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Ertragssteuerliche Organschaft: Das solltest du darüber wissen

Aus zwei, drei oder mehr mach eins: Unternehmen gründen eine gemeinsame ertragssteuerliche Organschaft, um Steuervorteile zu erhalten. Dieser Beitrag erklärt wissenswerte Details dazu.
Vier Personen sitzen an einem Bürotisch, vor zwei Personen befindet sich ein aufgeklappter Laptop. An einer Tischseite steht eine lächelnde Frau, die den Blick zur Gruppe gewendet hat.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Werden alle Erträge eines Unternehmens an ein anderes abgeführt und so letztendlich nur ein Unternehmen besteuert, kann eine geringere Steuerlast erstrebenswert sein. Möglich ist das mit der sogenannten ertragssteuerlichen Organschaft. Was das ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und was die Voraussetzungen für eine Gründung sind, liest du hier.
  1. Rechtsgrundlage der ertragssteuerlichen Organschaft
  2. Geregelte Strukturen innerhalb der Organschaft
  3. Voraussetzungen für den Zusammenschluss
  4. Vor- und Nachteile der Organschaft
  5. Ertragssteuerliche Organschaft: Gewerbliche Verflechtung
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Ertragssteuer: Sich auf den tatsächlichen Gewinn eines Unternehmens nach Abzug aller Kosten und Aufwendungen beziehende Steuer, zu der beispielsweise Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer gehören.
  • Organschaften: Rechtlicher und steuerlicher Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit gründen, um die Steuerlast zu mindern und Gewinne verrechnen zu können.
  • Organträger: Übergeordnetes Unternehmen innerhalb der Organschaft, über das die Steuern nach Gewinnübertragung abgerechnet werden.
  • Organgesellschaft: Eine oder mehrere Gesellschaften, die dem Organträger untergeordnet sind und an diesen Gewinne vollumfänglich abführen

Rechtsgrundlage der ertragssteuerlichen Organschaft

Eine Organschaft ist eine Art Unternehmenszusammenschluss. Dabei werden mindestens zwei Unternehmen zu einem steuerrechtlich zu einer Einheit zusammengefasst. Die beteiligten Unternehmen behalten trotz des wirtschaftlichen Zusammenschlusses aber ihre rechtliche Selbstständigkeit.

Je nach Steuerart gelten bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für den Firmenzusammenschluss. Ist die Organschaft beispielsweise ertragssteuerlicher Natur, bezieht sich die steuerliche Einheit entweder auf die Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer, die von den beteiligten Unternehmen zu entrichten ist.

Die rechtliche Grundlage der körperschaftssteuerlichen Organschaft ist im Körperschaftsteuergesetz, kurz KStG, geregelt. Die der gewerbesteuerlichen Organschaft im Gewerbesteuergesetz, kurz GewStG.

Übrigens: Neben der ertragssteuerlichen Organschaft können Gesellschaften auch eine umsatzsteuerliche Organschaft gründen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Umsatzsteuergesetz, kurz UstG.

Quick-Info

Die Umsatzsteuer eines Unternehmens wird, wie es schon im Namen steckt, auf dessen Umsatz erhoben. Ertragssteuern hingegen werden anhand des tatsächlichen Gewinns eines Unternehmens berechnet, also auf den Betrag, der nach Abzug der Kosten und Aufwendungen übrigbleibt.

Geregelte Strukturen innerhalb der Organschaft

Damit eine Organschaft gebildet werden kann, müssen sich mindestens zwei Gesellschaften zusammenschließen. In diesem Geflecht spielen die Unternehmen eine gewisse Rolle und sind daher innerhalb der Organschaft gegliedert.

Auf diese Weise erfordert eine Organschaft einen sogenannten Organträger: Das ist das Unternehmen, dem die anderen beteiligten Unternehmen untergeordnet werden. In der Organschaft kann es nur einen Organträger geben.

Das gilt auch für die ertragssteuerliche Organschaft. Als Organträger können neben Unternehmensformen wie der GmbH, Einzelunternehmen, der GbR oder der OHG ebenso Personengesellschaften eingesetzt und Kapitalgesellschaften ernannt werden, etwa eine Kommanditgesellschaft oder AG.

