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Güterstand: Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft 

Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft: Die beiden familienrechtlichen Güterstände weisen Unterschiede auf, die auch steuerliche Auswirkungen haben. Einen Überblick bekommst du hier.
Nahaufnahme von Händen mit Eheringen. Sie gehören einer Frau im Brautkleid sowie einem Mann im Anzug.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Hochzeit hat nicht nur emotionale Bedeutung. Wer heiratet, entschließt sich auch offiziell für ein gemeinsames Leben zu zweit. Das kann auch aus steuerlicher Sicht einiges ändern. Der familienrechtliche Güterstand legt fest, wie Paare oder Lebenspartner:innen das eigene und das gemeinsame Vermögen einsetzen und teilen möchten.
  1. Das bedeutet Gütergemeinschaft
  2. Das bedeutet Zugewinngemeinschaft
  3. Steuerliche Konsequenzen der Güterstände
  4. Rechtliche Möglichkeiten prüfen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Gütergemeinschaft: In einem Ehevertrag vereinbart, wird das Vermögen beider Partner:innen zum Gesamtgut. Dies betrifft sowohl bereits vorhandenes als auch zukünftig erwirtschaftetes Vermögen.
  • Beschränkte Gütergemeinschaft: Hierbei können bestimmte Vermögenswerte von der gemeinsamen Vermögensmasse ausgeschlossen werden.
  • Zugewinngemeinschaft: Ohne Ehevertrag leben Paare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Jede:r bleibt Eigentümer:in des vor der Ehe erwirtschafteten Vermögens, nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird geteilt.
  • Auswirkungen auf die Steuern: Der Güterstand kann Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer haben. Beratung ist empfohlen, um steuerliche Konsequenzen zu verstehen und ggf. zu minimieren.
  • Vor Vertragsschluss informieren: Die Wahl zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft kann insbesondere bei hohen Vermögenswerten große steuerliche Auswirkungen haben.

Das bedeutet Gütergemeinschaft

Entscheiden sich Paare für eine Gütergemeinschaft, müssen sie dies in einem Ehevertrag vereinbaren. Folge dieser Entscheidung ist, dass das Vermögen beider Ehepartner:innen beziehungsweise Lebenspartner:innen zum Gesamtgut wird. Es gehört beiden zu gleichen Teilen.

Betroffen ist das Vermögen, das beide Parteien bereits vor der Vereinbarung besessen haben, und das Vermögen, das sie nach dem Vertragsschluss erwirtschaften. Zum Vermögen zählen zum Beispiel: Bargeld, Aktien, Immobilien und Guthaben auf Konten.

Wer in einer Gütergemeinschaft lebt, verliert die alleinige Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen. Auch für die Schulden einer Partei haften im Falle einer Gütergemeinschaft beide – und zwar nicht nur für die während einer Ehe gemachten, sondern auch für in die Ehe eingebrachten "alten" Schulden.

Beispiel:

Beschränkte Gütergemeinschaft

Zukünftige Ehepaare oder Lebensgemeinschaften können auch eine beschränkte Gütergemeinschaft vertraglich vereinbaren. Hierbei halten sie fest, dass bestimmte Vermögenswerte nicht Teil der gemeinschaftlichen Vermögensmasse werden sollen. Dieses sogenannte Vorbehaltsgut muss im Fall einer späteren Scheidung nicht aufgeteilt werden.

Die beschränkte Gütergemeinschaft kann in den Fällen interessant sein, wenn eine Partei viel und die andere Partei wenig Vermögen in die Ehe mit einbringt und sich die vermögendere Partei insoweit absichern möchte, als dass sie diese Werte nach der Ehe nicht verliert.

Das bedeutet Zugewinngemeinschaft

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.

Der Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen bei der Hochzeit und dem Endvermögen bei Beendigung der Ehe. Im Falle einer Scheidung wird das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt, der sogenannte Zugewinnausgleich.

In einer Zugewinngemeinschaft bleibt also jede:r Alleineigentümer:in des jeweiligen Vermögens, das vor der Ehe erwirtschaftet wurde. Lediglich der Zugewinn wird geteilt, also das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist. Beide Eheleute sollen so je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben.

Beispiel:

Weitere wichtige Infos:

Good to know


Entscheidend für die Erfassung der Vermögenswerte ist nicht der Tag der Scheidung. Vielmehr ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag der anderen Partei zugegangen ist, ausschlaggebend. Allerdings gilt bei Ehen, die vor dem 1. September 2019 geschieden wurden, die Beendigung der Ehe als Stichtag.

Steuerliche Konsequenzen der Güterstände

Anders als bei Schenkungen unter Ehegatten unterliegt der familienrechtliche Zugewinnausgleichsanspruch nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Genaue steuerliche Auswirkungen von Erbschaften oder Schenkungen sind im Einzelfall zu betrachten. Folgender Überblick gibt eine erste Hilfestellung:

Auswirkungen auf die Einkommenssteuer

Bei der Berechnung der Einkommenssteuer spielt der Güterstand keine Rolle. Denn Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können frei zwischen einer Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) und Einzelveranlagung wählen.

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Stirbt ein Ehegatte oder ein:e Lebenspartner:in, hat der Güterstand allerdings steuerliche Auswirkungen – und zwar hinsichtlich der Erbschaftssteuer. Denn bei der Gütergemeinschaft besteht – im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft – kein Anrecht auf einen steuergünstigen Zugewinnausgleich über den Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro hinaus. Stattdessen muss das Erbe voll versteuert werden.

Möglich ist es jedoch, die Gütergemeinschaft vertraglich auf die Ehezeit zu beschränken. Sie endet dann mit dem Tod des Partners oder der Partnerin. Stattdessen gilt ab diesem Zeitpunkt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft – inklusive der entsprechenden Regelungen.

Auswirkungen auf Schenkungen

Die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft kann dazu führen, dass die beschenkte Partei Schenkungssteuer zahlen muss, weil ihr durch die Schenkung ein großes Vermögen zuteilwird. Denn Ehepartner oder Lebensgemeinschaften, die in einer Gütergemeinschaft leben, profitieren nicht von einem Steuerfreibetrag.

Quick-Tipp


Mit der sogenannten Güterstandsschaukel können Eheleute hohe Vermögen steuerfrei auch dann auf Ehepartner übertragen, wenn der Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro bereits verbraucht ist. Sie müssen dabei vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einen anderen Güterstand wechseln – und wieder zurück. Damit so ein Wechsel auch wirksam ist, sollten sich Ehepartner hierüber rechtlich beraten lassen.

Rechtliche Möglichkeiten prüfen

Ehepartner, die sich gegen den gesetzlich vorgegebenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und stattdessen für eine Gütergemeinschaft entscheiden, sollten sich vor Vertragsschluss über die rechtlichen Konsequenzen informieren. Denn die Entscheidung zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft kann gerade bei hohen Vermögenswerten einer Partei in Bezug auf steuerliche Aspekte große Auswirkungen haben.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ist eine normale Ehe eine Gütergemeinschaft?
Das eheliche Güterrecht in Deutschland sieht für Ehepartner standardmäßig den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. In einem Ehevertrag können sie sich allerdings auch für Gütertrennung oder Gütergemeinschaft entscheiden.
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Gütergemeinschaft und einer Zugewinngemeinschaft?
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Vermögen der Partner in der Gütergemeinschaft zu einem Gesamtvermögen (Gesamtgut) zusammenfließen. Bei der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehegatte ein alleiniges Verfügungsrecht über das eigene Vermögen und kann damit jederzeit über sein Vermögen verfügen.

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