel. Sie kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen eingelegt werden.
Kurz erklärt
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist im Zivilrecht sowie in anderen Bereichen zulässig, etwa im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht oder Finanzrecht. Beispielsweise könnte die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts im Berufungsprozess vor dem Oberverwaltungsgericht bestätigt werden. Wenn dieses Gericht eine Revision nicht zulässt, kann das Urteil durch eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.
Voraussetzungen für den Einsatz des Rechtsmittels
Nicht bei jedem Fall ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass der Streitwert 20.000 Euro übersteigen muss. Außerdem kann das Gericht nur dann entscheiden, dass eine Revision zuzulassen ist, wenn einer der folgenden Punkte gegeben ist:
- Die Rechtssache ist von grundsätzlicher Bedeutung, das heißt die Rechtsfrage hat Bedeutung für die Allgemeinheit und ist nicht nur für den Einzelfall relevant.
- Die Entscheidung des Revisionsgerichts ist nötig, um die Fortbildung des Rechts zu gewährleisten, das heißt die Bundesgerichte entwickeln dadurch bestehende Rechtsgrundsätze weiter oder begründen neue Rechtsgrundsätze.
- Die Entscheidung des Revisionsgerichts ist erforderlich, um für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen, dass also verhindert wird, dass es zu unterschiedlichen Auslegungen des Rechts kommt.
Formvorschriften bei der Nichtzulassungsbeschwerde
Die Vorschriften gelten bei der Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde:
- Die Beschwerden muss von Rechtsanwält:innen formuliert und eingereicht werden, die beim BGH zugelassen sind.
- Die Beschwerde muss innerhalb von einem Monat, nachdem das Urteil abgefasst wurde, eingelegt werden.
- Die Begründung der Beschwerde muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
Good to know
Die Erfolgsaussichten bei einer Nichtzulassungsbeschwerde sind eher gering, nur etwa zehn bis 15 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Deshalb ist es sehr sinnvoll, im Vorfeld die Erfolgschancen anwaltlich einschätzen zu lassen.
Kosten für die Beschwerdeeinreichung
Für die Kosten einer Nichtzulassungsbeschwerde ist der Streitwert entscheidend. Basierend darauf berechnen Anwält:innen anhand der Werte aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, was konkret für ihre Leistungen zu zahlen ist. Hinzu kommen Gerichtsgebühren, die nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz berechnet werden.
Die Kosten trägt die Person, die das Anwaltsbüro mit der Beschwerde beauftragt. Allerdings fallen die Kosten nur an, wenn die Beschwerde erfolglos ist oder das Verfahren beendet wird, ohne dass es zu einer Entscheidung kommt. Bei einer erfolgreichen Beschwerde folgt ein Revisionsverfahren, für das ebenfalls Kosten anfallen. Ist dieses Verfahren wiederum erfolgreich, können die Kosten zum Teil von der Staatskasse getragen werden.
Nichtzulassungsbeschwerde: Um eine Revision zu erreichen
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist eine Möglichkeit, um die Zulassung einer Revision zu erreichen, wenn diese zunächst ausgeschlossen wurde. Im Zivilrecht ist der Bundesgerichtshof für diese Beschwerden zuständig. Voraussetzungen sind ein Streitwert von mindestens 20.000 Euro und eine grundsätzliche rechtliche Bedeutung des Falls. Nur beim BGH zugelassene Anwält:innen können die Beschwerde vornehmen. Die Erfolgsaussichten sind eher gering.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie erfolgreich ist eine Nichtzulassungsbeschwerde?
Die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde sind relativ gering. Deshalb ist eine anwaltliche Beratung vorab besonders wichtig, um die Erfolgschancen realistisch einschätzen zu können.
Wer trägt die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde?
Die Kosten tragen die Personen, die die Anwält:innen damit beauftragen, die Beschwerde zu führen. Jedoch sind die Kosten nur zu tragen, wenn die Beschwerde erfolglos ist oder das Verfahren ohne Entscheidung beendet wird.
Wie lange dauert eine Nichtzulassungsbeschwerde?
Es dauert in der Regel zwischen sechs und achtzehn Monaten, bis der BGH oder ein anderes Bundesgericht über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden hat. Ist die Beschwerde erfolgreich, kommt es zu einem Revisionsverfahren.
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