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Wissenswertes zur Festsetzungsverjährung bei der Einkommenssteuer

Die Festsetzungsverjährung regelt, wie lange das Finanzamt Steuerbescheide erlassen, ändern und aufheben darf. Welche Fristen für die Einkommenssteuer gelten, liest du hier.
Nahaufnahme einer Sanduhr, die auf dem Touchpad eines Laptops steht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Verjährungsfristen spielen in vielen Rechtsbereichen eine wichtige Rolle. Die wichtigsten im Steuerrecht sind die Festsetzungs- und Zahlungsverjährung. Bei der Einkommenssteuer hat das Finanzamt vier Jahre Zeit, den Steuerbescheid zu erlassen und gegebenenfalls zu ändern. Danach kann es keine Steuern mehr nachfordern. Fristbeginn, Verlängerungen oder vorläufiger Steuerbescheid – in der Praxis gilt es einiges zu beachten. Hier erfährst du, was du zur Festsetzungsfrist wissen musst.
  1. Festsetzungsverjährung: Was ist das?
  2. Festsetzungsfrist in der Einkommenssteuer
  3. Wahrung der Frist
  4. Beginn und Ablauf der Festsetzungsfrist in der Praxis
  5. Diese Fristverlängerungen sind möglich
  6. Festsetzungsfristen bei vorläufigen Steuerbescheiden
  7. Festsetzungsverjährung schafft Rechtssicherheit
  8. Steuerhinterziehung – kein Kavaliersdelikt
  9. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Festsetzungsverjährung: Sie bestimmt, wie lange das Finanzamt Steuern festsetzen kann. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.
  • Festsetzungsfrist in der Einkommenssteuer: Beträgt grundsätzlich vier Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist oder die Steuererklärung abgegeben wurde.
  • Fristverlängerungen: Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsfrist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.
  • Ablaufhemmung: Durch bestimmte Tatbestände kann sich die Festsetzungsfrist verlängern, etwa durch offenbare Unrichtigkeiten oder einen vorläufigen Steuerbescheid.
  • Vorläufige Steuerbescheide: Hierbei bleiben deine Rechtsansprüche auch nach Ablauf der Frist gewahrt, ohne dass du Einspruch einlegen musst. Bei einer für dich günstigen Gerichtsentscheidung ändert das Finanzamt den Bescheid automatisch nach Ablauf der Festsetzungsverjährung.

Festsetzungsverjährung: Was ist das?

Die Festsetzungsverjährung, oft auch Festsetzungsfrist genannt, ist eine Verjährungsfrist im Steuerrecht. Festsetzungsfristen sind für alle Besitz- und Verkehrssteuern in der Abgabenordnung, kurz AO, geregelt. Es gibt sie also nicht nur bei der Einkommenssteuer, sondern beispielsweise auch bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer.

Die Festsetzungsverjährung regelt, wie lange das Finanzamt Steuern festsetzen kann. Ist sie abgelaufen, darf es keine Steuerbescheide mehr erlassen und bereits verschickte Steuerbescheide nicht mehr ändern oder aufheben. Der Eintritt der Verjährung hat zur Folge, dass die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen.

Als Steuerzahler:in kannst du dann sicher sein, dass das Finanzamt keine Steuern für die Vergangenheit nachfordern kann. Andersherum kannst du keine Steuervorteile mehr einklagen – auch dann nicht, wenn dein Steuerbescheid fehlerhaft war.

Quick-Info

Im Steuerrecht gibt es verschiedene Verjährungsfristen. Besonders wichtig für Steuerzahler:innen ist die Unterscheidung zwischen Festsetzungs- und Zahlungsverjährung:
  • Die Festsetzungsverjährung gibt an, wie lange ein Steuerbescheid noch geändert werden kann.
  • Die Zahlungsverjährung regelt, wann ein bereits festgesetzter Zahlungsanspruch erlischt.

Festsetzungsfrist in der Einkommenssteuer

Die Festsetzungsfrist beträgt bei der Einkommenssteuer vier Jahre. Wann die Festsetzungsfrist beginnt, kann allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Der Zeitpunkt, zu dem die Steuer entsteht – und zu dem die Frist zu laufen beginnt – ist davon abhängig, ob du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Auch der Abgabezeitpunkt spielt eine Rolle.

