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So funktioniert die Ergänzungsbilanz

Personengesellschaften nutzen Ergänzungsbilanzen, um Werte einzelner Mitunternehmer:innen in der Steuerbilanz zu korrigieren. Warum das nötig ist und welche Auswirkungen das hat, liest du hier.
Drei Personen an einem Tisch. Eine Person zeigt auf ein Papier in der Mitte, auf dem Tabellen abgebildet sind
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Ergänzungsbilanz ist ein wichtiges Mittel für die Gewinnermittlung bei Personengesellschaften. Sie wird dabei steuerrechtlich betrachtet, bezieht sich immer auf einzelne Mitunternehmer:innen und dient dazu, diese korrekt zu besteuern. Wie das funktioniert und warum solche Bilanzen geführt werden, erfährst du in diesem Artikel.
  1. Das ist eine Ergänzungsbilanz
  2. Wann die Ergänzungsbilanz geführt wird
  3. So wirkt sich die Ergänzungsbilanz aus
  4. Die Ergänzungsbilanz bei Personengesellschaften
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Ergänzungsbilanzen: Sie sind ein wichtiges Mittel für die Gewinnermittlung bei Personengesellschaften und korrigieren steuerrechtlich den Wert einzelner Mitunternehmer:innen.
  • Zweck der Ergänzungsbilanz: Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Gesellschafter:innen richtig besteuert werden – genauso wie Einzelunternehmer:innen.
  • Auslöser für Ergänzungsbilanzen: Unter anderem Wechsel bei den eingetragenen Gesellschafter:innen oder der Eintritt neuer Gesellschafter:innen in die Personengesellschaft.
  • Auswirkungen einer Ergänzungsbilanz: Sie kann positiv oder negativ sein und beeinflusst dadurch den steuerlichen Gewinnanteil der Gesellschafter:innen.
  • Auflösung einer Ergänzungsbilanz: Erfolgt erst, wenn Mehr- oder Minderbetrag ausgeglichen wurde oder das betreffende Wirtschaftsgut kein Teil des Gesamtvermögens mehr ist.

Das ist eine Ergänzungsbilanz

Personengesellschaften führen regelmäßig Handels- und Steuerbilanzen, um ihr Gesamtvermögen handels- und steuerrechtlich abzubilden und somit einen Überblick über Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erhalten. Diese beiden Bilanzen weichen oftmals voneinander ab. Grund dafür sind die unterschiedlichen Regelungen, nach denen bilanziert wird.

Die Ergänzungsbilanz ist der Steuerbilanz untergeordnet und Teil der Gewinnermittlung der Personengesellschaft. Die Ergänzungsbilanz enthält im Gegensatz zur Steuerbilanz keine Wirtschaftsgüter – sie ist eine Art Korrekturbilanz, um Werte der Steuerbilanz anzupassen.

Die Wertunterschiede, die die Ergänzungsbilanz aufzeigt, beziehen sich immer auf einzelne Mitunternehmer:innen der Personengesellschaft. Das bedeutet: Bezieht sich der abweichende Wert auf die gesamte Personengesellschaft, muss keine Ergänzungsbilanz erstellt werden.

Grundsätzlich dient die Ergänzungsbilanz dazu, den Gewinn der Mitunternehmer:innen im Einzelnen steuerrechtlich zu korrigieren. So wird sichergestellt, dass die Gesellschafter:innen richtig besteuert werden – genauso wie Einzelunternehmer:innen.

Quick-Info

Die Ergänzungsbilanz ist nicht mit der Sonderbilanz zu verwechseln, in der das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer:innen abgebildet wird. Dazu zählen alle Wirtschaftsgüter, die für das tägliche Geschäft des Unternehmens wichtig sind, aber nicht der Gesellschaft, sondern einem oder mehreren Mitunternehmer:innen gehören.
Das können beispielsweise Grundstücke sein oder Kredite einzelner Gesellschafter:innen, die der Beteiligung zugeführt wurden. In der Ergänzungsbilanz sind im Gegensatz dazu nur Wertkorrekturen bereits bestehender Positionen enthalten.

Wann die Ergänzungsbilanz geführt wird

Es gibt verschiedene Auslöser, die das Erstellen und Fortführen einer Ergänzungsbilanz für Personengesellschaften erforderlich machen. Dazu zählen unter anderem:

So wirkt sich die Ergänzungsbilanz aus

Eine Ergänzungsbilanz kann positiv oder negativ sein. Bei einer positiven Ergänzungsbilanz stehen auf der Aktivseite die Mehrwerte von Wirtschaftsgütern, die zum Gesamtvermögen der Gesellschaft gehören. Auf der Passivseite wird das Mehrkapital aufgeführt.

Schreibt das Unternehmen über einen längeren Zeitraum eine positive Ergänzungsbilanz, führt das zu einem Mehraufwand der Gesellschafter:innen, für die die Bilanz aufgestellt wurde. Dadurch vermindert sich auch der steuerliche Gewinnanteil.

Bei einer negativen Ergänzungsbilanz werden hingegen Minderwerte mit Bezug zu Wirtschaftsgütern dem Minderkapital gegenübergestellt. Wird diese Bilanz fortgeschrieben, erhöht sich der Gewinnanteil der Gesellschaft und es besteht ein geringerer Aufwand.

Good to know

Eine Ergänzungsbilanz wird erst aufgelöst, wenn der Mehr- oder Minderbetrag der entsprechenden Mitunternehmer:innen ausgeglichen wurde oder die Person aus der Gesellschaft ausscheidet. Möglich ist die Auflösung zudem, wenn das betreffende Wirtschaftsgut kein Teil des Gesamtvermögens der Personengesellschaft mehr ist.

Die Ergänzungsbilanz bei Personengesellschaften

Ergänzungsbilanzen sind Teil der Gewinnermittlung einer Personengesellschaft. Sie werden aufgestellt, um Mehr- oder Minderwerte in der Steuerbilanz auszugleichen und dienen so als eine Art Korrekturbilanz. Dabei beziehen sie sich immer auf einzelne Mitunternehmer:innen. Ob ein Unternehmen eine positive oder negative Ergänzungsbilanz aufstellt und fortschreibt, kann wegen der steuerrechtlichen Regelungen Auswirkungen auf den Gewinnanteil haben.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann brauche ich eine Ergänzungsbilanz?
Sind die Aufwendungen der einzelnen Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft nicht gleich denen, die in der Steuerbilanz ausgewiesen sind, muss eine Ergänzungsbilanz über den Mehr- oder Minderwert erstellt werden.
Was steht in einer Ergänzungsbilanz?
Ist eine Ergänzungsbilanz negativ, steht auf der Aktivseite das Minderkapital in Bezug zu Wirtschaftsgütern und auf der Passivseite stehen die Minderwerte. Bei einer positiven Ergänzungsbilanz bilden die Mehrwerte zu Wirtschaftsgütern die Aktiva und das Mehrkapital die Passivseite.
Was ist eine Ergänzungsbilanz?
Ergänzungsbilanzen sind Teil der Gewinnermittlung von Personengesellschaften. Sie dienen als Korrekturbilanz, um abweichende Werte in der Steuerbilanz auszugleichen.

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