- Gründe für Klagen gegen das Finanzamt
- Voraussetzungen für eine Klage
- Fristen, Angaben und Formalien der Klageschrift
- Muster einer Klage beim Finanzgericht
- Ablauf und Dauer des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- Klage vor dem Finanzgericht: Musterhaft erfolgreich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
Gründe für Klagen: Du kannst gegen einen Steuerbescheid klagen, wenn du eine Ungereimtheit entdeckst und der Steuerbescheid falsch oder unvollständig ist.
Voraussetzungen für eine Klage: Bevor eine Klage eingereicht werden kann, muss in der Regel Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Der Streitwert muss bei mindestens 1.500 Euro liegen.
Formalien der Klageschrift: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über den Einspruch beim Finanzgericht vorliegen und schriftlich und vollständig an das Finanzgericht gesendet werden.
Ablauf und Dauer des Verfahrens: Nachdem die Klageschrift und die Klagebegründung eingereicht wurden, bekommt das Finanzamt Gelegenheit zur Stellungnahme. Durchschnittlich braucht es 18 bis 24 Monate, bis das Finanzgericht über die Klage entschieden hat.
Kosten des Verfahrens: Die Kosten bei einer Klage beim Finanzgericht gegen einen Steuerbescheid setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, darunter Kostenvorschuss, Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Unterstützung: Es ist ratsam, sich bei einer Klage beim Finanzgericht von erfahrenen Anwält:innen für Steuerrecht vertreten zu lassen.
Gründe für Klagen gegen das Finanzamt
Jedes Jahr ist es für Steuerpflichtige dieselbe Prozedur: mühsam die Unterlagen und Dokumente zusammensuchen, die vielen Formulare für die Steuererklärung ausfüllen oder ein Steuerberaterbüro beauftragen. Ein paar Wochen später gibt es den Bescheid. Doch was ist zu tun, wenn du eine Ungereimtheit entdeckst und der Steuerbescheid falsch oder unvollständig ist?
Im ersten Schritt solltest du das Finanzamt kontaktieren und Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Hat dieses Vorgehen keinen Erfolg, kann eine Klage vor dem Finanzgericht den gewünschten Erfolg bringen. Dazu lohnt es sich, im Voraus zu wissen, wie dieser Prozess abläuft, mit welchen Kosten zu rechnen ist und was es bei so einer Klage vor dem Finanzgericht weiter zu beachten gibt.
Quick-Info
Um eine Klage beim Finanzgericht einlegen zu können, muss der Streitwert bei mindestens 1.500 Euro liegen.
Voraussetzungen für eine Klage
Wenn es zu Streit zwischen Finanzämtern und Steuerzahlenden kommt, ist das Finanzgericht für die Schlichtung zuständig. Bevor eine Klage eingereicht werden kann, muss in der Regel Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Nachdem das Finanzamt diesen Einspruch abgelehnt und eine sogenannte Einspruchsentscheidung gefällt hat, kann Klage erhoben werden.
Doch es gibt zwei Ausnahmen bei diesem Ablauf:
- Eine Sprungklage funktioniert ohne Vorverfahren, erfordert aber, dass das Finanzamt einer Klage ohne vorherigen Einspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift zustimmt.
- Es gibt keine Frist, innerhalb der das Finanzamt über den erhobenen Einspruch zur Steuererklärung entscheiden muss. Hat es aber sechs Monate nach Einlegung des Einspruches keine Entscheidung gefällt, können die steuerpflichtigen Kläger:innen beim zuständigen Finanzgericht eine Untätigkeitsklage einlegen.
Quick-Info
Auch wenn gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt oder Klage erhoben wurden, müssen die darin festgelegten Steuern gezahlt werden, der Bescheid ist vollstreckbar. Aber sollte die Klage beziehungsweise der Einspruch Erfolg haben, wird der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.
Wollen die Kläger:innen die Steuern wegen des Verfahrens nicht zahlen, können sie beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids beantragen. Hat dieser Antrag Erfolg, können sie die Zahlung bis zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage aussetzen. Scheitert der Antrag, kann die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht beantragt werden.
