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Gemeiner Wert: Die Definition

Beim Immobilienkauf und -verkauf ist der gemeine Wert von Bedeutung. Die Definition dieses Werts, wie er ermittelt wird und in welchen weiteren Situationen er angewandt wird, erklärt dieser Beitrag.
Luftaufnahme einer Sackgasse in einem Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Grünflächen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Um einen angemessenen Verkaufspreis für eine Immobilie festzulegen, braucht es den Wert der Immobilie. Der gemeine Wert ist eine Möglichkeit, ihren aktuellen Marktwert zu ermitteln. Wie der gemeine Wert definiert und ermittelt wird und in welchen weiteren Situationen er zur Anwendung kommt, liest du hier.
  1. Das ist der gemeine Wert
  2. Berechnung und Ermittlung dieses Werts
  3. Anwendungsbereiche für den gemeinen Wert
  4. Gemeiner Wert: Unter üblichen Umständen erzielbarer Immobilienpreis
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Gemeiner Wert: Der Preis, den Du für Deine Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen könntest.
  • Faktoren: Erzielbarer Preis, aktuelle Angebots- und Nachfragesituation, Zustand und Beschaffenheit der Immobilie, weitere Preis beeinflussende Faktoren.
  • Nicht berücksichtigte Umstände: Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
  • Verkehrswert vs. gemeiner Wert: Der Verkehrswert berücksichtigt individuelle Merkmale der Immobilie und kann durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst werden, der gemeine Wert basiert auf einer objektiven Betrachtung des Marktes.
  • Unbebaute Grundstücke: Der Bodenrichtwert multipliziert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks ergibt den gemeinen Wert.
  • Bebaute Grundstücke: Wertermittlung durch Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren.
  • Anwendungsbereiche: Immobilienverkauf, Erbschaften und Schenkungssteuer, Scheidungen und Zwangsversteigerungen, Versicherungen.

  •  

    Das ist der gemeine Wert

    Immobilien werden in verschiedenen Situationen bewertet, beispielsweise bei Kauf und Verkauf, bei der Vergabe eines Immobilienkredits, bei der Steuerbewertung oder für eine Versicherung.

    Als geschätzter Marktwert der Immobilie wird häufig der gemeine Wert verwendet. Dieser definiert sich nach Paragraf 9 Absatz 2 deutsches Bewertungsgesetz folgendermaßen:

    „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“

    Es spielen also folgende Faktoren für die Ermittlung des gemeinen Werts eine Rolle:

    Nicht zu berücksichtigende Umstände

    Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, die den tatsächlichen Kauf- oder Verkaufspreis steigern oder senken könnten, bleiben bei der Ermittlung des gemeinen Werts außen vor. Dadurch wird eine objektive Wertermittlung sichergestellt: Der ermittelte gemeine Wert soll den realistischen Marktwert unter normalen Bedingungen darstellen.

    Zu diesen nicht zu berücksichtigenden Umständen zählen:

    Kurz erklärt: Verkehrswert vs. gemeiner Wert

    Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, begehen Gutachter:innen die Wohnung oder das Haus. Berücksichtigt werden also die individuellen Merkmale der Immobilie, zum Beispiel die Ausstattung wie eine moderne Heizungsanlage, hochwertiger Bodenbelag, Terrasse und Kamin. Zudem können ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse die Verkehrswertfestsetzung beeinflussen. Der gemeine Wert beruht hingegen auf der objektiven Betrachtung des Marktes und damit eher auf Schätzungen.

    Berechnung und Ermittlung dieses Werts

    Die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, bildet die Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Die Berechnung des gemeinen Werts ist abhängig davon, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt.

    Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwert als Ausgangspunkt

    Um den Wert eines unbebauten Grundstücks zu ermitteln, wird der Bodenrichtwert als Grundlage genutzt. Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss der Gemeinde festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Wird er mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks multipliziert, ergibt das den gemeinen Wert.

    Bebaute Grundstücke: Komplexere Wertermittlung

    Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke gestaltet sich komplexer, da dabei zahlreiche Faktoren wie Baujahr, Wohnfläche und Zustand berücksichtigt werden. Um den Wert zu ermitteln, gibt es drei Methoden:

    Anwendungsbereiche für den gemeinen Wert

    Der gemeine Wert bildet in verschiedenen Situationen die Basis für finanzielle Entscheidungen. Er kann zum Beispiel beim Verkauf einer geerbten Immobilie hilfreich sein, um einen fairen Verkaufspreis festzulegen. Weitere Anwendungsbereiche:

    Statistik

    Der Großteil der in Deutschland verkauften Immobilien sind Wohnimmobilien: In diesem Bereich fanden 2020 mehr als 750.000 der insgesamt rund 1,02 Millionen Immobilientransaktionen statt.
    Quelle: Statista

    Gemeiner Wert: Unter üblichen Umständen erzielbarer Immobilienpreis

    Der gemeine Wert ist ein essenzielles Instrument in der Immobilienbewertung, um festzustellen, welchen Preis eine Immobilie theoretisch auf dem freien Markt erzielen könnte. Er wird vor allem für steuerliche, rechtliche und finanzielle Zwecke verwendet.

    Zur Ermittlung des gemeinen Werts gibt es verschiedene Möglichkeiten: Bei unbebauten Grundstücken wird der Bodenrichtwert herangezogen, bei bebauten Grundstücken werden das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren angewandt.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist der gemeine Wert einer Immobilie?
    Der gemeine Wert einer Immobilie ist der geschätzte Marktwert, der angibt, welcher Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden könnte. Dabei werden die Ausstattung sowie besondere oder persönliche Umstände nicht berücksichtigt.
    Wie wird der gemeine Wert ermittelt?
    Der gemeine Wert kann gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, durch verschiedene Verfahren bestimmt werden. Bei unbebauten Grundstücken wird der Grundstücksrichtwert genutzt, bei bebauten Grundstücken wahlweise das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren.

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