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Einkommenssteuer vs. Körperschaftssteuer vs. Gewerbesteuer

Inwiefern sich Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer unterscheiden, auch in Abgrenzung zur Gewerbesteuer, erklärt dieser Beitrag.
Eine Person sitzt vor einem geöffneten Laptop und blickt auf ein Dokument.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Während die Einkommenssteuer auf das Einkommen von Einzelpersonen oder Haushalten erhoben wird, müssen Kapitalgesellschaften und juristische Personen auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer entrichten. Gewerbesteuer wiederum haben alle Unternehmen zu zahlen, die ein Gewerbe betreiben. Die genauen Unterschiede zwischen den Steuerarten erfährst du hier.
  1. Das ist die Einkommenssteuer
  2. Das ist die Körperschaftssteuer
  3. Das ist die Gewerbesteuer
  4. Ausgleich für eine Doppelbelastung
  5. Drei wichtige Steuerarten für Unternehmen und Selbstständige
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu den Steuerarten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Einkommenssteuer: Sie wird auf Einkommen aus Arbeit, Vermietung von Immobilien oder Kapitalvermögen erhoben. Die Höhe hängt vom Einkommen ab und steigt progressiv an. Es gibt einen Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro lag.
  • Körperschaftssteuer: Diese Steuer ist für Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs sowie juristische Personen relevant. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2023 einheitlich 15 Prozent.
  • Gewerbesteuer: Diese Steuer müssen alle Unternehmen zahlen, die ein Gewerbe betreiben und Gewinne daraus erzielen. Freiberufler:innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind befreit.
  • Ausgleich für eine Doppelbelastung: Unternehmen, die sowohl Gewerbe- als auch Körperschaftssteuer zahlen, können die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen.
  • Drei wichtige Steuerarten für Unternehmen und Selbstständige: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden auf Einkünfte bzw. Gewinne erhoben. Kapitalgesellschaften müssen Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbe- und Einkommenssteuer.

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    Das ist die Einkommenssteuer

    Die Einkünfte in der Steuererklärung dienen als Basis für die Berechnung der persönlichen Einkommenssteuer. Diese Steuer wird unter anderem auf das Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit von natürlichen Personen erhoben, auf Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, kurz EStG.

    Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Die Steuersätze sind progressiv gestaltet: Sie steigen mit zunehmendem Einkommen an. Der Eingangssteuersatz beträgt, Stand 2023, 14 Prozent, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 62.810 Euro.

    Werbungskosten oder Betriebskosten können vom zu besteuernden Betrag grundsätzlich abgezogen werden. Steuerpflichtige profitieren zudem von einem Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro lag. Das Einkommen bleibt also gänzlich steuerfrei, wenn es diesen Betrag nicht übersteigt.

    Quick-Info

    Die Belastung durch die Einkommenssteuer fällt je nach Höhe des Einkommens sehr unterschiedlich aus. So betrug die Belastung für Alleinstehende mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 40.000 Euro im Jahr 2023 nur 7.828 Euro (ohne Kirchensteuer), während Singles mit einem Einkommen von 80.000 Euro im Jahr 23.627 Euro abführen mussten.
    Quelle: Einkommenssteuertabelle.com

    Das ist die Körperschaftssteuer

    Auch bei der Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Steuer auf Einkommen, allerdings ist diese nur für Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs sowie juristische Personen relevant, beispielsweise Stiftungen oder Genossenschaften.

    Manche Unternehmen und Einrichtungen sind von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit, beispielsweise gemeinnützige Vereine oder Unternehmen des Bundes. Die Regelungen dazu stehen im Körperschaftsteuergesetz, abgekürzt mit KStG.

    Good to know

    Einzelunternehmen und Personengesellschaften – also zum Beispiel GbR, OHG und KG – zahlen Einkommenssteuer anstelle der Körperschaftssteuer.