Fristen, Angaben und Formalien der Klageschrift
Möchtest du eine Klage beim Finanzgericht gegen deinen Steuerbescheid einlegen, solltest du diese Formalien einhalten:
- Klagefrist: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über den Einspruch beim Finanzgericht vorliegen. Dabei ist der Tag der Zustellung entscheidend. Wird die Klage per Briefpost geschickt, gilt die sogenannte Drei-Tages-Fiktion, nach der die Klage am dritten Tag nach dem Losschicken als zugestellt gilt, unabhängig davon, wann sie tatsächlich zugestellt wird.
- Schriftform: Die Klageschrift muss schriftlich und vollständig an das Finanzgericht gesendet werden. Per Fax ginge das, eine E-Mail mit Anhang ist nicht ausreichend.
- Angaben: Zu den unerlässlichen Angaben gehören
- Name und Anschrift der Kläger:innen
- Name und Anschrift des zuständigen Finanzgerichts – welches das ist, steht auf dem Einspruchsbescheid
- Steuerart
- Klagebegehren und Klagebegründung
- Zeitraum, auf den sich die Klage bezieht
- Steuer- und Ablehnungsbescheid mit Datum der Ausstellung
- Unterschrift der Kläger:innen
- Anhang: (kopierte) Beweisdokumente wie Bescheide und rechtliche Argumente
Aber Achtung: Einer nachträglichen Änderungen des Antrags muss das Finanzamt zustimmen oder das Gericht muss diese für sachdienlich halten. Es empfiehlt sich, für die Klageschrift Steuerexpert:innen hinzuzuziehen.
Muster einer Klage beim Finanzgericht
Im Internet gibt es zahlreiche Muster für Klagen beim Finanzgericht. Wie beispielsweise das Musterschreiben des Thüringer Finanzgerichts zeigt, kann eine Klage für zum Beispiel nicht berücksichtigte Werbungskosten etwa so aussehen:
[Anschrift des Klägers oder der Klägerin]
[Anschrift des Finanzamts]
[Stadt und Datum der
Klageformulierung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen das Finanzamt [genaue Bezeichnung und Anschrift des Finanzamts]
wegen des Einkommenssteuerbescheids für das Jahr [Jahr des Steuerbescheids] vom [Datum des Steuerbescheids] in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom [Datum der Einspruchsentscheidung].
Ich beantrage, den Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung dahingehend zu ändern, dass bei der Festsetzung der Steuer weitere Werbungskosten in Höhe von 1.200 Euro Berücksichtigung finden.
Begründung: Das Finanzamt hat meine Aufwendungen für die Anschaffungen eines höhenverstellbaren Schreibtisches sowie eines Laptops nicht anerkannt. Diese Kosten sind mir aber aus beruflichen Gründen entstanden, da ich sie für meine Arbeit benötige, die ich zu Hause in meinem Arbeitszimmer erledige. Die Kosten fallen daher meines Erachtens unter die Werbungskosten. Im Anhang schicke ich eine Bestätigung meines Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Anschaffungen sowie die Kaufbelege.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen:
- Kaufbeleg
- Kopien des Einkommenssteuerbescheids und der Einspruchsentscheidung
- Bescheinigung des Arbeitgebers
- Kopie der Klageschrift für das Finanzamt
Ablauf und Dauer des Verfahrens
Nachdem die Klageschrift und die Klagebegründung eingereicht wurden, bekommt das Finanzamt Gelegenheit zur Stellungnahme und Übersendung von Unterlagen an das Finanzgericht.
Im Anschluss entscheidet das Gericht über den weiteren Verlauf. Es kann zu mündlichen Anhörungen sowie Verhandlungen kommen oder dazu, dass die Parteien sich einigen oder die Klage aus anderen Gründen zurückgenommen wird, bevor das Finanzgericht eine Entscheidung fällt.
