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Grundsteuer in Sachsen berechnen: So geht’s

In Sachsen gilt bei der Berechnung der Grundsteuer eine eigene Regelung. Wie diese Formel funktioniert und welche Daten du dafür benötigst, erfährst du in diesem Artikel.
Modelle von Häusern in unterschiedlichen Farben stehen nebeneinander auf verschieden hohen Münzstapeln.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Sachsen weicht bei der Ermittlung vom Bundesmodell ab – und zwar bei den sogenannten Grundsteuermesszahlen. Was das für die Berechnung bedeutet und welche Daten du benötigst, um deine Steuererklärung abzugeben, erfährst du hier. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Anforderungen.
  1. Die neue Grundsteuer ab 2025
  2. Das modifizierte Bundesmodell in Sachsen
  3. Ermittlung des Grundsteuerwertes in Sachsen
  4. Berechnung der Grundsteuer in Sachsen
  5. Grundsteuer in Sachsen: Steuermesszahlen und Hebesätze entscheidend
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Grundsteuerreform 2025: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln zur Ermittlung der Grundsteuer.
  • Grundsteuer in Sachsen: Sachsen folgt dem Bundesmodell zur Ermittlung der Grundsteuer, verwendet aber höhere Steuermesszahlen.
  • Formel zur Grundsteuerberechnung: Der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert, der so ermittelte Steuermessbetrag wird dann noch mit dem Hebesatz multipliziert.

Die neue Grundsteuer ab 2025

2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Sie basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, nach der die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist.

Bisher kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 1964 in Westdeutschland beziehungsweise 1935 in Ostdeutschland.

Vor allem Altbauten und vor 1964 erbaute Immobilien wurden nach der alten Regelung sehr günstig bewertet, während Neubauten vergleichsweise teuer sind. Ziel der Reform ist es, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Elf Bundesländer folgen dem Bundesmodell, das die Gebäudeart in die Berechnung miteinbezieht. Sachsen und das Saarland haben dieses leicht modifiziert. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Bayern und Niedersachsen haben ein eigenes Verfahren zur Bemessung der Grundsteuer entwickelt.

Für manche Eigentümer:innen könnten die Kosten ab 2025 deutlich steigen. Die Belastung für die Steuerzahler:innen wird sich auf jeden Fall verschieben. Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer soll aber gleich bleiben.

Das modifizierte Bundesmodell in Sachsen

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer wurde ein sogenanntes Bundesmodell eingeführt, an das sich die einzelnen Bundesländer aber nicht zwingend halten müssen. Sie können eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einführen.

Um die Grundsteuer in Sachsen zu berechnen, wird grundsätzlich das Bundesmodell angewendet, dabei werden allerdings vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen festgelegt.

Konkret ändert sich die Steuermesszahl für:

Quick-Info: Neue Modelle verfassungswidrig?

Viele Eigentümer:innen und Verbände haben Klagen gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes nach dem neuen Bundesmodell eingereicht, da sie auch die neuen Modelle für verfassungswidrig halten.

Allein in Niedersachsen gingen bis Mitte März 2024 mehr als 400.000 Klagen und Beschwerden ein. Grund für die hohen Einspruchsquoten dürften die Musterklagen sein, die von Verbänden wie dem Bund der Steuerzahler unterstützt werden.

Ermittlung des Grundsteuerwertes in Sachsen

Basis der Berechnungen in Sachsen ist der Grundsteuerwert der Immobilie. Dieser Wert wird erstmals zur Ermittlung der Grundsteuer herangezogen, bisher galt der sogenannte Einheitswert. Je nachdem, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück, ein Wohnhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude handelt, fließen andere Faktoren in die Berechnung ein.

Relevante Parameter zur Ermittlung sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Zudem wird die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes in die Berechnung einbezogen. Immobilienbesitzer:innen müssen diese Daten an das zuständige Finanzamt übermitteln, das dann den Grundsteuerwert festlegt.

Berechnung der Grundsteuer in Sachsen

Zur Berechnung der Grundsteuer braucht es neben dem Grundsteuerwert die Steuermesszahl sowie den Hebesatz deiner Gemeinde. Die Hebesätze für 2025 wurden für die meisten Gebiete in Deutschland bereits veröffentlicht. Die Formel lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Steuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Rechenbeispiel zur Grundsteuer in Sachsen

Die Berechnung der Grundsteuer in Sachsen kann mit einem Rechenbeispiel verdeutlicht werden:

Der Grundsteuerwert eines Einfamilienhauses wird vom Finanzamt mit 180.000 Euro festgelegt. Dieser Betrag wird mit der vom Bundesmodell abweichenden Steuermesszahl von 0,36 Prozent multipliziert, das ergibt einen Steuermessbetrag von 64,80 Euro.

Dieser Betrag wird mit dem in deiner Gemeinde gültigen Hebesatz multipliziert, der in der Hebesatzprognose des Landes Sachsen einsehbar ist. Bei einem Hebesatz von 450 Prozent läge die Grundsteuer bei dem 4,5-fachen des Steuermessbetrages, also bei 291,60 Euro.

Good to know

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Einnahmen fließen in die Kommunalhaushalte und werden beispielsweise für die Finanzierung von Kitas, für den Ausbau von Straßen und weitere Infrastrukturprojekte verwendet.

Grundsteuer in Sachsen: Steuermesszahlen und Hebesätze entscheidend

Zur Berechnung der Grundsteuer in Sachsen ab 2025 kann das Bundesmodell herangezogen werden, allerdings mit leichten Abweichungen bei einigen Steuermesszahlen. Relevant sind zudem die Hebesätze, die die Gemeinden selbst festlegen.

Insofern lassen die gegenüber dem Bundesmodell höheren Steuermesszahlen in Sachsen keinen Schluss auf eine höhere Grundsteuer im Freistaat zu, da die Hebesätze der Gemeinden geringer ausfallen können als in anderen Bundesländern.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie kann ich meine Grundsteuer selbst berechnen?
Die Grundsteuer lässt sich nach den Formeln Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag und Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer selbst ermitteln.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer in Sachsen?
Ebenfalls mit den Formeln Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag und Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist in Sachsen nur die Steuermesszahl eine andere, sie richtet sich nach Art des Gebäudes.
Wie berechne ich meine neue Grundsteuer ab 2025?
Die Grundsteuer lässt sich ab 2025 mit den Formeln Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag und Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer ermitteln.

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