Die Festsetzungsfrist kann unter Umständen mehr als vier Jahre betragen, zum Beispiel, wenn du vergisst, deine Steuererklärung abzugeben oder sie falsch ausfüllst:

Kurz erklärt

Von einer Steuerverkürzung ist die Rede, wenn Steuerpflichtige leichtfertig oder nachlässig mit ihrer Steuerpflicht umgehen und dadurch unberechtigte Steuervorteile erhalten. Eine Steuerhinterziehung hingegen liegt vor, wenn Steuerpflichtige vorsätzlich handeln und steuerliche Tatbestände zu ihrem Vorteil beispielsweise verändern oder verschweigen. Die rechtliche Abgrenzung ist in der Praxis oft nicht einfach, im Einzelfall helfen Rechtsexpert:innen weiter.

Wahrung der Frist

Die Festsetzungsfrist gilt als eingehalten, wenn das Finanzamt den formwirksamen Steuerbescheid rechtzeitig absendet. Wann und auf welchem Weg er dem Steuerpflichtigen zugeht, ist dabei unerheblich. Verzögerungen durch die Weiterleitung der Sendung haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit.

Hat also beispielsweise ein:e Nachbar:in die Post entgegengenommen und überreicht dir den Steuerbescheid erst nach Ablauf der Festsetzungsverjährung, ist dieser trotzdem wirksam. Das gilt auch bei Verzögerungen durch Adressmängel.

Beginn und Ablauf der Festsetzungsfrist in der Praxis

Es gibt verschiedene Szenarien, wann die Ansprüche aus der Einkommenssteuer erlöschen. Bei der Einkommenssteuer 2020 verhält es sich beispielsweise folgendermaßen:

Diese Fristverlängerungen sind möglich

Durch bestimmte Tatbestände kann sich die Festsetzungsfrist verlängern. Im Steuerrecht wird dies als Ablaufhemmung bezeichnet. Das Finanzamt hat dann länger als vier Jahre Zeit, den Steuerbescheid zu korrigieren. Mögliche Gründe für eine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei der Einkommenssteuer sind:

Wichtig: Im Falle einer Ablaufhemmung kann die Festsetzungsverjährung während eines Kalenderjahres ablaufen.

Festsetzungsfristen bei vorläufigen Steuerbescheiden

Das Finanzamt kann einen erteilten Einkommenssteuerbescheid bei sogenannten Ungewissheiten in einigen Punkten für vorläufig erklären. Dann findest du zu Beginn folgenden Vermerk: „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.“ Solche Ungewissheiten sind meist anhängige Musterverfahren, die sehr viele Steuerpflichtige betreffen und über eine unbestimmte Zeit laufen.

Bei einem vorläufigen Steuerbescheid ist die Festsetzungsfrist im Rahmen der Ablaufhemmung für einige Punkte ausgesetzt, bis die Ungewissheit beseitigt ist. Welche das sind, erkennst du in den maschinellen Erläuterungen unter dem Steuerbescheid. Für alle anderen Punkte gilt die Ablaufhemmung nicht, sie sind nach Ablauf der Frist nicht mehr änderbar.

Als Steuerzahler:in profitierst du von der Regelung. Deine Rechtsansprüche bleiben dadurch auch nach Ablauf der Frist gewahrt, ohne dass du Einspruch einlegen musst. Fällt der Gerichtsentscheid zu deinen Gunsten aus, ändert das Finanzamt den Bescheid nach Ablauf der Festsetzungsverjährung automatisch. Bei nachteiligen Entscheiden ändert sich die einmal festgesetzte Steuer dagegen nicht. Für die Änderung des Steuerbescheids hat das Finanzamt ein Jahr Zeit.

Good to know

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen. Versäumen Sachbearbeiter:innen selbst die Frist zur Änderung eines vorläufigen Bescheids, ist die Steuerfestsetzung nicht mehr änderbar und du kannst mögliche Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Erhältst du einen vorläufigen Bescheid, kannst du sicherheitshalber einen Änderungsantrag stellen. Dadurch ist die Festsetzungsverjährung nicht mehr auf ein Jahr beschränkt, sondern gilt, bis das Finanzamt über deinen Antrag entscheidet.

Festsetzungsverjährung schafft Rechtssicherheit

Die Festsetzungsfrist oder Festsetzungsverjährung bestimmt darüber, wann Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen, denn nach Ablauf der Frist kann das Finanzamt keine Steuern mehr nachfordern. Für die Einkommenssteuer beträgt die Festsetzungsfrist grundsätzlich vier Jahre. Der Lauf der Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem die Steuer entsteht, beziehungsweise in dem die Steuererklärung abgegeben wird. In einigen Fällen kann sich die Frist verlängern, dann können die festgesetzten Steuern aber nur zugunsten der Steuerzahler:innen geändert werden.

