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Wann der Handel mit Kryptowährungen steuerfrei ist

Generell müssen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuert werden. Wie hoch die Steuer ausfällt und wann Erträge steuerfrei sein können, liest du hier.
Ein Bildschirm zeigt eine Liste von Kryptowährungen inklusive der Kurse.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin können unter gewissen Bedingungen steuerfrei sein, da sie anders behandelt werden als Erträge aus dem Handel mit anderen Wertpapieren wie etwa Aktien. Wovon die steuerliche Bewertung abhängt, welche Freigrenzen bestehen und wie sich Verluste kompensieren lassen, liest du hier.
  1. Das sind Kryptowährungen
  2. So werden Kryptowährungen steuerlich behandelt
  3. Wann Erträge aus Kryptowährungen steuerfrei sind
  4. Verluste durch Kryptohandel können verrechnet werden
  5. Wann fürs Kryptomining keine Steuern anfallen
  6. Kryptowährung: Steuerfrei, wenn nicht spekuliert gehandelt
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu steuerfreien Kryptowährungen
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Kryptowährungen: Sie sind digitale Zahlungsmittel, die unabhängig von Regierungen oder Zentralbanken in einem dezentralen Netzwerk (Blockchain) verwaltet werden. Bekannte Beispiele sind Bitcoin, Ethereum und Ripple.
  • Steuerliche Behandlung: Kryptowährungen gelten als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern und unterliegen dem individuellen Einkommenssteuersatz.
  • Steuerfreie Erträge: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen können steuerfrei sein, wenn die Kryptowährung nach einem Jahr verkauft wird oder die Erträge unter der Freigrenze von 600 Euro bleiben.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
  • Kryptomining: Das Schürfen neuer Kryptowährungseinheiten führt zu Einkünften, die zu versteuern sind, sofern nicht gewerblich betrieben. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro (Stand 2023).
  • Steuerfreiheit bei nicht spekulativem Handel: Wer Kryptowährungen mindestens ein Jahr hält und nicht spekuliert, ist von der Steuer befreit, solange die Freigrenze von 600 Euro nicht überschritten wird.

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    Das sind Kryptowährungen

    Von Kryptowährungen gibt es weder Münzen noch Scheine, sie existieren rein virtuell als digitale Zeichenfolge. Das Zahlungsmittel wird Coins genannt, der Kurs der Währung gibt an, wie viel ein einzelner dieser Coins in einer traditionellen Währung wie Dollar oder Euro wert ist. Jedoch handelt es sich nicht bei allen Kryptowährungen um Zahlungsmittel.

    Im Regelfall erstellen Nutzer:innen im Zuge eines mathematischen Prozesses selbst neue Währungseinheiten. Das Fachwort dafür lautet Mining. Die Guthaben und Zahlungen werden in einem dezentralen Netzwerk, der Blockchain, verwaltet, und zwar unabhängig von Regierungen oder Zentralbanken. Zu den bekanntesten Kryptowährungen mit der größten Marktkapitalisierung zählen Bitcoin, Ethereum, Tether, Binance Coin und Ripple.

    So werden Kryptowährungen steuerlich behandelt

    Das Bundesfinanzministerium stuft Kryptowährungen als sogenannte andere Wirtschaftsgüter ein. Dabei handelt es sich im Regelfall um Wertgegenstände und werthaltige Gebrauchsgegenstände wie Schmuck, Gemälde, Gold oder Fahrzeuge. Verkaufen Privatanleger:innen diese Wirtschaftsgüter gewinnbringend, gilt das als privates Veräußerungsgeschäft und ist in der Steuererklärung unter sonstigen Einkünften anzugeben.

    Eine Veräußerung liegt ebenso vor, wenn mit Kryptowährungen bezahlt wird oder diese in eine andere Kryptowährung oder in reguläre staatliche Währungen umgetauscht wird. Erträge aus oder der Handel mit Kryptowährungen wird also besteuert.

    Anders als bei Kapitalerträgen gilt für Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen kein pauschaler Steuersatz, stattdessen ist der individuelle Einkommenssteuersatz für die Höhe der Abgaben ausschlaggebend. Die Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen erhöhen demnach das Einkommen und damit die Steuerlast.

    In einem rechtssicheren und praktikablen Leitfaden beantwortet das Bundesministerium der Finanzen „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“.

