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Eine GmbH in eine Einzelgesellschaft umwandeln

Wenn eine GmbH wenig Gewinn abwirft, kann es sich lohnen, sie in ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Hier liest du, was das bedeutet und wie du dazu vorgehst.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine GmbH bietet steuerliche Vorteile und verringert das Haftungsrisiko ihrer Gesellschafter:innen. Sie erfordert jedoch einigen Verwaltungsaufwand, zum Beispiel das alljährliche Erstellen einer Bilanz. Gerade für kleinere Unternehmer:innen kann es sich deshalb lohnen, ihre GmbH in eine Einzelgesellschaft umzuwandeln. Wie diese Verschmelzung erfolgt und was dabei zu beachten ist, erfährst du hier.
  1. Umwandlung einer GmbH: Gründe und Voraussetzungen
  2. Wie erfolgt die Umwandlung?
  3. Drei Möglichkeiten der Verschmelzung
  4. Verschmelzung: Die einzelnen Schritte
  5. Von der GmbH zur Einzelgesellschaft – eine gute Idee?
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen: Diese kann Verwaltungsaufwand sparen und ist besonders vorteilhaft, wenn die GmbH wenig Gewinn abwirft. Voraussetzung ist, dass die GmbH nur eine:n Gesellschafter:in hat.
  • Umwandlungsprozess: Die Umwandlung erfolgt als Verschmelzung, bei der das Vermögen der GmbH auf das Einzelunternehmen übergeht. Die GmbH wird aufgelöst, aber nicht abgewickelt.
  • Verschmelzungsarten: Es gibt drei Möglichkeiten: Verschmelzung zur Neugründung, Verschmelzung zur Aufnahme und Verschmelzung bei Freiberuflern.
  • Steuerliche Aspekte: Bei der Umwandlung werden Gewinnrücklagen der GmbH besteuert. Informiere dich vor der Umwandlung bei Steuerberater:innen über die anfallenden Kosten und Lasten.
  • Verschmelzungsprozess: Dieser erfordert einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag und die Eintragung beim Handelsregister.
  • Gesamtrechtsnachfolge: Bei der Umwandlung trittst du als Einzelunternehmer:in in die Verträge mit allen Vertragspartner:innen der GmbH ein und übernimmst sämtliche Schulden der GmbH.
  • Vor- und Nachteile: Eine Verschmelzung kann den Verwaltungsaufwand reduzieren, erfordert aber die Versteuerung von Gewinnrücklagen und die Übernahme von Schulden. Zudem haftest du als Einzelunternehmer:in auch mit deinem Privatvermögen.

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    Umwandlung einer GmbH: Gründe und Voraussetzungen

    Mit der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen lässt sich Verwaltungsaufwand sparen. Denn im Gegensatz zu einer GmbH muss das Einzelunternehmen keinen Jahresabschluss veröffentlichen. Auch die Buchführungspflichten sind weniger streng.

    Eine solche Umwandlung ist also insbesondere dann von Vorteil, wenn die GmbH wenig Gewinn abwirft und der Arbeitsaufwand verringert werden soll.

    Die Umwandlung in ein Einzelunternehmen erfolgt dabei stets als Verschmelzung. Voraussetzung dafür ist, dass die GmbH nur eine:n einzige:n Gesellschafter:in hat. Sollte es mehrere Gesellschafter:innen geben, müssen diese zuvor aus der GmbH ausscheiden und entsprechend ihrer Anteile ausgezahlt werden.

    Wie erfolgt die Umwandlung?

    Laut dem deutschen Umwandlungsgesetz (UmwG) lässt sich eine Kapitalgesellschaft, etwa eine GmbH, in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umwandeln.

    Im ersten Fall besteht die Möglichkeit, die GmbH mit der Personengesellschaft zu verschmelzen oder einen bloßen Formwechsel vorzunehmen. Bei der Umwandlung in ein Einzelunternehmen ist hingegen nur eine Verschmelzung möglich.

    Das bedeutet: Das Vermögen der GmbH samt sämtlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen geht auf den oder die Gesellschafter:in des Einzelunternehmens über. Die GmbH wird aufgelöst, aber nicht abgewickelt. So lassen sich gegebenenfalls auch die Kosten einer Liquidation sparen.

    Bei einem Formwechsel, etwa im Rahmen der Umwandlung einer GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erfolgt hingegen keine Vermögensübertragung – es ändert sich lediglich die Gesellschaftsform.

    Quick-Info

    Die Liquidation einer Gesellschaft, also die Abwicklung einer Firma, ist aufwendig und langwierig. Denn dabei müssen unter anderem alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verkauft und seine Schulden beglichen werden.

    Drei Möglichkeiten der Verschmelzung

    Für die Verschmelzung einer GmbH mit einem Einzelunternehmen gibt es drei Möglichkeiten:

    Good to know

    Bei der Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen sind einige steuerliche Aspekte zu beachten. So werden dabei unter anderem Gewinnrücklagen der GmbH (also nicht ausgeschüttete Gewinne) mit Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Vor der Umwandlung solltest du dich deshalb unbedingt bei Steuerberater:innen über die anfallenden Kosten und Lasten informieren.

    Verschmelzung: Die einzelnen Schritte

    Um eine Verschmelzung durchzuführen, sind grob folgende Schritte nötig:

    Good to know

    Zivilrechtlich liegt bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen eine Gesamtrechtsnachfolge vor. Der Betrieb wird vom Einzelunternehmen fortgeführt. Du trittst als Einzelunternehmer:in in die Verträge mit allen Vertragspartner:innen der GmbH ein. Das heißt auch, dass du sämtliche Schulden der GmbH übernimmst.

    Von der GmbH zur Einzelgesellschaft – eine gute Idee?

    Bei der Verschmelzung wird die GmbH in ein Einzelunternehmen aufgelöst. Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge der GmbH werden dabei vom Einzelunternehmen übernommen. Eine solche Verschmelzung bietet sich zum Beispiel an, wenn der Aufwand – etwa hinsichtlich Buchführung und Bilanzierungspflicht – im Verhältnis zum erwirtschafteten Gewinn zu hoch ist. Falls die GmbH Gewinnrücklagen besitzt, müssen diese allerdings bei der Verschmelzung versteuert werden. Außerdem entfällt der Vorteil der Haftungsbeschränkung: Als Gesellschafter:in einer Personengesellschaft haftest du stets auch mit deinem Privatvermögen.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist bei einer Verschmelzung zu beachten?
    Bei der Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen trittst du als Alleingesellschafter:in die Gesamtrechtsnachfolge der GmbH an. Das bedeutet auch, dass du alle Schulden der GmbH übernimmst und dafür mit deinem Privatvermögen einstehst.

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