    Auch wenn viele Parallelen zur Einkommenssteuer bestehen, gibt es bei der Körperschaftssteuer entscheidende Unterschiede: Der Steuersatz beträgt im Jahr 2023 einheitlich 15 Prozent, mit Solidaritätszuschlag, der für wenige Steuerzahler:innen anfällt, sind das 15,825 Prozent. Damit ist die Höhe der Körperschaftssteuer unabhängig vom persönlichen Einkommen der Aktionär:innen oder Eigentümer:innen. Bestimmte Körperschaften können vom Einkommen einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro abziehen.

    Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind diverse Aspekte zu beachten: So dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern, zudem ist der Abzug von Zinsaufwendungen begrenzt. Und Erträge aus Dividenden werden zum Teil nur mit einer geringen Pauschale berücksichtigt. Hat das Unternehmen nach dieser Ermittlung keinen Gewinn erwirtschaftet, fällt keine Körperschaftssteuer an.

    Das ist die Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer müssen alle Unternehmen errichten, die ein Gewerbe betreiben und Gewinne daraus erzielen. Die Gewinnermittlung erfolgt anhand der Regelungen des Einkommen- oder Körperschaftssteuerrechts. Grundlage ist das Gewerbesteuergesetz, kurz GewStG. Befreit sind Freiberufler:innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

    Die Gewerbesteuer kommt den Gemeinden zugute, diese können den Gewerbesteuerhebesatz selbst festlegen. Insofern variiert die Höhe der Abgaben regional teils erheblich. Im Durchschnitt können steuerpflichtige Unternehmen etwa mit Abgaben von 15 Prozent rechnen.

    Auch bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag, der aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt. 2023 liegt er bei 24.500 Euro. Es werden nur Gewerbesteuern auf die Summe fällig, die den Freibetrag übersteigt.

    Ausgleich für eine Doppelbelastung

    Viele Unternehmen zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde und Körperschaftssteuer an den Bund, werden also gleich zweimal steuerlich zur Kasse gebeten. Da sich die Gewerbesteuer nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer absetzen lässt, wird sie als Ausgleich für die Doppelbelastung bei der Einkommenssteuer angerechnet.

    Die Anrechnung beläuft sich auf das Vierfache des sogenannten Gewerbesteuermessbetrags, maximal jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Abhängig von der Höhe des Hebesatzes kann die Anrechnung zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer führen.

    Statistik

    Im Jahr 2022 summierten sich die Steuereinnahmen in Deutschland – vor der Verteilung von Bund, Ländern und Gemeinden – auf insgesamt 895,7 Milliarden Euro.
    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Drei wichtige Steuerarten für Unternehmen und Selbstständige

    Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer haben eines gemein: Sie werden auf Einkünfte beziehungsweise Gewinne erhoben, es handelt sich somit um Ertragssteuern. Während Körperschaftssteuer zu Abgaben auf Unternehmensgewinne verschiedener Arten verpflichtet und die Gewerbesteuer auf Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit, fällt die Einkommenssteuer auf das persönliche Einkommen von Einzelpersonen an.

    Gewerbetreibende Unternehmen werden demnach doppelt zur Kasse gebeten: Kapitalgesellschaften müssen Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbe- und Einkommenssteuer. Allerdings lässt sich die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen. Die Gewerbesteuer wird jedoch nicht auf die Körperschaftssteuer angerechnet.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu den Steuerarten

    Wird die Körperschaftssteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet?
    Diese beiden Steuerarten werden nicht gegenseitig angerechnet, da nur eine von beiden relevant ist. Während die Einkommenssteuer Abgaben für Privatpersonen vorsieht, gilt die Körperschaftssteuer nur für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie für verschiedene juristische Personen.
    Was zählt bei der Körperschaftssteuer als Einkommen?
    Die Körperschaftssteuer wird aus dem Vorsteuergewinn des Unternehmens berechnet. Vom Jahresüberschuss werden einige Positionen abgezogen, beispielsweise Freibeträge, andere werden hinzuaddiert, beispielsweise verdeckte Gewinnausschüttungen.
    Wann muss ich Körperschaftssteuer bezahlen?
    Die Körperschaftssteuer wird durch quartalsweise Vorauszahlungen geleistet. Deren Höhe wird vom Finanzamt kalkuliert und festgesetzt.

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