- Welche Steuern fallen auf Gewinne einer GmbH an?
- Steuern auf die Gewinnausschüttung einer GmbH
- Verdeckte Gewinnausschüttungen als Steuerproblem
- Trotz Steuersenkung – Körperschaftssteuereinnahmen gehen steil nach oben
- Welche Vorteile hat es, Gewinne in der GmbH zu belassen?
- GmbH-Gewinne versteuern: Gut kalkulieren
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Steuern auf GmbH-Gewinne: Auf Gewinne einer GmbH fallen Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer an. Der Solidaritätszuschlag ist zusätzlich zu entrichten.
- Gewinnausschüttung: Werden Gewinne an Gesellschafter:innen ausgeschüttet, fällt die Kapitalertragssteuer an. Diese beträgt pauschal 25 Prozent.
- Ausschüttung vs. Gehalt: Im Gegensatz zu einer Ausschüttung vermindert ein Gehalt den zu versteuernden Gewinn einer GmbH.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen: Ungerechtfertigte Zahlungen oder Vorteile, die eine GmbH Gesellschafter:innen zukommen lässt, können zu steuerlichen Problemen führen.
- Vorteile von in der GmbH belassenen Gewinnen: Nicht benötigtes Geld kann in der GmbH belassen werden, um Kapitalertragssteuern zu sparen und das Unternehmensvermögen für weitere Investitionen nutzen zu können.
Welche Steuern fallen auf Gewinne einer GmbH an?
Auf die Gewinne von Gewerbebetrieben wie einer GmbH fallen zwei Arten von Steuern an: die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer.
- Die Körperschaftssteuer (KSt) beträgt bundesweit 15 Prozent: Auf 100.000 Euro Vorsteuergewinn sind also 15.000 Euro Körperschaftssteuer zu zahlen.
- Zusätzlich ist Solidaritätszuschlag zu zahlen (5,5 Prozent der Körperschaftssteuer): Für Kapitalgesellschaften ist diese Ergänzungsabgabe nicht entfallen.
- Die Gewerbesteuer (GewSt) ist nicht einheitlich. Ihre exakte Höhe hängt vom örtlichen Gewerbesteuerhebesatz ab – also von der Gemeinde, in der die GmbH gemeldet ist. Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gibt es dabei keine Freibeträge.
- Um die Gewerbesteuer zu berechnen, wird der Vorsteuergewinn mit der „Steuermesszahl“ von 3,5 Prozent und dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Beträgt dieser zum Beispiel 400 Prozent, ergeben sich bei 100.000 Euro Gewinn also 100.000 Euro mal 0,035 mal 4 = 14.000 Euro Gewerbesteuer.
Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen vermögensverwaltende GmbHs keine Gewerbesteuer zu zahlen. Dient eine GmbH etwa vor allem der Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, kann sie von der Gewerbesteuer befreit werden. Dafür ist jedoch eine sorgfältige Prüfung nötig, am besten mithilfe von Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen.
Steuern auf die Gewinnausschüttung einer GmbH
Wenn die GmbH entsprechend ihrer Anteile Gewinne an die Gesellschafter:innen ausschüttet, werden weitere Steuern erhoben. Dabei handelt es sich nicht um Steuern der GmbH als Gesellschaft, sondern um Steuern der Gesellschafter:innen auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die GmbH muss sie vor Auszahlung der Gewinne für Rechnung der Gesellschafter:innen ans Finanzamt abführen.
- In der Regel werden die ausgeschütteten Gewinne – ähnlich wie Dividenden – mit der Kapitalertragssteuer belastet. Diese Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent.
- Werbekosten oder Schuldzinsen werden dabei nicht berücksichtigt, nur pauschal 1.000 Euro Freibetrag.
- Auf die Kapitalertragssteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben; gegebenenfalls kommt noch Kirchensteuer hinzu.
- Alternativ können Gesellschafter:innen unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag das „Teileinkünfteverfahren“ wählen. Dabei werden nur 60 Prozent der Ausschüttung besteuert und Werbekosten in vollem Umfang berücksichtigt; die Einkünfte werden nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.
- Falls du als Gesellschafter:in einer GmbH überlegst, das Teileinkünfteverfahren zu wählen, solltest du dich unbedingt beraten lassen und vergleichen, mit welcher Methode du besser fährst.
- In einigen Fällen ist eine Freistellung von der Kapitalertragssteuer möglich, beispielsweise bei einer Arbeitnehmerbeteiligung an den Gewinnen.
Kurz erklärt: Ausschüttung und Gehalt
Verdeckte Gewinnausschüttungen als Steuerproblem
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind – grob gesagt – ungerechtfertigte Zahlungen oder Vorteile, die eine GmbH Gesellschafter:innen zukommen lässt, ohne dass ein Gewinnverteilungsbeschluss getroffen wurde, und die das Eigenkapital der Gesellschaft mindern. Damit werden sie nicht korrekt versteuert – im Unterschied zu offenen Gewinnausschüttungen.