Steuerhinterziehung – kein Kavaliersdelikt

Steuerhinterziehung sehen viele immer noch als eine Art Wettbewerb. Wer bei der Einkommensteuererklärung „schummelt“, weil er zehn Tage mehr beim Arbeitsweg angegeben hat, hat im Grunde Steuern hinterzogen. Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung des Sachverhaltes gewahrt bleiben. Wer allerdings nach wie vor versucht, beispielsweise mit Kryptowährungen ansehnliche Gewinne zu erzielen, ohne diese zu versteuern, kann durchaus als kriminell eingestuft werden.

Das Strafmaß nach den Ansichten des Bundesgerichtshofes (BGH) sollte sich an folgenden Werten orientieren:

Hinterzogene Summe Strafmaß
bis 50.000 Euro  Einstellung gegen Auflagen
ab 50.000 Euro Geldstrafe
bis 1.000.000 Euro Geld- oder Freiheitsstrafe
ab 1.000.000 Euro Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Allerdings räumt der BGH sowohl strafmindernde als auch straferhöhende Umstände ein. Als strafmildernd gelten:

Als strafverschärfend gelten die folgenden Umstände:

Im Jahr 2019 führten Italien und Deutschland die Tabelle der Steuerhinterziehung in Europa an:

10063 Steuerhinterziehung kostet EU-Staaten Milliarden

Das Problem bei der Darstellung von Daten wie bei Steuerhinterziehung ist, dass es nur Schätzungen sein können. Vor dem Hintergrund, dass Selbstanzeigen strafmildernde Wirkung haben, ist eine Übersicht der Selbstanzeigen nach Bundesländern ganz interessant:

Bundesland Anzahl Selbstanzeigen
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Rheinland-Pfalz 3.241 4.196 1.956 1.229 1.001 682 664

Baden-

Württemberg

6.292 9.038 2.730 1.208 412 k.A. 148
Niedersachsen 2.862 3.797 2.381 926 986 827 524

Nordrhein-

Westfalen

4.509 7.551 3.071 655 414 217 k.A.
Bayern 3.937 5.927 1.844 379 272 123 48
Hessen 3.467 3.495 1.033 207 89 33 19
Hamburg 637 880 146 91 58 36 13
Saarland 299 730 134 91 51 22 10
Sachsen-Anhalt 33 70 49 71 k.A. k.A. k.A.

Schleswig-

Holstein

445 571 262 62 45 k.A. k.A.
Sachsen 156 287 135 31 17 5 3
Bremen 181 380 58 28 29 39 8
Brandenburg 114 258 110 23 3 5 4
Berlin 966 1.272 498 23 94 3 k.A.
Thüringen 68 106 24 14 50 54 3

Mecklenburg-

Vorpommern

23 29 2 3 26 9 123
Gesamt 27.230 38.587 14.433 4.981 3.547 2.055 1567

Quelle: konto.org

Dass die Steuerfahndung in Deutschland durchaus Erfolge nachweisen kann, belegt die folgende Statistik.

Anzahl der abgeschlossenen Steuerermittlungsverfahren in Deutschland zwischen 2011 und 2022:

10063 Anzahl der abgeschlossenen Steuerermittlungsverfahren in Deutschland zwischen 2011 und 2022

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann verjährt die Einkommenssteuer?
Die Festsetzungsfrist für die Einkommenssteuer beträgt grundsätzlich vier Jahre. Wann sie beginnt, hängt davon ab, ob und wann die Steuererklärung abgegeben wird. Die Frist beginnt jedoch spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung der Steuer. Wenn keine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt, kann es demnach bis zu sieben Jahre dauern, bis die Einkommenssteuer verjährt.
Sind Steuerschulden nach fünf Jahren verjährt?
Die Abgabenordnung regelt, wann Steuerschulden verjähren. Wichtig dafür sind Zahlungs- und Verjährungsfristen. Sie sind je nach Art der Steuer unterschiedlich. Bei der Einkommenssteuer verjähren bereits festgesetzte Steuern nach fünf Jahren. Zur Festsetzung hat das Finanzamt vier Jahre lang Zeit, bevor mögliche Einkommenssteuerschulden verjähren. Die Fristen können sich jedoch unter bestimmten Umständen verlängern.
Wie lange kann das Finanzamt Steuern zurückfordern?
Während der Festsetzungsverjährung kann das Finanzamt Steuerbescheide erlassen, ändern oder aufheben. Erst nach Ablauf der Frist haben Steuerzahler:innen Rechtssicherheit und wissen, dass keine Steuernachforderungen entstehen können.

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