    Quick-Tipp: Kryptogewinne nicht verschweigen

    Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen via Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden. Trotz der Anonymität, die beim Handel gilt, erfährt das Finanzamt über Anfragen an Kryptobörsen sowie durch die Überwachung von Bankkonten und Blockchain-Analysen von Kryptotransaktionen. Zudem sind die Berichtspflichten für Kryptowährungsdienstleister in den vergangenen Jahren strenger geworden.

    Wann Erträge aus Kryptowährungen steuerfrei sind

    Anders als beim Handel mit Aktien können Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei sein. Das gilt in diesen Fällen:

    In gewissen Fällen können Unklarheiten auftreten, beispielsweise beim Verkauf und Kauf der Kryptowährung: Üblicherweise werden nicht alle Coins gleichzeitig angeschafft und wieder gleichzeitig veräußert. Um die Besteuerung zu vereinfachen, wird in Deutschland gemäß des First-in-first-out-Prinzips, abgekürzt mit Fifo, davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Coins auch als Erste verkauft werden.

    Bei der Freigrenze von 600 Euro ist zu beachten, dass für diese Grenze neben Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen alle weiteren Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres dazugezählt werden. Und sobald die Erträge größer sind als 600 Euro, müssen sie komplett versteuert werden, nicht nur die Summe, die die 600 Euro überschreitet, wie es bei einem Freibetrag der Fall wäre.

    Verkaufen Privatanleger:innen beispielsweise ein Kunstwerk mit 700 Euro Gewinn, ist die Freigrenze für das Jahr bereits ausgeschöpft, die gesamtem 700 Euro plus eventuell weitere realisierte Gewinne müssen versteuert werden. Jedoch können anfallende Verkaufswerbungskosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden, zum Beispiel Händlerprovisionen.

    Verluste durch Kryptohandel können verrechnet werden

    Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können die Steuerlast senken, indem sie mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

    Und das gilt sogar jahresübergreifend. Wurden in einem Jahr keine Gewinne erzielt, können die Verluste aus Geschäften mit Kryptowährungen in die Vorjahre zurückgetragen und dort mit etwaigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

    Falls dann immer noch ein Verlust übrigbleibt, kann dieser als Verlustvortrag festgestellt und in der Zukunft mit privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

    Statistik

    Ende Dezember 2023 gab es 8.188 unterschiedliche Kryptowährungen. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lag die Anzahl bei 26.
    Quelle: Investing.com

    Wann fürs Kryptomining keine Steuern anfallen

    Kryptomining, also das Schürfen neuer Kryptowährungseinheiten, führt ebenfalls zu Einkünften, meist in Form von Auszahlungen in den entsprechenden Währungen. Solange die Schürfer:innen dem Kryptomining nicht gewerblich nachgehen, wertet das Finanzamt diese Erträge als sonstige Einkünfte, die ebenfalls zu versteuern sind. Wichtig: Auch dabei gibt es eine Freigrenze, die für alle Einkünfte aus diesem Bereich bei 256 Euro liegt (Stand 2023).

    Kryptowährung: Steuerfrei, wenn nicht spekuliert gehandelt

    Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen keiner pauschalen Abgeltungssteuer, wie etwa Erträge aus Aktiengeschäften, sondern werden mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Händler:innen, die nicht mit diesen Währungen spekulieren und sie mindestens ein Jahr lang im Besitz verwahren, sind aber von der Steuer befreit – solange die Freigrenze in Höhe von 600 Euro für private Veräußerungsgeschäfte, zu denen auch der Verkauf von Kryptowährungen zählt, nicht überschritten wird.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu steuerfreien Kryptowährungen

    Sind Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei?
    Ja, wer Kryptowährungen mindestens ein Jahr hält, zahlt keine Steuern auf etwaige Gewinne.
    Wie viele Steuern muss ich auf Kryptowährungen zahlen?
    Es gibt keinen pauschalen Steuersatz, es gilt dein individueller Steuersatz.
    Wie erfährt das Finanzamt von Kryptogewinnen?
    Dem Finanzamt stehen verschiedene Möglichkeiten offen, vom Handel mit Kryptowährungen zu erfahren: Zum Repertoire gehören Anfragen an Kryptobörsen, die Überwachung von Bankkonten und Blockchain-Analysen von Kryptotransaktionen.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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