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Krypto-Mining als Gewerbe: Vorschriften beim Erzeugen von Kryptos

Um als Krypto-Miner:in lukrative Geschäfte zu machen, muss in der Regel ein Gewerbe angemeldet werden. Was genau gewerbliche Krypto-Miner:innen machen und worauf dabei zu achten ist, liest du hier.
Nahaufnahme eines Kryptocoins.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Durch das Krypto-Mining werden unter hoher Rechenleistung Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum erzeugt. Diese Aufgabe übernehmen Miner:innen, die dafür eine Belohnung in Form der geschürften Kryptowährung bekommen. Da der Beruf der Krypto-Miner:innen unter die gewerblichen Tätigkeiten fällt, müssen dafür Steuern gezahlt und ein Gewerbe angemeldet werden.
  1. Was ist Krypto-Mining?
  2. Fürs Krypto-Mining ein Gewerbe anmelden
  3. Beim Krypto-Mining Steuern sparen
  4. Krypto-Mining: Gewerbe- und Einkommenssteuer beachten
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Krypto-Mining als Gewerbe
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Krypto-Mining: Miner:innen erzeugen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum durch den Einsatz spezieller Hard- und Software sowie hoher Rechenleistung.
  • Blockchain: Alle Transaktionen werden auf der Blockchain gespeichert, die öffentlich einsehbar ist. Miner:innen fügen der Blockchain Transaktionsdatensätze hinzu.
  • Mining-Pools und Cloud-Mining: Miner:innen können alleine arbeiten oder sich in Mining-Pools zusammenschließen. Cloud-Mining ist eine weitere Option, bei der die Rechenleistung gemietet wird.
  • Gewerbeanmeldung: Bei regelmäßiger und nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht im Krypto-Mining ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Steuern: Gewinne aus Krypto-Mining sind steuerpflichtig. Abhängig von der Tätigkeit fallen Einkommens- und Gewerbesteuer an. Umsatzsteuer muss grundsätzlich nicht entrichtet werden.
  • Bitcoin-Obergrenze: Die Anzahl der Bitcoins ist auf etwa 21 Millionen begrenzt. Nach dem Schürfen aller Bitcoins sind Miner:innen weiterhin für die Validierung von Transaktionen notwendig.
  • Kosten und Steuern sparen: Anschaffungs- und laufende Kosten für Krypto-Mining sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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    Was ist Krypto-Mining?

    Anders als herkömmliche Währungen werden Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum nicht von einer zentralen staatlichen Instanz herausgegeben. Sie werden unter dem Einsatz spezieller Hard- und Software sowie hoher Rechenleistung von sogenannten Miner:innen selbst erzeugt. Dieser Prozess wird auch als Schürfen bezeichnet.

    Zentrales Element aller Kryptowährungen ist die Blockchain, das digitale Datenprotokoll, auf dem sämtliche Transaktionen gespeichert werden und das öffentlich einsehbar ist. Miner:innen fügen der Blockchain Transaktionsdatensätze hinzu. Je mehr Miner:innen am Netzwerk mitarbeiten, desto sicherer und dezentraler ist dieses.

    Ohne das Mining könnte das dezentrale Blockchain-System nicht funktionieren. Daher werden die Miner:innen für ihren Aufwand und die Energiekosten mit Coins der jeweiligen Kryptowährung entlohnt.

    Krypto-Miner:innen können ihrer Tätigkeit alleine nachgehen oder sich in sogenannten Mining-Pools zusammenschließen, was wirtschaftlich oft sinnvoller ist. Dabei bündeln die Mitglieder eines Pools ihre Rechenleistung, um rentabler zu arbeiten. Die Mining-Erträge werden unter den einzelnen Pool-Mitgliedern aufgeteilt.

    Wen Schürfer:innen die benötigte Hardware nicht kaufen möchten, können sie die Rechenleistung bei einem Cloud-Anbieter mieten, was allerdings ebenfalls Kosten verursacht.

    Fürs Krypto-Mining ein Gewerbe anmelden

    Wer in Deutschland nur nebenbei und unregelmäßig Krypto-Mining betreibt, kann die daraus resultierenden Erträge in der Einkommenssteuererklärung unter Einkünfte aus sonstigen Leistungen angeben. Die Gewinne aus dieser Tätigkeit sind ab der Freigrenze von 256 Euro im Jahr, Stand 2023, steuerpflichtig, es fällt der individuelle Einkommenssteuersatz an.

    Schürfer:innen, die hingegen haupt- oder nebenberuflich mit einer nachhaltigen, regelmäßigen Betätigung und einer Gewinnerzielungsabsicht Krypto-Mining betreiben, müssen dafür ein Gewerbe anmelden. Das Mining gilt nicht als freiberufliche Tätigkeit. Verkauf oder Umtausch der geschürften Kryptowährungseinheiten ergeben Betriebseinnahmen, die versteuert werden müssen.

