- Die Erbschaftssteuer in Deutschland
- Steuersätze und Freibeträge für Nichten und Neffen
- Beispielrechnung für die Erbschaftssteuer für Nichten
- Weniger Erbschaftssteuern durch Schenkung
- Erbschaftssteuer: Regeln für Nichten und Neffen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von Erbschaftssteuer: In Deutschland sind vererbte Vermögen steuerpflichtig, sobald das Erbe über dem jeweiligen Steuerfreibetrag liegt.
- Freibetrag bei der Erbschaftssteuer: Die Freibeträge für die Erbschaftssteuer richten sich nach Verwandtschaftsgrad – der höchste Freibetrag liegt bei 500.000 Euro und der niedrigste bei 20.000 Euro.
- Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen: Nichten und Neffen haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Erbsummen, die darüber liegen, müssen gemäß den Steuersätzen in der Steuerklasse 2 versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes liegt zwischen 15 und 43 Prozent.
- Erbschaftssteuer sparen: Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast mindern.
Die Erbschaftssteuer in Deutschland
Wie viel und ob überhaupt Erbschaftssteuer auf ein geerbtes Vermögen fällig wird, ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, kurz ErbStG, geregelt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Steuer von drei Faktoren ab:
- Wert und Höhe des Erbes: Ob und wenn ja, wie viele Steuern auf das Erbe gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des geerbten Vermögens ab. Ob es zum Beispiel die Freibeträge überschreitet.
- Freibetrag: Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher ist der steuerliche Freibetrag nach Paragraf 16 ErbStG. Je entfernter die Verwandtschaft ist, desto niedriger ist der Steuerfreibetrag. Den höchsten Freibetrag mit 500.000 Euro haben Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen. Der niedrigste Freibetrag liegt bei 20.000 Euro für entfernte Verwandte und auch nicht verwandte Personen.
- Steuerklasse: Das Verwandtschaftsverhältnis bestimmt zudem die Steuerklasse gemäß Paragraf 15 ErbStG – nicht zu verwechseln mit den Lohnsteuerklassen. Die drei Steuerklassen sind für die Höhe des Steuersatzes relevant und hängen ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad ab. In der Steuerklasse 1 sind die Steuersätze am niedrigsten, fällig werden zwischen sieben und 20 Prozent. In der Steuerklasse 2 liegt der Steuersatz bei 15 bis 43 Prozent und in der Steuerklasse 3 bei 30 bis 50 Prozent.
Ein Beispiel, wann welcher der Von-bis-Steuersätze angewendet wird: Bei Erbschaften bis 75.000 Euro sind in Steuerklasse 1 sieben Prozent fällig, in der Steuerklasse 2 sind es 15 Prozent und in Steuerklasse 3 sind es 30 Prozent. Bei Vermögenswerten über 260 Millionen Euro sind je nach Steuerklasse zwischen 30 und 50 Prozent an Erbschaftssteuern fällig.
Steuersätze und Freibeträge für Nichten und Neffen
Für Nichten und Neffen gilt bei der Erbschaftssteuer ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der gilt auch für Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, geschiedene Eheleute und Personen in einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
Darüber hinaus haben nichtverwandte Empfänger:innen einer Schenkung oder Erbschaft einen Steuerfreibetrag in der Höhe von 20.000 Euro. Dennoch müssen sie gegebenenfalls mehr Erbschaftssteuer zahlen als Angehörige, weil sie in Steuerklasse 3 mit höheren Steuersätzen sind.
Steuersätze in Steuerklasse 2 nach Wert der Erbschaft
Neffen und Nichten sind in Steuerklasse 2 und zahlen auf die Beträge, die den Steuerfreibetrag übersteigen, folgende Steuersätze:
- Erbe bis 75.000: Steuersatz 15 Prozent
- Erbe bis 300.000: Steuersatz 20 Prozent
- Erbe bis 600.000: Steuersatz 25 Prozent
- Erbe bis 6.000.000: Steuersatz 30 Prozent
- Erbe bis 13.000.000: Steuersatz 35 Prozent
- Erbe bis 26.000.000: Steuersatz 40 Prozent
- Erbe über 26.000.000: Steuersatz 43 Prozent
Beispielrechnung für die Erbschaftssteuer für Nichten
Um die Höhe der Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen zu berechnen, wird zunächst der Wert des gesamten Nachlasses ermittelt. Von diesem Wert wird der Freibetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag wird mit dem entsprechenden Steuersatz der Steuerklasse 2 versteuert.
In dieser Beispielrechnung erbt eine Nichte 100.000 Euro von ihrer Tante. Davon wird der Steuerfreibetrag von 20.000 Euro abgezogen, es bleibt ein zu versteuernder Betrag von 80.000 Euro. Der Steuersatz für 80.000 Euro in Steuerklasse 2 beträgt 15 Prozent für die ersten 75.000 Euro und 20 Prozent für die restlichen 5.000 Euro.
Somit fallen auf die 75.000 Euro Erbschaftssteuer in Höhe von 11.250 Euro an und auf die 5.000 Euro Steuern in Höhe von 1.000 Euro. Die Nichte muss also Erbschaftssteuer in der Höhe von insgesamt 12.250 Euro an das Finanzamt abführen.
Good to know
Nichten und Neffen zählen – wie die Eltern und Geschwister der Erblasser:innen – in der Erbfolge zu den sogenannten Erbenden der zweiten Ordnung.
Weniger Erbschaftssteuern durch Schenkung
Beträgt das zu vererbende Vermögen, das die Nichten oder Neffen erhalten sollen, mehr als 20.000 Euro, ist es für die Erbenden günstiger, einen Teil zu Lebzeiten zu erhalten. Dann handelt es sich um eine sogenannte Schenkung. Auf die können Schenkungssteuern anfallen.
Zwar gelten für Schenkungen dieselben Freibeträge wie für die Erbschaftssteuer, aber sie können mehrfach genutzt werden. Alle zehn Jahre kann ein Vermögen an Nichten und Neffen bis zu 20.000 Euro steuerfrei übertragen werden.
Erbschaftssteuer: Regeln für Nichten und Neffen
Wenn Erben der zweiten Ordnung ein Vermögen erben, müssen sie – dazu zählen Neffen und Nichten – Erbschaftssteuer darauf zahlen. Jedenfalls auf die Beträge, die über den Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro hinausgehen. Welcher Steuersatz dabei anfällt, wird durch die Steuerklasse der Erb:innen bestimmt. Die Steuerlast kann durch frühzeitige Planung und Schenkungen zu Lebzeiten reduziert werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftssteuer muss ich als Nichte bezahlen?
Ob und wie viel Erbschaftssteuer für Nichten anfallen, hängt vom geerbten Vermögenswert ab. Vom Wert des gesamten Erbes wird der Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro abgezogen. Die übrig gebliebene Summe muss mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert werden. Nichten sind in Steuerklasse 2. Je nach Höhe des zu versteuernden Betrags sind zwischen 15 und 43 Prozent an Erbschaftssteuern fällig.
Was dürfen Nichten steuerfrei erben?
Nichten dürfen ein Vermögen im Wert bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben.
Sind Nichten und Neffen gesetzliche Erb:innen?
Nichten und Neffen sind gesetzliche Erb:innen der zweiten Ordnung. Das bedeutet, dass sie nur dann etwas erben, wenn die Erblasser:innen keine Kinder, Enkel:innen oder Urenkel:innen (mehr) haben.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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