- Das bedeutet Gütergemeinschaft
- Das bedeutet Zugewinngemeinschaft
- Steuerliche Konsequenzen der Güterstände
- Rechtliche Möglichkeiten prüfen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gütergemeinschaft: In einem Ehevertrag vereinbart, wird das Vermögen beider Partner:innen zum Gesamtgut. Dies betrifft sowohl bereits vorhandenes als auch zukünftig erwirtschaftetes Vermögen.
- Beschränkte Gütergemeinschaft: Hierbei können bestimmte Vermögenswerte von der gemeinsamen Vermögensmasse ausgeschlossen werden.
- Zugewinngemeinschaft: Ohne Ehevertrag leben Paare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Jede:r bleibt Eigentümer:in des vor der Ehe erwirtschafteten Vermögens, nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird geteilt.
- Auswirkungen auf die Steuern: Der Güterstand kann Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer haben. Beratung ist empfohlen, um steuerliche Konsequenzen zu verstehen und ggf. zu minimieren.
- Vor Vertragsschluss informieren: Die Wahl zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft kann insbesondere bei hohen Vermögenswerten große steuerliche Auswirkungen haben.
Das bedeutet Gütergemeinschaft
Entscheiden sich Paare für eine Gütergemeinschaft, müssen sie dies in einem Ehevertrag vereinbaren. Folge dieser Entscheidung ist, dass das Vermögen beider Ehepartner:innen beziehungsweise Lebenspartner:innen zum Gesamtgut wird. Es gehört beiden zu gleichen Teilen.
Betroffen ist das Vermögen, das beide Parteien bereits vor der Vereinbarung besessen haben, und das Vermögen, das sie nach dem Vertragsschluss erwirtschaften. Zum Vermögen zählen zum Beispiel: Bargeld, Aktien, Immobilien und Guthaben auf Konten.
Wer in einer Gütergemeinschaft lebt, verliert die alleinige Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen. Auch für die Schulden einer Partei haften im Falle einer Gütergemeinschaft beide – und zwar nicht nur für die während einer Ehe gemachten, sondern auch für in die Ehe eingebrachten "alten" Schulden.
Beispiel:
- Claudia und Matthias heiraten und vereinbaren per Ehevertrag eine Gütergemeinschaft.
- Claudia bringt 30.000 Euro mit in die Ehe, Matthias 20.000 Euro. Sie haben also insgesamt ein Vermögen von 50.000 Euro, das ihnen nach der Eheschließung zu gleichen Teilen gehört.
- Im Laufe ihrer Ehe erwirtschaften Claudia und Matthias 30.000 Euro. Sie haben also ein Gesamtvermögen von 80.000 Euro.
- Im Falle einer Scheidung stünden sowohl Claudia als auch Matthias jeweils 40.000 Euro zu. Claudia hätte also 10.000 Euro, Matthias 20.000 Euro mehr, verglichen mit dem Zeitpunkt vor der Ehe.
Beschränkte Gütergemeinschaft
Zukünftige Ehepaare oder Lebensgemeinschaften können auch eine beschränkte Gütergemeinschaft vertraglich vereinbaren. Hierbei halten sie fest, dass bestimmte Vermögenswerte nicht Teil der gemeinschaftlichen Vermögensmasse werden sollen. Dieses sogenannte Vorbehaltsgut muss im Fall einer späteren Scheidung nicht aufgeteilt werden.
Die beschränkte Gütergemeinschaft kann in den Fällen interessant sein, wenn eine Partei viel und die andere Partei wenig Vermögen in die Ehe mit einbringt und sich die vermögendere Partei insoweit absichern möchte, als dass sie diese Werte nach der Ehe nicht verliert.
Das bedeutet Zugewinngemeinschaft
Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Der Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen bei der Hochzeit und dem Endvermögen bei Beendigung der Ehe. Im Falle einer Scheidung wird das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt, der sogenannte Zugewinnausgleich.
In einer Zugewinngemeinschaft bleibt also jede:r Alleineigentümer:in des jeweiligen Vermögens, das vor der Ehe erwirtschaftet wurde. Lediglich der Zugewinn wird geteilt, also das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist. Beide Eheleute sollen so je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben.
Beispiel:
- Moritz hat bei der Hochzeit ein Vermögen von 20.000 Euro.
- Zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt sein Vermögen 35.000 Euro.