Bei vGA handelt es sich häufig um zu hohe finanzielle Zuwendungen, zum Beispiel an Geschäftsführer:innen, die Anteile am Unternehmen halten. Da sich durch eine solche Vermögensverlagerung der Gewinn der Gesellschaft verringert, zahlt die GmbH auf diese Zahlungen keine Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Verdeckte Gewinnausschüttungen werden manchmal nicht bewusst getätigt. Wenn sie vorliegen, werden sie jedoch zum steuerlichen Problem. Einige Beispiele:
- Zinslose Darlehen der GmbH an eine:n Gesellschafter:in
- Überhöhte Geschäftsführergehälter
- Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Gesellschafter:innen
- Finanzierung von Privatfeiern von Gesellschafter:innen aus Unternehmensvermögen
- Unangemessen hohe Zinsen für Kredite, die Gesellschafter:innen der GmbH geben
- Preisnachlässe oder Rabatte für Gesellschafter:innen
- Vorteile für Personen, die Gesellschafter:innen nahestehen – etwa ein zu hohes Gehalt
Liegt der Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttungen vor, kann das Finanzamt eine Betriebsprüfung veranlassen. Häufig fallen vGA auch bei regulären Betriebsprüfungen auf.
Dabei gilt grundsätzlich: Die Angemessenheit solcher Zahlungen oder anderer Vorteile muss dem Fremdvergleich mit anderen Unternehmen standhalten – was das Finanzamt im Zweifelsfall überprüft. Bezieht ein:e Geschäftsführer:in, die Anteile an der GmbH hält, ein branchenübliches Gehalt, liegt also keine vGA vor.
Stellt das Finanzamt eine vGA fest, muss die GmbH diese rückwirkend versteuern: Sie wird außerbilanziell dem Gewinn zugerechnet.
Für GmbHs ist es deshalb sehr wichtig, Einkommen und Gewinnbeteiligung zu trennen und eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen, um sich abzusichern und mögliche Fragen des Finanzamts zu beantworten. In Paragraf 8 des Körperschaftssteuergesetzes sind etliche Regelungen zur Ermittlung des Einkommens festgehalten.
Trotz Steuersenkung – Körperschaftssteuereinnahmen gehen steil nach oben
Aktuell beträgt die Körperschaftssteuer 15 Prozent. Das war nicht immer der Fall. Bis zum Jahr 2008 mussten Unternehmen, welche dieser Besteuerung unterlagen, 25 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen abführen. Nun wäre denkbar, dass damit auch die Steuereinnahmen aus diesem Segment rapide zurückgegangen seien. Aber weit gefehlt, das Gegenteil ist der Fall.
Entwicklung der Einnahmen aus der Körperschaftssteuer zwischen 2009 und 2022:
Quelle: statista.de
Schauen wir bei der nächsten Grafik weniger auf die Arbeitnehmerentgelte als vielmehr auf die Unternehmensgewinne und Vermögenseinkommen, ist der Anstieg der Steuereinnahmen durchaus erklärlich, auch wenn die Zeitfenster nach hinten heraus um drei Jahre differieren:
Quelle: wsi.de
Fakt ist, die Steuereinnahmen aus der Körperschaftssteuer sind seit 2009 um 643 Prozent gestiegen.
Welche Vorteile hat es, Gewinne in der GmbH zu belassen?
Wenn die Gesellschafter:innen das Geld privat nicht benötigen, ist es häufig sinnvoll, Gewinne in der GmbH zu belassen. Denn auf diese Weise sparen sie die Kapitalertragssteuer und können das Unternehmensvermögen nutzen, um weitere Investitionen zu tätigen und damit auf Dauer den Gewinn zu erhöhen.
Ein höherer Unternehmenswert kann der GmbH zudem bei Banken einen besseren Ruf verschaffen und die Bonität erhöhen: Falls eine Finanzierung für größere Investitionen benötigt wird, lassen sich bessere Kreditbedingungen aushandeln.
GmbH-Gewinne versteuern: Gut kalkulieren
Auf die Gewinne einer GmbH werden Körperschaftssteuer (plus Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer erhoben. Werden Gewinne an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet, müssen diese ebenfalls Steuern zahlen – insbesondere die Kapitalertragssteuer, die meist pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag beträgt. Diese führt die GmbH vorab ans Finanzamt ab. Um diese Steuer zu vermeiden und Kapital für zukünftige Investitionen zu nutzen, kann es sinnvoll sein, die Gewinne in der GmbH zu belassen.