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Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen: Ein Leitfaden

Erbschaftssteuern fallen auch für Nichten und Neffen an. Wie viel, hängt von der Höhe des geerbten Vermögens ab, denn es gelten Freibeträge. Wie hoch sie sind und mehr dazu liest du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn Vermögen an Verwandte wie Nichten und Neffen vererbt wird, können darauf Erbschaftssteuer anfallen. Die deutschen Steuerregelungen für Erb:innen differenzieren sich je nach Verwandtschaftsgrad. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Punkte zur Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen.
  1. Die Erbschaftssteuer in Deutschland
  2. Steuersätze und Freibeträge für Nichten und Neffen
  3. Beispielrechnung für die Erbschaftssteuer für Nichten
  4. Weniger Erbschaftssteuern durch Schenkung
  5. Erbschaftssteuer: Regeln für Nichten und Neffen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Erbschaftssteuer: In Deutschland sind vererbte Vermögen steuerpflichtig, sobald das Erbe über dem jeweiligen Steuerfreibetrag liegt.
  • Freibetrag bei der Erbschaftssteuer: Die Freibeträge für die Erbschaftssteuer richten sich nach Verwandtschaftsgrad – der höchste Freibetrag liegt bei 500.000 Euro und der niedrigste bei 20.000 Euro.
  • Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen: Nichten und Neffen haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Erbsummen, die darüber liegen, müssen gemäß den Steuersätzen in der Steuerklasse 2 versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes liegt zwischen 15 und 43 Prozent.
  • Erbschaftssteuer sparen: Schenkungen zu Lebzeiten können die Steuerlast mindern.

Die Erbschaftssteuer in Deutschland

Wie viel und ob überhaupt Erbschaftssteuer auf ein geerbtes Vermögen fällig wird, ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, kurz ErbStG, geregelt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Steuer von drei Faktoren ab:

Ein Beispiel, wann welcher der Von-bis-Steuersätze angewendet wird: Bei Erbschaften bis 75.000 Euro sind in Steuerklasse 1 sieben Prozent fällig, in der Steuerklasse 2 sind es 15 Prozent und in Steuerklasse 3 sind es 30 Prozent. Bei Vermögenswerten über 260 Millionen Euro sind je nach Steuerklasse zwischen 30 und 50 Prozent an Erbschaftssteuern fällig.

Steuersätze und Freibeträge für Nichten und Neffen

Für Nichten und Neffen gilt bei der Erbschaftssteuer ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der gilt auch für Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, geschiedene Eheleute und Personen in einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.

Darüber hinaus haben nichtverwandte Empfänger:innen einer Schenkung oder Erbschaft einen Steuerfreibetrag in der Höhe von 20.000 Euro. Dennoch müssen sie gegebenenfalls mehr Erbschaftssteuer zahlen als Angehörige, weil sie in Steuerklasse 3 mit höheren Steuersätzen sind.

Steuersätze in Steuerklasse 2 nach Wert der Erbschaft

Neffen und Nichten sind in Steuerklasse 2 und zahlen auf die Beträge, die den Steuerfreibetrag übersteigen, folgende Steuersätze:

Quick-Info

Für die Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer gibt es in Deutschland drei verschiedene Verfahren: das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Beispielrechnung für die Erbschaftssteuer für Nichten

Um die Höhe der Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen zu berechnen, wird zunächst der Wert des gesamten Nachlasses ermittelt. Von diesem Wert wird der Freibetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag wird mit dem entsprechenden Steuersatz der Steuerklasse 2 versteuert.

In dieser Beispielrechnung erbt eine Nichte 100.000 Euro von ihrer Tante. Davon wird der Steuerfreibetrag von 20.000 Euro abgezogen, es bleibt ein zu versteuernder Betrag von 80.000 Euro. Der Steuersatz für 80.000 Euro in Steuerklasse 2 beträgt 15 Prozent für die ersten 75.000 Euro und 20 Prozent für die restlichen 5.000 Euro.

Somit fallen auf die 75.000 Euro Erbschaftssteuer in Höhe von 11.250 Euro an und auf die 5.000 Euro Steuern in Höhe von 1.000 Euro. Die Nichte muss also Erbschaftssteuer in der Höhe von insgesamt 12.250 Euro an das Finanzamt abführen.

Good to know

Nichten und Neffen zählen – wie die Eltern und Geschwister der Erblasser:innen – in der Erbfolge zu den sogenannten Erbenden der zweiten Ordnung.

Weniger Erbschaftssteuern durch Schenkung

Beträgt das zu vererbende Vermögen, das die Nichten oder Neffen erhalten sollen, mehr als 20.000 Euro, ist es für die Erbenden günstiger, einen Teil zu Lebzeiten zu erhalten. Dann handelt es sich um eine sogenannte Schenkung. Auf die können Schenkungssteuern anfallen.

Zwar gelten für Schenkungen dieselben Freibeträge wie für die Erbschaftssteuer, aber sie können mehrfach genutzt werden. Alle zehn Jahre kann ein Vermögen an Nichten und Neffen bis zu 20.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

Erbschaftssteuer: Regeln für Nichten und Neffen

Wenn Erben der zweiten Ordnung ein Vermögen erben, müssen sie – dazu zählen Neffen und Nichten – Erbschaftssteuer darauf zahlen. Jedenfalls auf die Beträge, die über den Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro hinausgehen. Welcher Steuersatz dabei anfällt, wird durch die Steuerklasse der Erb:innen bestimmt. Die Steuerlast kann durch frühzeitige Planung und Schenkungen zu Lebzeiten reduziert werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftssteuer muss ich als Nichte bezahlen?
Ob und wie viel Erbschaftssteuer für Nichten anfallen, hängt vom geerbten Vermögenswert ab. Vom Wert des gesamten Erbes wird der Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro abgezogen. Die übrig gebliebene Summe muss mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert werden. Nichten sind in Steuerklasse 2. Je nach Höhe des zu versteuernden Betrags sind zwischen 15 und 43 Prozent an Erbschaftssteuern fällig.
Was dürfen Nichten steuerfrei erben?
Nichten dürfen ein Vermögen im Wert bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben.
Sind Nichten und Neffen gesetzliche Erb:innen?
Nichten und Neffen sind gesetzliche Erb:innen der zweiten Ordnung. Das bedeutet, dass sie nur dann etwas erben, wenn die Erblasser:innen keine Kinder, Enkel:innen oder Urenkel:innen (mehr) haben.

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