Bitte Suchbegriff eingeben…

Erbfallkostenpauschbetrag: Das solltest du wissen

Bei jedem Erbe fallen Kosten an, zum Beispiel für die Beerdigung oder den Erbschein. Der Erbfallkostenpauschbetrag kann dabei die Erbschaftssteuer senken. Wie das funktioniert, liest du hier.
Eine Person legt einen Blumenstrauß vor einem Grabstein mit einem Kreuz nieder.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Todesfälle in der Familie sind ohnehin eine schwierige Zeit – und dazu kommen Kosten, zum Beispiel für die Beerdigung oder für die Regelung des Nachlasses. Ein bisschen erleichternd ist da, dass es einen eigenen Freibetrag gibt, den sogenannten Erbfallkostenpauschbetrag, der die Erbschaftssteuer mindern kann.
  1. Das ist der Erbfallkostenpauschbetrag
  2. Erbfallkosten in die Erbschaftssteuererklärung eintragen
  3. Welche Ausgaben zu den Erbfallkosten zählen
  4. Erbfallkosten bei einer Erbengemeinschaft
  5. Erbfallkosten als außergewöhnliche Belastung
  6. Was für Nacherb:innen gilt
  7. So funktioniert der Erbfallkostenpauschbetrag
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Erbfallkostenpauschbetrag: Du hast einen gesetzlichen Freibetrag von 10.300 Euro pro Erbfall, der automatisch von der Erbschaftssteuer abgezogen wird.
  • Erbschaftssteuererklärung: Erbfallkosten musst du nur eintragen, wenn sie über dem Erbfallkostenpauschbetrag liegen. Die Nachweise reichst du zusammen mit der Steuererklärung ein.
  • Ausgaben: Zu den Erbfallkosten zählen Ausgaben, die direkt mit dem Todesfall und der Nachlassregelung zusammenhängen, wie Beerdigung, Grabpflege oder Testamentseröffnung.
  • Erbengemeinschaft: Bei mehreren Erb:innen teilt sich die Gemeinschaft die Erbfallkosten und den Pauschbetrag. Die Verteilung erfolgt in der Regel nach der Erbquote.
  • Außergewöhnliche Belastung: Wenn der Nachlass nicht ausreicht, können Hinterbliebene die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Hierfür sind Einzelnachweise nötig.
  • Nacherb:innen: Bei Nacherb:innen steht der volle Erbfallkostenpauschbetrag zu, auch wenn sie meist weniger Kosten haben.
  • Wirkung des Pauschbetrags: Der Erbfallkostenpauschbetrag senkt die Erbschaftssteuer. Kosten über dem Freibetrag können abgesetzt werden, benötigen aber Nachweise.

  •  

    Das ist der Erbfallkostenpauschbetrag

    Ein Todesfall bringt leider einige Kosten mit sich, etwa für die Beerdigung oder um den Erbschein zu beantragen. Diese Kosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden in der Regel aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlt.

    Allerdings sieht das Gesetz einen Freibetrag für Erbfallkosten vor, den sogenannten Erbfallkostenpauschbetrag von 10.300 Euro pro Erbfall. Diese Pauschale wird von der Summe, auf die Erbschaftssteuer anfällt, abgezogen, verringert also die Steuerlast der Erb:innen.

    Da es sich um eine Pauschale handelt, sind keine Nachweise notwendig. Das Finanzamt zieht die Pauschale automatisch ab. Der Erbfallkostenpauschbetrag steht den Erb:innen auch zu, wenn die Kosten unter 10.300 Euro liegen.

    Erbfallkosten in die Erbschaftssteuererklärung eintragen

    Wer in Deutschland erbt, ist verpflichtet, diese Erbschaft beim Finanzamt zu melden und eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. In der Erbschaftssteuererklärung gibt es Felder für die Erbfallkosten.

    Erb:innen müssen die Erbfallkosten nur eintragen, wenn diese über dem Erbfallkostenpauschbetrag liegen, also höher sind als 10.300 Euro. Die entsprechenden Unterlagen und Belege werden zusammen mit der Erbschaftssteuererklärung eingereicht.

    Übrigens: In Deutschland gelten unterschiedliche Freibeträge beim Versteuern des Erbes, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad mit der verstorbenen Person abhängen.

    Quick-Tipp

    In vielen Fällen, vor allem wenn im Erbe Immobilien enthalten sind, kann die Erbschaftssteuer mithilfe einer Steuerberatung gesenkt werden.

    Welche Ausgaben zu den Erbfallkosten zählen

    Zu den Erbfallkosten zählen die Ausgaben, die unmittelbar mit dem Todesfall und der Nachlassregelung zusammenhängen. Das sind zum Beispiel:

    Neben den Erbfallkosten gehören Schulden der verstorbenen Person zu den Nachlassverbindlichkeiten. Diese Kosten werden ebenfalls von dem Betrag, auf den Erbschaftssteuer anfällt, abgezogen, müssen allerdings einzeln nachgewiesen werden.