Dem Organträger sind dann die sogenannten Organgesellschaften untergeordnet. Das sind alle weiteren Unternehmen der Organschaft. Diese dürfen jedoch nur die Rechtsform der Kapitalgesellschaft haben.

Unterschied: Organschaft vs. Holding

Eine Organschaft lässt sich grob mit einer Holding vergleichen, also dem Unternehmenszusammenschluss, der aus einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Bei einer Holding nimmt die Muttergesellschaft jedoch nur eine verwaltende Rolle ein. Im Falle der Organschaft ist das übergeordnete Unternehmen jedoch gewerblich an den untergeordneten Gesellschaften beteiligt.

Voraussetzungen für den Zusammenschluss

Damit eine ertragssteuerliche Organschaft entstehen kann, müssen die Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die bereits genannten vorgeschriebenen Rechtsformen für die Organträger und Organgesellschaften, sowie die vorgegebene Struktur, aus der sich eine finanzielle Verflechtung der Gesellschaften ergibt.

Des Weiteren verpflichten sich die Organgesellschaften dazu, sämtliche Erträge an den Organträger abzuführen. In diesem Sinne wird zwischen beiden Parteien ein sogenannter Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Dieser muss für mindestens fünf Jahre festgelegt werden und der Abschluss des Vertrags muss im Handelsregister eingetragen werden.

Aber Vorsicht: Die Bezeichnung Gewinnabführungsvertrag kann irreführend sein. Denn von den Organgesellschaften werden nicht nur vollumfänglich alle Gewinne, sondern auch die Verluste über die Organträger abgewickelt.

Good to know

Bei beiden Arten der ertragssteuerlichen Organschaften – also der gewerbesteuerlichen und der körperschaftssteuerlichen Organschaft – müssen die Betriebsstätten der Organgesellschaften im Inland liegen.

Was sich bei den beiden Formen nicht gleicht: Bei der gewerbesteuerlichen Organschaft muss zum Beispiel die Steuerlast nur im Rahmen des Steuerbescheids mitgeteilt werden. Bei der körperschaftssteuerlichen Organschaft hingegen ist ein Feststellungsverfahren erforderlich.

Vor- und Nachteile der Organschaft

Die Gründung einer Organschaft kann für die beteiligten Gesellschaften Vor- und Nachteile mit sich bringen. Der Zusammenschluss ist für die Unternehmen in der Regel besonders aus steuerlichen Gründen attraktiv. Daraus ergeben sich etwa folgende Vorteile:

Die Struktur der ertragssteuerlichen Organschaft kann durch den Gewinnabführungsvertrag allerdings auch den Nachteil mit sich bringen, dass der übergeordnete Organträger hohe Verluste der Organgesellschaften ausgleichen muss.

Ertragssteuerliche Organschaft: Gewerbliche Verflechtung

Bei der ertragssteuerlichen Organschaft werden die daran beteiligten Unternehmen nicht nur zu einer steuerlichen Einheit, sondern verschmelzen ebenso gewerblich. Die Unternehmen sind daher voneinander abhängig, obwohl sie rein rechtlich betrachtet selbstständig agieren. Dank der steuerlichen Vorteile kann ein solcher Zusammenschluss durchaus erwünscht sein, sollte allerdings gut geplant werden, um die strukturellen Anforderungen an eine Organschaft ordnungsgemäß zu erfüllen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann liegt eine körperschaftssteuerliche Organschaft vor?
Eine ertragssteuerliche Organschaft kann körperschaftssteuerlich oder gewerbesteuerlich bestehen. Dabei gründen die beteiligten Unternehmen eine Einheit, um gemeinsam in Bezug auf die Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer ihre Steuerlast zu verringern.
Was ist unter einer steuerlichen Organschaft zu verstehen?
Bei einer steuerlichen Organschaft schließen sich mindestens zwei Unternehmen zu einer Einheit zusammen. Dabei sind die sogenannten Organgesellschaften einem Organträger untergeordnet, an den sie sämtliche Erträge, also Gewinne und Verluste, abführen.
Welche Vorteile hat eine Organschaft?
Durch die vertragliche Vereinbarung, die Gewinne und Verluste an den Organträger abzuführen, ergeben sich steuerliche Vorteile für eine Organschaft: Durch den Zusammenschluss sind so weniger Steuern zu entrichten.

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