Wie lange ein Klageverfahren gegen einen Steuerbescheid dauert, ist von vielen Faktoren abhängig. So spielt beispielsweise ein Rolle, wie viele Beweisdokumente vorliegen und welchen Arbeitsaufwand deren Prüfung erfordert. Auch die anderweitige Auslastung des Gerichts beeinflusst die Dauer des Verfahrens. Durchschnittlich braucht es 18 bis 24 Monate, bis das Finanzgericht über die Klage entschieden hat.
Ergeht ein Urteil, mit dem du nicht einverstanden bist, kannst du in Revision beim Bundesfinanzhof gehen. Dort besteht allerdings – anders als vor dem Finanzgericht – die Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Good to know
Es ist ratsam, sich bei einer Klage beim Finanzgericht von erfahrenen Anwält:innen für Steuerrecht vertreten zu lassen, die nicht nur steuerrechtliches, sondern auch verfahrensrechtliches Know-how haben. Ebenso ist es möglich, dass Steuerberater:innen oder Wirtschaftprüfer:innen die Vertretung vor Gericht übernehmen.
Kosten des Verfahrens
Die Kosten bei einer Klage beim Finanzgericht gegen einen Steuerbescheid setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Wer sie zu tragen hat, ist auch vom Ausgang des Verfahrens abhängig:
- Kostenvorschuss: Kläger:innen müssen einen Kostenvorschuss an das Gericht zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert, sie liegt mindestens bei 312 Euro.
- Gerichtskosten: Die Partei, die das Verfahren verliert, trägt die Gerichtskosten. Entscheidet das Gericht, dass die Kläger:innen recht haben, bekommen sie den Kostenvorschuss vom Finanzamt erstattet. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt.
- Anwaltskosten: Gewinnen die Kläger:innen den Prozess, erstattet ihnen das Finanzamt die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren, bei einem Teilerfolg anteilig. Aber Achtung: Das Finanzgericht kann entscheiden, dass jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat, dann entfällt eine Erstattung.
- Gutachter:innen und Sachverständige: Wenn das Gericht Expert:innen hinzuzieht, kommt, je nach Einigung oder Beschluss, die Partei, die den Prozess verliert, für die Kosten auf oder beide Parteien tragen die Kosten anteilig.
- Kosten des Finanzamts: Selbst wenn Kläger:innen den Prozess verlieren, müssen sie nicht für Ausgaben aufkommen, die dem Finanzamt durch die Klage entstanden sind.
- Klagerücknahme: Ziehen die Kläger:innen die Klage zurück, müssen sie die bisher entstandenen Kosten begleichen.
Quick-Tipp
Haben Kläger:innen eine
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese gegebenenfalls die anfallenden Gebühren und Anwaltskosten.
Klage vor dem Finanzgericht: Musterhaft erfolgreich
Wenn ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid abgelehnt oder monatelang nicht bearbeitet wird, können Steuerzahler:innen dagegen klagen. Für eine erfolgreiche Klage ist es unerlässlich, alle erforderlichen Unterlagen frist- und formgerecht einzureichen. Dabei kann es sich lohnen, sich Hilfe von Steuerexpert:innen zu holen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie reiche ich eine Klage beim Finanzgericht ein?
Eine Klage muss schriftlich beim Finanzgericht eingehen. Das geht per Post oder Fax, eine E-Mail ist nicht ausreichend.
Wann wende ich mich an das Finanzgericht?
Fallen dir in deinem Bescheid des Finanzamts zu deiner Steuererklärung Ungereimtheiten oder Fehler auf, kannst du gegen den Bescheid Einspruch erheben. Ist dieser nicht erfolgreich oder wird monatelang nicht bearbeitet, steht dir der Klageweg vor dem Finanzgericht offen.
Was kosten Klagen gegen das Finanzamt?
Die Höhe der Gerichtskosten hängen unter anderem vom Streitwert ab. Fällig werden auch Kosten für Anwält:innen, Steuerberater:innen, Zeug:innen und andere Verfahrensausgaben sowie ein Gerichtskostenvorschuss.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.