    Nicht absetzbar sind Kosten für die Nachlassverwaltung oder -verwertung, also Kosten, die den Erb:innen nach der Abwicklung des Erbfalls entstehen. Ein Grenzfall sind dabei Haushaltsauflösung und Entrümplung, die zwar in Richtung Nachlassverwertung gehen, aber noch zur Nachlassregelung gehören können. Falls wegen des Zustandes der Immobilie hohe Entrümplungskosten absehbar sind, die über den Erbfallkostenpauschbetrag hinausgehen, sollten Erb:innen sich am besten beraten lassen.

    Erbfallkosten bei einer Erbengemeinschaft

    Wenn nicht nur eine Person erbt, sondern mehrere, zum Beispiel mehrere Kinder, dann bilden die Erb:innen eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft teilt sich die Kosten, die im Rahmen des Erbfalls entstehen.

    Der Erbfallkostenpauschbetrag gilt aber nur einmal pro Erbfall. Die Erb:innen teilen also auch die Pauschale untereinander auf. In der Regel wird die Pauschale nach dem gleichen Verhältnis aufgeteilt, in dem die einzelnen Personen erben – also nach der sogenannten Erbquote.

    Falls nur eine Person die Erbfallkosten trägt, kann das dem Finanzamt mitgeteilt werden, das daraufhin den Erbfallkostenpauschbetrag dieser Person zukommen lässt.

    Erbfallkosten als außergewöhnliche Belastung

    Was passiert, wenn das Erbe einer verstorbenen Person so gering ist, dass die Erbfallkosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können? Die Kosten für Beerdigung, gegebenenfalls den Grabstein und so weiter, entstehen schließlich unabhängig davon, wie vermögend – oder schlimmstenfalls verschuldet – die verstorbene Person war.

    Ist der Nachlass nicht ausreichend, die nötigen Ausgaben zu begleichen, können die Hinterbliebenen die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt für Hinterbliebene, die die Kosten rechtlich übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig übernehmen, zum Beispiel als nahe Angehörige.

    Eine Pauschale gibt es dabei nicht. Die Hinterbliebenen müssen die Kosten einzeln nachweisen können.

    Good to know

    Neben dem Begriff des Erbfallkostenpauschbetrags gibt es den der Erbfallkostenpauschale – das ist genau dasselbe.

    Was für Nacherb:innen gilt

    Eine Besonderheit des Erbrechts gilt bei den sogenannten Nacherb:innen. Ein Nacherbe kommt zustande, wenn Erblasser:innen im Testament festgehalten haben, dass zunächst eine Person Vorerb:in wird und nach deren Tod eine zweite Person Nacherb:in. Diese Art des Testaments wählen zum Beispiel Ehepaare häufig.

    In diesem Fall sind die Erb:innen im Testament gleichberechtigt, erben aber nacheinander. Das bedeutet unter anderem, dass beiden der volle Erbfallkostenpauschbetrag zusteht. Auch, wenn die Nacherb:innen meist weniger Kosten haben, da der ursprüngliche Todesfall in der Regel bereits einige Zeit zurückliegt und die Vorerb:innen bereits für unter anderem die Bestattung finanziell aufkamen.

    So funktioniert der Erbfallkostenpauschbetrag

    Nachlassverbindlichkeiten wie Beerdigung, Verwaltungskosten, Steuerberatung – für diese Kosten bei einem Erbfall, die direkt im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen, werden in der Erbschaftssteuererklärung pauschal 10.300 Euro angerechnet, die die Erbsteuer für Erb:innen senken.

    Liegen die Kosten über diesen Freibetrag, können sie ebenfalls von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden, dann allerdings nur mit entsprechenden Nachweisen. Ebenso sollte das Finanzamt informiert werden, wenn nur ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die Erbfallkosten trägt und die Pauschale dieser Person zukommen soll.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Welche Kosten kann ich bei einer Erbschaft steuerlich absetzen?
    Alle Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen wie die Beerdigung oder die Beantragung eines Erbscheins können die Erbschaftssteuer senken. Es gibt dafür den Erbfallkostenpauschbetrag von 10.300 Euro. Bei höheren Kosten müssen Nachweise erbracht werden.
    Kann ich Beerdigungskosten bei der Erbschaftssteuer geltend machen?
    Beerdigungskosten gehören zu den Erbfallkosten, auf die der Erbfallkostenpauschbetrag von insgesamt 10.300 Euro angerechnet werden kann, wodurch sich die Erbschaftssteuer verringert.
    Sind Entrümplungskosten Nachlassverbindlichkeiten?
    Kosten für Haushaltsauflösung und Entrümplung können zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen, da sie zur Feststellung des Nachlasses gehören können.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

    Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Karte
      Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

    An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

    Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
    MEHR INFORMATIONEN
    Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
    Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Wo steht der Eiffelturm?
    A: In der Eifel B: In Paris C: In Bielefeld