    Krypto-Miner:innen müssen also Einkommenssteuer und Gewerbesteuer auf die Einkünfte zahlen. Die Gewerbesteuer ist Teil der Einkommenssteuererklärung, die einmal im Jahr eingereicht werden muss. Der Gewerbesteuersatz hängt von der Gemeinde ab, in der das Gewerbe angemeldet wird. In der Regel liegt der Gewerbesteuersatz zwischen sieben und 17 Prozent.

    Bei der Gewerbesteuer gibt es ebenso eine Freigrenze, diese liegt Stand 2023 bei 24.500 Euro im Jahr. Personen, die hauptberuflich einem anderen Job nachgehen und nur nebenberuflich Kryptowährungen schürfen, bleiben in der Regel unter dieser Freigrenze.

    Umsatzsteuer muss für das Krypto-Mining grundsätzlich nicht entrichtet werden.

    Sonderfälle Mining-Pools und Cloud-Mining

    Schürfer:innen, die sich Mining-Pools anschließen, unterliegen gegebenenfalls anderen steuerlichen Vorschriften. So kann es beispielsweise sein, dass der Pool seinen Sitz im Ausland hat, in dem andere Steuerregelungen gelten.

    Cloud-Mining zählt nicht als selbstständige Tätigkeit, da Cloud-Miner:innen oft keinen Zugriff auf die Hardware haben und nicht eigenständig entscheiden können, welche Kryptowährung erzeugt werden soll. Die Einnahmen aus Cloud-Mining fallen bei der Steuererklärung ebenfalls unter Einkünfte aus sonstigen Leistungen.

    Für gewerbliche Krypto-Miner:innen ist es empfehlenswert, eine auf das Krypto-Mining spezialisierte Steuerfachkraft zurate zu ziehen. Vielleicht kann zudem Finanzsoftware helfen, die auf eine rechtssichere Krypto-Steuerberechnung ausgelegt ist.

    Quick-Info: Bitcoin-Obergrenze

    Die bekannteste Kryptowährung Bitcoin hat einen Deckel: Der Bestand ist auf knapp 21 Millionen begrenzt. Um das Jahr 2140 herum werden alle zur Verfügung stehenden Bitcoin geschürft sein. Doch auch dann sind Miner:innen unabdingbar, um Transaktionen zu validieren, zu bestätigen und das Bitcoin-Netzwerk abzusichern. Die Entlohnung wird zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr in Form von neuen Coins erfolgen können, sondern sich ausschließlich aus den Transaktionsgebühren speisen.

    Beim Krypto-Mining Steuern sparen

    Für professionelles Krypto-Mining fallen in der Regel hohe Anschaffungskosten und laufenden Kosten an. Notwendig sind ein neuer Computer, andere Hardware und Software, zudem erfordert der hohe Strombedarf für die gewaltigen Rechenleistungen seinen Preis. Und es können Kosten für den Betrieb eines Büros oder eines Lagerraums oder die Miete von Cloud-Mining-Kapazitäten anfallen.

    All diese Kosten sind allerdings als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie überwiegend aufgrund der Tätigkeit als Krypto-Miner:in entstanden sind. Bei den mitunter hohen Stromkosten sollten Schürfer:innen mittels spezieller Messgeräte oder mit separatem Stromzähler genau ermitteln, welcher Stromanteil auf das Mining zurückzuführen ist.

    Statistik

    Im Oktober 2023 gab es weltweit etwa 8.200 unterschiedliche Kryptowährungen. Zuletzt führte Bitcoin die Rangliste der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung vor Ethereum an.
    Quelle: investing.com

    Krypto-Mining: Gewerbe- und Einkommenssteuer beachten

    Bevor Miner:innen ins Krypto-Mining einsteigen, sollten sie Rentabilität und Kosten sorgfältig abwiegen. Denn die Investitionen für die Mining-Hardware, der Stromverbrauch und weitere Betriebskosten sind immens.

    Falls die Tätigkeit dennoch Gewinne abwirft, die die jeweils geltenden Freigrenzen übersteigen, müssen diese versteuert werden: entweder als Einkünfte aus sonstigen Leistungen oder als gewerbliche Einkünfte. In der letztgenannten Variante fallen neben Einkommenssteuern auch Gewerbesteuern an.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Krypto-Mining als Gewerbe

    Welches Gewerbe muss ich für Krypto-Mining anmelden?
    Krypto-Mining ist als solches als Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt anzumelden, sofern die Voraussetzungen für eine Gewerbepflicht vorliegen.
    Wie viel Steuer wird auf die Krypto-Mining-Gewinne fällig?
    Entscheidend für die Höhe der Steuern ist der persönliche Einkommenssteuersatz sowie die Höhe der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde in der Regel zwischen sieben und 17 Prozent liegt.
    Ist Mining umsatzsteuerpflichtig?
    Nein. Krypto-Mining ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

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