- Seine Frau Gaby besaß bei der Eheschließung 4.000 Euro, bei der Scheidung 6.000 Euro.
- Der Zugewinn von Moritz beläuft sich auf 15.000 Euro, Gaby hat einen Zugewinn von 2.000 Euro.
- Der gemeinsame Überschuss am Zugewinn beläuft sich auf 13.000 Euro (15.000 Euro – 2.000 Euro).
- Gaby hat gegen Moritz im Fall einer Scheidung einen Anspruch auf die Hälfte, also auf 6.500 Euro.
Weitere wichtige Infos:
- Ein Zugewinnausgleich wird nicht automatisch ausgezahlt. Der oder die Anspruchsberechtigte muss ihn einfordern – notfalls auch per Antrag beim zuständigen Familiengericht.
- Die Forderungen im Zugewinnausgleich unterliegen überdies keiner Besteuerung. Sie sind steuerfrei nach § 5 II ErbStG.
- Zudem gibt es auch Vermögenswerte, die nicht dem Zugewinnausgleich unterliegen. Das ist im Einzelfall festzustellen.
Good to know
Entscheidend für die Erfassung der Vermögenswerte ist nicht der Tag der Scheidung. Vielmehr ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag der anderen Partei zugegangen ist, ausschlaggebend. Allerdings gilt bei Ehen, die vor dem 1. September 2019 geschieden wurden, die Beendigung der Ehe als Stichtag.
Steuerliche Konsequenzen der Güterstände
Anders als bei Schenkungen unter Ehegatten unterliegt der familienrechtliche Zugewinnausgleichsanspruch nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Genaue steuerliche Auswirkungen von Erbschaften oder Schenkungen sind im Einzelfall zu betrachten. Folgender Überblick gibt eine erste Hilfestellung:
Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
Bei der Berechnung der Einkommenssteuer spielt der Güterstand keine Rolle. Denn Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können frei zwischen einer Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) und Einzelveranlagung wählen.
Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer
Stirbt ein Ehegatte oder ein:e Lebenspartner:in, hat der Güterstand allerdings steuerliche Auswirkungen – und zwar hinsichtlich der Erbschaftssteuer. Denn bei der Gütergemeinschaft besteht – im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft – kein Anrecht auf einen steuergünstigen Zugewinnausgleich über den Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro hinaus. Stattdessen muss das Erbe voll versteuert werden.
Möglich ist es jedoch, die Gütergemeinschaft vertraglich auf die Ehezeit zu beschränken. Sie endet dann mit dem Tod des Partners oder der Partnerin. Stattdessen gilt ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft – inklusive der entsprechenden Regelungen.
Auswirkungen auf Schenkungen
Die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft kann dazu führen, dass die beschenkte Partei Schenkungssteuer zahlen muss, weil ihr durch die Schenkung ein großes Vermögen zuteilwird. Denn Ehepartner oder Lebensgemeinschaften, die in einer Gütergemeinschaft leben, profitieren nicht von einem Steuerfreibetrag.
Quick-Tipp
Mit der sogenannten Güterstandsschaukel können Eheleute hohe Vermögen steuerfrei auch dann auf Ehepartner übertragen, wenn der Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro bereits verbraucht ist. Sie müssen dabei vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einen anderen Güterstand wechseln – und wieder zurück. Damit so ein Wechsel auch wirksam ist, sollten sich Ehepartner hierüber rechtlich beraten lassen.
Rechtliche Möglichkeiten prüfen
Ehepartner, die sich gegen den gesetzlich vorgegebenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und stattdessen für eine Gütergemeinschaft entscheiden, sollten sich vor Vertragsschluss über die rechtlichen Konsequenzen informieren. Denn die Entscheidung zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft kann gerade bei hohen Vermögenswerten einer Partei in Bezug auf steuerliche Aspekte große Auswirkungen haben.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ist eine normale Ehe eine Gütergemeinschaft?
Das eheliche Güterrecht in Deutschland sieht für Ehepartner standardmäßig den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. In einem Ehevertrag können sie sich allerdings auch für Gütertrennung oder Gütergemeinschaft entscheiden.
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Gütergemeinschaft und einer Zugewinngemeinschaft?
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Vermögen der Partner in der Gütergemeinschaft zu einem Gesamtvermögen (Gesamtgut) zusammenfließen. Bei der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehegatte ein alleiniges Verfügungsrecht über das eigene Vermögen und kann damit jederzeit über sein Vermögen verfügen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.