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Die Besteuerung beim Krypto-Lending

Für Erträge aus dem Krypto-Lending fallen Steuern an. Spezielle Regeln gelten beim Weiterverkauf der Kryptowährungen. Was du zur Besteuerung beim Krypto-Lending wissen solltest, erfährst du hier.
Seitliche Aufnahme eines Laptops, vor dem eine Person sitzt und das Touchpad bedient.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Krypto-Lending ist eine Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geld zu verdienen. Allerdings wird Krypto-Lending anders besteuert als gewöhnliche Trades. Und etwas komplizierter wird es, wenn Krypto-Lending und der Verkauf der Kryptowährung in zeitlicher Nähe stehen. Dieser Beitrag klärt dich über die steuerlichen Vorgaben beim Krypto-Lending auf.
  1. Was ist Krypto-Lending?
  2. So werden Erträge aus Krypto-Lending versteuert
  3. Verkauf von Kryptowährungen ohne Lending
  4. Veränderte Verkaufsfristen durch Lending
  5. Steuersparmöglichkeiten beim Verkauf von Kryptowährungen
  6. Beim Krypto-Lending die Steuervorgaben beachten
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist Krypto-Lending: Du verleihst deine Kryptowährungen, meist über eine Lending-Plattform. Das wird steuerlich als Darlehen behandelt.
  • Versteuerung von Erträgen aus Krypto-Lending: Zinserträge gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Es gibt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, darüber hinaus gilt dein persönlicher Steuersatz.
  • Kryptowährungsverkauf ohne Lending: Wenn du die Währung länger als ein Jahr besitzt und sie danach verkaufst, ist das steuerfrei - vorausgesetzt du hast kein Krypto-Lending betrieben.
  • Veränderte Verkaufsfristen durch Lending: Durch das Lending ändert sich die steuerliche Behandlung beim Verkauf deiner Kryptowährungen.
  • Mögliche Steuersparmöglichkeiten beim Verkauf von Kryptowährungen: Du könntest z.B. eine Gesellschaft gründen und die Währung dort einbringen, um sie steuerfrei zu veräußern - aber Vorsicht vor den bürokratischen Hürden und eigenen Steuerverpflichtungen der Gesellschaft!
  • Was ist Krypto-Lending?

    Wenn du Kryptowährungen gekauft hast, befinden sie sich in deinem Besitz. Beim Krypto-Lending verleihst du deine Kryptowährungen. Üblicherweise wird eine solche Transaktion über eine Lending-Plattform abgewickelt.

    Rein formal handelt es sich beim Krypto-Lending um ein Darlehen, das auf einer Kryptowährung basiert. Und das hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Krypto-Lendings.

    So werden Erträge aus Krypto-Lending versteuert

    Die Finanzbehörden in Deutschland betrachten die Zinserträge aus Krypto-Lending als Einkünfte aus sonstigen Leistungen, das ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dabei gibt es eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

    Liegen die Zinsen und Erträge, die du durch das Lending erhältst, im Jahr unter 256 Euro, fallen keine Steuern an. Erst jenseits davon gilt der jeweils persönliche Steuersatz im Rahmen der Einkommenssteuer.

    Die Regel, dass Gewinne unter der Steuerfreigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei sind, die bei der Besteuerung von Kryptowährungen gilt, gilt nicht für Krypto-Lending.

    Allerdings befindet sich das Steuerrecht in Hinblick auf Kryptowährungen immer noch in der Entwicklung und ist nicht abschließend geklärt. Es kann es noch Änderungen geben.

    Good to know

    Der Handel mit Kryptowährungen soll doch anonym sein, woher kann das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versteuerung von Kryptos zuständig ist, also wissen, wer Kryptowährungen besitzt und wie damit handelt? Krypto-Börsen und Marktplätze, die eine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen, sind wie eine Bank reguliert, haben also alle Verpflichtungen, die auch eine Bank besitzt, inklusive der Identitätsprüfung gegen Geldwäsche und Meldepflichten.

    Die Behörden haben zudem beim Kryptokauf oder -Lending im Ausland technische Möglichkeiten, von Blockchainanalysen auf Personen zu schließen. Für solche Analysen bieten inzwischen auch Firmen Unterstützung an.

    Verkauf von Kryptowährungen ohne Lending

    Viele Anleger:innen nutzen Kryptowährungen als reines Spekulationsobjekt. Sie kaufen eine Währung, hoffen auf steigende Kurse, um sie gewinnbringend wieder zu verkaufen.

    Wenn diese Kryptowährung mehr als ein Jahr in deinem Besitz war und du als Privatperson handelst, ist der Verkauf ein sogenanntes persönliches Veräußerungsgeschäft und damit immer steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle.

    Das gilt aber nur, wenn du mit deinen Coins oder Token kein Krypto-Lending betrieben hast.

    Veränderte Verkaufsfristen durch Lending

    Die Behörden sehen in Kryptowährungen sogenannte andere Wirtschaftsgüter. Und wenn du mit diesen zwischen Erwerb und Verkauf einen Gewinn erzielt hast, was beim Lending ja der Fall ist, ändert sich die steuerliche Behandlung beim Verkauf.

    Steuersparmöglichkeiten beim Verkauf von Kryptowährungen

    Es gibt Konstruktionen, mit denen du Kryptowährungen, die du vorher für Lending eingesetzt hast, steuerfrei verkaufen kannst. Um dabei keine Fehler zu machen und dem Finanzamt keinen Anlass zu geben, darin einen Gestaltungsmissbrauch zu vermuten, solltest du dich dazu von Steuerexpert:innen beraten lassen.

    Generell ist es denkbar, dass du eine Gesellschaft, zum Beispiel eine Unternehmungsgesellschaft gründest. In die Gesellschaft legst du die Kryptowährung als Kapital mit ein. Die Gesellschaft verkauft nun die Kryptowährung und den Gewinn entnimmst du wiederum als Gesellschafter:in dem Unternehmen.

    Aber: Gesellschaften unterliegen eigenen Steuerpflichten. Zum anderen ist mit dieser Konstellation eine Menge Bürokratie verbunden, sie lohnt sich also nur, wenn du damit sehr viel Steuern sparen kannst.

    Beim Krypto-Lending die Steuervorgaben beachten

    Wenn du Lending für deine Kryptowährungen als Privatperson einsetzt, werden die Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert, wenn die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr überschritten ist. Komplizierter ist die steuerliche Behandlung des Verkaufs dieser Kryptowährungen. Beachten solltest du, dass die steuerlichen Fragen hinsichtlich der noch jungen Internetwährungen geprüft und sicher noch angepasst werden.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was bedeutet Lending bei Kryptowährungen?
    Beim Lending verleihen Besitzer:innen ihre Kryptowährung über eine Plattform an Dritte und erhalten dafür eine Rendite. Diese Einkünfte müssen als sonstige Leistungen versteuert werden – wenn sie die Freigrenze von 256 Euro übersteigen – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 18 bis 45 Prozent.
    Ist Crypto Staking steuerfrei?
    Nein, auch das Staking und seine Belohnungen unterliegen der Steuer.
    Was wird beim Staking versteuert?
    Steuerfrei sind die Einkünfte aus dem Staking nur dann, wenn du weniger als 256 Euro mit Staking, Mining und dem Verleihen von Kryptowährungen verdienst.

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    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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